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   BGH, 19.11.1997 - VIII ZR 33/96   

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https://dejure.org/1997,4662
BGH, 19.11.1997 - VIII ZR 33/96 (https://dejure.org/1997,4662)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1997 - VIII ZR 33/96 (https://dejure.org/1997,4662)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1997 - VIII ZR 33/96 (https://dejure.org/1997,4662)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bezahlung von Kaufpreisforderungen und Erstattung von Frachtkosten - Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen wegen teilweiser Nichterfüllung eines Kaufvertrages - Verlangen einer rein konkreten Schadensberechnung unter Annahme eines hypothetischen Deckungskaufs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 325, 326
    Darlegungs- und Beweislast beim Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines als Handelskauf zu qualifizierenden Kaufvertrages

Papierfundstellen

  • WM 1998, 931
  • WM 1999, 931
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.03.1988 - VIII ZR 380/86

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Verhandlungsverschulden

    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - VIII ZR 33/96
    Grundlage für die Rechtsprechung ist die Beweiserleichterung, die dem Geschädigten durch die Vorschrift des § 252 Satz 2 BGB eingeräumt wird (Senatsurteil vom 2. März 1988 - VIII ZR 380/86 = WM 1988, 781, 785).

    So ist etwa an einen Einwand des Verkäufers zu denken, der Käufer hätte die Ware in Wahrheit nicht weiterverkaufen können (vgl. Senatsurteil vom 2. März 1988 aaO unter III 2 c), so daß ein Deckungskauf entbehrlich war.

  • BGH, 16.03.1959 - III ZR 20/58

    Schätzung entgangenen Gewinns

    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - VIII ZR 33/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es im kaufmännischen Verkehr zulässig, einen eingetretenen Schaden, namentlich wenn der Käufer einer Handelsware aufgrund der §§ 325, 326 BGB Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt, abstrakt, also unabhängig von den individuellen Verhältnissen des Geschädigten, zu berechnen (BGHZ 2, 310, 313; 29, 393, 399; 62, 103, 105) [BGH 01.02.1974 - IV ZR 2/72].

    Es steht einem Handelskäufer zunächst frei, ob er den Schaden konkret oder abstrakt berechnen will (BGHZ 29, 393, 399).

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - VIII ZR 33/96
    Da die Revisionsbeklagte in der mündlichen Verhandlung nicht vertreten war, ist durch Versäumnisurteil, jedoch aufgrund umfassender Sachprüfung zu entscheiden (BGHZ 37, 79, 81 f).
  • BGH, 01.02.1974 - IV ZR 2/72

    Berechnung entgangenen Bankgewinns

    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - VIII ZR 33/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es im kaufmännischen Verkehr zulässig, einen eingetretenen Schaden, namentlich wenn der Käufer einer Handelsware aufgrund der §§ 325, 326 BGB Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt, abstrakt, also unabhängig von den individuellen Verhältnissen des Geschädigten, zu berechnen (BGHZ 2, 310, 313; 29, 393, 399; 62, 103, 105) [BGH 01.02.1974 - IV ZR 2/72].
  • BGH, 06.06.1997 - V ZR 115/96

    Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung bei einem Grundstücksverkauf

    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - VIII ZR 33/96
    Es entspricht einem allgemeinen Grundsatz, daß ein vorteilhafteres Geschäft, das auf überobligationsmäßigen Bemühungen des Gläubigers beruht, dem Schuldner nicht zugute kommen darf (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 1997 - V ZR 115/96 - ZIP 1997, 1378 unter II 3 m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.06.1951 - I ZR 118/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - VIII ZR 33/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es im kaufmännischen Verkehr zulässig, einen eingetretenen Schaden, namentlich wenn der Käufer einer Handelsware aufgrund der §§ 325, 326 BGB Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt, abstrakt, also unabhängig von den individuellen Verhältnissen des Geschädigten, zu berechnen (BGHZ 2, 310, 313; 29, 393, 399; 62, 103, 105) [BGH 01.02.1974 - IV ZR 2/72].
  • BGH, 27.05.1998 - VIII ZR 362/96

    Berechnung des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages

    Ist der Gläubiger - wie hier die Klägerin Kaufmann oder Gewerbetreibender, so kann er seinen Schaden auch "abstrakt" berechnen, d.h. unter Inanspruchnahme einer Beweiserleichterung in Gestalt der Vermutung, daß er jederzeit imstande gewesen wäre, das ihm entgangene Geschäft mit dieser oder einer anderen Ware zu Marktpreisen zu tätigen (vgl. Senatsurteile BGHZ 107, 67, 69 und vom 19. November 1997 - VIII ZR 33/96 = WM 1998, 931 unter II 1; BGH, Urteil vom 2. Dezember 1994 - V ZR 193193 = NJW 1995, 587 unter II 2 a m.w.Nachw.; Staudinger/Otto aaO Rdnr. 59 f; Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Aufl., § 325 Rdnr. 41 f, je m.w. Nachw.).

    Der nicht belieferte gewerbliche Käufer kann daher als Schaden die Differenz zwischen dem Vertragspreis und dem Marktpreis für einen hypothetischen Deckungskauf geltend machen (Senatsurteil vom 19. November 1997 aaO unter II 1; MünchKomm/Emmerich aaO Rdnr. 97; Palandt/Heinrichs aaO Rdnr. 17, jeweils m.w.Nachw.).

    Soweit sie hierüber Rechnungen aus dem Zeitraum vor Ablauf des 30. März 1994 vorgelegt hat, dienten diese, wovon auch das Berufungsgericht ausgeht, lediglich zur Darlegung eines durchschnittlichen Marktpreises, den sie ihrer - ihr weiterhin offenstehenden (vgl. Senatsurteil vom 19. November 1997 aaO unter II 3 und 4) - abstrakten Schadensberechnung zugrunde legt.

  • OLG Naumburg, 20.08.2003 - 5 U 67/03

    Zur Überschuldungsbilanz eines Unternehmnes i.S.d. § 19 Abs. 2 InsO

    Nach ständiger Rechtsprechung ist es im kaufmännischen Verkehr zulässig, einen eingetretenen Schaden abstrakt, also unabhängig von den individuellen Verhältnissen des Geschädigten zu berechnen (BGH WM 1998, 931).

    Hiergegen steht dem Schädiger der Gegenbeweis offen (BGH WM 1998, 931 f.).

  • BGH, 12.06.2008 - IX ZR 58/05

    Zulässigkeit der Aufrechnung in der Insolvenz

    Die Beklagte hätte ihren Nichterfüllungsschaden gemäß § 326 BGB a.F. abstrakt berechnen (vgl. BGHZ 29, 393, 399; BGH, Urt. v. 19. November 1997 - VIII ZR 33/96, WM 1998, 931; v. 27. Mai 1998 - VIII ZR 362/96, NJW 1998, 2901, 2902) und mit diesem Anspruch nach § 94 InsO gegen die Kaufpreisforderung des Klägers auch aufrechnen können.
  • OLG München, 31.08.2015 - 34 Sch 11/13

    Schadensersatz wegen unterbliebener Abnahme von Strom

    Es ist dabei auch unschädlich, Rechnungen über Verkäufe vorzulegen, die den Marktpreis weiter untermauern sollen (vgl. BGH NJW 1998, 2901/2903; WM 1998, 931/934).
  • OLG Koblenz, 03.08.1999 - 3 U 1806/98

    Verpflichtung des Geschäftsführers zur rechtzeitigen Stellung eines Antrags auf

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  • LG Bonn, 19.12.2017 - 10 O 102/17

    Schadensersatzansprüche wegen Vertragsverletzungen aus Transponderverträgen

    Dem entspricht die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 19.11.1997 (WM 1998, 931; Anlage K 64), wonach "bei der abstrakten Schadensberechnung im Wege der Annahme eines hypothetischen Deckungskaufs ...die Vermutung (besteht), dass ein Handelskäufer die nicht gelieferte Ware weiterverkauft hat oder weiterverkaufen kann und sich im Regelfall nur zum Markteinkaufspreis anderweitig einzudecken vermag, um seiner Lieferpflicht nachzukommen".
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