Rechtsprechung
BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96 |
Aufbau des Immobilienvermögens der Ehefrau
Abwicklung von innerehelichen Vermögenszuwendungen (einschl. Mitarbeit) nach der Scheidung einer Ehe mit Gütertrennung: Abgrenzung der Abwicklung über Ehegatteninnengesellschaft (§§ 730, 722 BGB) - Wegfall der Geschäftsgrundlage (vgl. nunmehr § 313 BGB <Fassung seit 1.1.02>) hinsichtlich ehebedingter Zuwendungen
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- Deutsches Notarinstitut
- Prof. Dr. Lorenz
Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten und Ehegatteninnengesellschaft
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zuwendung - Ehegatten - Innengesellschaft - Gesellschaft - Auflösung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 516, 705, 730
Abgrenzung zwischen ehebezogener unbenannter Zuwendung und Ehegatteninnengesellschaft - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 705, 730 ff.
Mitarbeit der Ehegatten am Aufbau eines Vermögens bei Gütertrennung: Vermögensausgleich bei Scheitern der Ehe nach gesellschaftrechtlichen Grundsätzen oder nach den Regeln des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bei Annahme ehebezogener Zuwendungen? - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Abgrenzung zwischen Ehegatteninnengesellschaft und ehebezogener unbenannter Zuwendung
Papierfundstellen
- BGHZ 142, 137
- NJW 1999, 2962
- NJW-RR 1999, 1708 (Ls.)
- MDR 1999, 1266
- DNotZ 2000, 486
- DNotZ 2000, 514
- FamRZ 1999, 1580
- WM 1999, 1830
- DB 1999, 2106
- JR 2000, 497
- JR 2000, 503
- NZG 1999, 989 (Ls.)
Wird zitiert von ... (92) Neu Zitiert selbst (22)
- BGH, 14.03.1990 - XII ZR 98/88
BGB-Gesellschaft unter Eheleuten zum Zwecke des Einsatzes von Vermögenswerten und …
Auszug aus BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96
Andererseits steht der Annahme nicht entgegen, daß der mit der gemeinsamen Tätigkeit und Vermögensbildung erstrebte Zweck wesentlich in der Sicherung des Lebensunterhalts besteht (Senatsurteil vom 14. März 1990 - XII ZR 98/88 - FamRZ 1990, 973).Zusätzlich wurde gefordert, daß es sich nicht lediglich um eine untergeordnete, sondern eine gleichgeordnete Tätigkeit unter beiderseitiger Beteiligung an Gewinn und Verlust handeln müsse (Urteil vom 29. Mai 1962 - VI ZR 228/61 - FamRZ 1962, 357; Urteil vom 10. April 1967 - II ZR 162/65 - FamRZ 1968, 589), wobei allerdings die Gleichordnung nicht im Sinne einer Gleichwertigkeit, also etwa in Form gleich hoher oder gleichartiger Beiträge an Finanzierungsmitteln oder sonstigen Leistungen zu verstehen ist (Senatsurteil vom 14. März 1990 aaO, 973, 974;… Haussleiter/Schulz Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung 2. Aufl. Kap. 3 Rdn. 94, 108).
Fehlt es hieran, greift ergänzend die Regelung des § 722 Abs. 1 BGB ein, wonach jeder Gesellschafter ohne Rücksicht auf Art und Größe seines Beitrags einen gleich hohen Anteil hat (Senatsurteil vom 14. März 1990 aaO 974).
- BGH, 09.10.1974 - IV ZR 164/73
Auszug aus BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96
Ist dagegen ein solcher Zweck nicht gegeben und gilt der Einsatz von Vermögen und Arbeit nur dem Bestreben, die Voraussetzungen für die Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft zu schaffen, etwa durch den Bau eines Familienheims, oder geht die Mitarbeit nicht über den Rahmen des für die Ehegattenmitarbeit üblichen hinaus (§ 1356 Abs. 2 a.F. BGB), scheidet eine konkludente Ehegatteninnengesellschaft aus (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 9. Oktober 1974 - IV ZR 164/73 - BGH FamRZ 1975, 35, 36; BGHZ 31, 197, 200; 84, 361, 366; Senatsurteile vom 5. Oktober 1988 - IVb ZR 52/87 - FamRZ 1989, 147; und vom 26. April 1995 - XII ZR 132/93 - FamRZ 1995, 1062, 1063 m.N.).a) Der Ausgleichsanspruch, der sich nach den §§ 738 ff. BGB sowie einzelnen Vorschriften der §§ 730 ff. BGB bestimmt, besteht in der Form eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens (…BGHZ 8 aaO 256; BGH, Urteil vom 9. Oktober 1974 aaO S. 37).
- BGH, 02.10.1991 - XII ZR 132/90
Abgrenzung zwischen ehebedingter Zuwendung und Schenkung
Auszug aus BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96
Für die ehebezogene Zuwendung ließ es der Bundesgerichtshof daher dabei bewenden, daß die Zuwendung rechtlich die Geschäftsgrundlage habe, daß dafür eine Verpflichtung eingegangen oder eine Leistung bewirkt werde, wobei diese auch immateriellen Charakter haben könne (…Senatsurteil vom 17. Januar 1990 aaO; vom 2. Oktober 1991 - XII ZR 132/90 - FamRZ 1992, 293, 294).Art und Höhe dieses Billigkeitsanspruchs hängen von einer Gesamtwürdigung aller Einzelfallumstände ab, z.B. Ehedauer, der Frage, wie lange und mit welchem Erfolg die Zuwendung ihrem Zweck gedient hat, Alter der Ehegatten, Art und Umfang der vom Zuwendungsempfänger innerhalb seines Aufgabenbereichs erbrachten Leistungen, Einsatz eigenen Vermögens, Höhe der noch vorhandenen Vermögensmehrung, dem Zuwendenden verbliebenes Vermögen und anderes (vgl. BGHZ 84, 361, 368; Senatsurteil vom 2. Oktober 1991, aaO S. 294).
- BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80
Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs im Hinblick auf finanzielle …
Auszug aus BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96
Ist dagegen ein solcher Zweck nicht gegeben und gilt der Einsatz von Vermögen und Arbeit nur dem Bestreben, die Voraussetzungen für die Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft zu schaffen, etwa durch den Bau eines Familienheims, oder geht die Mitarbeit nicht über den Rahmen des für die Ehegattenmitarbeit üblichen hinaus (§ 1356 Abs. 2 a.F. BGB), scheidet eine konkludente Ehegatteninnengesellschaft aus (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 9. Oktober 1974 - IV ZR 164/73 - BGH FamRZ 1975, 35, 36; BGHZ 31, 197, 200; 84, 361, 366; Senatsurteile vom 5. Oktober 1988 - IVb ZR 52/87 - FamRZ 1989, 147; und vom 26. April 1995 - XII ZR 132/93 - FamRZ 1995, 1062, 1063 m.N.).Art und Höhe dieses Billigkeitsanspruchs hängen von einer Gesamtwürdigung aller Einzelfallumstände ab, z.B. Ehedauer, der Frage, wie lange und mit welchem Erfolg die Zuwendung ihrem Zweck gedient hat, Alter der Ehegatten, Art und Umfang der vom Zuwendungsempfänger innerhalb seines Aufgabenbereichs erbrachten Leistungen, Einsatz eigenen Vermögens, Höhe der noch vorhandenen Vermögensmehrung, dem Zuwendenden verbliebenes Vermögen und anderes (vgl. BGHZ 84, 361, 368;… Senatsurteil vom 2. Oktober 1991, aaO S. 294).
- BGH, 04.04.1990 - IV ZR 42/89
Rückforderung von ehebedingten Zuwendungen nach Tod des Ehegatten
Auszug aus BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96
Dies gilt gerade im Fall der Gütertrennung, da die angemessene Beteiligung beider Ehegatten an dem gemeinsam erarbeiteten Vermögen dem Charakter der ehelichen Lebensgemeinschaft als einer Schicksals- und Risikogemeinschaft entspricht (Urteil vom 4. April 1990 - IV ZR 42/89 - FamRZ 1990, 855, 856).Der Zuwendende muß dabei nicht nur die Zuwendung, sondern auch die für die Unzumutbarkeit sprechenden Umstände darlegen und beweisen (Urteil vom 4. April 1990 aaO S. 856).
- BGH, 12.07.1982 - II ZR 263/81
Voraussetzungen der Annahme einer Gesellschaft unter Partner einer nichtehelichen …
Auszug aus BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96
Daher ist für den Gesichtspunkt der über die Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgehenden besonderen Zweckverfolgung, wie sie für die Ehegatteninnengesellschaft gefordert wird, hier kein Raum (BGHZ 84, 388, 391), was eine großzügigere Anwendung gesellschaftsrechtlicher Auseinandersetzungsregeln erlaubt.Die Bedeutung der Ehegatteninnengesellschaft und die gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungsregeln werden dadurch nicht verdrängt, zumal die Abgrenzung zwischen familienrechtlichen Kooperationsverträgen und Ehegatteninnengesellschaften ohnehin fließend ist (…Blumenröhr aaO S. 526 ff.; vgl. dazu die Fälle BGHZ 84, 388, 391 und 115, 261, 264, in denen für die gemeinsame Wertschöpfung durch nichteheliche Partner oder später verheiratete Verlobte eine Anwendung der §§ 730 ff. BGB erwogen wurde; Schlaich, Ehebezogene Zuwendungen unter Nichtehegatten Dissertation 1997 S. 240 ff.).
- BGH, 02.10.1991 - XII ZR 145/90
Zugewinnausgleich und ergänzender Ausgleichsanspruch bei Hausbau während der …
Auszug aus BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96
Er hat hierbei allerdings - ähnlich wie bei der Ehegatteninnengesellschaft - auf die Konstruktion eines schlüssig zustande gekommenen Kooperationsvertrages zurückgegriffen (…BGHZ 84, aaO 367; 115, 261, 265;… 127 aaO 51).Die Bedeutung der Ehegatteninnengesellschaft und die gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungsregeln werden dadurch nicht verdrängt, zumal die Abgrenzung zwischen familienrechtlichen Kooperationsverträgen und Ehegatteninnengesellschaften ohnehin fließend ist (…Blumenröhr aaO S. 526 ff.; vgl. dazu die Fälle BGHZ 84, 388, 391 und 115, 261, 264, in denen für die gemeinsame Wertschöpfung durch nichteheliche Partner oder später verheiratete Verlobte eine Anwendung der §§ 730 ff. BGB erwogen wurde; Schlaich, Ehebezogene Zuwendungen unter Nichtehegatten Dissertation 1997 S. 240 ff.).
- BGH, 10.04.1967 - II ZR 162/65
Ersatzanspruch nach der Übertragung erheblicher Teile des Vermögens an den …
Auszug aus BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96
Zusätzlich wurde gefordert, daß es sich nicht lediglich um eine untergeordnete, sondern eine gleichgeordnete Tätigkeit unter beiderseitiger Beteiligung an Gewinn und Verlust handeln müsse (Urteil vom 29. Mai 1962 - VI ZR 228/61 - FamRZ 1962, 357; Urteil vom 10. April 1967 - II ZR 162/65 - FamRZ 1968, 589), wobei allerdings die Gleichordnung nicht im Sinne einer Gleichwertigkeit, also etwa in Form gleich hoher oder gleichartiger Beiträge an Finanzierungsmitteln oder sonstigen Leistungen zu verstehen ist (…Senatsurteil vom 14. März 1990 aaO, 973, 974;… Haussleiter/Schulz Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung 2. Aufl. Kap. 3 Rdn. 94, 108).So hat der Bundesgerichtshof eine Innengesellschaft auch dann angenommen, wenn ein Ehegatte die Einrichtungen seines Betriebes zur Verfügung stellt und der andere aufgrund seiner Sachkunde die kaufmännische Leitung übernimmt (Urteil vom 10. April 1967 aaO).
- BGH, 17.01.1990 - XII ZR 1/89
Abgrenzung von Schenkung und ehebedingter Zuwendung; Rückforderung wegen Wegfalls …
Auszug aus BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96
Hierzu gehören auch Zuwendungen, die ein Ehegatte dem anderen im Interesse einer haftungsmäßig günstigeren Organisation des Familienvermögens macht, um es dem Zugriff von Gläubigern zu entziehen (Senatsurteil vom 17. Januar 1990 - XII ZR 1/89 - FamRZ 1990, 600, 601).Für die ehebezogene Zuwendung ließ es der Bundesgerichtshof daher dabei bewenden, daß die Zuwendung rechtlich die Geschäftsgrundlage habe, daß dafür eine Verpflichtung eingegangen oder eine Leistung bewirkt werde, wobei diese auch immateriellen Charakter haben könne (Senatsurteil vom 17. Januar 1990 aaO; vom 2. Oktober 1991 - XII ZR 132/90 - FamRZ 1992, 293, 294).
- BGH, 15.02.1989 - IVb ZR 105/87
Rückforderung von zugewandten Vermögensgegenständen nach Scheitern der Ehe
Auszug aus BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96
Das kann bei der nötigen Gesamtabwägung nach Billigkeit zu Schwierigkeiten führen, da offenbleibt, ob und inwieweit andere Vermögensteile dem Zuwendungsempfänger materiell-rechtlich zustehen oder er auch hier mit Ausgleichsansprüchen rechnen muß (Senatsurteil vom 15. Februar 1989 - IVb ZR 105/87 - FamRZ 1989, 599, 601). - BGH, 08.04.1987 - IVb ZR 43/86
Annahme einer Ehegatten-Innengesellschaft
- BGH, 01.04.1965 - II ZR 182/62
Gründung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts - Verpflichtung zur …
- BGH, 26.04.1995 - XII ZR 132/93
Versorgungsansprüche aus Anstellungsverträgen unter Ehegatten; Einbeziehung in …
- BGH, 05.10.1988 - IVb ZR 52/87
Ausgleich von Zuwendungen unter Ehegatten
- BGH, 11.04.1990 - XII ZR 44/89
Anspruch des Verpächters auf Herausgabe des Pachtgrundstücks nach Kündigung des …
- BGH, 07.12.1993 - VI ZR 152/92
Gemeinsamer Betrieb eines Erwerbsgeschäfts durch Eheleute in Gütergemeinschaft; …
- BGH, 28.10.1959 - IV ZR 91/59
Gesellschaft zwischen Ehegatten
- BGH, 29.05.1962 - VI ZR 228/61
- BGH, 23.04.1997 - XII ZR 20/95
Ausgleich ehebezogener Zuwendungen
- BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90
Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung
- BGH, 13.07.1994 - XII ZR 1/93
Ausgleichsansprüche unter Ehegatten in Gütertrennung
- BGH, 20.12.1952 - II ZR 44/52
Gesellschaft zwischen Ehegatten
- BGH, 09.07.2008 - XII ZR 179/05
Gegenseitige Ansprüche der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach …
a) Ein nach gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen zu bewertendes Handeln der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft setzt, wie die Revision zu Recht rügt, nicht voraus, dass diese einen über den typischen Rahmen dieser Gemeinschaft hinausgehenden Zweck verfolgen, wie das im Verhältnis von Ehegatten zueinander zu fordern ist, wenn gesellschaftsrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden (vgl. hierzu Senatsurteil BGHZ 142, 137, 146).Das erlaubt hier eine großzügigere Anwendung gesellschaftsrechtlicher Auseinandersetzungsregeln (BGHZ 84, 388, 391; Senatsurteil BGHZ 142, 137, 146;… vgl. auch Staudinger/Löhnig BGB [2007] Anhang zu §§ 1297 ff. Rdn. 95).
- BGH, 03.12.2014 - XII ZB 181/13
Zur Verjährung der Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen
Ob dies der Fall ist, kann nur nach einer umfassenden Interessenabwägung unter Würdigung aller Umstände festgestellt werden (Senatsbeschluss vom 26. November 2014 - XII ZB 666/13 - zur Veröffentlichung bestimmt;… BGH Urteil vom 1. Februar 2012 - VIII ZR 307/10 - NJW 2012, 1718 Rn. 30 mwN;… vgl. auch BGHZ 181, 77 = NJW-RR 2010, 960 Rn. 72;… Senatsurteile BGHZ 172, 22 = FamRZ 2007, 983 Rn. 24; BGHZ 165, 1 = FamRZ 2006, 607, 609 …und vom 19. September 2012 - XII ZR 136/10 - FamRZ 2012, 1789 Rn. 25; zur alten Rechtslage: Senatsurteile BGHZ 142, 137 = FamRZ 1999, 1580, 1583 und BGHZ 127, 48 = FamRZ 1994, 1167, 1168). - BGH, 19.09.2012 - XII ZR 136/10
Ausgleichsanspruch für unbenannte Zuwendungen unter Ehegatten vor der Ehe und …
Denn in diesem Punkt haben die Partner regelmäßig keine über die Ausgestaltung ihrer Gemeinschaft hinausgehenden rechtlichen Vorstellungen (Senatsurteile BGHZ 165, 1, 6 = FamRZ 2006, 607, 608 und BGHZ 142, 137, 144 f. = FamRZ 1999, 1580, 1581 zur Ehegatteninnengesellschaft sowie BGHZ 177, 193 = FamRZ 2008, 1822 Rn. 20 ff. zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft).a) Nach der Senatsrechtsprechung fallen unter dieses Rechtsinstitut solche Zuwendungen unter Ehegatten, denen die Vorstellung oder Erwartung zugrunde liegt, dass die eheliche Lebensgemeinschaft Bestand haben werde, oder die sonst um der Ehe willen und als Beitrag zur Verwirklichung oder Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft erbracht werden und die darin ihre Geschäftsgrundlage haben (vgl. Senatsurteile vom 30. Juni 1996 - XII ZR 230/96 - FamRZ 1999, 1580 und vom 17. Januar 1990 - XII ZR 1/89 - FamRZ 1990, 600 mwN).
Dabei ist zu beachten, dass auch im Fall der Gütertrennung eine angemessene Beteiligung beider Ehegatten an dem gemeinsam erarbeiteten Vermögen dem Charakter der ehelichen Lebensgemeinschaft als einer Schicksals- und Risikogemeinschaft entspricht (Senatsurteil BGHZ 142, 137, 148 = FamRZ 1999, 1580, 1583 und BGH Urteil vom 4. April 1990 - IV ZR 42/89 - FamRZ 1990, 855, 856).
- BGH, 22.03.2013 - V ZR 28/12
Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung: Leistungen in Erwartung einer …
Unbenannte Zuwendungen sind nämlich allein die auf eine Lebensgemeinschaft bezogenen Leistungen, die ein Partner dem anderen um der Gemeinschaft willen und als Beitrag zu deren Verwirklichung, Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung zukommen lässt, wobei er die Vorstellung oder Erwartung hegt, dass die Gemeinschaft Bestand haben und er innerhalb dieser am Vermögenswert und dessen Früchten weiter teilhaben wird (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 1999 - XII ZR 230/96, BGHZ 142, 137, 148). - BGH, 28.09.2005 - XII ZR 189/02
Ansprüche der Ehegatten bei Auseinandersetzung einer Ehegatteninnengesellschaft; …
b) Auch im Rahmen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft setzt die Annahme einer nach gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen zu beurteilenden Zusammenarbeit der Partner einen zumindest schlüssig zustande gekommenen Vertrag voraus (in Abweichung von BGHZ 77, 55 und 84, 388; im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 142, 137, 153).Ausgeschlossen ist diese Möglichkeit indessen nicht (Senatsurteil BGHZ 142, 137, 143 ff.).
- BGH, 09.07.2008 - XII ZR 39/06
Gegenseitige Ansprüche der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach …
a) Ein nach gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen zu bewertendes Handeln der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft setzt nicht voraus, dass diese einen über den typischen Rahmen dieser Gemeinschaft hinausgehenden Zweck verfolgen, wie das im Verhältnis von Ehegatten zueinander zu fordern ist, wenn gesellschaftsrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden (vgl. hierzu Senatsurteil BGHZ 142, 137, 146).Das erlaubt hier eine großzügigere Anwendung gesellschaftsrechtlicher Auseinandersetzungsregeln (BGHZ 84, 388, 391; Senatsurteil BGHZ 142, 137, 146;… vgl. auch Staudinger/Löhnig BGB [2007] Anhang zu §§ 1297 ff. Rdn. 95).
- BGH, 25.11.2009 - XII ZR 92/06
Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen wegen Zuwendungen i.R.e. nichtehelichen …
Dabei wird im Rahmen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht vorausgesetzt, dass sie einen über den typischen Rahmen dieser Gemeinschaft hinausgehenden Zweck verfolgen (Senatsurteil BGHZ 142, 137, 146; 177, 193, 200 Tz. 20). - BGH, 11.09.2002 - XII ZR 9/01
Teilhabe eines Ehegatten an einem mit Mitteln des anderen angesparten Sparkonto
Indizien für eine entsprechend zu bewertende Zusammenarbeit der Ehegatten, die sich z.B. aus Planung, Umfang und Dauer der Vermögensbildung, ferner aus Absprachen über die Verwendung und Wiederanlage erzielter Erträge ergeben können (Senatsurteil BGHZ 142, 137, 153 f.), hat das Berufungsgericht - von der Revision unangegriffen - nicht festzustellen vermocht. - BGH, 03.02.2016 - XII ZR 29/13
Stillschweigende Vereinbarung einer Ehegatteninnengesellschaft: Gewinnverteilung …
Dagegen darf das Erfordernis der gleich geordneten Mitarbeit wegen der unterschiedlichen Möglichkeiten der Beteiligung nicht überbetont werden, so lange nur jeder Ehegatte für die Gesellschaft einen nennenswerten und für den erstrebten Erfolg bedeutsamen Beitrag leisten soll (Senatsurteile vom 28. September 2005 - XII ZR 189/02 - FamRZ 2006, 607, 608 und BGHZ 142, 137 = FamRZ 1999, 1580, 1581 f.).Wer mehr als die Hälfte für sich beansprucht, muss dies nach allgemeinen Grundsätzen des Beweisrechts darlegen und beweisen (Senatsurteile BGHZ 142, 137 = FamRZ 1999, 1580, 1585 und vom 14. März 1990 - XII ZR 98/88 - FamRZ 1990, 973, 974).
- BFH, 14.05.2002 - VIII R 30/98
Zurechnung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden
Der Gesichtspunkt der Gleichwertigkeit der Beiträge zur ehelichen Lebensgemeinschaft beschränkt sich aber seiner Natur nach auf solche Leistungen, die der Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft dienen, wie dies z.B. bei dem Erwerb oder der Errichtung eines gemeinsam bewohnten Eigenheims der Fall ist (vgl. auch BGH-Urteil vom 30. Juni 1999 XII ZR 230/96, BGHZ 142, 137, 150, unter II. 2. a der Gründe).Denn diese setzt ein über die eheliche Lebensgemeinschaft hinausgehendes zweckgerichtetes Zusammenwirken der Ehegatten voraus (vgl. BGH-Urteil in BGHZ 142, 137, 153, unter II. 3. der Gründe).
Für die Annahme einer konkludent zustande gekommenen Ehegatten-Innengesellschaft reicht z.B. die bloße Besorgung von Geldmitteln durch Bankkredit und Stellung dinglicher Sicherheiten für einen Geschäftsbetrieb des anderen Ehegatten ohne weitere gleichberechtigte Beteiligung an Aufbau und Führung des Geschäfts nicht aus (BGH-Urteil in BGHZ 142, 137, 145, unter II. 1. zu a aa der Gründe, mit Hinweis auf das Urteil vom 8. April 1987 IVb ZR 43/86, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 1987, 907, m.w.N.).
- BGH, 26.11.2014 - XII ZB 666/13
Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen an das Schwiegerkind zur Bedienung …
- BFH, 29.04.2008 - VIII R 98/04
Betriebsraum eines Ehegatten im gemeinsamen Einfamilienhaus: Unterliegen die …
- BGH, 27.06.2012 - XII ZR 47/09
Schenkung unter Ehegatten im Zuge der Trennung: Leibliche Abstammung eines Kindes …
- BGH, 10.06.2015 - IV ZR 69/14
Erbauseinandersetzung zwischen einem Abkömmling und der Ehefrau nach dem Tod des …
- BGH, 25.06.2003 - XII ZR 161/01
Anspruch des Ehegatten auf Zustimmung zur gemeinsamen ESt-Veranlagung
- BGH, 28.03.2006 - X ZR 85/04
Rückabwicklung von Zuwendungen unter Ehegatten
- OLG Hamm, 11.07.2012 - 8 U 192/08
Voraussetzungen einer Ehegatten-Innengesellschaft
- OLG Hamm, 12.10.2010 - 25 U 58/08
Anspruch eines Ehegatten auf einen Ausgleich für finanzielle Aufwendungen durch …
- BGH, 06.03.2024 - XII ZB 159/23
Voraussetzungen einer Ehegatteninnengesellschaft
- OLG Koblenz, 07.09.2022 - 9 UF 123/22
Billigkeit einer Nutzungsentschädigung für die Alleinnutzung eines Familienheims …
- KG, 06.12.2016 - 18 UF 33/16
Ehegatten im gesetzlichen Güterstand: Voraussetzungen für die Annahme einer …
- OLG Hamm, 20.11.2009 - 33 U 13/09
Ansprüche im Rahmen einer Ehegatteninnengesellschaft
- BFH, 05.06.2008 - IV R 79/05
Wegfall der Prozessstandschaft nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO - Beiladung einer …
- BGH, 13.04.2005 - XII ZR 296/00
Anwendbarkeit ausländischen Rechts auf Ansprüche nach Auflösung eines …
- BGH, 12.11.2007 - II ZR 183/06
Anforderungen an die BGB-Innengesellschaft und Wirkung der Durchsetzungssperre
- BFH, 25.06.2008 - X R 36/05
Eigener Aufwand bei Verpflichtung zur Freistellung von Zinsaufwendungen im …
- BFH, 07.11.2000 - V R 49/99
Vorsteuerabzug bei Pachtverhältnissen
- BFH, 16.05.2018 - VI R 45/16
Begründung einer konkludenten Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten
- OLG Brandenburg, 17.12.2008 - 13 U 17/08
Eigentümer-Benutzer-Verhältnis: Anspruch einer geschiedenen Ehefrau auf …
- OLG Brandenburg, 22.01.2024 - 13 UF 65/23
Verpflichtung zur Rückübertragung einer Miteigentumshälfte an einem Grundstück …
- OLG München, 28.01.2009 - 20 U 2673/08
Rückforderung von Zuwendungen aus der Ehezeit: Wegfall der Geschäftsgrundlage bei …
- OLG München, 27.02.2008 - 3 U 2427/07
Ermittlung des Pflichtteilsanspruchs: Begründung einer Ehegatteninnengesellschaft …
- FG Saarland, 18.12.2012 - 1 K 1628/10
Einkunftserzielung aus der Vermietung von Wohnungen durch eine …
- OLG Schleswig, 17.02.2004 - 8 U 3/03
Voraussetzungen und Auseinandersetzung einer Ehegatten-Innnengesellschaft
- OLG Köln, 02.06.2000 - 3 W 62/99
Ausgleichsanspruch wegen sog. ehebezogener unbenannter Zuwendungen
- BGH, 27.03.2002 - XII ZR 143/00
Umfang der Ausgleichspflicht bei Rückgewähr einer unbenannten Zuwendung
- BFH, 18.07.2001 - X R 39/97
Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum
- FG Niedersachsen, 10.05.2011 - 12 K 287/10
Rechtmäßigkeit eines Ergänzungsbescheides gem. § 278 Abs. 2 AO; Durchbrechung …
- OLG München, 17.12.2003 - 15 U 3268/03
- OLG Karlsruhe, 19.01.2009 - 1 U 175/08
Eheliches Güterrecht: Formzwang hinsichtlich einer die Herausnahme eines …
- OLG Stuttgart, 03.11.2008 - 5 U 66/08
Gemeinschaft: Anspruch auf Abgabe einer Zweckerklärung für Grundschulden bzw. auf …
- OLG Düsseldorf, 17.02.2004 - 23 U 29/03
Schadensersatz wegen mangelhafter Beratung
- BFH, 01.02.2001 - V R 79/99
Vermietungsumsätze an Ehegatten
- OLG München, 14.11.2012 - 20 U 2673/08
Rückgewähr von Schenkungen unter Eheleuten: Aufklärungspflichtverletzung der …
- OLG Zweibrücken, 23.06.1999 - 3 W 94/99
Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Löschung eines Grundpfandrechts
- OLG Schleswig, 20.07.2001 - 14 U 187/00
Ausgleichsansprüche bei Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- OLG Koblenz, 20.02.2001 - 3 U 530/99
Ausgleichsanspruch eines Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wegen …
- OLG Brandenburg, 23.02.2022 - 7 U 133/20
Ansprüche aufgrund des Bestehens oder der Beendigung einer …
- OLG Düsseldorf, 28.02.2013 - 7 UF 185/12
Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Schwiegereltern
- OLG Naumburg, 17.09.2002 - 8 W 9/02
Zur Anwendung von Gesellschaftsrecht bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften
- OLG Stuttgart, 05.06.2019 - 18 UF 67/19
Zugewinnausgleich: Sittenwidrigkeit einer Rücktrittsklausel für den Fall des …
- BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 17/12 R
Arbeitsförderung - Anspruch einer GmbH auf Ausbildungsbonus - …
- OLG Braunschweig, 25.04.2001 - 7 W 35/00
Ausgleich ehebedingter Zuwendungen nach Scheitern der Ehe
- OLG Köln, 21.11.2013 - 12 UF 51/13
Rückforderungen von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheidung der Ehe der …
- BGH, 13.08.2003 - XII ZR 95/01
Ansprüche der Ehegatten bei Beendigung einer Ehegatteninnengesellschaft
- OLG Hamm, 28.11.2001 - 8 U 34/00
Beweiswürdigung im Hinblick auf das Bestehen einer Ehegatten-Innengesellschaft
- OLG Saarbrücken, 13.03.2007 - 4 U 72/06
Zu den Voraussetzungen einer Ehegatteninnengesellschaft
- FG Köln, 19.05.2005 - 10 K 1833/00
Gewinnrealisierung bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2016 - L 8 R 250/14
Rechtmäßigkeit eines Betriebsprüfungsbescheides; Überprüfungsverfahren; …
- OLG Nürnberg, 14.12.1999 - 1 U 4025/98
Ausgleich von Vermögenszuwächsen unter Ehegatten bei Scheidung der Ehe und …
- OLG Koblenz, 21.03.2018 - 13 UF 52/18
Aufteilung eines zum Zweck der Finanzierung des Familienheimes angesparten …
- OLG Düsseldorf, 18.02.2009 - 3 U 29/08
Gesamtschuldnerausgleich unter Ehegatten hinsichtlich Aufwendungen für den Bau …
- OLG Hamm, 07.06.2002 - 29 U 1/02
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Duldung eines Pfandverkaufs und auf …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2010 - L 16 KR 313/10
Krankenversicherung
- BGH, 10.01.2000 - II ZR 247/98
Ausgleichsansprüche nach Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2014 - L 8 R 42/09
Nachforderung von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und sozialen …
- OLG Düsseldorf, 12.08.2002 - 9 U 263/01
Ausgleich ehebedingter Zuwendungen bei Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs
- OLG Frankfurt, 17.03.2004 - 19 U 212/00
Pflicht des geschiedenen Ehegatten zur Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur …
- OLG Düsseldorf, 18.02.2003 - 4 U 113/02
Anspruch der geschiedenen Ehefrau auf die Hälfte des Erlöses aus Hausverkauf bei …
- LSG Baden-Württemberg, 15.05.2012 - L 11 KR 5620/10
- LSG Baden-Württemberg, 15.05.2012 - L 11 KR 494/11
- LSG Baden-Württemberg, 19.02.2016 - L 4 R 2783/14
- OLG Hamm, 03.12.2012 - 14 UF 219/12
Pflicht eines Ehegatten zur Mitwirkung an einer Mieterhöhung
- KG, 15.05.2009 - 7 U 222/08
Güterrechtlicher Ausgleich ehebedingter Zuwendungen
- OLG Saarbrücken, 18.02.2004 - 1 U 461/03
Stillschweigende Vereinbarung eines Abtretungsverbots; Auskunftsanspruch; BGB …
- OLG Schleswig, 12.01.2001 - 14 U 120/00
Eheähnliche Gemeinschaft - Auseinandersetzung - Kaufvertrag über Wohnungseigentum
- LSG Baden-Württemberg, 15.05.2012 - L 11 KR 5788/10
- OLG Karlsruhe, 27.03.2002 - 20 UF 154/00
Zugewinnausgleichsverfahren: Anspruch auf Auskunftserteilung über die Verwendung …
- OLG Düsseldorf, 18.01.2018 - 9 UF 59/17
Ausgleichsansprüche unter Ehegatten bei ehevertraglichem Ausschluss des …
- LSG Baden-Württemberg, 14.08.2015 - L 4 R 4041/13
- OLG Karlsruhe, 25.05.2007 - 13 U 183/05
Verwehrung der Rückforderung von Einkommenssteuervorauszahlungen wegen § 1360b …
- LAG Nürnberg, 21.08.2018 - 7 Sa 128/17
Ehegatteninnengesellschaft - Arbeitsverhältnis
- LSG Baden-Württemberg, 22.01.2016 - L 4 R 3548/14
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2004 - L 14 RA 105/03
Rentenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 30.09.2009 - L 5 KR 4816/08
- LG Coburg, 08.02.2008 - 14 O 462/07
Beendigung einer landwirtschaftlichen Erwerbsgemeinschaft: Ansprüche des …
- OLG München, 22.06.2005 - 12 UF 1792/04
Vereinbarung einer Gütergemeinschaft ohne Vorbehaltsgut i.R. eines notariell …
- OLG Karlsruhe, 23.11.2000 - 9 U 43/00
Ausgleich für unbenannte Zuwendung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage bei …
- LSG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - L 11 KR 5111/10
- FG Hamburg, 11.07.2003 - II 218/02
Abgabenordnung : Ein vor Bekanntgabe des Leistungsgebots gestellter …
- FG Rheinland-Pfalz, 09.10.2003 - 6 K 1994/00
Berücksichtigung eines unentgeltlichen Nutzungsrechts bei der Ermittlung des …
- SG Duisburg, 30.07.2018 - S 10 BA 57/18
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträge für die Tätigkeit der Ehefrau in …