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   OLG Frankfurt, 19.07.2000 - 19 U 190/99   

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https://dejure.org/2000,2130
OLG Frankfurt, 19.07.2000 - 19 U 190/99 (https://dejure.org/2000,2130)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.07.2000 - 19 U 190/99 (https://dejure.org/2000,2130)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Juli 2000 - 19 U 190/99 (https://dejure.org/2000,2130)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, § 276 BGB, § 278 BGB, § 607 BGB, § 3 Abs 2 Nr 2 VerbrKrG
    Haftung einer Bank: Gewährung eines Realkredits zum Immobilienerwerb im Rahmen eines Bauherrenmodells

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufklärungspflicht; Banken ; Bauherren- und Erwerbermodelle; Darlehen; Widerruf; Widerrufsmöglichkeit

  • Judicialis

    HausTWG § 1; ; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2; ; VerbrKrG § 7; ; VerbrKrG § 9 Abs. 3; ; VerbrKrG § 9 Abs. 1; ; HypBG §§ 11 f.; ; BGB § 278; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufklärungspflicht der Bank bei Bauherren- und Erwerbermodellen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 242, 287, 607; HWiG §§ 1, 2, 5; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2, § 9 Abs. 3
    Aufklärungspflichten des finanzierenden Kreditinstituts bei Immobiliengeschäften

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 22 O 156/99
  • OLG Frankfurt, 19.07.2000 - 19 U 190/99

Papierfundstellen

  • WM 2000, 2135
  • WM 2001, 2135
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.01.1992 - XI ZR 301/90

    Zurechnung einer von den Prospektverantwortlichen begangenen arglistigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2000 - 19 U 190/99
    Eine Zurechnung von Erklärungen des Finanzvermittlers ist nur insoweit möglich, als sich solche Erklärungen speziell auf die Anbahnung des Kreditverhältnisses bezogen (BGH WM 92, 602); unrichtige Erklärungen des Vermittlers im Zusammenhang mit dem Verkauf ­ und speziell zur Werthaltigkeit und Wirtschaftlichkeit der Immobilienanlage - berührten den Pflichtenkreis der Beklagten als Kreditgeberin nicht.
  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 179/86

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2000 - 19 U 190/99
    Sogar wenn der an die Bauträgerin gegebene Kredit notleidend geworden sein sollte, wofür nichts vorgetragen ist (eine Insolvenz der M.-GbmH ist nicht behauptet), hielt sich die Beklagte im Rahmen ihrer Rolle als Kreditgeberin, wenn sie den Erwerb der Klägerin ohne weitere Hinweise finanzierte (BGH WM 88, 561 f.).
  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2000 - 19 U 190/99
    Dabei kommt es für die Beurteilung der Üblichkeit der Bedingungen entscheidend auf die Zinshöhe und die sonstigen Kreditkonditionen (wie Laufzeit, Festschreibungszeitraum u.s.w.) an, nicht hingegen auf eine vollständige Absicherung des Darlehens durch den Verkehrswert der Immobilie oder sogar auf das Einhalten der Beleihungsgrenze nach den §§ 11 f. HypBG (BGH vom 18.04.2000 ­ XI ZR 193/99 ­ Bl. 382 d.A.).
  • BGH, 29.05.1978 - II ZR 173/77

    Hinweispflicht einer Bank auf ein objektiv vorliegendes Risiko eines Darlehens -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2000 - 19 U 190/99
    Eine Fallgestalltung ähnlich denjenigen, zu denen der Bundesgerichtshof eine Aufklärungspflicht aus Interessenkollision entwickelt hat (NJW 78, 2547; WM 92, 216 und 1310) liegt nicht vor.
  • BGH, 17.12.1991 - XI ZR 8/91

    Aufklärungspflicht der Bank bei Bauherrenmodell

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2000 - 19 U 190/99
    Eine Fallgestalltung ähnlich denjenigen, zu denen der Bundesgerichtshof eine Aufklärungspflicht aus Interessenkollision entwickelt hat (NJW 78, 2547; WM 92, 216 und 1310) liegt nicht vor.
  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 188/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhändervertrages wegen Verstoßes gegen das

    Ein solcher ist nicht schon allein deshalb zu bejahen, weil eine finanzierende Bank zugleich Kreditgeberin des Bauträgers oder Verkäufers und des Erwerbers ist (BGH, Urteil vom 21. Januar 1988 - III ZR 179/86, WM 1988, 561, 562; OLG Stuttgart WM 2000, 292, 295; OLG Frankfurt a.M. WM 2000, 2135, 2137; OLG Köln WM 2000, 2139, 2142).
  • OLG Köln, 21.03.2001 - 13 U 124/00

    Bankenhaftung bei Immobilienfinanzierung im sog. Strukturvertrieb

    Indessen ist aufgrund einer Vielzahl in jüngerer Zeit ergangener ober-gerichtlicher und höchstrichterlicher Entscheidungen festzustellen, dass sich ein grundlegender Wandel in der Rechtsprechung hierzu nicht abzeichnet (z.B. OLG München, WM 2000, 130 - bestätigt durch Nichtannahmebeschluss des BGH v. 01.08.2000 - XI ZR 301/99 - OLG Köln, WM 2000, 127; OLG Stuttgart, WM 2000, 292 und - ebenfalls die Finanzierung eines Wohnungserwerbs aus dem hier in Rede stehenden Immobilienkomplex betreffend - OLG Stuttgart, WM 2000, 2146; OLG Schleswig, WM 2000, 1381; OLG Köln, WM 2000, 2139; OLG Frankfurt, WM 2000, 2135; OLG Zweibrücken, WM 2000, 2150; OLG Karlsruhe, WM 2001, 245; OLG München, WM 2001, 252; BGH NJW 2000, 2352 und - die Finanzierung von Immobilienfondsanteilen betreffend - BGH NJW 2000, 3558 = WM 2000, 1685 und NJW-RR 2000, 1576 = WM 2000, 1687).

    Abgesehen von der Wirkung der notariellen Beurkundung nach dem klaren Wortlaut des § 1 Abs. 2 Nr. 3 HWiG (die gleichwohl bestehenden Streitfragen hat der BGH in NJW 2000, 2268 offengelassen) können entgegen einer im Schrifttum teilweise vertretenen Auffassung Bauherren- und Erwerbermodelle nicht von der eindeutigen Bestimmung des § 5 Abs. 2 HWiG ausgenommen werden (OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 300; OLG Köln, WM 2000, 2139, 2145 OLG Frankfurt, WM 2000, 2135, 2137; LG Frankfurt, WM 2001, 257, 262).

  • OLG Oldenburg, 27.03.2002 - 3 U 93/01

    Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsschluss (culpa in contrahendo

    Dass die Klägerin in einer nach außen erkennbaren Weise Funktionen anderer Projektbeteiligter übernommen hat und insbesondere bei Planung, Vertrieb und Durchführung des Bauvorhabens derart mitgewirkt hätte, dass für die Beklagten ein zusätzlicher Vertrauenstatbestand geschaffen worden wäre, ist nicht erkennbar (BGH WM 1992, 216; 1992, 1310; OLG Hamm WM 1998, 1230; OLG Stuttgart WM 1999, 844; WM 2000, 292, 295; OLG Report Karlsruhe/Stuttgart 2001, 12, 14; OLG Frankfurt WM 2000, 2135, 2137).

    Soweit die Beklagten behaupten, das Projekt sei bereits völlig überteuert und als Investitionsanlage insgesamt ungeeignet gewesen, konnte die Klägerin davon ausgehen, dass sich die Beklagten - eventuell unter Hinzuziehung sachkundiger Hilfe - selbst informierten (vgl. OLG Frankfurt WM 2000, 2135, 2138).

    Mögliche Angaben der Vermittler zum Anlageobjekt, dessen Wert, zu Mieteinnahmen, Kosten und Aufwendungen, zu künftigen Steuervorteilen sowie insgesamt zur Rentabilität der Anlage gehören nicht in den Pflichtenkreis der Klägerin und könnten ihre Haftung selbst dann nicht zu begründen, wenn sie sich der Vermittlungspersonen als ihrer Erfüllungsgehilfen bedient hätte (OLG Frankfurt, WM 2000, 2135, 2138; OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 299).

  • OLG Köln, 20.12.2002 - 13 W 51/02
    Unabhängig davon lässt das Vorbringen der Kläger nicht erkennen, dass die Beklagte in einer nach außen erkennbaren Weise - dies ist allein entscheidend - Funktionen anderer Projektbeteiligter übernommen und bei Planung, Vertrieb und Durchführung des Bauvorhabens derart mitgewirkt hätte, dass ein zusätzlicher Vertrauenstatbestand für die Kläger geschaffen worden wäre (BGH WM 1992, 216 und 1310; OLG Frankfurt WM 2000, 2135, 2137; OLG Frankfurt WM 2002, 1281, 1284; OLG Stuttgart WM 2000, 292, 295).

    Unabhängig hiervon wird selbst der Umstand, dass die Bank sowohl den Verkäufer, Bauträger oder Initiator finanziert als auch gleichzeitig Kredite an Erwerber ausreicht, von der Rechtsprechung für die Begründung eines Interessenkonfliktes als nicht ausreichend angesehen (OLG Stuttgart WM 2000, 292, 295; OLG Frankfurt WM 2000, 2135, 2137).

    Denn weder das Ausfüllen des Selbstauskunftsformulars oder der Darlehensunterlagen noch sonstige Aushilfs- oder Botentätigkeiten des Anlagevermittlers stellen eine Erfüllung von Pflichten dar, die der finanzierenden Bank gegenüber dem Kreditnehmer obliegen (OLG Braunschweig WM 1998, 1223, 1229; OLG Frankfurt WM 2000, 2135, 2138; OLG Stuttgart WM 2000, 1942).

  • BGH, 05.02.2002 - XI ZR 327/01

    Sicherung eines Kredits mit Grundpfandrechten

    Gegen diese Ansicht, die der Senat in seinem Urteil vom 7. November 2000 (XI ZR 27/00, WM 2001, 20, 21 f.) bekräftigt hat und die in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Braunschweig WM 1998, 1223, 1226 f.; OLG Hamm WM 1999, 1230, 1233; OLG München WM 2000, 130, 132 f.; OLG Stuttgart OLG-Report 1999, 300, 303; OLG Stuttgart WM 2000, 133, 136; OLG Schleswig WM 2000, 1381, 1387; OLG Frankfurt WM 2000, 2135, 2137) einhellig und in der Literatur (Staudinger/Kessal-Wulf, BGB 13. Bearb. 2001 § 3 VerbrKrG Rdn.33; Soergel/Häuser, BGB 12. Aufl. § 3 VerbrKrG Rdn. 29; MünchKomm/Ulmer, BGB 3. Aufl. § 3 VerbrKrG Rdn. 27; Palandt/Putzo, BGB 61. Aufl. § 3 VerbrKrG Rdn. 8; Ott WuB I G 1.-10.97; a.A. Pfeiffer ZBB 1996, 304, 305; ders. EWiR 2000, 699, 700) ganz überwiegend vertreten wird, wendet sich die Revision nicht.
  • OLG Köln, 05.03.2003 - 13 U 77/02

    "Strukturvertrieb": Aufklärungspflichverletzung?

    Der Sachvortrag der Klägerin lässt nicht erkennen, dass die Beklagte in einer nach außen erkennbaren Weise Funktionen anderer Projektbeteiligter übernommen hätte und bei Planung, Vertrieb und Durchführung des Bauvorhabens oder bei der Durchführung bestimmter Funktionsverträge derart mitgewirkt hätte, dass hierdurch ein zusätzlicher Vertrauenstatbestand für die Klägerin und ihren Ehemann geschaffen worden wäre (BGH WM 1992, 216 und 1310; OLG Frankfurt WM 2000, 2135, 2137 und WM 2002, 1281, 1284).

    Auch dann, wenn die finanzierende Bank Verkäufer, Bauträger und Initiator finanziert und gleichzeitig Kredite an Erwerber ausreicht, reicht dies allein für die Begründung eines Interessenkonflikts nicht aus (OLG Stuttgart WM 2000, 292, 295; OLG Frankfurt WM 2000, 2135, 2137).

  • OLG Koblenz, 10.01.2003 - 10 U 607/02

    Hinweis- und Aufklärungspflichten der Kredit gebenden Bank in Bezug auf riskante

    Dass ein solcher bestanden hätte (vgl. insoweit OLG Frankfurt WM 2000, 2135), haben die Kläger selbst nicht behauptet.

    Eine Zurechnung von Erklärungen des Vermittlers ist daher nur insoweit möglich, als sich diese speziell auf die Anbahnung des Kreditverhältnisses bezogen (BGH WM 1992, 602; OLG Stuttgart WM 1999, 844 und 2000, 292; OLG Karlsruhe WM 2001, 245; OLG Frankfurt WM 2000, 2135).

  • OLG Frankfurt, 23.08.2001 - 16 U 190/00

    Bankenhaftung beim finanzierten Immobilienerwerb zu Kapitalanlagezwecken:

    (4) wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung sowohl an den Bauträger als auch an den einzelnen Erwerber in schwerwiegende Interessenkollisionen verwickelt (BGH - 24.4.1990 - a.a.O.; ders. - 19.5.2000 - WM 2000, 1287 [1289]; OLG Frankfurt am Main - 19.7.2000 - WM 2000, 2135 [2137]; OLG Köln - 20.6.2000 - WM 2000, 2,139 [2141/42]).
  • KG, 27.07.2007 - 13 U 36/06

    Bankenhaftung bei kreditfinanzierter Kapitalanlage in Immobilien: Umfang der

    Ein schwerwiegender Interessenkonflikt kann vielmehr nur dann angenommen werden, wenn zu dieser "Doppelfinanzierung" besondere Umstände hinzutreten ( BGH aaO; OLG Stuttgart WM 2000, 292; OLG Frankfurt WM 2000, 2135; OLG Köln WM 2000, 2139 ).
  • OLG Frankfurt, 25.08.2003 - 1 U 122/01

    Bankenhaftung im Rahmen eines drittvermittelten finanzierten

    c) Eine Finanzierung sowohl des Bauträgers als auch der Erwerber kann einen schwer wiegenden Interessenkonflikt allenfalls dann begründen, wenn sich der Bauträger bereits zur Zeit der Erwerberfinanzierung in ernsten wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet (vgl. BGH NJW 2003, 2088 ff. [unter II 3 b) bb) der Entscheidungsgründe]; WM 1992, 216 ff. [unter II 2 a) der Entscheidungsgründe]; WM 1990, 920 ff. [unter II 1 b) der Entscheidungsgründe]; OLG Karlsruhe WM 2001, 1210 ff. [unter III 1 der Entscheidungsgründe]; WM 2001, 245 ff. [unter I 1 a) der Entscheidungsgründe]; selbst für diesen Fall verneinend OLG Frankfurt am Main ­ 19. Zivilsenat ­ WM 2000, 2135 ff.).
  • OLG Bamberg, 20.12.2004 - 4 U 144/03

    Pflichten der den Beitritt zu einem Immobilienfonds finanzierenden Bank

  • KG, 20.05.2008 - 4 U 123/06

    Schadenersatzansprüche i.R. der Rückabwicklung des kreditfinanzierten Erwerbs

  • KG, 12.06.2007 - 13 U 33/06
  • OLG Hamburg, 12.09.2001 - 8 U 168/00

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Finanzierung eines Grundstücksgeschäfts;

  • OLG Schleswig, 11.07.2002 - 5 U 154/01

    Eigenhaftung einer Bank für Aufklärungsfehler eines Vermittlers; Voraussetzungen

  • LG Duisburg, 03.11.2006 - 10 O 535/05
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