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   BGH, 09.09.1999 - IX ZR 334/97   

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https://dejure.org/1999,7574
BGH, 09.09.1999 - IX ZR 334/97 (https://dejure.org/1999,7574)
BGH, Entscheidung vom 09.09.1999 - IX ZR 334/97 (https://dejure.org/1999,7574)
BGH, Entscheidung vom 09. September 1999 - IX ZR 334/97 (https://dejure.org/1999,7574)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Stillhaltevereinbarung (pactum de non petendo) - Verweigerung der Leistung - Endzeitpunkt - Hemmung der Verjährung - Schadenshöhe - Regreßgericht - Einkommensteuer - Verspätung der Berufungsbegründung

  • Judicialis

    StBerG § 68; ; BGB § 205; ; BGB § 209 Abs. 1; ; ZPO § 527; ; ZPO § 296 Abs. 1; ; ZPO § 528 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611, § 276
    Hemmung der Verjährung bei schuldhafter Verletzung der Pflichten aus einem Steuerberatervertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1999, 2358
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BGH, 09.09.1999 - IX ZR 334/97
    Das hängt im Streitfall zunächst davon ab, ob die Kläger die Absicht hatten, mit dem Betrieb des Landgutes in Paraguay Gewinn zu erzielen, oder ob es sich bei dem Gutsbetrieb um "Liebhaberei" handelte (zur Abgrenzung vgl. BFHE 141, 405, 434; Schmidt, EStG 18. Aufl. § 2 Rdn. 22, 23).
  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 100/95

    Verjährung der Ersatzansprüche gegen den Steuerberater; Hinweispflicht des

    Auszug aus BGH, 09.09.1999 - IX ZR 334/97
    Es ist zutreffend davon ausgegangen, daß die dreijährige Verjährungsfrist des § 68 StBerG mit der am 13. Dezember 1982 eingetretenen Bestandskraft des Bescheides vom 10. November 1982 begann (vgl. BGH, Urt. v. 20. Juni 1996 - IX ZR 100/95, WM 1996, 2066, 2067).
  • BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95

    Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei Lieferung von Tierarzneimitteln

    Auszug aus BGH, 09.09.1999 - IX ZR 334/97
    Kommt es darauf an, welchen Ausgang ein Rechtsstreit genommen hätte, wenn ein Rechtsbehelf ordnungsgemäß eingelegt und begründet worden wäre, ist grundsätzlich entscheidend, wie das betreffende Verfahren ohne den dem Berater zur Last fallenden Fehler nach Auffassung des Regreßgerichts richtigerweise hätte ausgehen müssen (vgl. BGHZ 134, 212, 214).
  • BGH, 16.12.1998 - VIII ZR 197/97

    Anforderungen an Stillhalteabkommen; Hemmung der Verjährung von

    Auszug aus BGH, 09.09.1999 - IX ZR 334/97
    Dafür braucht kein bestimmter Endzeitpunkt vereinbart zu werden; es genügt, daß die Partner auf ein zwar bestimmtes, aber zeitlich offenes Ereignis abstellen (BGH, ständige Rechtsprechung, zuletzt Urt. v. 16. Dezember 1998 - VIII ZR 197/97, VersR 1999, 858, 859).
  • BGH, 15.07.2010 - IX ZR 180/09

    Steuerberaterhaftung: Abschluss eines stillschweigenden, verjährungshemmenden

    Eine solche Vereinbarung kann auch "stillschweigend" durch schlüssiges Verhalten getroffen werden (BGH, Urt. v. 9. September 1999 - IX ZR 334/97, WM 1999, 2358, 2359; v. 6. Juli 2000 - IX ZR 134/09, aaO; Zugehör in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, aaO Rn. 1414).
  • LG Stuttgart, 29.07.2013 - 27 O 128/12

    Steuerberaterhaftung: Unterlassener Hinweis auf eine anhängige

    Kommt es darauf an, welchen Ausgang ein Rechtsstreit genommen hätte, wenn ein Rechtsbehelf ordnungsgemäß eingelegt und begründet worden wäre, ist grundsätzlich entscheidend, wie das betreffende Verfahren ohne den dem Berater zur Last fallenden Fehler nach Auffassung des Regressgerichts richtigerweise hätte ausgehen müssen (BGH, Urteil vom 09.09.1999 - IX ZR 334/97, juris Rn. 19; BGH, Urteil vom 15.11.2007 - IX ZR 34/04, juris Rn. 16).
  • OLG Stuttgart, 12.10.2016 - 9 U 133/16

    Nachschussverpflichtung eines Kommanditisten: Zulässigkeit der Klage unter

    Unter Stillhaltevereinbarungen werden typischerweise Vereinbarungen eines - die Fälligkeit nicht berührenden - Leistungsverweigerungsrechts im Sinne eines pactum de non petendo verstanden (BGH, Urteil vom 09. September 1999 - IX ZR 334/97 -, Rn. 14, juris; Staudinger/Peters/Jacoby [2014] BGB § 205, Rn. 15).
  • LG Köln, 31.08.2017 - 88 O (Kart) 90/12

    Zahlungsanspruch eines Netzbetreibers bzgl. sog. Einspeiseentgelte für die

    Eine solche Vereinbarung kann auch "stillschweigend" durch schlüssiges Verhalten getroffen werden (BGH, Urt. v. 9. September 1999 - IX ZR 334/97, WM 1999, 2358, 2359; v. 6. Juli 2000 - IX ZR 134/09, aaO; Zugehör in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, aaO Rn. 1414).
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