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   BGH, 17.11.1997 - II ZR 224/96   

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https://dejure.org/1997,1316
BGH, 17.11.1997 - II ZR 224/96 (https://dejure.org/1997,1316)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1997 - II ZR 224/96 (https://dejure.org/1997,1316)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1997 - II ZR 224/96 (https://dejure.org/1997,1316)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kreditunwürdigkeit einer GmbH - Umqualifizierung der Finanzierungshilfen in Eigenkapitalersatz - Unfähigkeit zur Absicherung des gesamten Kreditvolumens durch ein Grundpfandrecht durch die Gesellschaft als Indiz für eine Kreditunfähigkeit - Tilgung kapitalersetzender ...

  • Judicialis

    GmbHG § 30; ; GmbHG § 31; ; GmbHG § 32 a; ; GmbHG § 32 b

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 30, § 31, § 32a, § 32b
    Darlegungs- und Beweislast des Konkursverwalters im Eigenkapitalersatzrecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1143
  • ZIP 1998, 243
  • WM 1998, 243
  • BB 1998, 555
  • DB 1998, 463
  • NZG 1998, 223
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus BGH, 17.11.1997 - II ZR 224/96
    Diese Beurteilung beruht auf einer Verletzung des § 286 Abs. 1 ZPO, weil sich das Berufungsgericht insoweit nicht umfassend und widerspruchsfrei mit dem Beweisergebnis und dem übrigen Prozeßstoff auseinandergesetzt hat (vgl. BGH, Urt. v. 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91, NJW 1993, 935, 937 m.w.N.); zudem hat es die vorrangige Darlegunglast der Beklagten im Zusammenhang mit dem vom Kläger zu erbringenden Negativbeweis des Nichtvorhandenseins eigener Kreditsicherungsmittel der Gemeinschuldnerin nicht richtig beurteilt.

    Auch die weitere Erwägung des Berufungsgerichts, über gesellschaftseigene Sicherheiten sei im Zusammenhang mit der Krediterhöhung nicht gesprochen worden, so daß die Bekundung des Zeugen unergiebig sei, greift bereits deshalb zu kurz, weil das Berufungsgericht die Ambivalenz dieser Indiztatsache nicht erkannt hat (BGH, Urt. v. 14. Januar 1993, aaO S. 938).

  • BGH, 02.06.1997 - II ZR 211/95

    Darlegungs- und Beweislast nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zur

    Auszug aus BGH, 17.11.1997 - II ZR 224/96
    Eine auf Kreditunwürdigkeit beruhende Krise der Gesellschaft, in der ein ihr gewährtes Darlehen oder eine Kreditsicherheit ihres Gesellschafters die Funktion von Eigenkapitalersatz erlangt, liegt nach der Senatsrechtsprechung dann vor, wenn die Gesellschaft von dritter Seite den zur Fortführung ihres Unternehmens benötigten Kredit zu marktüblichen Bedingungen nicht erhält und deshalb liquidiert werden müßte, wenn nicht der Gesellschafter mit seiner Leistung einspringt oder eingesprungen wäre (vgl. Sen.Urt. v. 2. Juni 1997 - II ZR 211/95, ZIP 1997, 1648, 1650; Sen.Urt. v. 13. Juli 1992 - II ZR 269/91, ZIP 1992, 1382, 1382 jew. m.w.N.).

    Dem Konkursverwalter ist es nur zumutbar, den von ihm zu erbringenden Negativbeweis zu führen, wenn der Gesellschafter konkret darlegt, welche Vermögensgegenstände die Gemeinschuldnerin seiner Ansicht nach ihren Gläubigern noch als Sicherheiten hätte anbieten können und inwiefern sie noch über stille Reserven, die als Kreditsicherheit tauglich gewesen wären, verfügt haben soll (vgl. hierzu auch Sen.Urt. v. 2. Juni 1997 - II ZR 211/95, ZIP 1997, 1648, 1650).

  • BGH, 04.12.1995 - II ZR 281/94

    Zulässigkeit verdeckter Koppelungsangebote

    Auszug aus BGH, 17.11.1997 - II ZR 224/96
    Nach dessen Aufhebung durch Urteil des erkennenden Senats vom 4. Dezember 1995 (II ZR 281/94, ZIP 1996, 275) und Zurückverweisung hat das Oberlandesgericht - nach Beweiserhebung - die Berufung wiederum zurückgewiesen.

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 4. Dezember 1995 (aaO S. 277) ausgeführt hat, kann Kreditunwürdigkeit insbesondere nicht mit der pauschalen Erwägung verneint werden, es sei nicht auszuschließen, daß die Gemeinschuldnerin noch Vermögensgegenstände oder stille Reserven gehabt habe, die sie ihren Gläubigern als ausreichende Sicherheiten hätte zur Verfügung stellen können.

  • BGH, 13.07.1992 - II ZR 269/91

    Eigenkapitalersatz durch Gesellschafterdarlehen - Überschuldung der GmbH

    Auszug aus BGH, 17.11.1997 - II ZR 224/96
    Eine auf Kreditunwürdigkeit beruhende Krise der Gesellschaft, in der ein ihr gewährtes Darlehen oder eine Kreditsicherheit ihres Gesellschafters die Funktion von Eigenkapitalersatz erlangt, liegt nach der Senatsrechtsprechung dann vor, wenn die Gesellschaft von dritter Seite den zur Fortführung ihres Unternehmens benötigten Kredit zu marktüblichen Bedingungen nicht erhält und deshalb liquidiert werden müßte, wenn nicht der Gesellschafter mit seiner Leistung einspringt oder eingesprungen wäre (vgl. Sen.Urt. v. 2. Juni 1997 - II ZR 211/95, ZIP 1997, 1648, 1650; Sen.Urt. v. 13. Juli 1992 - II ZR 269/91, ZIP 1992, 1382, 1382 jew. m.w.N.).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 17.11.1997 - II ZR 224/96
    Die Entscheidung ergeht gegenüber dem säumigen Beklagten zu 2 zwar durch Versäumnisurteil, jedoch - nicht anders als hinsichtlich des erschienenen Beklagten zu 1 - aufgrund umfassender Sachprüfung (BGHZ 37, 79, 81 ff.).
  • BGH, 19.12.1994 - II ZR 10/94

    Umqualifizierung einer Gesellschafterleistung in Eigenkapitalersatz bei

    Auszug aus BGH, 17.11.1997 - II ZR 224/96
    Eine derartige Überlegungsfrist (Sen.Urt. v. 19. Dezember 1994 - II ZR 10/94, NJW 1995, 658) wäre hier den Beklagten schon deshalb nicht zuzubilligen, weil sie mit der Annahme der Kreditrahmenausweitung vom 16./22. Mai 1991 ihre "Finanzierungsentscheidung" für das Stehenlassen ihrer Sicherheiten in Kenntnis der Kreditunwürdigkeit und damit der Umqualifizierung in Eigenkapitalersatz nach Art einer Krisenfinanzierung getroffen hätten; dies gilt angesichts der übernommenen Haftung für alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung auch bezüglich des den neuen Kreditrahmen alsbald übersteigenden Betrages per 5. Juni 1991.
  • BGH, 28.09.1987 - II ZR 28/87

    Beurteilung einer Bürgschaft als kapitalersetzende Leistung

    Auszug aus BGH, 17.11.1997 - II ZR 224/96
    Da im Mai 1991 keine aktualisierten Zahlen vorlagen, sondern lediglich die Bilanz per 31. Dezember 1989, die ein überwiegend verbrauchtes Stammkapital auswies, spricht wenig dafür, daß die C. bank angesichts des erheblichen Bewertungsrisikos auch nur teilweise auf die Gewährung von Gesellschaftersicherheiten verzichtet hätte (vgl. hierzu auch Sen.Urt. v. 28. September 1987 - II ZR 28/87, ZIP 1987, 1541, 1542).
  • BGH, 22.12.2005 - IX ZR 190/02

    Anfechtbarkeit der Tilgung eines kapitalersetzend besicherten Kredits und der

    Diese liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann vor, wenn die Gesellschaft von dritter Seite den zur Fortführung des Unternehmens benötigten Kredit zu marktüblichen Bedingungen nicht erhält und deshalb liquidiert werden müsste, wenn nicht der Gesellschafter mit seiner Leistung einspringen würde (BGHZ 119, 201, 204; BGH, Urt. v. 2. Juni 1997 - II ZR 211/95, WM 1997, 1770, 1772; v. 17. November 1997 - II ZR 224/96, WM 1998, 243, 244).
  • BGH, 12.07.1999 - II ZR 87/98

    Begriff der Krise; Darlegungs- und Beweislast der Gesellschaft in einem

    (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 17. November 1997 - II ZR 224/96, ZIP 1998, 243, 245 m.w.N.).

    Seiner Auffassung, die Klägerin habe die von der Beklagten behauptete Kreditunwürdigkeit zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung nicht substantiiert bestritten, hält die Revision zu Recht entgegen, daß die im Grundsatz für die Entstehungsvoraussetzungen der Eigenkapitalfunktion darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. Sen.Urteile v. 14. November 1988 - II ZR 115/88, WM 1989, 60, 61; v. 27. November 1989 - II ZR 43/89, ZIP 1990, 98, 100; vgl. auch Sen.Urt. v. 17. November 1997 - II ZR 224/96, ZIP 1998, 243, 245 m.w.N.) ihrerseits zu der behaupteten Kreditunwürdigkeit nicht substantiiert vorgetragen habe.

    Da hier - anders als in den Fällen der Senatsurteile vom 2. Juni 1997 aaO und vom 17. November 1997 aaO - konkrete Anhaltspunkte für ausreichende stille Reserven vorliegen, hätte das Berufungsgericht diesem Einwand der Klägerin nachgehen müssen.

  • BGH, 07.03.2005 - II ZR 138/03

    Rückforderung zurückgezahlter eigenkapitalersetzender Leistungen in der Insolvenz

    Dabei muß er nicht jede denkbare Möglichkeit ausschließen, sondern nur naheliegende Anhaltspunkte - beispielsweise stille Reserven bei Grundvermögen - und die von dem Gesellschafter insoweit aufgestellten Behauptungen widerlegen (BGHZ 125, 141, 146; 146, 264, 267 f.; Sen.Urt. v. 18. Dezember 2000 - II ZR 191/99, ZIP 2001, 242, 243; v. 2. April 2001 - II ZR 261/99, ZIP 2001, 839; ebenso zur vergleichbaren Problematik bei der Kreditunwürdigkeit Sen.Urt. v. 2. Juni 1997 - II ZR 211/95, NJW 1997, 3171, 3172 und v. 17. November 1997 - II ZR 224/96, NJW 1998, 1143, 1144).
  • OLG Stuttgart, 06.12.2006 - 14 U 55/05

    Insolvenzverwalterklage aus eigenkapitalersetzender Leistung des

    Für einen die Buchwerte übersteigenden wirtschaftlichen Wert des Warenlagers tragen die Beklagten die Darlegungs- und Beweislast (BGH NJW 1998, 1143; Baumbach/Hueck/Fastrich § 32a Rn. 49).
  • LG Aachen, 03.03.2015 - 10 O 193/08

    Forderungsanspruch eines Insolvenzverwalters über das Vermögen einer Firma

    Zu der aus einer objektiven ex-ante-Sicht ( BGHZ 119, 201, 207 = NJW 1992, 2891 ; BGH GmbHR 1997, 501, 502 f ) zu bestimmenden Kreditunwürdigkeit der Gesellschaft im Zeitpunkt der Gewährung oder des "Stehenlassens" des Kredits hat sich in Rechtsprechung und Schrifttum die Abgrenzung durchgesetzt, die darauf abstellt, ob die GmbH von dritter Seite zu marktüblichen Konditionen noch einen Kredit hätte erlangen bzw. vernünftigerweise erwarten können (BGHZ 76, 326 = NJW 1980, 1524 ; BGHZ 81, 311 = NJW 1982, 383 ; BGHZ 81, 365, 367 = NJW 1982, 386 ; BGHZ 105, 168, 175 = NJW 1988, 3143 ; BGH NJW 1992, 1764, 1765 ; ZIP 1995, 23, 25 = NJW 1995, 457 ; NJW 1998, 1143 = ZIP 1998, 243 ; ZIP 1999, 1524 ; OLG Köln, GmbHR 2000, 1202 ff; OLG Düsseldorf GmbHR 1995, 582 ; Baumbach/Hueck/Fastrich Rn 48; Lutter/Hommelhoff in Lutter/Hommelhoff Rn 18 f; Ulmer/Habersack Rn 61 ff; Scholz/Schmidt Rn 38, Goette Kapitalaufbringung und Kapitalschutz in der GmbH, 2. Aufl 2004, S 90 ff).
  • OLG Dresden, 06.11.2001 - 2 U 1566/01

    GmbH; Gesellschafter; Haftung; Betriebsaufspaltung; Betriebsgrundstück;

    Der Gemeinschuldnerin steht kein Zahlungsanspruch nach den Rechtsprechungsgrundsätzen zum Eigenkapital ersetzenden Charakter von Kreditsicherheiten (vgl. BGH ZIP 1998, 243 [244]; BGH ZIP 1997, 1648 [1650]; BGH ZIP 1992, 108 [109]) zu, da die als Schuldbeitritt zu verstehenden Mithaftungserklärungen des Beklagten (dazu unten I.) gemäß § 6 Abs. 1 VerbrKrG mangels Nennung der Pflichtangaben nichtig sind (dazu unten II.) und es hierdurch an einer Leistung fehlt, die nach Eintritt der Krise der Gemeinschuldnerin Eigenkapital ersetzenden Charakter hätte erlangen können (dazu unten III.).
  • OLG Hamm, 08.02.2001 - 27 U 85/00

    Erstattungsanspruch des Konkursverwalters gegen GmbH-Gesellschafter - private

    Der Kläger hat das zwar mit Nichtwissen bestritten, damit ist aber nichts auszurichten; denn ihm obliegt die Beweislast für die eigenkapitalersetzende Funktion der Sicherheit (BGH NJW 1988, 824; ZIP 1998, 243).
  • OLG Hamm, 27.04.2007 - 7 U 52/05

    Eigenkapitalersetzender Charakter der Gebrauchsüberlassung eines

    Bei diesen Gegebenheiten trägt die Klägerin im Übrigen die Beweislast dafür, dass dennoch Kreditwürdigkeit gegeben war und ein Außenstehender in Kenntnis dieser wirtschaftlichen Lage bereit gewesen wäre, der Gemeinschuldnerin die Mieträumlichkeiten zu überlassen (zur Beweislast BGH, NJW 1998, 1143, 1144).
  • LG Dortmund, 30.11.2006 - 16 O 1/06

    Verpflichtung des Darlehensgebers zur Erstattung eines zurückbezahlten

    Auch hieraus ergibt sich die Krise (BGH NJW 1998, 1143).
  • OLG Düsseldorf, 30.07.2010 - 6 U 176/09

    Verjährung von Erstattungsansprüchen wegen der Rückführung

    Der Insolvenzverwalter muss hinsichtlich der Kreditunwürdigkeit nur einen Negativbeweis führen, wenn der Gesellschafter konkret darlegt, welche Vermögensgegenstände die Schuldnerin seiner Ansicht nach ihren Gläubigern noch als Sicherheiten hätte anbieten können und inwiefern sie noch über stille Reserven, die als Kreditsicherheiten tauglich gewesen wären, verfügt haben soll (BGH, Urteil vom 17.11.1997 - II ZR 224/96, NJW 1998, S. 1143, 1144; Entsprechendes gilt für die Überschuldung, s. BGH, Urteil vom 07.03.2005 - II ZR 138/03, NJW-RR 2005, S. 766, 767).
  • OLG Schleswig, 31.01.2002 - 5 U 44/01

    Systematische Fremdfinanzierung einer GmbH; Kapitalersetzender Charakter einer

  • KG, 15.09.2006 - 6 U 127/05

    Eigenbrandstiftung an Betriebseinrichtung (Autolackiererei)

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