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   BGH, 09.01.1998 - V ZR 263/96   

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https://dejure.org/1998,1567
BGH, 09.01.1998 - V ZR 263/96 (https://dejure.org/1998,1567)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1998 - V ZR 263/96 (https://dejure.org/1998,1567)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1998 - V ZR 263/96 (https://dejure.org/1998,1567)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Konkurrenz von Eigentumszuordnung an den Bund und Treuhandverwaltung durch die Treuhandanstalt bzw. Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben - Volksvermögen in Rechtsträgerschaft einer Partei oder Massenorganisation - Eigentum nach Art. 22 Abs. 1 ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eigentumszuordnung bei treuhänderischer Nutzung eines Gebäudes auf einem volkseigenen Grundstück von einer Wirtschaftseinheit

  • Judicialis

    EinigV Art. 22 Abs. 1; ; DDR/PartG § 20 b; ; DDR/TreuhG DVO 5 § 2 Abs. 1; ; DDR/TreuhG DVO 5 § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhältnis der Eigentumszuordnung nach dem Einigungsvertrag und dem PartG-DDR; Nutzung eines Gebäudes auf einem volkseigenen Grundstück

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2603 (Ls.)
  • MDR 1998, 526
  • NJ 1998, 533
  • WM 1998, 987
  • WM 1999, 987
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 48.93

    Privatisierung von Rechtsträger und Fondsinhaber

    Auszug aus BGH, 09.01.1998 - V ZR 263/96
    Im Vordergrund dieser Konfliktlösung steht das Bemühen, den umgewandelten Wirtschaftseinheiten die Grundlage für die unternehmerische Tätigkeit zu erhalten und ihnen Wettbewerbsfähigkeit zu sichern (BVerwG, NJW 1994, 1361, 1362; VIZ 1995, 99, 100 f).

    An sich kommt in Betracht, bei einer Umwandlung nach § 11 Abs. 1 TreuhG das Eigentum an dem Gebäude dem zufallen zu lassen, der auch das Eigentum an dem Grundstück erwirbt (so für den Regelfall Busche, in: RVI, B 200 TreuhG, § 11 Rdn. 12 m.w.N. auch der Gegenauffassung; a.A. BVerwG, VIZ 1995, 99, 100).

  • BGH, 13.06.1997 - V ZR 40/96

    Passivlegitimation für die Zustimmung zur Grundbuchberichtigung bei vormaligen

    Auszug aus BGH, 09.01.1998 - V ZR 263/96
    So hat der Senat im Hinblick hierauf (freilich nach Erlaß des Berufungsurteils) für einen im Ansatz vergleichbaren Fall der Konkurrenz von Bund und Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben entschieden, daß zur Verfügung über das Vermögen nicht die Bundesrepublik Deutschland, sondern nur die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben befugt ist (Urt. v. 13. Juni 1997, V ZR 40/96, ZIP 1997, 1437: ehedem volkseigene landwirtschaftliche Nutzflächen, die sich im Besitz von Genossenschaften befanden; Art. 22 Abs. 1 EVertr./§ 3 der 3. DVO zum TreuhG).

    Insoweit schließen sich - anders als in dem der Entscheidung des Senats vom 13. Juni 1997, V ZR 40/96, ZIP 1997, 1437, zugrundeliegenden Sachverhalt - die Treuhandverwaltung durch die Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben und die Eigentumszuordnung an den Bund nicht aus.

  • BGH, 03.07.1959 - I ZR 169/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.01.1998 - V ZR 263/96
    Infolgedessen kann der Senat die Klage insgesamt, auch hinsichtlich der noch bei dem Landgericht anhängigen, im Wege der Stufenklage geltend gemachten Anträge, abweisen (BGHZ 94, 268, 275; Beschl. v. 3. Juli 1959, I ZR 169/55, NJW 1959, 1827; Beschl. v. 12. März 1992, I ZR 296/91, BGHR ZPO § 254 Berufungsverfahren 3; jeweils zur insoweit vergleichbaren Konstellation, daß in der Berufungsinstanz über die Stufenklage insgesamt entschieden wird).
  • OVG Berlin, 26.05.1992 - 2 S 18.91
    Auszug aus BGH, 09.01.1998 - V ZR 263/96
    Zwar lassen die mit der Rechtsträgerschaft verbundenen Befugnisse das dem sozialistischen Staat zugeordnete Volkseigentumsrecht (vgl. Kommentar zum ZGB, herausgegeben vom Ministerium der Justiz, 1985, § 18 Anm. 2) unberührt und stellen keine mit beschränkten dinglichen Rechten vergleichbare Rechtsposition dar, sondern sind dem öffentlichen Recht angehörende, vom Staat übertragene Verwalterbefugnisse (Papier aaO; Toussaint, DDR-Parteivermögen und die Treuhandanstalt, 1993, S. 48 f), so daß erwogen werden kann, eine Zugehörigkeit zum Parteivermögen zu verneinen (so Berger aaO; bejahend demgegenüber OVG Berlin, ZIP 1993, 303, 308; VG Berlin, ZOV 1993, 124, 125; Toussaint aaO; Papier aaO; Schneider, in: Rodenbach/Söfker/Lochen, InVorG, § 25 Rdn. 35; unklar Schmidt-Habersack aaO).
  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Auszug aus BGH, 09.01.1998 - V ZR 263/96
    Infolgedessen kann der Senat die Klage insgesamt, auch hinsichtlich der noch bei dem Landgericht anhängigen, im Wege der Stufenklage geltend gemachten Anträge, abweisen (BGHZ 94, 268, 275; Beschl. v. 3. Juli 1959, I ZR 169/55, NJW 1959, 1827; Beschl. v. 12. März 1992, I ZR 296/91, BGHR ZPO § 254 Berufungsverfahren 3; jeweils zur insoweit vergleichbaren Konstellation, daß in der Berufungsinstanz über die Stufenklage insgesamt entschieden wird).
  • BVerwG, 08.03.1994 - 7 B 191.93

    Rechtsübergang nach der 5. DVO zum Treuhandgesetz

    Auszug aus BGH, 09.01.1998 - V ZR 263/96
    Im Vordergrund dieser Konfliktlösung steht das Bemühen, den umgewandelten Wirtschaftseinheiten die Grundlage für die unternehmerische Tätigkeit zu erhalten und ihnen Wettbewerbsfähigkeit zu sichern (BVerwG, NJW 1994, 1361, 1362; VIZ 1995, 99, 100 f).
  • BGH, 12.03.1992 - I ZR 296/91

    Streitwert bei Stufenklage nach Klageabweisung im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 09.01.1998 - V ZR 263/96
    Infolgedessen kann der Senat die Klage insgesamt, auch hinsichtlich der noch bei dem Landgericht anhängigen, im Wege der Stufenklage geltend gemachten Anträge, abweisen (BGHZ 94, 268, 275; Beschl. v. 3. Juli 1959, I ZR 169/55, NJW 1959, 1827; Beschl. v. 12. März 1992, I ZR 296/91, BGHR ZPO § 254 Berufungsverfahren 3; jeweils zur insoweit vergleichbaren Konstellation, daß in der Berufungsinstanz über die Stufenklage insgesamt entschieden wird).
  • BGH, 21.02.2007 - XII ZR 249/04

    Rechtstellung des Mieters eines im Zuordnungsverfahren zugeordneten Grundstücks

    Hierbei habe der Senat Bezug genommen auf das Urteil des V. Zivilsenats vom 9. Januar 1998 (- V ZR 263/96 - WM 1998, 987), das in einem Räumungsprozess zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der BvS gegen die hiesige Klägerin und deren Geschäftsführer ergangen sei.

    Auch die Rechtskraft des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 9. Januar 1998 - V ZR 263/96 - WM 1998, 97 hindere das Berufungsgericht nicht, den Eigentumserwerb der Bundesrepublik Deutschland nach dem Vermögenszuordnungsgesetz anzunehmen.

    Denn der Senat ist in seinem Urteil vom 14. April 1999 unter Bezugnahme auf das Urteil des V. Zivilsenats vom 9. Januar 1998 ­ V ZR 263/96 ­ WM 1998, 987 f. lediglich davon ausgegangen, dass die Rechtsvorgängerin der Beklagten, die BGHG, am 1. Juli 1990 (rückwirkend) Eigentümerin des Grundstücks geworden ist und die Beklagte bei Ausspruch der Kündigung im Dezember 1993 Eigentümerin des Grundstücks war.

    Zu diesem Ergebnis sei auch der V. Senat in seinem Urteil vom 9. Januar 1998 ­ V ZR 263/96 ­ WM 1998, 987, 989 gekommen.

  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 187/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Beruhen des Urteils auf dem

    Er stellt nach der maßgeblichen wirtschaftlichen Sicht einen Vermögenswert dar, der der Partei zuzurechnen ist (Senat, Urt. v. 9. Januar 1998, V ZR 263/96, WM 1998, 987, 988; auch Urt. v. 20. Februar 1998, aaO, 711 für das Recht zum Besitz; Berger, RVI, § 20 b PartG-DDR Rdn. 40, 42; ders., Die treuhänderische Verwaltung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR, 1998, S. 132 f; Toussaint, in Kimme, aaO, § 20 b PartG-DDR Rdn. 64).

    In diesem Fall sind die Klägerin und die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben als Mitgläubigerinnen nach § 432 BGB anzusehen (vgl. Senat, Urt. v. 9. Januar 1998, aaO).

  • BVerfG, 07.01.2004 - 1 BvR 31/01

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Nichtzulassung der Revision

    Die Klage wurde nach einem Teilerfolg in der Berufungsinstanz, für den der Zuordnungsbescheid nach der damaligen Rechtsauffassung des Kammergerichts zu § 2 Abs. 3 VZOG nicht entscheidend war, durch den Bundesgerichtshof wegen Fehlens der Aktivlegitimation abgewiesen (vgl. WM 1998, S. 987).

    Da diese Aufhebung nicht mit einem Rechtsfehler in Bezug auf die Frage nach der personalen Reichweite eines Vermögenszuordnungsbescheids nach § 2 Abs. 3 VZOG begründet worden war (vgl. WM 1998, S. 987 ), bleibt die Argumentation ohne eine weitere Begründung unverständlich.

  • BGH, 23.02.2001 - V ZR 463/99

    Übergang von Grund und Boden in das Eigentum der nutzenden Kapitalgesellschaft

    a) Sinn und Zweck des Treuhandgesetzes ist, die unternehmerische Tätigkeit des Staates durch Privatisierung der Wirtschaftsgüter zurückzuführen, die Wettbewerbsfähigkeit der bisher volkseigenen Unternehmen herzustellen, den schon vor der Umwandlung genutzten Grund und Boden sowie das Betriebsvermögen für wirtschaftliche Zwecke bereitzustellen und so der umgewandelten Wirtschaftseinheit die Grundlage für die unternehmerische Tätigkeit und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern (Senat, Urt. v. 9. Januar 1998, V ZR 263/96, VIZ 1998, 259, 262; BVerwGE 97, 31, 35; BVerwG, VIZ 1999, 529, 530).

    d) In seinem Urteil vom 9. Januar 1998 (V ZR 263/96, WM 1998, 987) hat der Senat für den Fall, daß ein Gebäude auf einem volkseigenen Grundstück einer Wirtschaftseinheit überlassen wird, während der Boden von mehreren Fondsinhabern oder Nutzern gemeinsam genutzt wird und eine Grundstücksteilung zu aufwendig, technisch unmöglich oder aus anderen Gründen unzweckmäßig ist, entschieden, daß dann im Hinblick auf die Regelung des § 3 Abs. 5 Satz 2 DDR-Anordnung über die Rechtsträgerschaft an volkseigenen Grundstücken (vom 7. Juli 1969, GBl. DDR II 433), wonach der Fondsinhaber in diesen Fällen alle Rechte und Pflichten eines Rechtsträgers erhält, der Fondsinhaberschaft der Vorrang gebührt und Bruchteilseigentum entstehe.

    Läßt sich eine Realteilung nicht vornehmen, ist es möglich, Bruchteilseigentum der Nutzer entstehen zu lassen (vgl. Senat, Urt. v. 9. Januar 1998, V ZR 263/96, aaO S. 262; Lambsdorff/Stuth, VIZ 1992, 348, 352).

  • BGH, 14.04.1999 - XII ZR 60/97

    Mietvertrag über im Volkseigentum stehende Räume in der Wendezeit

    Eigentümerin war aber seit 1. Juli 1990 die Rechtsvorgängerin der Beklagten, die BGH Dies hat der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einem gegen die Klägerin angestrengten (erfolglosen) Räumungsprozeß bereits ausgeführt (Urteil vom 9. Januar 1998 - V ZR 263/96 - WM 1998, 987 f.).
  • OLG Brandenburg, 28.04.2022 - 5 U 42/21

    Eigentumsübertragung eines Grundstücks im Gebiet der ehemaligen DDR

    So im Ergebnis auch der BGH: § 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG geht davon aus, dass Fondsinhaberschaft am Gebäude und Rechtsträgerschaft am Grundstück zusammenfallen (BGH, Urteil vom 09. Januar 1998 - V ZR 263/96 -, Rn. 26, juris).

    Danach sollte der umgewandelten Wirtschaftseinheit die Grundlage für die unternehmerische Tätigkeit und ihre Wettbewerbsfähigkeit gesichert werden (BGH, Urteil vom 09. Januar 1998 - V ZR 263/96 -, Rn. 26 m.N., juris).

  • BGH, 17.07.2015 - V ZR 205/14

    Übernahme ehemals volkseigener Grundstücke im Beitrittsgebiet in das

    Vielmehr hat er daran uneingeschränktes Volleigentum erlangt, jedoch unter dem Vorbehalt einer anderweitigen Aufteilung durch das in Art. 22 Abs. 1 Satz 3 EinigVtr ursprünglich vorgesehene Bundesgesetz zur Aufteilung des Finanzvermögens (Senat, Urteil vom 9. Januar 1998 - V ZR 263/96, VIZ 1998, 259, 260; J. Schmidt-Räntsch, Eigentumszuordnung, Rechtsträgerschaft und Nutzungsrechte an Grundstücken, 2. Aufl., S. 32 f.; vgl. auch Senat, Urteil vom 13. Juni 1997 - V ZR 40/96, VIZ 1997, 598).
  • BGH, 09.02.2023 - V ZR 93/22

    Herausgabe des Besitzes an den Baulichkeiten; Unterlassung der Verpachtung der

    Darauf, ob die zu den Grundmitteln rechnenden Baulichkeiten zu dem betriebsnotwendigen Vermögen der DDR-Einheit gehört hätten, komme es entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht an (Verweis auf BVerwG, BVerwGE 97, 31; ZOV 2006, 366, 367; Senat, Urteil vom 9. Januar 1998 - V ZR 263/96, ZfIR 1998, 148, 151).
  • BVerwG, 27.07.2006 - 3 C 24.05

    Vermögenszuordnung; Wirtschaftseinheit; Treuhandunternehmen; Fonds;

    Damit hat es zum einen ausgesprochen, dass das Grundstück nicht in das Eigentum des anderen Rechtsträgers fällt, Gebäude und Grundstück also kein unterschiedliches rechtliches Schicksal erleiden; § 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG wollte nicht bewirken, dass das einheitliche Volkseigentum aufgespaltet wird (Urteil vom 13. Oktober 1994, a.a.O. ; vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 1998 - V ZR 263/96 - VIZ 1998, 259 ).
  • KG, 25.02.2009 - 11 U 35/08

    Vermögenszuordnung: Grundbuchberichtigungsanspruch auf Grund der

    Steht die alleinige Fondsinhaberschaft der das aufstehende Gebäude nutzenden Wirtschaftseinheit zur Überzeugung des Gerichts fest, ist das bebaute Grundstück in das Eigentum des Rechtsnachfolgers des Fondsinhabers über gegangen (wie BGH, Urteil vom 9. Januar 1998, V ZR 263/96, VIZ 1998, 259, 262; BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1994, 7 C 48/93, BVerwGE 97, 31, 36).

    (2) Fallen Fondsinhaberschaft der die aufstehenden Gebäude nutzenden Wirtschaftseinheit und Rechtsträgerschaft am Grund und Boden ausnahmsweise auseinander, ist in der Rechtsprechung geklärt, dass das gesamte bebaute Grundstück grundsätzlich in das Eigentum des Rechtsnachfolgers des Fondsinhabers übergegangen ist (BGH, Urteil vom 9. Januar 1998 - V ZR 263/96 - VIZ 1998, 259 ; BVerwG, a.a.O., 35 ff.; KG, a.a.O., 402 f.).

  • BVerwG, 19.11.1998 - 3 C 28.97

    Vermögensübergang nach Umwandlung; Auseinanderfallen von Rechtsträgerschaft am

  • BGH, 28.04.2011 - V ZA 20/10

    Übergang des Eigentums eines vertraglich genutzten ehemals volkseigenen

  • OLG Brandenburg, 27.11.2008 - 5 U 179/07

    Herausgabe einer Grundstücksteilfläche: Anspruch auf Räumung Herausgabe und

  • KG, 01.11.2004 - 8 U 20/04

    Vermögenszuordnung: Bindungswirkung des Vermögenszuordnungsbescheids gegenüber

  • OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 3 U 44/02

    Rechtsnachfolge nach dem "Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter"

  • OLG Brandenburg, 16.01.2002 - 3 U 56/00

    Zur Abgrenzung zwischen entgeltlichem und unentgeltlichem Besitz bei Übernahme

  • KG, 29.11.2004 - 12 U 303/03

    Vermögenszuordnung: Zuordnung des Grundstückseigentums bei Auseinanderfallen von

  • BVerwG, 17.02.2015 - 3 B 69.14

    Zuordnung einer hinter einer Wohnbebauung liegenden Teilfläche eines Grundstücks

  • OLG Jena, 01.07.1998 - 2 W 127/98

    Zweck eines Vermögenszuordnungsverfahrens; Ausschluss der Parteien aus dem

  • VG Berlin, 30.10.2014 - 29 K 132.14

    Zuordnung eines Grundstücks nach der Wiedervereinigung

  • VG Berlin, 12.03.2015 - 29 K 128.14

    Widerruf einer Einverständniserklärung bezüglich einer Zuordnung

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