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   EuGH, 17.03.1998 - C-45/96   

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EuGH, 17.03.1998 - C-45/96 (https://dejure.org/1998,430)
EuGH, Entscheidung vom 17.03.1998 - C-45/96 (https://dejure.org/1998,430)
EuGH, Entscheidung vom 17. März 1998 - C-45/96 (https://dejure.org/1998,430)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen - Bürgschaft

  • Europäischer Gerichtshof

    Dietzinger

  • EU-Kommission PDF

    Bayerische Hypotheken- und Wechselbank / Dietzinger

    Richtlinie 85/577 des Rates, Artikel 2 erster Gedankenstrich
    Rechtsangleichung - Verbraucherschutz im Falle von ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen - Richtlinie 85/577 - Geltungsbereich - Bürgschaftsvertrag zur Absicherung der Rückzahlung einer Schuld, die der Hauptschuldner im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit ...

  • EU-Kommission

    Bayerische Hypotheken- und Wechselbank / Dietzinger

  • Prof. Dr. Lorenz

    Anwendbarkeit der "Haustürwiderrufsrichtlinie" auf Bürgschaften des deutschen Rechts

  • Wolters Kluwer

    Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen; Begriff des Verbrauchers

  • opinioiuris.de

    Dietzinger

  • Judicialis

    Richtlinie 85/577 Art. 1; ; Richtlinie 85/577 Art. 2 erster Gedankenstrich; ; Richtlinie 85/577 Art. 1; ; Richtlinie 85/577 Art. 2 erster Gedankenstrich

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Bürgschaftsvertrag und Verbraucherschutz-Richtlinie (Vorabentscheidung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsangleichung - Verbraucherschutz im Falle von ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen - Richtlinie 85/577 - Geltungsbereich - Bürgschaftsvertrag zur Absicherung der Rückzahlung einer Schuld, die der Hauptschuldner im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofes - Auslegung von Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie 85/577/EWG des Rates betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen - Begriff des "Verbrauchers" - Von einer ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1295
  • NJW 2005, 2912
  • ZIP 1998, 554
  • MDR 1998, 665
  • EuZW 1998, 252
  • NJ 1998, 367
  • WM 1998, 649
  • DB 1998, 671
  • DB 2005, 1092
 
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Wird zitiert von ... (34)

  • BGH, 22.09.2020 - XI ZR 219/19

    Verbraucher-Widerrufsrecht gilt nicht bei Bürgschaft

    Darüber hinaus habe der EuGH (Urteil vom 17. März 1998 - C 45/96) zu der Richtlinie 85/577/EWG bereits entschieden, dass ein Bürgschaftsvertrag grundsätzlich unter die Richtlinie fallen könne.

    Die Diskussion über die Widerruflichkeit von Bürgschaften war aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 17. März 1998 (C-45/96, "Dietzinger", Slg. 1998, I-1199), die einen jahrelangen Meinungsstreit in Rechtsprechung und Literatur nach sich zog (Kehl, WM 2018, 2018, 2027), allgemein bekannt.

  • BGH, 12.11.2015 - I ZR 168/14

    Schuldbeitritt: Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines

    ff) Der vorstehenden Beurteilung steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesgerichtshofs die Vorschriften über den Haustürwiderruf auf von Verbrauchern bestellte - akzessorische wie nicht akzessorische - Sicherheiten, und damit auch auf einen Schuldbeitritt, anwendbar sind (vgl. EuGH, Urteil vom 17. März 1998 - C-45/96, Slg. 1998, I-1199 = NJW 1998, 1295 Rn. 22 f.; BGH, Urteil vom 26. September 1995 - XI ZR 199/94, BGHZ 131, 1, 4 f.; Urteil vom 14. Mai 1998 - IX ZR 59/95, BGHZ 139, 21, 24 f.; Urteil vom 10. Januar 2006 - XI ZR 169/05, BGHZ 165, 363, 367; Urteil vom 2. Mai 2007 - XII ZR 109/04, NJW 2007, 2110 Rn. 27).
  • BGH, 10.01.2006 - XI ZR 169/05

    Widerruf der Verpfändung von Wertpapieren zur Besicherung einer

    Die Bestellung eines Pfandrechts falle ebenso wie eine Bürgschaftserklärung (EuGH WM 1998, 649, 651; BGHZ 139, 21, 25 f.) nur dann in den Anwendungsbereich des Haustürwiderrufsgesetzes bzw. des § 312 BGB, wenn das Pfandrecht eine Verbindlichkeit sichere, die ein Verbraucher im Rahmen eines Haustürgeschäfts gegenüber einem Gewerbetreibenden als Gegenleistung für Waren oder Dienstleistungen eingegangen sei.

    Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat zwar im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 17. März 1998 (WM 1998, 649 ff.) entschieden, dass ein Bürgschaftsvertrag, der zur Absicherung eines gewerblichen Kredits geschlossen wird, kein Geschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 HWiG sei (BGHZ 139, 21, 24 ff.).

    Dass ein Bürgschaftsvertrag, der eine im Rahmen der Erwerbstätigkeit des Hauptschuldners begründete Verbindlichkeit sichert, nach Ansicht des EuGH (WM 1998, 649, 651) nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie 577/85/EWG des Rates vom 20. Dezember 1995 betr.

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 135/03

    Anfechtung und Widerruf einer Beendigungsvereinbarung

    Nach Art. 1 der Richtlinie 85/577/EWG werden nur solche Verbindlichkeiten von ihr erfasst, die ein Verbraucher im Rahmen eines Haustürgeschäftes gegenüber einem Gewerbetreibenden als Gegenleistung für eine Ware oder Dienstleistung eingeht (EuGH 17. März 1998 Rs C-45/96 - EuGHE I 1998, 1199).
  • BGH, 21.04.2010 - XII ZR 10/08

    Verzugszinsen bei Nichtbeteiligung eines Verbrauchers: Vorliegen einer

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stellt z.B. auch die Gewährung eines Kredits eine Dienstleistung dar (EuGHE C-45/96, 1998 I -1199 = NJW 1998, 1295 - Dietzinger).
  • BGH, 21.04.1998 - IX ZR 258/97

    Keine Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf Bürgschaften für

    b) Mit Urteil vom 17. März 1998 (Rs. C-45/96, WM 1998, 649) hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften auf Vorlage des Senats (Beschl. v. 11. Januar 1996 - IX ZR 56/95, WM 1996, 384, 385) entschieden, daß die Richtlinie 85/577/EWG vom 20. Dezember 1985 "betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen" Bürgschaften von nicht im Rahmen einer Erwerbstätigkeit handelnden natürlichen Personen nur dann erfaßt, wenn die gesicherte Forderung durch ein Haustürgeschäft entstanden ist, das ein Verbraucher mit einem Gewerbetreibenden abgeschlossen hat (Ziff. 22).
  • EuGH, 23.03.2000 - C-208/98

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN GELTUNGSBEREICH ZWEIER GEMEINSCHAFTSRICHTLINIEN IN

    Gerade aufgrund dieses Zieles der genannten Richtlinie hat der Gerichtshof entschieden, daß ein Vertrag, der einem Dritten zugute kommt, und insbesondere ein Bürgschaftsvertrag, der aufgrund eines Haustürgeschäfts geschlossen wurde, nicht ohne weiteres von deren Geltungsbereich ausgeschlossen werden kann (vgl. Urteil vom 17. März 1998 in der Rechtssache C-45/96, Dietzinger, Slg. 1998, I-1199, Randnr. 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-215/08

    E. Friz - Richtlinie 85/577 - Verbraucherschutz bei außerhalb von Geschäftsräumen

    So hat der Gerichtshof z. B. im Urteil Dietzinger(48) den Bürgschaftsvertrag als Vertrag angesehen, der unter die Richtlinie 85/577 fällt.

    48 - Urteil vom 17. März 1998, Dietzinger (C-45/96, Slg. 1998, I-1199).

    49 - Der Gerichtshof hat im Urteil Dietzinger außerdem darauf hingewiesen, dass die Gewährung eines Kredits eine Dienstleistung im Sinne dieser Richtlinie darstellt und dass der Bürgschaftsvertrag akzessorisch zum Kreditvertrag und in der Praxis sehr oft Voraussetzung für den Abschluss dieses Vertrags ist.

    Vgl. Urteil Dietzinger (in Fn. 48 angeführt, Randnr. 18).

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 177/03

    Widerruf eines Aufhebungsvertrags

    Nach Art. 1 der Richtlinie 85/577/EWG werden nur solche Verbindlichkeiten von ihr erfasst werden, die ein Verbraucher im Rahmen eines Haustürgeschäftes gegenüber einem Gewerbetreibenden als Gegenleistung für eine Ware oder Dienstleistung eingeht (EuGH 17. März 1998 - Rs C-45/96 - EuGHE I 1998, 1199).
  • BGH, 14.05.1998 - IX ZR 56/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Der Europäische Gerichtshof hat auf die Vorlage des Senats durch Urteil vom 17. März 1998 (Rs C-45/96, WM 1998, 649, 651) entschieden, daß "ein Bürgschaftsvertrag, der von einer nicht im Rahmen einer Erwerbstätigkeit handelnden natürlichen Person geschlossen wird, nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie (fällt), wenn er die Rückzahlung einer Schuld absichert, die der Hauptschuldner im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit eingegangen ist".
  • OLG Hamburg, 26.04.2019 - 13 U 51/18

    Widerruf einer GmbH-Geschäftsführer-Bürgschaft: Voraussetzungen eines

  • LAG Brandenburg, 30.10.2002 - 7 Sa 386/02

    Aufhebungsvertrag, Widerrufsrecht, Arbeitnehmer als Verbraucher, Haustürgeschäft

  • OLG München, 20.11.2013 - 7 U 5025/11

    Verlustausgleichsansprüche aus Gewinnabführungsvertrag; Verzugszinsen bei

  • OLG Düsseldorf, 01.12.2015 - 24 U 70/15

    Voraussetzungen eines Widerrufsrechts bei einem Haustürgeschäft

  • OLG Brandenburg, 25.05.2005 - 3 U 130/04

    Haustürgeschäft - Schuldrechtliche Verpflichtung zur Bestellung eines dinglichen

  • EuGH, 21.01.1999 - C-215/96

    Bagnasco u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2004 - C-350/03

    NACH ANSICHT VON GENERALANWALT LEGER KÖNNEN SICH VERBRAUCHER NICHT AUF DIE

  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 427/03

    Aufhebungsvertrag

  • OLG Dresden, 30.01.2009 - 8 U 1540/08

    Begriff des Fernabsatzgeschäfts; Bürgschaft eines Verbrauchers als

  • LG Karlsruhe, 08.12.2004 - 9 O 188/03

    Wirksamkeit einer Gerichtsstandvereinbarung unter dem Gesichtspunkt des Art 66

  • OLG Frankfurt, 09.10.2006 - 9 U 45/06

    Haustürgeschäft: Widerruf einer Zweckerklärung

  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 428/03

    Aufhebungsvertrag

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-180/06

    Ilsinger - Verordnung Nr. 44/2001 - Art. 15 Abs. 1 Buchst. c - Zuständigkeit für

  • OLG Köln, 06.11.2019 - 13 U 226/17

    Anspruch aus einer Bürgschaft

  • OLG Dresden, 29.01.1999 - 8 W 1964/98

    Auslegung der Rücksendung einer Bürgschaftsurkunde

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2015 - C-110/14

    Costea - Verbraucherschutz - Begriff des Verbrauchers im Sinne von Art. 2 Buchst.

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-481/99

    Heininger

  • LAG Hessen, 08.01.2008 - 13 Sa 978/07

    Aufhebungsvertrag - Haustürgeschäft - Inhaltskontrolle

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-208/98

    Berliner Kindl Brauerei

  • OLG München, 07.05.1999 - 21 U 6544/98

    Wirksamkeit der weiten Zweckerklärung bei Bürgschaftsübernahme des

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1998 - C-423/97

    Travel Vac

  • LAG Köln, 13.12.1999 - 4 Sa 528/99

    Wirksamkeit des Widerrufs einer Versorgungszusage; Höhe eines vom Arbeitgeber

  • ArbG Berlin, 02.04.2003 - 31 Ca 33694/02

    Anspruch auf Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses und Weiterbeschäftigung;

  • OLG München, 20.07.1999 - 25 U 5436/98

    Gesamtschuldnerische Verpflichtung als Verbraucherkredit nur bei

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