Rechtsprechung
   BGH, 08.11.1999 - II ZR 7/98 (4)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1091
BGH, 08.11.1999 - II ZR 7/98 (4) (https://dejure.org/1999,1091)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1999 - II ZR 7/98 (4) (https://dejure.org/1999,1091)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1999 - II ZR 7/98 (4) (https://dejure.org/1999,1091)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,1091) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abtretung, Anstellungsvertrag, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Jahresabschluss, Kündigung, Vergütung, wichtiger Grund

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1329
  • ZIP 2000, 75
  • MDR 2000, 166
  • WM 1999, 2548
  • BB 2000, 8
  • DB 2000, 137
  • NZG 2000, 207
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.05.1996 - II ZR 190/95

    Abtretung vermögensrechtlicher Vergütungsansprüche eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus BGH, 08.11.1999 - II ZR 7/98
    a) Wie der erkennende Senat im Urteil vom 20. Mai 1996 (II ZR 190/95, ZIP 1996, 1341) ausgeführt hat, läßt sich die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Unabtretbarkeit der Honorarforderungen von Ärzten und Rechtsanwälten gemäß § 134 BGB i.V.m. § 203 StGB (vgl. BGHZ 115, 127; 122, 117) nicht ohne weiteres auf die Abtretung der Vergütungsansprüche eines GmbH-Geschäftsführers übertragen.
  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 799/96

    Eigenkündigung - Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BGH, 08.11.1999 - II ZR 7/98
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 4. Dezember 1997 - 2 AZR 799/96, BB 1998, 645) kann ein Arbeitnehmer, der nicht nur einmalig spontan, sondern ernsthaft die fristlose Kündigung seines Arbeitsverhältnisses ausgesprochen und hierauf beharrt hat, sich nicht nachträglich auf die Unwirksamkeit seiner Kündigungserklärung und auf den Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses berufen, weil er sich damit treuwidrig (§ 242 BGB) in unlösbaren Widerspruch zu seinem eigenen früheren Verhalten setzen würde.
  • BGH, 20.05.1985 - II ZR 165/84

    Anspruch des GmbH-Geschäftsführers auf Entlastung

    Auszug aus BGH, 08.11.1999 - II ZR 7/98
    Die Entstehung des behaupteten Schadens und daraus resultierender Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kläger war den Gesellschaftern der Beklagten zum Zeitpunkt der Entlastung bei sorgfältiger Prüfung zumindest erkennbar, was nunmehrige Schadensersatzforderungen der Beklagten ausschließt (vgl. BGHZ 94, 324, 326; 97, 382, 384).
  • BGH, 28.02.1989 - XI ZR 91/88

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erben;

    Auszug aus BGH, 08.11.1999 - II ZR 7/98
    Grundsätzlich sind Auskunftsansprüche zusammen mit der Hauptforderung abtretbar (vgl. BGHZ 107, 104).
  • BGH, 25.03.1993 - IX ZR 192/92

    Nichtige Abtretung der anwaltlichen Honorarforderung

    Auszug aus BGH, 08.11.1999 - II ZR 7/98
    Da sonach der Kläger die zur Verfolgung der ihm zedierten Ansprüche erforderlichen Auskünfte weder gemäß § 402 BGB von dem Zedenten erhalten hat noch von diesem erhalten kann, war mit der Abtretungserklärung vom 14. Juni 1992 auch keine Geheimnisoffenbarung seitens des Zedenten verbunden (vgl. zur Abgrenzung BGHZ 122, 115, 117 f.).
  • BGH, 21.04.1986 - II ZR 165/85

    Bereicherungsansprüche der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer

    Auszug aus BGH, 08.11.1999 - II ZR 7/98
    Die Entstehung des behaupteten Schadens und daraus resultierender Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kläger war den Gesellschaftern der Beklagten zum Zeitpunkt der Entlastung bei sorgfältiger Prüfung zumindest erkennbar, was nunmehrige Schadensersatzforderungen der Beklagten ausschließt (vgl. BGHZ 94, 324, 326; 97, 382, 384).
  • BGH, 29.11.1965 - VII ZR 202/63

    Rechte der Vertragsparteien eines gekündigten Handelsvertretervertrages bei

    Auszug aus BGH, 08.11.1999 - II ZR 7/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 44, 271, 274) stehen einem Dienstpflichtigen, der aus behauptetem wichtigem Grund die Kündigung seines Dienstverhältnisses erklärt und seine Tätigkeit für den Dienstherrn eingestellt hat, für die Folgezeit - auch bei Unwirksamkeit der Kündigung - grundsätzlich keine Ansprüche gegen den Dienstherrn auf Erfüllung des Vertrages mehr zu.
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2017 - 5 Kart 33/16

    Regulierungsbehörde hat Daten der Netzbetreiber zu veröffentlichen

    Diese Publizitätspflicht führt - zumindest nach Entstehen der jeweiligen Offenlegungspflicht - grundsätzlich dazu, dass es an einem berechtigten Geheimhaltungsinteresse bzw. einem Betriebsgeheimnis der betroffenen Gesellschaft fehlt (vgl. zu § 325 HGB: BGH, Urteil v. 8.11.1999 - II ZR 7/98 Rn. 14, WM 1999, 2548).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - 3 Kart 11/17

    Wirksamkeit der Neuregelung der Veröffentlichungspflichten der Betreiber von Gas-

    Diese Publizitätspflicht führt - zumindest nach Entstehen der jeweiligen Offenlegungspflicht - grundsätzlich dazu, dass es an einem berechtigten Geheimhaltungsinteresse bzw. einem Betriebsgeheimnis der betroffenen Gesellschaft fehlt (vgl. zu § 325 HGB: BGH, Urteil v. 8.11.1999 - II ZR 7/98 Rn. 14, WM 1999, 2548).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2018 - 3 Kart 101/17

    Schwärzung von unternehmensbezogenen Daten des Betreibers eines

    Diese Publizitätspflicht führt - zumindest nach Entstehen der jeweiligen Offenlegungspflicht - grundsätzlich dazu, dass es an einem berechtigten Geheimhaltungsinteresse bzw. einem Betriebsgeheimnis der betroffenen Gesellschaft fehlt (vgl. zu § 325 HGB: BGH, Urteil v. 08.11.1999, II ZR 7/98 Rn. 14, WM 1999, 2548).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - 3 Kart 16/17
    Diese Publizitätspflicht führt - zumindest nach Entstehen der jeweiligen Offenlegungspflicht - grundsätzlich dazu, dass es an einem berechtigten Geheimhaltungsinteresse bzw. einem Betriebsgeheimnis der betroffenen Gesellschaft fehlt (vgl. zu § 325 HGB: BGH, Urteil v. 8.11.1999 - II ZR 7/98 Rn. 14, WM 1999, 2548).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - 3 Kart 28/17

    Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung Netzbetreiber bezogener Daten durch die

    Diese Publizitätspflicht führt - zumindest nach Entstehen der jeweiligen Offenlegungspflicht - grundsätzlich dazu, dass es an einem berechtigten Geheimhaltungsinteresse bzw. einem Betriebsgeheimnis der betroffenen Gesellschaft fehlt (vgl. zu § 325 HGB: BGH, Urteil v. 8.11.1999 - II ZR 7/98 Rn. 14, WM 1999, 2548).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht