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   BGH, 04.12.1997 - VII ZR 6/97   

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https://dejure.org/1997,851
BGH, 04.12.1997 - VII ZR 6/97 (https://dejure.org/1997,851)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1997 - VII ZR 6/97 (https://dejure.org/1997,851)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1997 - VII ZR 6/97 (https://dejure.org/1997,851)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    AGBG § 11 Nr. 10a

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit einer Klausel nach § 11 Nr. 10a des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) - Verweisung auf die gerichtliche Inanspruchnahme Dritter bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen - Revisionsgerichtliche ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Subunternehmerhaftung; subsidiäre Bauträgerhaftung

  • Judicialis

    AGBG § 11 Nr. 10 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 11 Nr. 10a
    Gewährleistung eines Bauträgers; Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen Subunternehmer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    AGB: Haftung eines Bauträgers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gewährleistungsansprüche und Subunternehmer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann haftet Bauträger subsidiär? (IBR 1998, 104)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 904
  • ZIP 1998, 475
  • MDR 1998, 276
  • NZM 1998, 201
  • WM 1998, 561
  • BB 1998, 343
  • BB 1998, 764
  • DB 1998, 517
  • BauR 1998, 335
  • ZfBR 1998, 143
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.04.1995 - VII ZR 73/94

    Formularmäßige Einschränkung der Gewährleistung des Bauträgers

    Auszug aus BGH, 04.12.1997 - VII ZR 6/97
    Sie ist daher nach § 11 Nr. 10 Buchst. a AGBG unwirksam (im Anschluß an Senatsurteil vom 6. April 1995 - VII ZR 73/94, NJW 1995, 1675 BauR 1995, 542 = ZfBR 1995, 202).

    b) Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Klausel, die den Erwerber an den als gewährleistungspflichtig bezeichneten Dritten verweist, nicht nur dann unwirksam, wenn der Verwender seine Eigenhaftung davon abhängig macht, daß der Erwerber zunächst gegen den Dritten gerichtlich vorgeht, sondern auch dann, wenn die besondere Klauselgestaltung die Gefahr begründet, daß der Klauselgegner die Klausel in diesem Sinn verstehen kann (Senatsurteil vom 6. April 1995 - VII ZR 73/94, NJW 1995, 1675 = BauR 1995, 542 = ZfBR 1995, 202).

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus BGH, 04.12.1997 - VII ZR 6/97
    bb) Der Senat kann die Klausel selbst auslegen, da zur Frage ihrer Auslegung weitere tatsächliche Feststellungen nicht zu erwarten sind (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1993 - IV ZR 206/91, BGHZ 121, 284, 289).
  • BGH, 18.09.1963 - V ZR 169/61
    Auszug aus BGH, 04.12.1997 - VII ZR 6/97
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Auslegung einer vorformulierten Klausel, deren Anwendungsbereich nicht über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinausreicht, revisionsgerichtlich darauf nachprüfbar, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind oder ob sie auf Verfahrensfehlern beruht (Urteil vom 18. September 1963 - V ZR 169/61, NJW 1963, 2227).
  • BGH, 21.03.2002 - VII ZR 493/00

    Formularmäßige Vereinbarung der vorrangigen Geltendmachung von

    (1) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine Subsidiaritätsklausel in einem Bauträgervertrag wirksam sein, wenn sie weder von dem Erwerber die gerichtliche Verfolgung der abgetretenen Ansprüche verlangt, noch ihm aufgrund ihrer sprachlichen Fassung den Eindruck vermittelt, er müsse die anderen am Bau Beteiligten gerichtlich ohne Erfolg in Anspruch genommen haben, bevor der Bauträger haftet (BGH, Urteil vom 6. April 1995 - VII ZR 73/94, BauR 1995, 542 = ZfBR 1995, 202; Urteil vom 4. Dezember 1997 - VII ZR 6/97, BauR 1998, 335 = ZfBR 1998, 143).
  • OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00

    Zur Prüfung- und Aufklärungspflicht einer Immobilien-Kapitalanlage finanzierenden

    cc) Der Umstand, dass die Bank das Vorhaben gegenüber dem Bauträger vorfinanziert hat, trägt als solcher nicht die Annahme eines schwerwiegenden Interessenkonfliktes (vgl. BGH, WM 1998, 561, 562).
  • OLG Koblenz, 17.10.2002 - 5 U 263/02

    Rückabwicklung des Kaufs von Eigentumswohnungen; Inanspruchnahme des Bürgen

    a) Die in Nr. 6.1 Kaufvertrag enthaltene Verweisung auf alle anderen am Bau Beteiligten (§ 11 Nr. 10 a AGBG ) ist rechtlich zwar nicht zu beanstanden, da die Eigenhaftung des Bauträgers nicht davon abhängig gemacht wird, dass der Erwerber zunächst gegen den Dritten gerichtlich vorgeht (BGH NJW 1998, 904 ).
  • OLG Hamm, 08.03.2001 - 21 U 24/00

    Geltendmachung von Schallschutzmängeln gegenüber dem Bauträger;

    Es kann insoweit dahingestellt bleiben, ob diese Klausel gegen § 11 Nr. 10 a AGBG verstößt, wie die Kläger unter Hinweis auf BGH NJW 1998, 904, meinen.
  • OLG Frankfurt, 15.10.2003 - 9 U 56/02

    Finanzierter Betritt zu einer Grundstücksgesellschaft: Rechtsscheinhaftung eines

    Aus diesem Blickwinkel kann allein der Umstand, dass die Bank den Grundstückserwerb der Eheleute X vorfinanzierte, die Annahme eines schweren Interessenkonflikts nicht tragen (BGH WM 98, 561), denn der Kläger hat nicht dargetan, dass hierin eine Risikoverlagerung zulasten der Anleger lag.
  • OLG Celle, 13.01.2000 - 14 U 282/98

    Gewährleistung durch Bauträger bei Subsidiaritätsklausel

    Diese in den notariellen Formularverträgen vereinbarte Gewährleistungsregelung ist auch, wie das LG zu Recht festgestellt hat, mit dem AGBG vereinbar, weil die Formulierung, dass die Ansprüche gegen die Bauhandwerker geltend zu machen sind, nicht dahin missverstanden werden kann, dass (die erfolglose) gerichtliche Inanspruchnahme der Subunternehmer der Bekl. die Voraussetzung für das Aufleben der subsidiären Haftung der Bekl. ist (vgl. hierzu BGH NJW 1998, 904 f. = MittRhNotK 1998, 89 ).
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