Rechtsprechung
OLG Köln, 01.03.1999 - 16 U 80/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Bezeichnung der Forderung im Pfändungsbeschluss
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
ZPO § 829
Bezeichnung der Forderung im Pfändungsbeschluss - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines Pfändungsbeschlusses und Überweisungsbeschlusses bzgl. des Rechtsgrundes und der konkreten zu vollstreckenden Forderung im Falle der Vollstreckung in ein Guthaben aus einem Festgeldkonto
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 829
Bezeichnung der Forderung im Pfändungsbeschluss bei einer Bank der Drittschuldnerin - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 829
Bezeichnung der Forderung im Pfändungsbeschluss - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
ZPO §§ 829, 835
Zur Auslegung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bei Kontopfändung
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Bestimmtheitserfordernis bei Forderungspfändung; wirksame Einbeziehung der Forderungen aus Festgeldguthaben
Verfahrensgang
- LG Köln, 21.07.1998 - 3 O 49/98
- OLG Köln, 01.03.1999 - 16 U 80/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 1224
- MDR 1999, 1221
- VersR 2000, 384
- WM 1999, 2156
- Rpfleger 1999, 403
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.04.1988 - IX ZR 151/87
Bestimmtheit eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses; Bezeichnung von …
Auszug aus OLG Köln, 01.03.1999 - 16 U 80/98
Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH WM 1991, 779 ff., 781 m.w.N.; 1988, 950 ff., 951 m.w.N.) muß der Pfändungsbeschluß die gepfändete Forderung und ihren Rechtsgrund so genau bezeichnen, daß bei verständiger Auslegung unzweifelhaft feststeht, welche Forderung Gegenstand der Zwangsvollstreckung sein soll.Dies ist für die Bestimmtheit der zu pfändenden Forderung nach Auffassung des Senates ausreichend und entspricht der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH WM 1988, 950 ff., 952).
- BGH, 21.02.1991 - IX ZR 64/90
Bestimmtheit der Pfändung von Forderungen mit Bezug auf Grundpfandrechte
Auszug aus OLG Köln, 01.03.1999 - 16 U 80/98
Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH WM 1991, 779 ff., 781 m.w.N.; 1988, 950 ff., 951 m.w.N.) muß der Pfändungsbeschluß die gepfändete Forderung und ihren Rechtsgrund so genau bezeichnen, daß bei verständiger Auslegung unzweifelhaft feststeht, welche Forderung Gegenstand der Zwangsvollstreckung sein soll.
- FG Baden-Württemberg, 23.11.2021 - 11 K 1433/20
Kein Anspruch des Drittschuldners auf Mitteilung der Gründe der Ermessensausübung …
Dass die betroffenen Konten der Vollstreckungsschuldnerin nicht unter Angabe der jeweiligen Kontonummer einzeln benannt werden, ist unschädlich (OLG Köln, Urteil vom 1. März 1999 - 16 U 80/98, NJW-RR 1999, 1224;… Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 309 AO, Stand August 2021, Rn. 27;… Stöber, Forderungspfändung, 16. Aufl. 2013, Seite 94, Rn. 156c;… Sudergat, Kontopfändung und P-Konto, 3. Aufl. 2013, Rn. 78, 295).
Rechtsprechung
LG Berlin, 10.06.1999 - 5 O 319/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
VerbrKrG § 5 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 2 Satz 2
Keine Anwendung von §5 Abs. 1 Satz 1 VerbrKrG auf Girokonten, die nicht zum Zwecke der Führung eines laufenden Kontos, sondern nur zur Auszahlung eines bestimmten Darlehensbetrages dienen sollen
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht (Entscheidungsbesprechung)
Laufendes Konto bei eingeräumtem Überziehungskredit
Papierfundstellen
- WM 1999, 2156
- BB 1999, 2267
- DB 1999, 2361
Wird zitiert von ...
- BGH, 06.12.2005 - XI ZR 139/05
Anforderungen an die Form einer Kreditvereinbarung; Heilung von Formmängeln durch …
Von Instanzgerichten wurde bislang wiederholt entschieden, die Rechtsfolgen des § 6 Abs. 2 Satz 2 bis 6 VerbrKrG griffen bei Verletzung der Schriftform insgesamt "erst recht" ein, weil der Kreditgeber in diesem Fall nicht besser gestellt werden dürfe als bei Fehlen nur einzelner Pflichtangaben und weil bei Fehlen der gesamten Schriftform jede der vorgeschriebenen Pflichtangaben als "fehlend" im Sinne dieser Vorschrift anzusehen sei (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2004, 1497; LG Berlin WM 1999, 2156, 2158; AG Heilbronn VuR 1997, 237 f.).Dies ist z.B. dann zu bejahen, wenn die Erklärung des Verbrauchers nicht formgültig abgegeben wurde, sei es, weil seine Erklärung nicht in einer einheitlichen Urkunde (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2004, 1497), nur mündlich (vgl. LG Berlin WM 1999, 2156, 2158) oder ohne Unterschrift (…Bülow, VerbrKrG 4. Aufl. § 6 Rdn. 36) erfolgt ist.