Rechtsprechung
   BGH, 12.02.1998 - IX ZR 190/97   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Haftung eines Steuerberaters: Beginn der Verjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 68
    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verjährungsbeginn des Schadensersatz- anspruchs gegen einen Steuerberater

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1998, 742
  • VersR 1998, 1162
  • WM 1998, 786
  • BB 1998, 1028
  • DB 1998, 1561



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Wird zitiert von ... (51)  

  • BGH, 21.02.2002 - IX ZR 127/00  

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt ein durch einen Fehler des Rechtsberaters bei der Führung eines Prozesses verursachter Schaden mit Erlaß der ersten daraufhin ergehenden, für den Mandanten nachteiligen gerichtlichen Entscheidung ein (BGH, Urt. v. 12. Februar 1998 - IX ZR 190/97, WM 1998, 786, 788 [Steuerberater]; v. 9. Dezember 1999 - IX ZR 129/99, WM 2000, 959, 960).

    Ausschlaggebend für die Anknüpfung an die erste nachteilige Entscheidung ist, daß sich damit die Vermögenslage des Betroffenen objektiv spürbar verschlechtert und es unsicher ist, ob diese Vermögensverschlechterung durch eine spätere Aufhebung der Entscheidung wieder wegfällt (BGH, Urt. v. 12. Februar 1998 aaO).

    Nach dem Grundsatz der Schadenseinheit ist zwar der infolge eines bestimmten Verhaltens des Schädigers eingetretene Schaden als ein einheitliches Ganzes aufzufassen, so daß für den Anspruch auf Ersatz dieses Schadens einschließlich aller weiteren adäquat verursachten, zurechen- und voraussehbaren Nachteile eine einheitliche Verjährungsfrist läuft, sobald irgendein (Teil-)Schaden entstanden ist; das gilt auch, soweit eine Wiederholung desselben schädigenden Verhaltens - nochmals - denselben Schaden auslöst (BGH, Urt. v. 18. Dezember 1997 - IX ZR 180/96, WM 1998, 779, 780; v. 12. Februar 1998 aaO, jeweils m.w.N.).

    Anders ist es aber, wenn sich mehrere selbständige Handlungen (oder - pflichtwidrige - Unterlassungen) des Schädigers ausgewirkt haben; dann beginnt mit der Entstehung des durch die jeweilige Handlung verursachten Schadens und des damit ausgelösten Ersatzanspruchs eine nur für diesen Anspruch geltende besondere Verjährung (BGH, Urt. v. 12. Februar 1998 aaO).

  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 129/99  

    Anwaltsrecht - Regressanspruch gegen Rechtsanwalt nach Fristversäumnis

    In der Regel verschlechtert sich die Vermögenslage des Mandanten bereits mit der ersten nachteiligen Gerichtsentscheidung infolge anwaltlichen Fehlverhaltens in einem Verfahren; die in seinem Urteil vom 9. Juli 1992 (IX ZR 50/91, NJW 1992, 2828, 2829 f) geäußerte Ansicht, ein Schaden infolge eines Anwaltsfehlers im Prozeß sei regelmäßig noch nicht eingetreten, solange nicht auszuschließen sei, daß die Entscheidung in einem weiteren Rechtszug zugunsten des Mandanten geändert werde, hat der Senat aufgegeben (BGH, Urt. v. 12. Februar 1998 - IX ZR 190/97, WM 1998, 786, 787 f).

    Die Schädigung des Mandanten durch eine nachteilige Gerichtsentscheidung, die auf einem fehlerhaften Prozeßverhalten eines Rechtsberaters beruht, entfällt nicht wegen einer Unsicherheit, ob der Schaden bestehenbleibt und endgültig wird (BGH, Urt. v. 12. Februar 1998, aaO 788 m.w.N.), und damit auch nicht wegen eines Wiedereinsetzungsantrags des Mandanten (vgl. BGH, Beschl. v. 28. März 1996 - IX ZR 197/95, WM 1996, 1108, 1109).

  • BGH, 09.02.2009 - II ZR 292/07  

    Sanitary

    Denn selbst dann, wenn das Versäumnisurteil etwa mangels wirksamer Zustellung nicht in Rechtskraft erwuchs, lag in der bloßen Existenz eines klageabweisenden Titels, dessen Beseitigung die Schuldnerin - wie die vergebliche Nebenintervention des Klägers zeigt - mit dem Risiko eines Unterliegens aus formalen Gründen aktiv betreiben musste, eine schadensrelevante Verschlechterung ihrer Vermögenslage (BGHZ 119, 69, 70 ff. ; BGH, Urt. v. 12. Februar 1998 - IX ZR 190/97, WM 1998, 786, 787 f.; Urt. v. 9. Dezember 1999 - IX ZR 129/99, NJW 2000, 1263, 1264; Urt. v. 27. Januar 2000 - IX ZR 354/98, NJW 2000, 1267; Urt. v. 21. Februar 2002 - IX ZR 127/00, NJW 2002, 1414, 1415; Lange/Schiemann, Schadensersatz, 3. Aufl. 2003, § 1 IV 1 S. 44).
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