Rechtsprechung
| BGH, 17.10.2000 - XI ZR 42/00 |
In der Wohnung aufbewahrte PIN-Nummer
Banken-AGB, Fahrlässigkeitshaftung des Bankkunden, § 276 BGB, (hier keine) grobe Fahrlässigkeit
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
BGB § 276 Cc
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Alpmann Schmidt
BGB § 276
- IWW
- JurPC
BGB § 276, Bedingungen der Sparkassen für die Verwendung der ec-Karte (Fassung: 15.10.1997) Nr. A III 2.4.
Verwahrung von EC-Karte und PIN-Nummer - rws-verlag.de
Keine grobe Fahrlässigkeit bei Aufbewahrung von ec-Karte und PIN in unterschiedlichen Räumen einer Wohnung
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Sorgfaltsanforderungen für ec-Karten- und Geheimnummer-Verwahrung in Wohnung
- RA Kotz
Wann ist die Verwahrung der EC-Karte mit der Geheimnummer grob fahrlässig?
- trenkler.de
Voraussetzungen, unter denen die Art der Verwahrung von ec-Karte und Geheimnummer für ein Girokonto grob fahrlässig ist.
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 276
Grobe Fahrlässigkeit bei Aufbewahrung von ec-Karte und Geheimnummer - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Sorgfaltspflichten bei Verwahrung der ec-Karte
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine grobe Fahrlässigkeit bei Aufbewahrung von ec-Karte und PIN in verschiedenen Räumen einer Wohnung
Kurzfassungen/Presse (9)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Verwahrung von ec-Karte und Geheimnummer für ein Girokonto
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof zu den Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit bei der Verwahrung von ec-Karte und Geheimnummer für ein Girokonto
- meyer-koering.de (Ausführliche Zusammenfassung)
Keine grobe Fahrlässigkeit bei Aufbewahrung von ec-Karte und PIN in unterschiedlichen Räumen einer Wohnung
- zbb-online.com (Leitsatz)
Ec-Bed. Nr. A III 2. 4; BGB § 276
Keine grobe Fahrlässigkeit bei Aufbewahrung von ec-Karte und PIN in verschiedenen Räumen einer Wohnung - nomos.de
, S. 29 (Kurzinformation)
Voraussetzungen grober Fahrlässigkeit bei Verwahrung von ec-Karte und Geheimnummer
- finanztip.de (Kurzinformation)
Aufbewahrung von ec-Karte und Geheimnummer in der Wohnung
- finanztip.de (Kurzinformation)
Darf man ec-Karte und Geheimnummer wenigstens in der Wohnung aufbewahren?
- finanztip.de (Kurzinformation)
Grobe Fahrlässigkeit bei Aufbewahrung einer EC-Karte
- justicia.de (Kurzinformation)
Rückbuchung nach unberechtigter EC-Kartenabhebung
Besprechungen u.ä. (2)
- WEKA Datenschutz (Entscheidungsbesprechung)
Anforderungen an die Aufbewahrung einer PIN
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Keine grobe Fahrlässigkeit bei Aufbewahrung von ec-Karte und PIN in verschiedenen Räumen einer Wohnung
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 145, 337
- NJW 2001, 286
- ZIP 2000, 2196
- MDR 2001, 162
- VersR 2002, 368
- VersR 2002, 386
- WM 2000, 2421
- BB 2000, 2593
Wird zitiert von ... (27)
- BGH, 05.10.2004 - XI ZR 210/03
Bankrecht - Beweislast bei ec-Karten Missbrauch
a) Das Vermerken der persönlichen Geheimzahl auf der ec-Karte oder ihre Verwahrung zusammen mit dieser stellt - wovon auch Nr. A. III. 2.4 der Bedingungen für die Verwendung der ec-Karte ausgeht - eine grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers dar; dabei trägt die Bewertung dieser Handlungsweisen als grob fahrlässig dem Umstand Rechnung, daß dadurch der besondere Schutz, den die für Abhebungen neben der ec-Karte zusätzlich benötigte Geheimnummer bietet, aufgehoben wird, weil ein Unbefugter, dem ec-Karte und Geheimnummer gemeinsam in die Hände fallen, ohne weiteres Abhebungen vornehmen kann (BGHZ 145, 337, 340 f.).(2) Der Senat hat bisher offengelassen, ob in Fällen, in denen an Geldausgabeautomaten unter Verwendung der zutreffenden Geheimzahl Geld abgehoben wurde, der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, daß entweder der Kartenbesitzer als rechtmäßiger Kontoinhaber die Abhebungen selbst vorgenommen hat oder - was hier nach den nicht angegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts allein in Betracht kommt - daß ein Dritter nach der Entwendung der ec-Karte von der Geheimnummer nur wegen ihrer Verwahrung gemeinsam mit der ec-Karte Kenntnis erlangen konnte (BGHZ 145, 337, 342).
- BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09
Immobilienanlagen - Grob fahrlässige Unkenntnis des Beratungsfehlers
aa) Die tatrichterliche Beurteilung, ob einer Partei der Vorwurf grober Fahrlässigkeit zu machen ist, unterliegt der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur dahin, ob der Tatrichter den Begriff der groben Fahrlässigkeit verkannt, bei der Beurteilung des Verschuldensgrades wesentliche Umstände außer Betracht gelassen oder gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstoßen hat (st. Rspr.; s. nur BGHZ 10, 14, 16 f; 10, 69, 74; 145, 337, 340; 163, 351, 353;… BGH, Urteile vom 23. September 2008 - XI ZR 262/07 - NJW-RR 2009, 547 Rn. 17 m.w.N. …und vom 10. November 2009 - VI ZR 247/08 - VersR 2010, 214, 215 Rn. 12 m.w.N.). - BGH, 23.09.2008 - XI ZR 262/07
Immobilienanlagen - Unsichere Rechtslage: Wann beginnt Verjährungsfrist?
(c) Die Feststellung, ob und wann der Gläubiger Kenntnis von bestimmten Umständen hatte oder ob seine Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruhte, unterliegt als Ergebnis tatrichterlicher Würdigung nur einer eingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht darauf, ob der Streitstoff umfassend, widerspruchsfrei und ohne Verstoß gegen Denk- und Erfahrungssätze gewürdigt worden ist (Senat, Urteile vom 26. Oktober 2004 - XI ZR 211/03, WM 2005, 27 und vom 3. Juni 2008 - XI ZR 318/06, Urteilsumdruck Tz. 23) und ob der Tatrichter den Begriff der groben Fahrlässigkeit verkannt oder bei der Beurteilung des Grades der Fahrlässigkeit wesentliche Umstände außer Betracht gelassen hat (Senat BGHZ 145, 337, 340 und Urteil vom 15. Februar 2000 - XI ZR 186/99, WM 2000, 812, 813).
- BGH, 22.07.2010 - III ZR 203/09
Aktienrecht - Nichtlektüre eines Prospekts ist nicht grob fahrlässig
3. Hierbei obliegt die tatrichterliche Beurteilung, ob einer Partei der Vorwurf grober Fahrlässigkeit zu machen ist, der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur dahin, ob der Tatrichter den Begriff der groben Fahrlässigkeit verkannt, bei der Beurteilung des Verschuldensgrads wesentliche Umstände außer Acht gelassen oder gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. nur BGHZ 10, 14, 16 f; 10, 69, 74; 145, 337, 340; 163, 351, 353; Senat…, Urteil vom 8. Juli 2010, aaO Rn. 27). - BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02
Verkehrsrecht - Beginn einer kritischen Verkehrssituation
Der Nachprüfung unterliegt, ob der Tatrichter den Begriff der groben Fahrlässigkeit verkannt oder bei der Beurteilung des Verschuldensgrades wesentliche Umstände außer Betracht gelassen hat (vgl. etwa Senatsurteil vom 30. Januar 2001 - VI ZR 49/00 - VersR 2001, 985; BGHZ 145, 337, 340 jeweils m.w.N.). - BGH, 18.07.2008 - V ZR 171/07
Immobilien - Überbau: Verlust des Beseitigungsanspruchs
Seine Wertung ist der Nachprüfung durch das Revisionsgericht entzogen, sofern er nicht den Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit verkannt oder ihr fehlerhaft gewonnene Feststellungen zugrunde gelegt hat (BGHZ 89, 153, 160; 145, 337, 340). - AG Frankfurt/Main, 26.05.2009 - 30 C 2223/08
EC-Karten-Missbrauch: Haftungsverteilung bei Geldautomaten- und Barabhebung nach …
Insoweit ist die Rechtslage durch ein Urteil des I. Zivilsenates des BGH vom 17.12.1992 geklärt (Az. IX ZR 226/91, NJW 1993, 735, 737; bestätigt durch BGH, Urteil vom 17.10.2000, Az. XI ZR 42/00).Die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen einer Verletzung von Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers trägt das Kreditinstitut (vgl. BGH, WM 2004, 2309; BGH, WM 2000, 2421).
Die auch insoweit darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. BGH, WM 2004, 2309; BGH, WM 2000, 2421) hat noch nicht einmal vorgetragen, geschweige denn bewiesen, durch welche Handlung oder welches Unterlassen der Kläger seine Pflicht zur Geheimhaltung der PIN verletzt haben sollte.
- BGH, 30.01.2001 - 1 StR 512/00
Diebstahl einer Scheckkarte; Computerbetrug; Tatmehrheit; Gesetzeseinheit; …
Grundsätzlich hat die Bank gegenüber dem Kontoinhaber, auf dessen Konto ohne seinen Auftrag oder sonstigen Rechtsgrund Belastungsbuchungen vorgenommen werden, keinen Aufwendungsersatzanspruch nach den §§ 670, 675 Abs. 1 BGB; denn die Auszahlung ist nicht aufgrund wirksamer Weisung des Berechtigten (im Sinne des § 665 BGB), sondern durch das Handeln eines Unbefugten erfolgt (vgl. dazu BGH, XI. Zivilsenat, NJW 2001, 286; BGHZ 121, 98, 106). - BGH, 18.07.2007 - 2 StR 69/07
Betrug (Vermögensverfügung; Inhaberscheck; Orderscheck); Diebstahl eines …
Die auszahlende Bank hat grundsätzlich gegenüber dem Kontoinhaber, auf dessen Konto ohne seinen Auftrag oder sonstigen Rechtsgrund Belastungsbuchungen vorgenommen werden, keinen Aufwendungsersatzanspruch nach den §§ 670, 675 Abs. 1 BGB; denn die Auszahlung ist nicht aufgrund wirksamer Weisung des Berechtigten (im Sinne von § 665 BGB), sondern durch das Handeln eines Unbefugten erfolgt (BGH NStZ 2001, 316; NJW 2001, 286 f.). - BGH, 23.09.2008 - XI ZR 263/07
Beginn der Verjährung bei unsicherer und zweifelhafter Rechtslage
(3) Die Feststellung, ob und wann der Gläubiger Kenntnis von bestimmten Umständen hatte oder ob seine Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruhte, unterliegt als Ergebnis tatrichterlicher Würdigung nur einer eingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht darauf, ob der Streitstoff umfassend, widerspruchsfrei und ohne Verstoß gegen Denk- und Erfahrungssätze gewürdigt worden ist (Senat, Urteile vom 26. Oktober 2004 - XI ZR 211/03, WM 2005, 27 und vom 3. Juni 2008 - XI ZR 318/06, Urteilsumdruck Tz. 23) und ob der Tatrichter den Begriff der groben Fahrlässigkeit verkannt oder bei der Beurteilung des Grades der Fahrlässigkeit wesentliche Umstände außer Betracht gelassen hat (Senat BGHZ 145, 337, 340 und Urteil vom 15. Februar 2000 - XI ZR 186/99, WM 2000, 812, 813). - BGH, 17.08.2004 - 5 StR 197/04
Erpresserischer Menschenraub (Sich-Bemächtigen bei Zwei-Personen-Verhältnissen …
- LG Baden-Baden, 11.04.2003 - 2 S 85/01
- AG Essen, 29.04.2002 - 12 C 205/01
- OLG Karlsruhe, 06.05.2008 - 17 U 170/07
Missbrauch einer EC-Karte: Anscheinsbeweis und dessen Entkräftung
- BGH, 25.05.2011 - IV ZR 151/09
Versicherungsrecht - Luftfahrt-Kaskoversicherung: Fahrlässigkeit eines Piloten
- OLG Köln, 16.01.2002 - 13 U 52/01
Bauvertrag - Sicherheiten
- OLG Köln, 09.01.2002 - 13 U 54/01
AGB-Haftungsklauseln für Verwendung von ec-Karte und PIN
- BGH, 23.11.2010 - XI ZR 82/08
Die einem Teilurteil zugrunde liegende Bewertung als nicht in Rechtskraft …
- LG Bonn, 17.03.2005 - 3 O 657/03
- LG Bonn, 23.08.2005 - 3 O 126/05
Bargeldabhebungen: gestohlene EC-Karte - Schadensersatzanspruch gegen Bank
- KG, 31.10.2005 - 12 U 112/05
Bankenhaftung bei Ec-Kartenmissbrauch: Einwand der Sorgfaltspflichtverletzung des …
- AG Frankfurt/Main, 16.01.2007 - 30 C 1774/06
Missbrauch einer entwendeten ec-Karte im Ausland: Anscheinsbeweis für …
- OLG Köln, 09.01.2002 - 13 U 53/01
- LG Duisburg, 08.05.2003 - 5 S 63/02
- LG Berlin, 19.07.2007 - 21 O 394/06
Anscheinsbeweis für sorgfaltswidrige Aufbewahrung von ec-Karte und PIN bei …
- AG Hamburg, 28.09.2010 - 4 C 178/10
- OLG Frankfurt, 20.03.2006 - 23 U 274/05
Sie betreiben juristische Internetseiten?