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   BGH, 16.06.2000 - BLw 19/99   

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BGH, 16.06.2000 - BLw 19/99 (https://dejure.org/2000,1442)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2000 - BLw 19/99 (https://dejure.org/2000,1442)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2000 - BLw 19/99 (https://dejure.org/2000,1442)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • nomos.de PDF, S. 41

    § 138 Abs. 1 BGB; § 44 Abs. 1 LwAnpG
    Landwirtschaftsanpassung/Abfindungsvereinbarung/Sittenwidrigkeit

  • Wolters Kluwer

    Abfindung - Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft - LPG - Sittenwidrigkeit - Verzicht

  • Judicialis

    BGB § 138 Aa Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1
    Sittenwidrigkeit einer Abfindungsvereinbarung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sittenwidrigkeit der Abfindungsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJ 2000, 652
  • WM 2000, 1762
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.03.1999 - BLw 52/98

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Auskunft und Einsicht in abfindungsrelevante

    Auszug aus BGH, 16.06.2000 - BLw 19/99
    Vielmehr ist entscheidend, ob der in der Abfindungsvereinbarung liegende Verzicht des Mitglieds auf Ansprüche erheblich über das hinausgeht, was die Genossenschaft nach der Vereinbarung zu zahlen bereit ist, und ob der Verzicht bei einer Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck als ein in seinem Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbarendes Geschäft darstellt (im Anschluß an Senatsbeschl. v. 5. März 1999, BLw 52/98, WM 1999, 910 = AgrarR 1999, 248).

    aa) Der Umstand, daß der Anteil am Fondsvermögen bei der Berechnung der Abfindungsleistung keine Berücksichtigung gefunden hat, kann nach der Rechtsprechung des Senats nur dann eine Sittenwidrigkeit begründen, wenn die Antragsgegnerin den Antragsteller hierbei schuldhaft übervorteilt hat (Beschl. v. 5. März 1999, BLw 52/98, WM 1999, 910 = AgrarR 1999, 248).

    Er hat ihn erfaßt, nicht anders als in der auch vom Beschwerdegericht zitierten Senatsentscheidung vom 5. März 1999 (BLw 52/98, WM 1999, 910 = AgrarR 1999, 248).

  • BGH, 10.10.1997 - V ZR 74/96

    Wirksamkeit einer unter Ausschaltung des Rechtsanwalts einer Vertragspartei

    Auszug aus BGH, 16.06.2000 - BLw 19/99
    So etwas ist möglich, setzt aber voraus, daß sich der Verzicht bei einer Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck als ein in seinem Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbarendes Geschäft darstellt (vgl. für den Erlaß BGH, Urt. v. 10. Oktober 1997, V ZR 74/96, NJW-RR 1998, 590).
  • BGH, 09.06.1993 - BLw 18/93

    Vermögensaufteilung bei Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften

    Auszug aus BGH, 16.06.2000 - BLw 19/99
    In der Literatur wurde die Frage streitig diskutiert (vgl. die Nachweise bei BGHZ 123, 23, 25).
  • BGH, 04.12.1992 - BLw 20/92

    Keine Erweiterung des Antrags im Rechtsbeschwerdeverfahren - Abfindungsanspruch

    Auszug aus BGH, 16.06.2000 - BLw 19/99
    Der Senat hatte bereits Ende 1992 die Berücksichtigungsfähigkeit des verrechneten Fondsanteils als einer "gleichstehenden Leistung" im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 1 LwAnpG bejaht (BGHZ 120, 349, 350 ff).
  • OLG Dresden, 24.04.2001 - WLw 1049/00
    Die Tatsache jedoch, dass bestimmte nach dem Gesetz zu gewährende Leistungen nicht berücksichtigt oder zu niedrig bemessen worden sind, kann nur dann die Sittenwidrigkeit der Abrechnungsvereinbarung vom 23.09.1991 und des Darlehensvertrages vom selben Tag begründen, wenn die Rechtsvorgängerin der Antragsgegnerin das ehemalige LPG-Mitglied schuldhaft übervorteilt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 05.03.1999, BLw 52/98, AgrarR 1999, 248; BGH, Beschluss vom 16.06.2000, BLw 19/99, WM 2000, 1762, 1763).

    Für die Feststellung eines objektiven Verstoßes gegen die guten Sitten geht es im Bereich von Abfindungsvereinbarungen darum, ob der in ihr liegende Verzicht des ehemaligen LPG-Mitgliedes auf seine Forderung sittenwidrig ist, die erheblich über das hinaus geht, was die LPG oder deren Rechtsnachfolgerin zu zahlen bereit war (BGH, Beschluss vom 16.06.2000, BLw 19/99, WM 2000, 1762, 1763).

    Hieran wird der Senat nach zwei neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (Beschlüsse vom 05.03.1999, BLw 52/98, AgrarR 1999, 248, 249 und vom 16.06.2000, BLw 16/99, WM 2000, 1762, 1763) wohl nicht mehr so festhalten können.

    Insbesondere hat die Rechtssache wegen der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Frage der Wirksamkeit von Abfindungsvereinbarungen keine grundsätzliche Bedeutung mehr (vgl. BGH, Beschluss vom 05.03.1999, BLw 52/98, AgrarR 1999, 248, 249; BGH, Beschluss vom 16.06.2000, BLw 19/99, WM 2000, 1762, 1763).

  • OLG Brandenburg, 06.12.2007 - 5 W (Lw) 26/06

    Ausgleichsanspruch auf bare Zuzahlung nach § 28 Abs. 2

    Nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes können die Beteiligten in den Grenzen der Privatautonomie sowohl über das Ausscheiden als auch über die dem LPG-Mitglied zustehende Abfindung eine Vereinbarung treffen (BGH WM 1994, 260, 261; WM 1994, 1766, 1767; VIZ 1999, 123ff; VIZ 2001, 52).

    Dies setzt voraus, dass sich der Verzicht bei einer Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck als ein in seinem Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbarendes Geschäft darstellt ( BGH VIZ 2001, 52,53).

    Insbesondere der Umstand, dass der Anteil am Fondsvermögen bei der Berechnung keine Berücksichtigung gefunden hat, kann die Sittenwidrigkeit nur dann begründen, wenn die Antragsgegnerin den Antragsteller hierbei schuldhaft übervorteilt hätte (BGH VIZ 2001, 52; AgrarR 1999, 248).

  • OLG Dresden, 23.05.2001 - WLw 1627/00

    Wirksamkeit über eine Vereinbarung über eine Barabfindung beim Ausscheiden eines

    die Vereinbarung vom 16.05.1992 bindend und nicht gem. § 138 Abs. 1 BGB wegen Verstoßes gegen die guten Sitten unwirksam sei; eine Sittenwidrigkeit liege nicht vor, da die Höhe des personifizierten Kapitalanteiles zutreffend dargelegt worden sei; der Antragsteller sei daher nicht über den Umfang eines Verzichts irregeführt worden (Hinweis auf BGH - Beschluss vom 16.06.2000 - BLw 19/99 - WM 2000, 1762 f.) der Vertrag auch nicht gegen § 9 AGBGB verstoße; die Norm sei nicht einschlägig, weil der vorformulierte Vertragstext keine AGB im Sinne des § 1 AGBGB seien, da der Text in Bezug auf die Zahlen individuell und auf Antrag des Antragstellers aufgesetzt worden sei.

    Das Amtsgericht hat unter Bezugnahme auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Abfindungsvereinbarungen unter gleichzeitigem Verzicht auf etwaige weitere Ansprüche (vgl. BGH, Beschlüsse 05.03.1999, BLw 52/99, AgrarR 1999, 248, 249 und vom 16.06.1999, BLw 19/99, WM 2000, 1762 f.) eine Unwirksamkeit der Vereinbarung aus diesem rechtlichen Gesichtspunkt verneint.

    Die Sittenwidrigkeit von Vereinbarungen über Barabfindungen ist in der Regel zu vereinen, wenn das Mitglied über die Höhe seines gesetzlichen Anspruchs und den Umfang eines etwaigen Verzichts richtig und vollständig informiert worden ist, und somit auf richtiger Basis darüber entscheiden konnte, ob er die vom Unternehmen angebotene Barabfindung annehmen wollte oder nicht.(vgl. BGH, Beschluss vom 16.06.1999, BLw 19/99, WM 2000, 1762 f.) Das war hier der Fall.

  • OLG Dresden, 19.01.2004 - WLw 1226/00

    Verstoß einer Abfindungsvereinbarung zwischen einem Nachfolgeunternehmen einer

    Auch in solchen Fällen muss sich der Verzicht bei einer Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck als ein in seinem Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbarendes Geschäft darstellen (vgl. BGH - Beschlüsse vom 05.03.1999 - BLw 52/98 - AgrarR 1999, 248, 249, vom 16.06.2000 BLw 19/99 - WM 2000, 1762, 1763 und vom 26.04.2002 - BLw 29/01 - VIZ 2002, 529 f.).

    Insoweit liegt auch keine Abweichung von den vorstehend bereits zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vor (Beschlüsse vom 16.06.2000 - BLw 19/99 - WM 2000, 1762, 1763) und vom 26.04.2002 - BLw 29/01 - VIZ 2002, 529 f.).

  • OLG Brandenburg, 30.03.2020 - 5 W (Lw) 169/00

    Umwandlung einer LPG in eine eingetragene Genossenschaft

    Maßgeblich ist vielmehr, ob der in der Abfindungsvereinbarung liegende Verzicht des Anspruchsberechtigten aus einer Forderung sittenwidrig ist, die erheblich über das hinausgeht, was der Anspruchsgegner in der Vereinbarung zu zahlen bereit war (BGH VIZ 2001, S. 52, 53 ).

    Entscheidend ist allein, ob sich der in der Abfindungsvereinbarung liegende Verzicht des Mitgliedes auch auf eine ihm zustehende Forderung bei einer Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck als ein in seinem Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht vereinbarendes Geschäft darstellt (BGH WM 2000, S. 1762, 1763 ).

  • OLG Brandenburg, 09.11.2006 - 5 W (Lw) 172/00

    Anspruch auf bare Zuzahlung eines in der umgewandelten, eingetragenen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH VIZ 2001, 52) kommt es zur Beantwortung der Frage, ob eine Abfindungsvereinbarung aus Anlass des Ausscheidens eines Mitgliedes aus der LPG sittenwidrig ist, nicht auf die Grundsätze an, die für die Sittenwidrigkeit gegenseitiger Verträge gelten.

    Entscheidend ist daher allein, ob sich der in der Abfindungsvereinbarung liegende Verzicht des Mitglieds auf eine ihm zustehende Forderung bei einer Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck als ein in seinem Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbarendes Geschäft darstellt ( BGH WM 2000, 1762, 1763).

  • BGH, 13.03.2003 - BLw 35/02

    Darlegung eines Abweichungsfalls

    b) Weiter meint der Antragsteller, das Beschwerdegericht sei bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit der in dem Protokoll vom 24. Januar 1992 enthaltenen Abfindungsvereinbarung von der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 10. Oktober 1997 (V ZR 74/96, WM 1998, 513) und von der Senatsentscheidung vom 16. Juni 2000 (BLw 19/99, WM 2000, 1762) abgewichen.

    Auch insoweit legt er jedoch nicht dar, welchen von den genannten Entscheidungen abweichenden Rechtssatz das Beschwerdegericht aufgestellt hat; vielmehr übersieht er, daß es seinen Überlegungen die in dem Senatsbeschluß vom 16. Juni 2000 (aaO) aufgestellten Grundsätze zugrunde gelegt hat.

  • OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 23 U 67/10

    Wann ist Vergleich über Mängelbeseitigung sittenwidrig?

    Eine solche vergleichsähnliche Vereinbarung, die in Kenntnis aller maßgeblichen Umstände abgeschlossen wird, ist auch dann nicht sittenwidrig, wenn die damit verbundenen Rechte und Pflichten in erheblicher und auffälliger Weise von der - fiktiven - vertraglichen bzw. gesetzlichen Regelung abweichen mögen (vgl. BGH, Urteil vom 19.07.2002, V ZR 240/01, NJW 2002, 3165; BGH, Beschluss vom vom 16.06.2002, BLw 19/99, WM 2002, 1762; Palandt-Ellenberger, a.a.O., § 138, Rn 34 mwN).
  • BGH, 05.11.2004 - BLw 14/04

    Mitwirkung eines ausgeschiedenen Richters an einem nach der mündlichen

    Vielmehr ist entscheidend, ob der in der Abfindungsvereinbarung liegende Verzicht des Mitglieds auf Ansprüche erheblich über das hinausgeht, was die Genossenschaft nach der Vereinbarung zu zahlen bereit ist, und ob sich der Verzicht bei einer Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck als ein in seinem Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbarendes Geschäft darstellt (Senat, Beschl. v. 16. Juni 2000, BLw 19/99, WM 2000, 1762).
  • OLG Brandenburg, 09.11.2006 - 5 W Lw 172/00

    Umwandlung einer LPG : Barabfindungsanspruch bei geringerem Wert der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH VIZ 2001, 52 ) kommt es zur Beantwortung der Frage, ob eine Abfindungsvereinbarung aus Anlass des Ausscheidens eines Mitgliedes aus der LPG sittenwidrig ist, nicht auf die Grundsätze an, die für die Sittenwidrigkeit gegenseitiger Verträge gelten.

    Entscheidend ist daher allein, ob sich der in der Abfindungsvereinbarung liegende Verzicht des Mitglieds auf eine ihm zustehende Forderung bei einer Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck als ein in seinem Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbarendes Geschäft darstellt ( BGH WM 2000, 1762, 1763).

  • BGH, 26.04.2002 - BLw 32/01

    Rechtsfolgen einer Vereinbarung über die Abgeltung von Ansprüchen aus einer

  • OLG Naumburg, 20.08.2001 - 8 WF 169/01

    Ehevertrag bei Scheidung - inhaltliche Überprüfung - Teilnichtigkeit -

  • BGH, 26.04.2002 - BLw 29/01

    Wirksamkeit eines Barabfindungsvergleichs aus Anlaß der Umwandlung einer LPG

  • BGH, 06.10.2005 - BLw 8/05

    Darlegung eines Divergenzfalls

  • BGH, 06.10.2005 - BLw 13/05

    Begriff des Divergenzfalls

  • BGH, 26.09.2002 - BLw 17/02

    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • BGH, 09.11.2001 - BLw 30/01

    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • BGH, 28.09.2000 - BLw 12/00

    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • OLG Naumburg, 12.09.2001 - 2 Ww 43/00

    Landwirtschaftsanpassungsgesetz - formularmäßige Abfindungsvereinbarungen - keine

  • OLG Dresden, 22.01.2003 - W XV 984/02

    Erlös bzw. Wertersatz aus dem Verkauf eines Grundstücks einer

  • OLG Naumburg, 30.10.2002 - 2 Ww 17/02

    Zur Möglichkeit einer Inanspruchname von (Teil-)rechtsnachfolgern einer LPG ,

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