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   BGH, 09.03.1999 - XI ZR 318/97   

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https://dejure.org/1999,2660
BGH, 09.03.1999 - XI ZR 318/97 (https://dejure.org/1999,2660)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1999 - XI ZR 318/97 (https://dejure.org/1999,2660)
BGH, Entscheidung vom 09. März 1999 - XI ZR 318/97 (https://dejure.org/1999,2660)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EinigVtr Art. 25 Abs. 7 Satz 1; DMBilG § 35

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fälligkeit von Forderungen bei Beendigung der Stundungsregelung aus Art. 25 Abs. 7 S. 1 des Einigunsvertrages (EinigV) ; Erfordernis der Erstellung einer DM-Eröffnungsbilanz als Handelsbilanz nach dem Gesetz über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark und die ...

  • Judicialis

    EinigVtr Art. 25 Abs. 7 Satz 1; ; DMBilG § 35

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DMBilG § 35; EinigungsV Art. 25 Abs. 7 S. 1
    Behandlung von sog. Altkrediten nach Ablauf der für die Feststellung der DM-Eröffnungsbilanzen vorgeschriebenen Fristen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    EinigungsV Art. 25 Abs. 7 Satz 1; DMBilG § 35
    Ende der Fälligkeitssperre für sogenannte Altkredite der früheren Treuhandunternehmen (Art. 25 Abs. 7 Satz 1 EinigungsV) spätestens am 30. 9. 1991

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 44 (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 25 Abs. 7 Satz 1 EinigungsV; § 35 DMBilG
    Altkredit-Moratorium/Treuhandunternehmen/Wiederaufnahme von Zins- und Tilgungsleistungen

Papierfundstellen

  • NJ 2000, 39
  • WM 1999, 902
  • NZG 1999, 732
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97

    Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der

    Auszug aus BGH, 09.03.1999 - XI ZR 318/97
    Eine andere Regelung wäre aber auch nicht sinnvoll gewesen, weil die DM-Eröffnungsbilanzen für die sanierungsfähigen ehemaligen volkseigenen Betriebe innerhalb der gemäß §§ 35 Abs. 1 Satz 3, 4 Abs. 1 Satz 2 DMBilG bestimmten Frist festzustellen waren und zum damaligen Zeitpunkt mit einer Verlängerung der selbst in ihrer Endfassung offenbar zu knapp bemessenen Fristen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 7. Dezember 1998 - II ZR 266/97, WM 1999, 180, 183 m.w.Nachw.) gerechnet werden mußte.
  • BGH, 02.12.1997 - XI ZR 64/97

    Anspruch der Treuhandanstalt auf Erstattung gezahlter Zinsen

    Auszug aus BGH, 09.03.1999 - XI ZR 318/97
    Aus diesem Grund (vgl. Denkschrift zum Einigungsvertrag, BT-Drucks. 11/7760 S. 355, 368; Senatsbeschluß vom 2. Dezember 1997 - XI ZR 64/97, WM 1998, 494, 495) wurde der Gläubigerbank die Stundung der Tilgungsleistungen zugemutet und der Treuhandanstalt lediglich die Verpflichtung zur Zahlung der Zinsen für die Dauer des Moratoriums unter Aufrechterhaltung der Haftung der Kreditnehmer auferlegt (Art. 25 Abs. 7 Satz 2 EV).
  • BGH, 12.03.2013 - XI ZR 227/12

    Bankinsolvenz: Stundungswirkung eines von der Bundesanstalt für

    Das gilt etwa für Art. 25 Abs. 7 Satz 1 EV (dazu Senatsurteil vom 9. März 1999 - XI ZR 318/97, WM 1999, 902, 903), vor allem aber für die Verordnungsermächtigung des § 47 KWG.
  • FG Brandenburg, 22.10.2003 - 2 K 1393/00

    Passivierung des Rückerstattungsanspruchs der Treuhandanstalt für von ihr

    Nach Ablauf der in Art. 25 Abs. 7 genannten Frist (Feststellung der DM-Eröffnungsbilanz) hätte das Treuhandunternehmen die Zinszahlungen wieder aufnehmen müssen (s. BGH, Urteil vom 09.03.1999 XI ZR 318/97, WM 1999, 902 ).
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