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   BGH, 05.03.1999 - BLw 52/98   

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BGH, 05.03.1999 - BLw 52/98 (https://dejure.org/1999,1807)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1999 - BLw 52/98 (https://dejure.org/1999,1807)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1999 - BLw 52/98 (https://dejure.org/1999,1807)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    LPG-Mitglied; Barabfindungsanspruch; Auskunftsanspruch; Einsichtsanspruch

  • Judicialis

    LwAnpG § 44 Abs. 1 J. 1991

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwAnpG § 44 Abs. 1 (J.: 1991)
    Voraussetzungen des Anspruchs auf Auskunft und Einsicht in abfindungsrelevante Unterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJ 1999, 485
  • WM 1999, 910
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92

    Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer

    Auszug aus BGH, 05.03.1999 - BLw 52/98
    Das umfassende Einsichtsrecht des (ausgeschiedenen) LPG-Mitglieds setzt wie der allgemeine Auskunftsanspruch in rechtlichen Sonderbeziehungen voraus, daß der Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht und nur der Anspruchsinhalt offen ist (vgl. BGHZ 74, 379, 381; 95, 274, 279; 126, 109, 113).
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 57/92

    Rechte des ausscheidenden Mitglieds zur Ermittlung eines Abfindungsanspruchs;

    Auszug aus BGH, 05.03.1999 - BLw 52/98
    Zutreffend geht das Beschwerdegericht allerdings davon aus, daß einem ausgeschiedenen LPG-Mitglied grundsätzlich ein umfassendes Auskunfts- und Einsichtsrecht hinsichtlich aller für die Berechnung seines Anspruchs maßgeblichen Unterlagen zusteht (BGHZ 124, 199 = AgrarR 1994, 158 m.Anm. Lohlein EWiR 1994, 811; ders. AgrarR 1994, 177).
  • BGH, 06.06.1979 - VIII ZR 255/78

    Auskunftsanspruch des Konkursverwalters

    Auszug aus BGH, 05.03.1999 - BLw 52/98
    Das umfassende Einsichtsrecht des (ausgeschiedenen) LPG-Mitglieds setzt wie der allgemeine Auskunftsanspruch in rechtlichen Sonderbeziehungen voraus, daß der Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht und nur der Anspruchsinhalt offen ist (vgl. BGHZ 74, 379, 381; 95, 274, 279; 126, 109, 113).
  • BGH, 07.07.1998 - X ZR 17/97

    Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines Kalkulationsirrtums; Hinweispflicht

    Auszug aus BGH, 05.03.1999 - BLw 52/98
    Daß der Betrag möglicherweise zu niedrig ermittelt worden ist, berührt die Kalkulationsgrundlage und begründet damit allenfalls einen (einseitigen) Kalkulationsirrtum, der als Motivirrtum weder zur Anfechtung berechtigt, noch die Geschäftsgrundlage berührt (st. Rspr. u.a. Senatsbeschl. v. 23. Oktober 1998, BLw 19/98, AgrarR 1999, 56; BGH, Urt. v. 25. Juni 1987, VII ZR 107/86, NJW-RR 1987, 1306, 1307; Urt. v. 7. Juli 1998, X ZR 17/97, NJW 1998, 3192, 3193).
  • BGH, 09.06.1993 - BLw 18/93

    Vermögensaufteilung bei Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften

    Auszug aus BGH, 05.03.1999 - BLw 52/98
    Allein der zeitliche Zusammenhang des Abschlusses der Vereinbarung mit den Senatsbeschlüssen vom 9. Juni 1993 (BLw 17/93, AgrarR 1993, 218 = WM 1993, 1423, und BLw 18/93, BGHZ 123, 23 = NJW 1993, 2110), wonach der Anteil am Fondsvermögen der LPG Typ I eine dem Inventarbeitrag gleichstehende Leistung ist, indiziert noch keine subjektive Übervorteilung.
  • BGH, 09.06.1993 - BLw 17/93

    Vermögensaufteilung bei Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften

    Auszug aus BGH, 05.03.1999 - BLw 52/98
    Allein der zeitliche Zusammenhang des Abschlusses der Vereinbarung mit den Senatsbeschlüssen vom 9. Juni 1993 (BLw 17/93, AgrarR 1993, 218 = WM 1993, 1423, und BLw 18/93, BGHZ 123, 23 = NJW 1993, 2110), wonach der Anteil am Fondsvermögen der LPG Typ I eine dem Inventarbeitrag gleichstehende Leistung ist, indiziert noch keine subjektive Übervorteilung.
  • BGH, 23.10.1998 - BLw 28/98

    Anspruch auf Einsicht in die der Stichtagsbilanz nachfolgenden Bilanzen eines LPG

    Auszug aus BGH, 05.03.1999 - BLw 52/98
    Noch nicht berücksichtigen konnte das Beschwerdegericht dabei die erst nach Verkündung seines Beschlusses ergangene Entscheidung des Senats vom 23. Oktober 1998 (BLw 28/98, AgrarR 1999, 60 = WM 1999, 189) zur Frage, ob sich dieses Recht über die nach § 44 Abs. 6 LwAnpG maßgebende Stichtagsbilanz und die dazugehörenden Unterlagen hinaus auch auf Bilanzen der Folgejahre erstreckt.
  • BGH, 23.06.1995 - V ZR 265/93

    Verbot der Verfallabrede mit dinglich nicht gesicherten Gläubigern

    Auszug aus BGH, 05.03.1999 - BLw 52/98
    Dieses Verhältnis erreicht nicht eine Größenordnung, die bei Austauschverträgen einem besonders groben Mißverhältnis entspricht, das in der Regel den Schluß auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten zuläßt (vgl. BGH, Urt. v. 23. Juni 1995, V ZR 265/93, NJW 1995, 2635, 2636; Urt. v. 21. März 1997, V ZR 355/95, WM 1997, 1155, 1156).
  • BGH, 25.06.1987 - VII ZR 107/86

    Erkundigungspflichten des Bieters vor Abgabe des Angebots

    Auszug aus BGH, 05.03.1999 - BLw 52/98
    Daß der Betrag möglicherweise zu niedrig ermittelt worden ist, berührt die Kalkulationsgrundlage und begründet damit allenfalls einen (einseitigen) Kalkulationsirrtum, der als Motivirrtum weder zur Anfechtung berechtigt, noch die Geschäftsgrundlage berührt (st. Rspr. u.a. Senatsbeschl. v. 23. Oktober 1998, BLw 19/98, AgrarR 1999, 56; BGH, Urt. v. 25. Juni 1987, VII ZR 107/86, NJW-RR 1987, 1306, 1307; Urt. v. 7. Juli 1998, X ZR 17/97, NJW 1998, 3192, 3193).
  • BGH, 23.10.1998 - BLw 19/98

    Risiko der Richtigkeit einer Bilanz

    Auszug aus BGH, 05.03.1999 - BLw 52/98
    Daß der Betrag möglicherweise zu niedrig ermittelt worden ist, berührt die Kalkulationsgrundlage und begründet damit allenfalls einen (einseitigen) Kalkulationsirrtum, der als Motivirrtum weder zur Anfechtung berechtigt, noch die Geschäftsgrundlage berührt (st. Rspr. u.a. Senatsbeschl. v. 23. Oktober 1998, BLw 19/98, AgrarR 1999, 56; BGH, Urt. v. 25. Juni 1987, VII ZR 107/86, NJW-RR 1987, 1306, 1307; Urt. v. 7. Juli 1998, X ZR 17/97, NJW 1998, 3192, 3193).
  • BGH, 05.06.1985 - I ZR 53/83

    GEMA-Vermutung I

  • BGH, 21.03.1997 - V ZR 355/95

    Sittenwidrigkeit der Veräußerung von Mietwohnungen wegen überhöhter Preise

  • OLG Dresden, 24.04.2001 - WLw 1049/00
    Grundsätzlich steht deshalb auch einem ausgeschiedenen LPG-Mitglied oder nach dessen Tod seinen Erben ein umfassendes Auskunfts- und Einsichtsrecht hinsichtlich aller für die Berechnung eines Anspruchs auf Vermögensauseinandersetzung nach § 44 LwAnpG maßgeblichen Unterlagen zu (BGH, Beschluss vom 05.03.1999, BLw 52/98, AgrarR 1999, 248; BGH, Beschluss vom 23.10.1998, BLw 28/98, WM 1999, 189, 190).

    b) Das umfassende Einsichtsrecht des ausgeschiedenen LPG-Mitgliedes setzt wie der allgemeine Auskunftsanspruch in rechtlichen Sonderbeziehungen voraus, dass ein Leistungsanspruch dem Grunde nach (noch) besteht und mithin nur der Anspruchsinhalt offen ist (BGH, Beschluss vom 05.03.1999, BLw 52/98, AgrarR 1999, 248; BGH, Urteil vom 17.05.1994, X ZR 82/92, BGHZ 126, 110, 113).

    Die Tatsache jedoch, dass bestimmte nach dem Gesetz zu gewährende Leistungen nicht berücksichtigt oder zu niedrig bemessen worden sind, kann nur dann die Sittenwidrigkeit der Abrechnungsvereinbarung vom 23.09.1991 und des Darlehensvertrages vom selben Tag begründen, wenn die Rechtsvorgängerin der Antragsgegnerin das ehemalige LPG-Mitglied schuldhaft übervorteilt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 05.03.1999, BLw 52/98, AgrarR 1999, 248; BGH, Beschluss vom 16.06.2000, BLw 19/99, WM 2000, 1762, 1763).

    Hieran wird der Senat nach zwei neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (Beschlüsse vom 05.03.1999, BLw 52/98, AgrarR 1999, 248, 249 und vom 16.06.2000, BLw 16/99, WM 2000, 1762, 1763) wohl nicht mehr so festhalten können.

    Insbesondere hat die Rechtssache wegen der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Frage der Wirksamkeit von Abfindungsvereinbarungen keine grundsätzliche Bedeutung mehr (vgl. BGH, Beschluss vom 05.03.1999, BLw 52/98, AgrarR 1999, 248, 249; BGH, Beschluss vom 16.06.2000, BLw 19/99, WM 2000, 1762, 1763).

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 4/08

    Voraussetzungen für das Wirksamwerden einer fehlgeschlagenen Umstrukturierung

    Das Auskunfts- und Einsichtsrecht des LPG-Mitglieds gegenüber der LPG setzt wie der allgemeine Auskunftsanspruch voraus, dass der Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht und nur der Anspruchsinhalt noch offen ist (Senat, Beschl. v. 5. März 1999, BLw 52/98, VIZ 1999, 370); dem Auskunftsanspruch kommt lediglich eine Hilfsfunktion für die Durchsetzung eines Leistungsanspruchs zu (vgl. Senat. Beschl. v. 16. Juni 2000, BLw 30/99, VIZ 2001, 51, 52).
  • BGH, 16.06.2000 - BLw 19/99

    Sittenwidrigkeit einer Abfindungsvereinbarung

    Vielmehr ist entscheidend, ob der in der Abfindungsvereinbarung liegende Verzicht des Mitglieds auf Ansprüche erheblich über das hinausgeht, was die Genossenschaft nach der Vereinbarung zu zahlen bereit ist, und ob der Verzicht bei einer Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck als ein in seinem Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbarendes Geschäft darstellt (im Anschluß an Senatsbeschl. v. 5. März 1999, BLw 52/98, WM 1999, 910 = AgrarR 1999, 248).

    aa) Der Umstand, daß der Anteil am Fondsvermögen bei der Berechnung der Abfindungsleistung keine Berücksichtigung gefunden hat, kann nach der Rechtsprechung des Senats nur dann eine Sittenwidrigkeit begründen, wenn die Antragsgegnerin den Antragsteller hierbei schuldhaft übervorteilt hat (Beschl. v. 5. März 1999, BLw 52/98, WM 1999, 910 = AgrarR 1999, 248).

    Er hat ihn erfaßt, nicht anders als in der auch vom Beschwerdegericht zitierten Senatsentscheidung vom 5. März 1999 (BLw 52/98, WM 1999, 910 = AgrarR 1999, 248).

  • BGH, 24.04.2009 - BLw 25/08

    Auskunfts- und Einsichtsrecht eines Mitglieds einer Landwirtschaftlichen

    Er setzt voraus, dass ein Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht und nur dessen Inhalt noch offen ist (Senat , Beschl. v. 5. März 1998, BLw 52/98, VIZ 1999, 370; Beschl. v. 28. November 2008, BLw 4/08, ZIP 2009, 264, 268); dem Auskunftsanspruch kommt insofern lediglich eine Hilfsfunktion für die Durchsetzung eines Leistungsanspruchs zu (vgl. Senat , Beschl. v. 16. Juni 2000, BLw 30/99, VIZ 2001, 51, 52; Beschl. v. 28. November 2008, BLw 4/08, aaO).
  • BGH, 09.11.2005 - BLw 9/05

    Entstehung und Verjährung des Anspruchs auf bare Zuzahlung

    Auskunft kann allerdings nur verlangt werden, wenn der Anspruch aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz dem Grunde nach besteht und nur seine Höhe offen ist (Senat, Beschl. v. 05. März 1999, BLw 52/98, WM 1999, 910).
  • BGH, 28.11.2008 - BLw 7/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

    Das Auskunfts- und Einsichtsrecht des LPG-Mitglieds gegenüber der LPG setzt wie der allgemeine Auskunftsanspruch voraus, dass der Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht und nur der Anspruchsinhalt noch offen ist (Senat, Beschl. v. 5. März 1999, BLw 52/98, VIZ 1999, 370); dem Auskunftsanspruch kommt lediglich eine Hilfsfunktion für die Durchsetzung eines Leistungsanspruchs zu (vgl. Senat. Beschl. v. 16. Juni 2000, BLw 30/99, VIZ 2001, 51, 52).
  • BGH, 28.11.2008 - II ZR 334/02
    Das Auskunfts- und Einsichtsrecht des LPG-Mitglieds gegenüber der LPG setzt wie der allgemeine Auskunftsanspruch voraus, dass der Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht und nur der Anspruchsinhalt noch offen ist (Senat, Beschl. v. 5. März 1999, BLw 52/98, VIZ 1999, 370); dem Auskunftsanspruch kommt lediglich eine Hilfsfunktion für die Durchsetzung eines Leistungsanspruchs zu (vgl. Senat. Beschl. v. 16. Juni 2000, BLw 30/99, VIZ 2001, 51, 52).
  • BGH, 28.11.2008 - BLw 8/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

    Das Auskunfts- und Einsichtsrecht des LPG-Mitglieds gegenüber der LPG setzt wie der allgemeine Auskunftsanspruch voraus, dass der Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht und nur der Anspruchsinhalt noch offen ist (Senat, Beschl. v. 5. März 1999, BLw 52/98, VIZ 1999, 370); dem Auskunftsanspruch kommt lediglich eine Hilfsfunktion für die Durchsetzung eines Leistungsanspruchs zu (vgl. Senat, Beschl. v. 16. Juni 2000, BLw 30/99, VIZ 2001, 51, 52).
  • BGH, 24.04.2009 - BLw 13/08

    Ansprüche der Mitglieder einer LPG im Zusammenhang mit deren Umwandlung

    Er setzt zwar voraus, dass auch der geltend gemachte Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht und nur dessen Anspruchsinhalt noch offen ist (Senat, Beschl. v. 5. März 1999, BLw 52/98, VIZ 1999, 379; Beschl. v. 9. November 2005, BLw 9/05, NJW-RR 2006, 349).
  • BGH, 28.11.2008 - BLw 9/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

    Das Auskunfts- und Einsichtsrecht des LPG-Mitglieds gegenüber der LPG setzt wie der allgemeine Auskunftsanspruch voraus, dass der Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht und nur der Anspruchsinhalt noch offen ist (Senat, Beschl. v. 5. März 1999, BLw 52/98, VIZ 1999, 370); dem Auskunftsanspruch kommt lediglich eine Hilfsfunktion für die Durchsetzung eines Leistungsanspruchs zu (vgl. Senat.Beschl. v. 16. Juni 2000, BLw 30/99, VIZ 2001, 51, 52).
  • BGH, 28.11.2008 - BLw 5/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 6/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

  • OLG Dresden, 19.01.2004 - WLw 1226/00

    Verstoß einer Abfindungsvereinbarung zwischen einem Nachfolgeunternehmen einer

  • BGH, 28.09.2000 - BLw 12/00

    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • OLG Naumburg, 10.03.2011 - 2 U 100/10

    Landpacht: Anspruch des Verpächters auf Übertragung von

  • OLG Brandenburg, 06.12.2007 - 5 W (Lw) 26/06

    Ausgleichsanspruch auf bare Zuzahlung nach § 28 Abs. 2

  • OLG Brandenburg, 19.09.2002 - 5 W (Lw) 79/01

    Auskunftsanspruch hinsichtlich eines Anspruchs gem. § 44 Abs. 1 Ziff. 3 LwAnpG

  • OLG Naumburg, 23.11.2001 - 2 Ww 2/01

    Zur Beendigung der Mitgliedschaft eines Genossen bei der LPG durch Aufnahme einer

  • OLG Dresden, 23.05.2001 - WLw 1627/00

    Wirksamkeit über eine Vereinbarung über eine Barabfindung beim Ausscheiden eines

  • OLG Brandenburg, 06.11.2003 - 5 W (Lw) 5/03
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