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   BGH, 08.12.1997 - II ZR 217/96   

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BGH, 08.12.1997 - II ZR 217/96 (https://dejure.org/1997,1408)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1997 - II ZR 217/96 (https://dejure.org/1997,1408)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1997 - II ZR 217/96 (https://dejure.org/1997,1408)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung eines Entgelts für Inventarbeiträge und die Nutzung von eingebrachten Grundstücksflächen - Anwendungsbereich des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes der DDR (DDR LwAnpG) - Voraussetzungen für die analoge Anwendung einer gesetzlichen Bestimmung - Abfindungsansprüche ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    LPG -Mitglied; Abfindungsansprüche nach Auflösung der LPG; Abtretbarkeit künftiger Forderungen

  • Judicialis

    LwAnpG § 42; ; LwAnpG § 44; ; DDR: ZGB § 65; ; DDR: ZGB § 436

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DDR: ZGB §§ 65, 436; LwAnpG §§ 42, 44
    Abfindungsansprüche von Mitgliedern einer ehemaligen, einem VEG angeschlossenen LPG; Abtretbarkeit künftiger Forderungen nach ZGB -DDR

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJ 1998, 151
  • WM 1998, 384
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 09.06.1993 - BLw 63/92

    Abfindungsansprüche ausgeschiedener Genossenschaftsmitglieder

    Auszug aus BGH, 08.12.1997 - II ZR 217/96
    Darüber hinaus zeigt die buchmäßige Fortschreibung des ehemaligen LPG-Vermögens in der Abrechnung des Rechtsvorgängers der Beklagten per 30. Juni 1990 und dessen anschließende Verteilung an die ehemaligen LPG-Mitglieder, daß man auch insoweit nicht von einer Überführung in Volkseigentum ausging, sondern das Vermögen der ehemaligen LPG - entsprechend dem Muster des Anschlusses an eine LPG höheren Typs - als privates Vermögen der ehemaligen LPG-Mitglieder betrachtete (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Juni 1993 aaO).

    Dies ist deshalb geboten, weil es andernfalls von Zufälligkeiten, nämlich von der ausnahmsweisen und offenbar von staatlichen Stellen vorgegebenen Anschließung einer LPG an ein VEG abhinge, daß deren Mitglieder keinen Ausgleich für die jahrzehntelange Überlassung von Bodenflächen und Inventarbeiträgen oder ihres von dem Rechtsnachfolger der ursprünglichen LPG übernommenen Anteils an deren Fondsvermögen (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Juni 1993 aaO) erhalten.

    Vielmehr lassen die Feststellungen des Berufungsgerichts zum "Anschluß" der LPG an das VEG bei gleichzeitiger Löschung im Genossenschaftsregister nur den Schluß zu, daß die LPG zum 31. Dezember 1968 aufgelöst worden ist (vgl. § 78 GenG; zur subsidiären Fortgeltung dieses Gesetzes in der DDR vgl. BGH, Beschl. v. 9. Juni 1993 - BLw 63/92, WM 1994, 464, 466 m.w.N.) und als selbständig rechtsfähiges Gebilde zu existieren aufgehört hat - ebenso wie dies bei dem oben dargestellten Anschluß einer LPG an eine solche höheren Typs der Fall war.

    Was den von der Klägerin u.a. geltend gemachten Anspruch auf "Fondsausgleich" angeht, so ist zur Behebung von Mißverständnissen im bisherigen Parteivortrag zu bemerken, daß die vorgelegte Aufstellung per 30. Juni 1990 offenbar nicht das zur Zeit des Anschlusses der LPG an das VEG vorhandene Vermögen betrifft, das den Mitgliedern als eine Inventarbeiträgen gleichstehende Leistung i.S.v. § 44 Abs. 1 Nr. 1 LwAnpG im Verhältnis 1 : 1 zurückzugewähren ist (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Juni 1993 aaO; v. 24. November 1993 - Blw 38/93, WM 1994, 314).

  • BGH, 29.11.1996 - BLw 30/96

    Rechtsfolgen der organisatorischen Trennung von Pflanzen- und Tierprodukten;

    Auszug aus BGH, 08.12.1997 - II ZR 217/96
    Die Beantwortung der Frage richtet sich danach, ob sich eine mitgliedschaftsähnliche Zuordnung der Mutter der Klägerin zu dem VEG (P) feststellen läßt (vgl. BGH, Beschl. v. 29. November 1996 - Blw 30/96, ZIP 1997, 522; Feldhaus, Landwirtschaftsanpassungsgesetz, 1991, S. 45 ff., jeweils zur LPG).
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 8/93

    Ansprüche des Eigentümers eingebrachter Bodenflächen; Ansprüche einer aus

    Auszug aus BGH, 08.12.1997 - II ZR 217/96
    Voraussetzung für die von der Klägerin geltend gemachten Ansprüche aus der LPG-Mitgliedschaft ihrer Mutter ist zunächst, daß diese tatsächlich Mitglied der LPG B. war und in dieser Eigenschaft ihren Grundbesitz und Inventarbeiträge einbrachte (vgl. BGH, Beschl. v. 24. November 1993 - BLw 8/93, WM 1994, 255), was die Beklagte in der Vorinstanz bestritten und das Berufungsgericht aufgrund der Eintragungen in dem von der Klägerin vorgelegten Versicherungsheft sowie aus der Aufstellung über die Auszahlung von Inventarbeiträgen aus den Jahren 1990 und 1991 für erwiesen angesehen hat.
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 38/93

    Kostenerstattung in Landwirtschaftssachen; Übernahme des Vermögens einer LPG Typ

    Auszug aus BGH, 08.12.1997 - II ZR 217/96
    Was den von der Klägerin u.a. geltend gemachten Anspruch auf "Fondsausgleich" angeht, so ist zur Behebung von Mißverständnissen im bisherigen Parteivortrag zu bemerken, daß die vorgelegte Aufstellung per 30. Juni 1990 offenbar nicht das zur Zeit des Anschlusses der LPG an das VEG vorhandene Vermögen betrifft, das den Mitgliedern als eine Inventarbeiträgen gleichstehende Leistung i.S.v. § 44 Abs. 1 Nr. 1 LwAnpG im Verhältnis 1 : 1 zurückzugewähren ist (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Juni 1993 aaO; v. 24. November 1993 - Blw 38/93, WM 1994, 314).
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 57/92

    Rechte des ausscheidenden Mitglieds zur Ermittlung eines Abfindungsanspruchs;

    Auszug aus BGH, 08.12.1997 - II ZR 217/96
    Da die Beklagte zum Zeitpunkt der Klagerhebung bereits in Liquidation war und eine vorherige Erklärung der Mutter der Klägerin über ein Ausscheiden aus der gesellschaftsrechtlichen Verbindung zu dem VEG bzw. der Beklagten nicht ersichtlich ist, kommt entsprechend § 42 Abs. 1 LwAnpG nur ein Anspruch auf "Vermögensaufteilung unter Beachtung des § 44 LwAnpG" in Betracht (vgl. BGHZ 124, 199, 202); dieser Anspruch setzt aber die vorherige Tilgung oder Deckung der Schulden voraus (vgl. BGH, Beschl. v. 1. Juli 1994 - BLw 103/93, ZIP 1994, 1219).
  • BGH, 20.01.1997 - II ZR 192/95

    Auseinandersetzungsansprüche des Rechtsnachfolgers eines VEG gegen eine LPG

    Auszug aus BGH, 08.12.1997 - II ZR 217/96
    Der Sache nach läßt sich dieses Beteiligungsverhältnis als eine Art Innengesellschaft zwischen den LPG-Mitgliedern und dem VEG qualifizieren, für deren Abwicklung jedoch - anders als im umgekehrten Fall der Beteiligung eines VEG an einer LPG (vgl. dazu Sen.Urt. v. 20. Januar 1997 - II ZR 192/95, WM 1997, 881) - nicht die §§ 730 ff. (mit § 733 Abs. 2) BGB, sondern die für natürliche Personen als LPG-Mitglieder geltenden Abfindungsregelungen des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes entsprechend heranzuziehen sind.
  • BGH, 17.02.1997 - II ZR 25/96

    Gesellschaftsanteil einer Konsumgenossenschaft an einer mit einem

    Auszug aus BGH, 08.12.1997 - II ZR 217/96
    Vielmehr spricht alles dafür, daß wegen der Gestaltungsvielfalt, die in der ehemaligen DDR für gesellschaftsrechtliche Zusammenschlüsse gegeben war, und wegen des großen Zeitdrucks, unter dem die Gesetzgebung vor und nach der Wiedervereinigung gestanden hat, der Gesetzgeber die hier vorliegende Sonderkonstellation nicht erkannt und deshalb keine hierauf abgestimmte Regelung getroffen hat (vgl. allgemein hierzu Sen.Urt. v. 17. Februar 1997 - II ZR 25/96, ZIP 1997, 656, 659).
  • BGH, 23.11.1993 - BLw 88/93

    Anwendbarkeit des LwAnpG auf die Rückforderung geleisteter Inventarbeiträge von

    Auszug aus BGH, 08.12.1997 - II ZR 217/96
    Das Landwirtschaftsanpassungsgesetz vom 29. Juni 1990 (GBl.-DDR I S. 642) in seiner Fassung vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418) - insbesondere dessen § 44 - regelt unmittelbar nur die Ansprüche von Mitgliedern einer LPG, die bei Inkrafttreten des Gesetzes am 20. Juli 1990 noch existierte, nicht aber die vorliegend in Betracht kommenden Ansprüche gegen ein VEG (oder dessen Rechtsnachfolger), einen staatlichen Betrieb, der im Unterschied zum genossenschaftlich sozialistischen Betrieb einer LPG den "höchsten Grad der Vergesellschaftung der Produktionsmittel und der Produktion" verkörperte und "dem ganzen Volk und nicht einzelnen Kollektiven" gehörte (vgl. BGH, Beschl. v. 23. November 1993 - BLw 88/93, WM 1994, 527).
  • BGH, 24.10.1994 - II ZR 231/93

    Umdeutung eines Leistungs- in ein Feststellungsbegehren im Rahmen der

    Auszug aus BGH, 08.12.1997 - II ZR 217/96
    Das angefochtene Urteil stellt sich auch nicht wegen fehlenden Vortrags der Klägerin zu diesem Punkt im Ergebnis als richtig dar (§ 563 ZPO), weil in ihrem Zahlungsverlangen ein hilfsweise gestellter Antrag auf Feststellung gesehen werden kann, daß im Rahmen der Liquidation der Beklagten ein Abfindungsanspruch in Höhe der Klagforderung zu berücksichtigen ist (vgl. BGH aaO sowie allgem. Sen.Urt. v. 24. Oktober 1994 - II ZR 231/94, ZIP 1994, 1846 f.).
  • BGH, 09.06.1993 - BLw 18/93

    Vermögensaufteilung bei Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften

    Auszug aus BGH, 08.12.1997 - II ZR 217/96
    Insbesondere entsprach der - in der ehemaligen DDR gesetzlich nicht vorgesehene - Anschluß der ursprünglichen LPG "Pi. " an das VEG im wesentlichen dem im Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 9. Juni 1993 (BLw 18/93, ZIP 1993, 1116) dargestellten Muster des Anschlusses einer LPG Typ I an eine LPG Typ III. Hier wie dort führte der Anschluß der LPG Typ I zu deren Auflösung.
  • BGH, 01.07.1994 - BLw 103/93

    Ansprüche der Mitglieder einer LPG auf Vermögensaufteilung

  • BGH, 06.07.1994 - VIII ZR 62/93

    Rechtsstellung volkseigener Güter der ehemaligen DDR

  • BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 55/87

    Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers gegen den Sohn des Versicherungsnehmers

  • BGH, 29.01.1963 - VI ZR 119/62

    Haftung des wegen der Nichtigkeit eines Gesetzes vollmachtlosen Vertreters

  • BGH, 22.02.1994 - BLw 98/93

    Kündigung der Mitgliedschaft in einer umgewandelten LPG nach Eintragung der neuen

  • BGH, 16.06.2000 - BLw 30/99

    Abtretung des Abfindungsanspruchs

    Daß der Abfindungsanspruch nach § 44 LwAnpG (oder auch der Anspruch auf Barabfindung) abtretbar ist, unterliegt keinem Zweifel (vgl. BGH, Urt. v. 8. Dezember 1997, II ZR 217/96, WM 1998, 384, 387).
  • BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 581/02

    Tarifvertrag und Senioritätsrang

    Die analoge Anwendung einer rechtlichen Bestimmung ist zu erwägen, wenn der zur Beurteilung stehende Sachverhalt mit dem vergleichbar ist, den der Normgeber geregelt hat, und die in der Vorschrift zum Ausdruck kommende Interessenabwägung für den nicht geregelten Sachverhalt in gleicher Weise zutrifft und Geltung erheischt (in diesem Sinne BGH 8. Dezember 1997 - II ZR 217/96 - BGHR LwAnpG § 44 Volkseigenes Gut Nr. 1).
  • BGH, 25.06.1999 - V ZR 259/98

    Anspruch des Restitutionsberechtigten auf Auskehrung erzielter Mindestmiet- oder

    Eine Analogie kommt nach der Rechtsprechung in Frage, wenn der zur Beurteilung stehende Sachverhalt mit dem vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, und die in der Gesetzesnorm zum Ausdruck kommende Interessenabwägung für den gesetzlich nicht geregelten Sachverhalt in gleicher Weise zutrifft und Geltung fordert (BGH, Urt. v. 8. Dezember 1997, II ZR 217/96, WM 1998, 384, 385).
  • BGH, 28.10.2005 - V ZR 70/05

    Ansprüche des Berechtigten bei Übertragung eines Grundstücks auf einen Dritten

    Voraussetzung der entsprechenden Anwendung einer gesetzlichen Vorschrift ist, dass der zur Beurteilung stehende Sachverhalt mit dem Sachverhalt vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, und dass die in der Gesetzesnorm zum Ausdruck kommende Interessenabwägung für den gesetzlich nicht geregelten Sachverhalt in gleicher Weise zutrifft und Geltung fordert (Senat, BGHZ 142, 111, 113; BGH, Urt. v. 8. Dezember 1997, II ZR 217/96, WM 1998, 384, 385).
  • BGH, 28.10.2005 - V ZR 91/05

    Ansprüche des Berechtigten auf Nutzungsersatz; Übertragung des Grundstücks auf

    Voraussetzung der entsprechenden Anwendung einer gesetzlichen Vorschrift ist, dass der zur Beurteilung stehende Sachverhalt mit dem Sachverhalt vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, und dass die in der Gesetzesnorm zum Ausdruck kommende Interessenabwägung für den gesetzlich nicht geregelten Sachverhalt in gleicher Weise zutrifft und Geltung fordert (Senat, BGHZ 142, 111, 113; BGH, Urt. v. 8. Dezember 1997, II ZR 217/96, WM 1998, 384, 385).
  • BGH, 28.10.2005 - V ZR 92/05

    Ansprüche des Berechtigten auf Nutzungsersatz; Übertragung des Grundstücks auf

    Voraussetzung der entsprechenden Anwendung einer gesetzlichen Vorschrift ist, dass der zur Beurteilung stehende Sachverhalt mit dem Sachverhalt vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, und dass die in der Gesetzesnorm zum Ausdruck kommende Interessenabwägung für den gesetzlich nicht geregelten Sachverhalt in gleicher Weise zutrifft und Geltung fordert (Senat, BGHZ 142, 111, 113; BGH, Urt. v. 8. Dezember 1997, II ZR 217/96, WM 1998, 384, 385).
  • BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 268/03

    Anspruch auf Änderung der Senioritätsliste - Unzulässigkeit einer

    Die analoge Anwendung einer rechtlichen Bestimmung ist zu erwägen, wenn der zur Beurteilung stehende Sachverhalt mit dem vergleichbar ist, den der Normgeber geregelt hat, und die in der Vorschrift zum Ausdruck kommende Interessenabwägung für den nicht geregelten Sachverhalt in gleicher Weise zutrifft und Geltung erheischt (in diesem Sinne BGH 8. Dezember 1997 - II ZR 217/96 - BGHR LwAnpG § 44 Volkseigenes Gut Nr. 1) .
  • BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 289/03

    Mantel- und Vergütungstarifvertrag für das Bordpersonal - Zuständigkeit der

    Die analoge Anwendung einer rechtlichen Bestimmung ist zu erwägen, wenn der zur Beurteilung stehende Sachverhalt mit dem vergleichbar ist, den der Normgeber geregelt hat, und die in der Vorschrift zum Ausdruck kommende Interessenabwägung für den nicht geregelten Sachverhalt in gleicher Weise zutrifft und Geltung erheischt (in diesem Sinne BGH 8. Dezember 1997 - II ZR 217/96 - BGHR LwAnpG § 44 Volkseigenes Gut Nr. 1).
  • BGH, 03.04.2003 - BLw 2/03

    Darlegung eines Divergenzfalls

    Die Antragsgegnerin macht geltend, das Beschwerdegericht sei von der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 8. Dezember 1997 (II ZR 217/96, WM 1998, 384 ff.) abgewichen.
  • BGH, 22.11.2000 - BLw 1/00

    Abtretbarkeit eines Abfindungsanspruchs und Übergang von Auskunftsansprüchen

    a) Daß der Abfindungsanspruch nach § 44 LwAnpG abtretbar ist, unterliegt keinem Zweifel (vgl. BGH, Urt. v. 8. Dezember 1997, II ZR 217/96, WM 1998, 384, 387).
  • OLG Brandenburg, 29.10.1998 - 12 U 140/95

    Abfindungsanspruch nach §§ 42 , 44 LwAnpG wegen in eine ehemalige LPG

  • OLG Brandenburg, 25.03.2003 - 1 AR 8/03

    Geltendmachung von Abfindungsansprüchen eines ehemaligen LPG -Mitglieds

  • OLG Naumburg, 22.05.2001 - 2 Ww 9/99

    Landwirtschaftsanpassung - Abfindungsanspruch für LPG -Mitglieder -

  • OLG Naumburg, 12.11.2001 - 2 Ww 34/01

    Vermögensaufteilung bei Auflösung und Abwicklung einer LPG

  • OLG Brandenburg, 28.06.2001 - 5 W (Lw) 9/01

    Identitätswahrenden Umwandlung i. S. d. § 23 Abs. 1 , § 24 LwAnpG

  • ArbG Frankfurt/Oder, 10.10.2002 - 5 Ca 1702/02

    Ordentliche Kündigung aus betriebsbedingten Gründen; Schutz ehrenamtlicher

  • ArbG Frankfurt/Oder, 25.04.2002 - 5 Ca 640/02
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