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   OLG München, 20.04.1999 - 25 U 4876/98   

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https://dejure.org/1999,2814
OLG München, 20.04.1999 - 25 U 4876/98 (https://dejure.org/1999,2814)
OLG München, Entscheidung vom 20.04.1999 - 25 U 4876/98 (https://dejure.org/1999,2814)
OLG München, Entscheidung vom 20. April 1999 - 25 U 4876/98 (https://dejure.org/1999,2814)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung der mündlichen Verhandlung; Kündigung; Rückzahlungsanspruch; Darlehen; Anfechtungsgrund; VerbrKrG

  • Judicialis

    ZPO § 543 II S. 2; ; ZPO § ... 156; ; ZPO § 398 I; ; ZPO § 97 I; ; ZPO § 92 I; ; ZPO § 546 II; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; BGB § 607; ; BGB § 826; ; BGB § 278; ; BGB § 166 I; ; BGB § 291; ; BGB § 288 I S. 1; ; BGB § 187 I; ; VerbrKrG § 9 III; ; VerbrKrG § 9 IV; ; AGBG § 10 Nr. 6

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufklärungspflicht der Bank bei Geldanlangen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 249, 278, 826; VerbrKrG § 9
    Zur Haftung einer Bank bei Finanzierung von fehlgeschlagener Beteiligung an geschlossenem Immobilienfonds

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufklärungspflicht der Bank bei Immobilienkapitalanlagen; Zurechnung von Vermittlerverhalten und Prospekthaftung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Finanzierung von geschlossenen Immobilienfonds: Haftet Bank für Aufklärungspflichtverletzung eines unabhängigen Vermittlers? (IBR 1999, 553)

Verfahrensgang

  • LG München I - 28 O 4831/97
  • OLG München, 20.04.1999 - 25 U 4876/98

Papierfundstellen

  • ZIP 1999, 1751
  • WM 1999, 1818
  • BB 1999, 2267
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 318/95

    Zurechnung der Erklärungen eines Vermittlers bei der Anwerbung von

    Auszug aus OLG München, 20.04.1999 - 25 U 4876/98
    Eine Vollmacht ist für die Annahme einer Erfüllungsgehilfeneigenschaft nicht notwendig (BGH, BB 1997, 387/388 mit zust. Anm. Reiff, EWiR § 278 BGB 1/97, 13).

    Denn Erfüllungsgehilfen sind auch Hilfspersonen des Erfüllungsgehilfen (BGH BB 1997, 387/388; Spickhoff/Petershagen, aaO, S. 167).

    Daher kann sich die Klägerin nicht der Verantwortung für die persönlichen Vertragsverhandlungen durch Einschaltung eines selbständigen Vermittlers völlig entziehen (BGH, BB 1997, 387/388).

  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 154/88

    Zusicherung von Mieterträgen eines Grundstücks

    Auszug aus OLG München, 20.04.1999 - 25 U 4876/98
    Der Zinsanspruch stützt sich auf §§ 291, 288 I S. 1, 187 I BGB (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 519).
  • BGH, 03.05.1985 - V ZR 23/84

    Erhöhung eines ohne Anpassungsklausel vereinbarten Erbbauzinses

    Auszug aus OLG München, 20.04.1999 - 25 U 4876/98
    Jedoch trägt die insoweit darlegungspflichtige Klägerin (BGH, NJW 1985, 2524/2525) nichts dazu vor, wie hoch diese gewesen sind, so daß diese nicht zu berücksichtigen sind.
  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG München, 20.04.1999 - 25 U 4876/98
    Bei steuersparenden Investitionen in Immobilienobjekte hat sich der Anleger grundsätzlich selbst - gegebenenfalls unter Hinzuziehung von Fachberatern - darüber zu unterrichten, ob die aufzuwendenden Gesamtkosten in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der zu erwerbenden Immobilie bzw. des in Aussicht genommenen Erwerbs eines Anteils an einem Immobilienfonds stehen (BGH WM 1992, 901/902).
  • BGH, 12.05.1958 - II ZR 103/57

    Banküberweisung

    Auszug aus OLG München, 20.04.1999 - 25 U 4876/98
    Da der Ersatzanspruch und der Vorteil nicht gleichartig sind, müssen die Beklagten den Vorteil Zug um Zug gegen Erfüllung des Ersatzanspruchs herausgeben (BGHZ 27, 241/248; Palandt/Heinrichs, vor § 249 Rn. 123).
  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90

    Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu

    Auszug aus OLG München, 20.04.1999 - 25 U 4876/98
    Damit sind die Vermittler ... und ... Wissensvertreter der Klägerin, da sie nach der Arbeitsorganisation der Klägerin dazu berufen waren, im Rechtsverkehr als deren Repräsentanten bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung zu übernehmen (Erstellung eines Finanzierungsplans) und die dabei anfallenden Informationen (Einkommens- und Vermögensverhältnisse) zur Kenntnis zu nehmen und gegebenenfalls weiterzugeben, wobei Vertretungsmacht nicht erforderlich ist (BGHZ 117, 104/106; Spickhoff/Petershagen, BB 1999, 165/168).
  • BGH, 08.06.1978 - III ZR 136/76

    Pflichten der Bank bei finanzierter Unternehmensbeteiligung

    Auszug aus OLG München, 20.04.1999 - 25 U 4876/98
    Sie können daher beanspruchen, sie so zu stellen, als hätten sie den Darlehensvertrag nicht abgeschlossen (negatives Vertragsinteresse, BGHZ 72, 92/101).
  • BGH, 14.07.1987 - X ZR 38/86

    Inhaltskontrolle von Kfz-Reparaturbedingungen

    Auszug aus OLG München, 20.04.1999 - 25 U 4876/98
    Unzulässig ist daher auch der Ausschluß bestimmter Schäden (BGH NJW 1987, 2818/2820; Palandt/Heinrichs, § 11 AGBG Rn. 37).
  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in WM 1999, 1818 veröffentlicht ist, hat die Klage abgewiesen und die Klägerin auf den Hilfsantrag der Widerklage hin zur Zahlung von 8.950,73 DM nebst 4 % Zinsen Zug um Zug gegen Abtretung der Fondsanteile verurteilt.
  • KG, 27.04.2001 - 15 U 2630/00

    Prospekthaftung: Einbeziehung einer selbständigen Vertriebsgesellschaft -

    Freilich hat das Oberlandesgericht München durch am 20. April 1999 verkündetes Urteil im Verfahren unter dem Aktenzeichen 25 U 4876/98 ausgeführt, es müsse darauf hingewiesen werden, dass die in den Immobilienfonds geflossenen Gelder der Gesellschafter nur zu 75, 3 % für den Erwerb der Grundstücke und der darauf zu errichtenden Gebäude verwendet würden und dass damit die zu erwerbenden Anteile am Immobilienfonds nicht so werthaltig seien, wie durch den Werbeprospekt vorgespiegelt werde.

    Werde er hierüber nicht informiert, so liege eine Verletzung der Aufklärungspflicht vor (ZIP 1999, 1751 = WM 1999, 1819 = BB 1999, 2267; Abdruck III 400 f. d.A.).

  • OLG Stuttgart, 04.09.2002 - 9 U 75/02

    Vermittlung eines fremdfinanzierten Wohnungskaufs als Kapitalanlage: Haftung des

    Wird er hierüber trotz Kenntnis des Vermittlers (nach Angaben der Beklagten lagen diese Kenntnisse vor; es sei geprüft worden, ob der Kaufpreis dem Verkehrswert entspricht; das Ergebnis der Überprüfung wird im Sachvortrag der Beklagten nicht mitgeteilt) nicht informiert, so liegt darin die Verletzung einer Aufklärungspflicht (OLG München, WM 1999, 1818/1821).
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