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   BGH, 29.05.2000 - II ZR 334/98   

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BGH, 29.05.2000 - II ZR 334/98 (https://dejure.org/2000,1928)
BGH, Entscheidung vom 29.05.2000 - II ZR 334/98 (https://dejure.org/2000,1928)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 2000 - II ZR 334/98 (https://dejure.org/2000,1928)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Genehmigung der Verfügung eines Nichtberechtigten: Anwendbares Recht; Anforderung an eine konkludente Genehmigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Genehmigung - Ausland - Verfügung eines Nichtberechtigten - Schiff - Anzuwendendes Recht - Anforderungen an eine konkludente Genehmigung - Veräußerung im Ausland - Statut des dinglichen Veräußerungsgeschäfts

  • Wolters Kluwer

    Genehmigung der im Ausland getroffenen Verfügung eines Nichtberechtigten über ein dort belegenes Schiff - Anwendung deutschen Rechts - Wertung eines Pareiverhaltens als konkludente Willenserklärung - Anforderungen an die konkludente Genehmigung der Verfügung eines ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Veräußerung eines nicht eingetragenen Schiffs durch Nichtberechtigten im Ausland: Anwendbares Recht bei Genehmigung

  • Judicialis

    EGBGB Art. 43 Abs. 3; ; EGBGB Art. 45 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 185 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfügung eines Nichtberechtigten über ein im Ausland belegenes Schiff

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 366 (Ls.)
  • NJW 2001, 367
  • NJW-RR 2000, 1583
  • WM 2000, 1640
  • BB 2000, 704
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.01.1994 - IV ZR 207/92

    Behandlung von in Deutschland befindlichen Inhaberaktien an ausländischen

    Auszug aus BGH, 29.05.2000 - II ZR 334/98
    Soweit das Berufungsgericht dem Beklagten die Darlegungslast für den Eigentumserwerb der H.B.V. als seiner Vertragspartnerin und Besitzvorgängerin auferlegt, übersieht es die Eigentumsvermutung des § 1006 Abs. 2 BGB, die dahin geht, daß der (frühere) Besitzer mit der Besitzerlangung Eigenbesitz und Eigentum erworben hat (vgl. BGH, Urt. v. 19. Januar 1994 - IV ZR 207/92, NJW 1994, 939 f.; MüKo/Medicus, BGB 3. Aufl. § 1006 Rdn. 13, 20).

    Für einen Eigentumserwerb des Beklagten an dem inzwischen im Inland belegenen Schiff spricht zwar - trotz seiner Besitzbegründung im Ausland bei Abholung des Schiffs (in Holland) - die Eigentumserwerbsvermutung des § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BGH, Urt. v. 19. Januar 1994 aaO S. 940 zu B I 2 m.w.N.), die sich auch auf die Verfügungsbefugnis der H.B.V. erstreckt (vgl. BGH, Urt. v. 21. Dezember 1960 - VIII ZR 145/59, LM Nr. 8 zu § 1006 BGB).

  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

    Auszug aus BGH, 29.05.2000 - II ZR 334/98
    b) Nach diesem Vortrag fehlte der Klägerin nicht nur das Erklärungsbewußtsein für eine Genehmigung gemäß § 185 Abs. 2 BGB, was sie zu deren vorsorglich erklärter Anfechtung gemäß § 119 BGB berechtigen würde (vgl. BGHZ 91, 324).

    Als konkludente Willenserklärung in diesem Sinne kann nur ein Parteiverhalten gewertet werden, das die andere Partei als Ausdruck eines entsprechenden Erklärungsinhalts (vgl. BGHZ 91, 324, 327; 109, 171, 177) bzw. - bei zunächst bedingt erklärter Einwilligung (§§ 183, 158 BGB) - als Ausdruck des Willens verstehen darf, einer Fremdverfügung über die eigene Rechtsposition nunmehr unbedingt zuzustimmen.

  • BGH, 08.04.1987 - VIII ZR 211/86

    Erlöschen eines nach schweizerischem Recht entstandenen Lösungsrechts

    Auszug aus BGH, 29.05.2000 - II ZR 334/98
    Das Sachstatut ist für eine Änderung der dinglichen Rechtsverhältnisse maßgebend (vgl. BGHZ 100, 321, 324).

    Unterstellt man, daß ein Eigentumserwerb des Beklagten bei Abholung des Schiffs in Holland noch nicht stattgefunden hat, so richtet sich dessen Vollendung nach Verbringung des Schiffs ins Inland - gemäß den auch schon vor Inkrafttreten des § 43 EGBGB (Gesetz v. 21. Mai 1999, BGBl. I, 1026) geltenden Regeln des internationalen Sachenrechts - nach deutschem Recht (vgl. BGHZ 100, 321, 326; Senat aaO zu I c bb).

  • BGH, 17.11.1994 - III ZR 70/93

    Rechtsfolgen eines zu Zeiten der früheren DDR geschlossenen Beratervertrages

    Auszug aus BGH, 29.05.2000 - II ZR 334/98
    Zwar findet sich im Schrifttum die Auffassung, daß eine Zustimmung (wie z.B. gem. §§ 177, 185 BGB) als sog. "Hilfsgeschäft" zu dem zustimmungsbedürftigen Hauptgeschäft regelmäßig dessen Statut unterliege; nach diesem wäre dann auch die hier fragliche Genehmigung und deren Wirksamkeit zu beurteilen (vgl. MüKo/Spellenberg, EGBGB 3. Aufl. vor Art. 11 Rdn. 28 f., 53 ff. m.w.N.; vgl. auch BGHZ 128, 41, 48 zu § 177 BGB; einschr. Soergel/Lüderitz, EGBGB 12. Aufl. Anh. Art. 10 Rdn. 114).

    Stellt man statt dessen in Parallele zum Vollmachtsstatut (vgl. dazu BGHZ 128, 41, 47 m.w.N.) auf das Recht des Wirkungslandes ab (vgl. Soergel/Lüderitz aaO), so folgt daraus hier im Ergebnis nichts anderes.

  • BGH, 29.01.1968 - II ZR 18/65

    Rechte des Verkäufers beim Versendungsverkauf wegen der Beschädigung der

    Auszug aus BGH, 29.05.2000 - II ZR 334/98
    Die Auslegung dieser ausländischen allgemeinen Geschäftsbedingungen ist zwar der freien Nachprüfung durch das Revisionsgericht entzogen (vgl. BGHZ 49, 356, 362 f.; 112, 204, 210 m.w.N.).
  • BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 145/59
    Auszug aus BGH, 29.05.2000 - II ZR 334/98
    Für einen Eigentumserwerb des Beklagten an dem inzwischen im Inland belegenen Schiff spricht zwar - trotz seiner Besitzbegründung im Ausland bei Abholung des Schiffs (in Holland) - die Eigentumserwerbsvermutung des § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BGH, Urt. v. 19. Januar 1994 aaO S. 940 zu B I 2 m.w.N.), die sich auch auf die Verfügungsbefugnis der H.B.V. erstreckt (vgl. BGH, Urt. v. 21. Dezember 1960 - VIII ZR 145/59, LM Nr. 8 zu § 1006 BGB).
  • BGH, 19.09.1990 - VIII ZR 239/89

    Darlegungs- und Beweislast bei einer Unterlassungsklage; Abgrenzung ausländischer

    Auszug aus BGH, 29.05.2000 - II ZR 334/98
    Die Auslegung dieser ausländischen allgemeinen Geschäftsbedingungen ist zwar der freien Nachprüfung durch das Revisionsgericht entzogen (vgl. BGHZ 49, 356, 362 f.; 112, 204, 210 m.w.N.).
  • BGH, 25.09.1996 - VIII ZR 76/95

    Anwendung des Rechts des Lagerortes im Internationalen Sachenrecht; Übernahme von

    Auszug aus BGH, 29.05.2000 - II ZR 334/98
    Die vom Berufungsgericht unentschieden gelassene Ansicht des Landgerichts (unter Hinweis auf Staudinger/Stoll, 13. Aufl. Int. SachenR Rdn. 293), wonach die Übereignung von auf einer Messe gekauften Sachen - wie hier das vom Beklagten gekaufte Schiff - nach dem stillschweigenden Parteiwillen dem Recht des Messeortes unterliege, widerspricht der - inzwischen auch in § 43 Abs. 1 EGBGB kodifizierten - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach sachenrechtliche Tatbestände an das Recht des Lageorts anzuknüpfen und keiner Rechtswahl zugänglich sind (vgl. BGH, Urt. v. 25. September 1996 - VIII ZR 76/95, NJW 1997, 461 f. m.w.N.).
  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

    Auszug aus BGH, 29.05.2000 - II ZR 334/98
    Als konkludente Willenserklärung in diesem Sinne kann nur ein Parteiverhalten gewertet werden, das die andere Partei als Ausdruck eines entsprechenden Erklärungsinhalts (vgl. BGHZ 91, 324, 327; 109, 171, 177) bzw. - bei zunächst bedingt erklärter Einwilligung (§§ 183, 158 BGB) - als Ausdruck des Willens verstehen darf, einer Fremdverfügung über die eigene Rechtsposition nunmehr unbedingt zuzustimmen.
  • BGH, 06.03.1995 - II ZR 84/94

    Maßgebliches Recht bei Übereignung einer in der Adria liegenden, nicht in ein

    Auszug aus BGH, 29.05.2000 - II ZR 334/98
    Der Heimathafen ist Anknüpfungspunkt für das Sachstatut bei - wie hier - nicht in ein Schiffsregister eingetragenen Schiffen (vgl. § 45 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB; Sen.Urt. v. 6. März 1995 - II ZR 84/94, WM 1995, 1060, 1062; MüKo/Kreuzer, EGBGB 3. Aufl. Anh. I nach Art. 38 Rdn. 138).
  • BGH, 10.06.2009 - VIII ZR 108/07

    Eigentumsübergang bei grenzüberschreitendem Versendungskauf

    Ebenso wenig hat das Berufungsgericht beachtet, dass das Sachstatut des Lageortes die Möglichkeiten und Voraussetzungen für einen Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten kraft guten Glaubens bestimmt (BGHZ 100, 321, 324; BGH, Urteil vom 29. Mai 2000 - II ZR 334/98, NJW-RR 2000, 1583, unter II 1, III 2; Erman/Hohloch, aaO, Art. 43 EGBGB Rdnr. 12; Staudinger/Stoll, BGB (1996), IntSachenR Rdnr. 300; MünchKommBGB/Wendehorst, aaO, Art. 43 Rdnr. 80; Palandt/Thorn, aaO, Art. 43 EGBGB (IPR) Rdnr. 3, jeweils m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 17.11.2005 - 8 U 392/04

    Gewerbemietvertrag: Rückbauverpflichtung nach Beendigung eines

    Die Rechtsvorgängerin der Beklagten hätte demgemäß zumindest erkennen können, dass der Kläger ihr Verhalten als "Rückbauzusage" aufgefasst hat; hieran ist sie festzuhalten (vgl. BGHZ 91, 324; 109, 171/177, NJW 1995, 953; WM 2000, 1640).
  • OLG Stuttgart, 19.02.2003 - 3 U 135/02

    Rechtsmängelhaftung des Verkäufers eines gestohlenen Kraftfahrzeuges bei

    Da ein Eigentumserwerb des Klägers in Frankreich noch nicht stattgefunden hat, richtet sich die Vollendung des Eigentumserwerbs nach Verbringung des Pkws ins Inland gemäß dem auch schon vor Inkrafttreten des Art. 43 EGBGB (Gesetz vom 21. Mai 1999, BGBl I, S. 1026) geltenden Regeln des internationalen Sachenrechts nach deutschem Recht (vgl. BGH WM 2000, 1640 ff unter Hinweis auf BGHZ 100, 321, 326; vgl. auch BGH VersR 2000, 462, 463).
  • OLG Jena, 12.10.2005 - 2 U 293/05

    DAV-Abkommen

    Zweifel hinsichtlich des inneren Willens lassen sich hier belegen, weil der Abrechnung gerade einmal drei Wochen später die hier vorliegende Klage folgte (zur Selbstinterpretation durch späteres Verhalten BGH NJW-RR 2000, 1583).
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