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   BGH, 02.03.1999 - XI ZR 124/98   

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https://dejure.org/1999,2159
BGH, 02.03.1999 - XI ZR 124/98 (https://dejure.org/1999,2159)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1999 - XI ZR 124/98 (https://dejure.org/1999,2159)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1999 - XI ZR 124/98 (https://dejure.org/1999,2159)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachweis der Auszahlung von Aufbaukrediten

  • Judicialis

    DDR/ZGB § 241; ; DDR/FinanzVO § 16

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DDR: FinanzVO § 16; DDR: ZGB § 241
    Anforderungen an den Beweis einer Auszahlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Entstehungsnachweis für DDR-Hypothek

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZGB § 241; FinanzVO (DDR) § 16
    Kein Beweis für Auszahlung von DDR-Instandsetzungskrediten durch interne Bankdokumentation

Papierfundstellen

  • ZIP 1999, 833
  • NJ 1999, 537
  • NJ 1999, 538
  • WM 1999, 899
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.11.1994 - XI ZR 64/94

    Wirksamkeit von durch den örtlich zuständigen Rat bestellten Aufbauhypotheken

    Auszug aus BGH, 02.03.1999 - XI ZR 124/98
    Auch wenn diese Voraussetzungen im vorliegenden Fall nicht erfüllt waren, so könnten die Darlehensverträge und Hypothekenbestellungen - wie der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung vom 15. November 1994 (XI ZR 64/94, ZIP 1995, 167 ff.) näher ausgeführt hat - nicht deshalb als unwirksam angesehen werden.

    Ein anderer Sinn (vgl. Senatsurteil vom 15. November 1994 - XI ZR 64/94, aaO S. 168) ist der den ehemaligen kommunalen Organen der DDR zustehenden Befugnis, die zur Erhaltung des Grundbesitzes notwendigen Kreditmittel gegen den ausdrücklichen Willen des Eigentümers aufzunehmen und ihn mit der Bestellung entsprechender Grundpfandrechte zu belasten, nicht beizumessen.

    Wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 15. November 1994 (XI ZR 64/94, aaO S. 169) dargelegt hat, kannte das Recht der ehemaligen DDR keine dem § 1138 BGB entsprechende Erstreckung der Richtigkeitsvermutung auf die einer Hypothek zugrunde liegende Forderung, so daß der Hypothekengläubiger sich für das Bestehen der gesicherten Forderung nicht auf eine Eintragung im Grundbuch berufen konnte.

  • BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91

    Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch

    Auszug aus BGH, 02.03.1999 - XI ZR 124/98
    Etwas anderes gilt aber, wenn sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt (st.Rspr., siehe etwa BGHZ 121, 357, 363 m.w. Nachw.).
  • BGH, 15.12.1994 - III ZB 46/94

    Rechtsweg für Ansprüche der Grundstückseigentümer gegen den bisherigen

    Auszug aus BGH, 02.03.1999 - XI ZR 124/98
    Darauf kommt es aber entgegen der Auffassung der Revision nicht an, weil den ehemaligen VEBen als staatlichen Stellen im Sinne des § 1 Abs. 4 Fallgruppe 2 VermG eine staatliche Verwaltung übertragen werden konnte (BGHZ 128, 173, 176 m.w.Nachw.) und sich für die unmittelbar gegen die Bürger der früheren DDR gerichteten Verwaltungsmaßnahmen keine andere Beurteilung ergibt.
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus BGH, 02.03.1999 - XI ZR 124/98
    Dies gilt aber nur für die Fälle, in denen sich aus den Umständen ergibt, daß der Erklärende mit seinen Worten einen anderen Sinn verbunden hat, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (vgl. BGHZ 86, 41, 46 m.w.Nachw.).
  • BGH, 01.12.1993 - IV ZR 261/92

    Anfechtung eines in der ehemaligen DDR errichteten Testaments

    Auszug aus BGH, 02.03.1999 - XI ZR 124/98
    Zutreffend hat das Berufungsgericht allerdings bei der Auslegung des Testaments der bis zuletzt in der früheren DDR lebenden Großmutter der Beklagten das Recht der DDR zugrunde gelegt (BGHZ 124, 270, 273 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.10.1998 - XI ZR 36/98

    Haftung von Grundstücken in der ehemaligen DDR aus vom staatlichen Verwalter

    Auszug aus BGH, 02.03.1999 - XI ZR 124/98
    Seine Ausführungen hierzu, gegen die die Revision nichts vorbringt, entsprechen der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Senatsurteil vom 6. Oktober 1998 - XI ZR 36/98, WM 1998, 2423, 2425, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 18.01.2000 - XI ZR 46/99

    Instandhaltungs- und Instandsetzungskredite zu Zeiten der ehemaligen DDR

    Bei der Prüfung, ob auf der Grundlage des § 16 Finanzierungsverordnung (DDR) aufgenommene Instandhaltungs- und Instandsetzungskredite ausgezahlt worden sind, sind auch besondere in der DDR bei der Kreditvergabe übliche Gepflogenheiten zu berücksichtigen (Ergänzung zum Urteil vom 2. März 1999 - XI ZR 124/98; WM 1999, 899).

    Ob die den Bestellungsurkunden zugrundeliegenden Rechtsnormen eine derartige Verfügung rechtfertigten, bedarf keiner Entscheidung; denn nach allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts, die sich in der ehemaligen DDR entwickelt hatten, hatten staatliche Einzelentscheidungen die Vermutung der Gesetzlichkeit für sich und waren auch im Fall der Fehlerhaftigkeit zwar aufhebbar, aber grundsätzlich rechtswirksam (vgl. Senatsurteile vom 15. November 1994 - XI ZR 64/94, WM 1995, 150, 151 und vom 2. März 1999 - XI ZR 124/98, WM 1999, 899, 901).

    Sie hat die Kreditverträge auf der Grundlage der FinanzierungsVO geschlossen und damit den in der Kopfzeile der Kreditverträge aufgeführten Grundstückseigentümer berechtigt und verpflichtet (vgl. Senatsurteile vom 15. November 1994 und 2. März 1999 aaO).

    So genügen bloße, der eigenen Wahrnehmung des Vertragsgegners entzogene rein interne Dokumentationen des Kreditgebers für sich allein genommen nicht den Anforderungen, die an den Beweis einer Auszahlung der Darlehensvaluta zu stellen sind (Senatsurteil vom 2. März 1999 - XI ZR 124/98, WM 1999, 899, 901).

  • OLG Brandenburg, 13.08.2003 - 3 U 39/02

    Nachweis der Auszahlung eines DDR-Aufbaukredits durch Schuldurkunde des für den

    Durch die auf der Grundlage des § 16 FinVO geschlossenen Verträge wird der im Einzelfall betroffene Grundstückseigentümer berechtigt und verpflichtet (vgl. BGH ZIP 1995, 167, 168; BGH ZIP 1999, 833, 835).

    An die Darlegung und den Nachweis einer Valutierung der unter Geltung des ZGB ausgereichten Kredite sind keine geringeren Anforderungen zu stellen als im Bereich des § 607 BGB a.F. (vgl. BGH ZIP 1999, 833, 834).

  • OLG Jena, 12.06.2001 - 5 U 1382/00

    Altforderungen der Staatsbank der ehemaligen DDR

    Sie kann dazu auch Urkunden mit Indizcharakter vorlegen, zumal wenn diese Urkunden nicht nur aus dem internen Bereich der Klägerin stammen (vgl. BGH, WM 1999, 899 ; NJW-RR 1992, 1195 ), Das trifft aber insbesondere auf den vorgetragenen Inhalt der bereits oben unter aa) bis ee) erwähnten Anlagen K 6 bis K 10 und K 26 zu.
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