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   BGH, 18.01.2000 - XI ZR 46/99   

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https://dejure.org/2000,2230
BGH, 18.01.2000 - XI ZR 46/99 (https://dejure.org/2000,2230)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2000 - XI ZR 46/99 (https://dejure.org/2000,2230)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2000 - XI ZR 46/99 (https://dejure.org/2000,2230)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 607
    Zu den Anforderungen, die an den Beweis einer Auszahlung der auf der Grundlage des § 16 Finanzierungsverordnung (DDR) aufgenommenen Instandhaltungs- und Instandsetzungskredite zu stellen sind

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1488
  • NJ 2000, 422
  • WM 2000, 564
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.03.1999 - XI ZR 124/98

    Anforderungen an den Beweis einer Auszahlung

    Auszug aus BGH, 18.01.2000 - XI ZR 46/99
    Bei der Prüfung, ob auf der Grundlage des § 16 Finanzierungsverordnung (DDR) aufgenommene Instandhaltungs- und Instandsetzungskredite ausgezahlt worden sind, sind auch besondere in der DDR bei der Kreditvergabe übliche Gepflogenheiten zu berücksichtigen (Ergänzung zum Urteil vom 2. März 1999 - XI ZR 124/98; WM 1999, 899).

    Ob die den Bestellungsurkunden zugrundeliegenden Rechtsnormen eine derartige Verfügung rechtfertigten, bedarf keiner Entscheidung; denn nach allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts, die sich in der ehemaligen DDR entwickelt hatten, hatten staatliche Einzelentscheidungen die Vermutung der Gesetzlichkeit für sich und waren auch im Fall der Fehlerhaftigkeit zwar aufhebbar, aber grundsätzlich rechtswirksam (vgl. Senatsurteile vom 15. November 1994 - XI ZR 64/94, WM 1995, 150, 151 und vom 2. März 1999 - XI ZR 124/98, WM 1999, 899, 901).

    Sie hat die Kreditverträge auf der Grundlage der FinanzierungsVO geschlossen und damit den in der Kopfzeile der Kreditverträge aufgeführten Grundstückseigentümer berechtigt und verpflichtet (vgl. Senatsurteile vom 15. November 1994 und 2. März 1999 aaO).

    So genügen bloße, der eigenen Wahrnehmung des Vertragsgegners entzogene rein interne Dokumentationen des Kreditgebers für sich allein genommen nicht den Anforderungen, die an den Beweis einer Auszahlung der Darlehensvaluta zu stellen sind (Senatsurteil vom 2. März 1999 - XI ZR 124/98, WM 1999, 899, 901).

  • BGH, 06.10.1998 - XI ZR 36/98

    Haftung von Grundstücken in der ehemaligen DDR aus vom staatlichen Verwalter

    Auszug aus BGH, 18.01.2000 - XI ZR 46/99
    Die Klägerin sei zur Geltendmachung der streitgegenständlichen Ansprüche legitimiert; dies folge bereits aus dem Senatsurteil vom 6. Oktober 1998 (XI ZR 36/98, WM 1998, 2423).

    Funktionsnachfolger der Sparkassen der ehemaligen DDR als Teile der volkseigenen Wirtschaft sind in bezug auf das Verwaltungsvermögen nach Art. 21 des Einigungsvertrages die durch Landesgesetze bestimmten öffentlichen Kreditinstitute (Senatsurteil BGHZ 139, 357, 365), hier die Klägerin.

  • BGH, 15.11.1994 - XI ZR 64/94

    Wirksamkeit von durch den örtlich zuständigen Rat bestellten Aufbauhypotheken

    Auszug aus BGH, 18.01.2000 - XI ZR 46/99
    Ob die den Bestellungsurkunden zugrundeliegenden Rechtsnormen eine derartige Verfügung rechtfertigten, bedarf keiner Entscheidung; denn nach allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts, die sich in der ehemaligen DDR entwickelt hatten, hatten staatliche Einzelentscheidungen die Vermutung der Gesetzlichkeit für sich und waren auch im Fall der Fehlerhaftigkeit zwar aufhebbar, aber grundsätzlich rechtswirksam (vgl. Senatsurteile vom 15. November 1994 - XI ZR 64/94, WM 1995, 150, 151 und vom 2. März 1999 - XI ZR 124/98, WM 1999, 899, 901).

    Auch aus der Tatsache der grundpfandrechtlichen Sicherung der Darlehen kann die Klägerin - wie der Senat im Urteil vom 15. November 1994 (XI ZR 64/94, WM 1995, 150, 152) im einzelnen dargelegt hat - für sich nichts herleiten.

  • LG Neuruppin, 20.11.2007 - 5 O 184/06

    Anspruch auf Rückzahlung von DDR-Wohnungsbaudarlehen: Nachhaftung der Gemeinde

    59 An die Darlegung und den Beweis der Valutierung eines DDR-Darlehens sind grundsätzlich nicht geringere Anforderungen zu stellen, als im Bereich des § 607 a. F. BGB (vgl. BGH NJW 2000, 1488 (1489); KG ZOV 2004, 247 (248)).

    60 So genügen etwa bloße, der eigenen Wahrnehmung des Vertragsgegners entzogene rein interne Dokumentationen des Kreditgebers für sich allein genommen nicht den Anforderungen, die an den Beweis einer Auszahlung der Darlehensvaluta zu stellen sind (BGH NJW 2000, 1488 (1489); KG ZOV 2004, 247).

    Als Indizien angeführte Verträge, interne Dokumente und Eigenbelege lassen diesen Schluss noch nicht zu (BGH NJW 2000, 1488 (1489)).

    Zwar sind bei der Prüfung, ob Instandhaltungs- und Instandsetzungskredite ausgezahlt worden sind, auch besondere in der DDR bei der Kreditvergabe übliche Gepflogenheiten zu berücksichtigen (BGH NJW 2000, 1488; OLG Brandenburg ZOV 1994, 29 (30)).

  • OLG Brandenburg, 13.08.2003 - 3 U 39/02

    Nachweis der Auszahlung eines DDR-Aufbaukredits durch Schuldurkunde des für den

    Zwar genügen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bloße, der eigenen Wahrnehmung des Vertragsgegners entzogene rein interne Dokumentationen des Kreditgebers nicht den Anforderungen, die an den Beweis einer Auszahlung der Darlehensvaluta zu stellen sind (vgl. BGH ZIP 1999, 883, 835; BGH WM 2000, 564, 565).

    Dies schließt jedoch nicht aus, bei der Prüfung der Kreditvalutierung besondere, in der DDR bei der Kreditvergabe übliche Gepflogenheiten zu berücksichtigen (vgl. BGH WM 2000, 564, 565).

  • KG, 26.02.2004 - 19 U 61/03

    Löschung von DDR-Aufbauhypotheken: Nachweis der Valutierung von Aufbaukrediten

    Da es sich bei den Maßnahmen nach § 16 FinanzierungsVO um privatrechtsgestaltende hoheitliche Einzelmaßnahmen handelte, sind sie nur bei besonders schwer wiegenden und für den Adressaten des Verwaltungshandelns objektiv unzweifelhaft erkennbaren Verstößen gegen die rechtlichen Anforderungen nichtig (BGH VIZ 1995, 233; ZOV 2000, 162).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen keine Veranlassung besteht, sind an die Darlegung und den Beweis der Valutierung der Kredite grundsätzlich keine geringeren Anforderungen zu stellen als sie allgemein im Bereich des § 607 BGB gelten (z. B. BGH ZOV 2000, 162 f).

  • LG Berlin, 05.01.2009 - 82 T 923/08
    Daher kann durch den behördlichen Akt die Frage, ob eine Aufbaugrundschuld besteht, nicht dem Erkenntnisverfahren (vgl. zu diesem BGH, Urteil vom 18.1.2000 -XI ZR 46/99 ) entzogen werden.
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