Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.07.2001

Rechtsprechung
   BGH, 15.03.2001 - I ZR 337/98   

Anwaltsrundschreiben

§ 43b BRAO, §§ 6 ff BORA, zur (grundsätzlich weiten) Zulässigkeit von Anwaltswerbung, diese kann sich unaufgefordert auch direkt an Personen richten, mit denen noch keine Mandatsbeziehung bestand

Volltextveröffentlichungen (15)

mehr
  • webshoprecht.de

    Zulässigkeit eine anwaltlichen Rundschreibens an beliebige Adressaten bei einer Gesetzesänderung

  • IWW
  • Rechtsanwälte Peter

    Anwaltsrundschreiben

  • NWB SteuerXpert START

    UWG § 1; AO § 43 b

  • ra-skwar.de

    Wettbewerbsrecht

  • jurawelt.com

    Zulässigkeit von Mandantenrundschreiben

  • RA Kotz

    § 1 UWG; § 43b BRAO
    Anwaltsrundschreiben an Nichtmandanten erlaubt?

  • brak.de

    BRAO § 43b; UWG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltsrundschreiben; Werbeverbot für Rechtsanwälte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsanwälte - Zum Rundschreiben als Informationsmittel über Beratungsbedarf

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Anwaltsrundschreiben, das auf den durch Gesetzesänderung generell entstandenen Beratungsbedarf hinweist, ist zulässig

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    BGH erklärt Serienrundschreiben an Nichtmandanten für zulässig

  • beck.de (Entscheidungsanmerkung)

    Zulässige Anwaltswerbung durch Rundschreiben auch an Nichtmandanten

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Grundsätzliche Zulässigkeit von sachlichen Rundschreiben aus Anlass von Gesetzesänderungen als anwaltliches Werbemittel

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Umstrittenes Verbot der Werbung um ein konkretes Einzelmandat" von RA Christian Dahns, original erschienen in: NJW Spezial 2004, 141 - 142.

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2001, 2886
  • MDR 2001, 1308
  • VersR 2001, 1401
  • WM 2001, 1868
  • WM 2001, 1870
  • DVBl 2001, 1761
  • BB 2001, 1815
  • AnwBl 2001, 628



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Wird zitiert von ... (46)  

  • BGH, 27.01.2005 - I ZR 202/02  

    Optimale Interessenvertretung

    Sie ist nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie im Einzelfall durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und im übrigen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.9.2001 - 1 BvR 2265/00, WRP 2001, 1284, 1285; Beschl. v. 4.8.2003 - 1 BvR 2108/02, GRUR 2003, 965 f. = WRP 2003, 1213; BGHZ 147, 71, 74 f. - Anwaltswerbung II; BGH, Urt. v. 15.3.2001 - I ZR 337/98, WRP 2002, 71, 73 - Anwaltsrundschreiben).
  • OLG Hamburg, 03.07.2002 - 5 U 135/01  

    Zur Zulässigkeit der Werbung auf einer Anwalts-Homepage

    Jedenfalls die - nachveröffentlichten - Entscheidungen des BGH "Anwaltswerbung II" (NJW 2001, 2087) und "Anwaltsrundschreiben" (NJW 2001, 2886) müssen nach Auffassung des Senats im hier zu entscheidenden Einzelfall zu einer anderen Bewertung führen.

    Dementsprechend bedürfe nicht die Gestattung der Anwaltswerbung der Rechtfertigung, sondern deren Einschränkung ( BGH NJW 01, 2087 "Anwaltswerbung II" und NJW 2001, 2886/2887 "Anwaltsrundschreieben" ).

    In einer kurz darauf ergangenen Entscheidung zu einem Rundschreiben eines Rechtsanwalts an Mandanten und Nichtmandanten, in welchem es unter anderem hieß, dass eine auf den Einzelfall bezogene optimale ( Hervorhebung durch den Senat) Gestaltung einer steuerlich günstigen Übertragung von Immobilien im Privatvermögen mit einem Rechts- und /oder Steuerberater sorgfältig abgestimmt werden sollte, hat der BGH - anders als das Berufungsgericht - darin keine mit § 43b BRAO unvereinbare Selbstanpreisung gesehen (BGH NJW 2001, 2886, 2887 "Anwaltsrundschreiben").

    Jedenfalls kann der Senat in dem regelgerechten Gebrauch des Wortes "optimal" in dem hier zu beurteilenden sprachlichen Kontext eine übermäßige reklamehafte Übertreibung oder gar eine marktschreierische Herausstellung der Mitglieder der Kanzlei des Beklagten - auch im Vergleich zu anderen Rechtsanwälten und insoweit hält der Senat den Fall mit den vom BGH in NJW 2001, 2886 "Anwaltsrundschreiben" entschiedenen Fall für vergleichbar - noch nicht sehen, sondern im Zusammenhang mit den im Internetauftritt der Sozietät geschilderten "verschiedensten Rechtsgebieten" nur die Ankündigung, dass die Kanzleimitglieder für die von ihnen vertretenen Rechtsgebiete eben auch sehr gut qualifiziert seien.

  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 55/08  

    Zweite Zahnarztmeinung

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn sich ein Zahnarzt - nachdem er von dritter Seite erfahren hat, dass bei einem Patienten eines Kollegen ein Behandlungsbedarf besteht - von sich aus an den Patienten mit dem Angebot wenden würde, ein günstigeres Angebot abzugeben (vgl. zur Rechtsanwaltswerbung § 43b BRAO und dazu BGH, Urteil vom 1. März 2001 - I ZR 300/98, BGHZ 147, 71, 79 f. - Anwaltswerbung II; Urteil vom 15. März 2001 - I ZR 337/98, WRP 2002, 71, 74 - Anwaltsrundschreiben; Urteil vom 21. Februar 2002 - I ZR 281/99, GRUR 2002, 902, 904 = WRP 2002, 1050 - Vanity-Nummer).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.07.2001 - IX ZR 246/00   

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • rws-verlag.de

    Hinweispflicht eines Steuerberaters auf drohenden Fristablauf auch bei gleichzeitiger Einschaltung eines Steuerfachanwalts

  • NWB SteuerXpert START

    BGB § 675

  • rechtsportal.de

    BGB § 675
    Beratungspflicht eines Steuerberaters

  • Judicialis
  • Betriebs-Berater

    Steuerneutrale Umwandlung einer Gesellschaft: Neben einem Fachanwalt für Steuerrecht eingeschalteter Steuerberater muss auf die kurze Anmeldefrist hinweisen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Hinweispflicht eines Steuerberaters auf drohenden Fristablauf auch bei gleichzeitiger Einschaltung eines Steuerfachanwalts

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    Hinweispflicht eines Steuerberaters auf drohenden Fristablauf auch bei gleichzeitiger Einschaltung eines Steuerfachanwalts

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2001, 3477
  • ZIP 2001, 1819
  • MDR 2001, 144
  • MDR 2001, 1444
  • VersR 2002, 502
  • WM 2001, 1868
  • BB 2001, 1918



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Wird zitiert von ... (19)  

  • BGH, 20.10.2005 - IX ZR 127/04  

    Freie Berufe - Rechtsbegriffsauslegung: Steuerberater muss auf Risiko hinweisen

    Dazu war der Steuerberater schon aufgrund des ihm übertragenen Dauermandates verpflichtet (vgl. BGHZ 129, 386, 396; BGH, Urt. v. 20. November 1997 - IX ZR 62/97, WM 1998, 299, 300; v. 18. Juli 2001 - IX ZR 246/00, WM 2001, 1868, 1869).
  • BGH, 08.02.2007 - IX ZR 188/05  

    Steuerrecht - Auskunft der Finanzbehörde bei ungeklärter Rechtslage

    Denn dann hätte das Ausbleiben einer rechtzeitigen Antragstellung sie veranlassen müssen, selbst einzugreifen (vgl. BGH, Urt. v. 19. Juli 2001 - IX ZR 246/00, NJW 2001, 3477, 3478).
  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 6/02  

    Keine umfassende Beratungspflicht des Steuerberaters bei eingeschränktem Mandat

    Er hat den Mandanten vor etwaigen Fehlleistungen des Spezialisten nur zu warnen, wenn er diese erkennt oder erkennen und zugleich annehmen muß, daß der Mandant die Gefahr möglicherweise nicht bemerkt (BGH, Urt. v. 4. Mai 2000 - IX ZR 142/99, WM 2000, 1591, 1593; v. 19. Juli 2001 - IX ZR 246/00, WM 2001, 1868, 1869).
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  • BGH, 10.01.2002 - III ZR 62/01  

    Gewerkschaften - Sorgfaltspflichten bei Prozeßvertretung eines Mitglieds

    Allerdings ist das Berufungsurteil nicht schon deshalb aufzuheben, weil die Vorinstanzen - unzulässig - durch Grundurteil auch über den nach dem Sitzungsprotokoll des Landgerichts (§ 314 Satz 2 ZPO) ebenfalls verlesenen unbezifferten Feststellungsantrag entschieden hätten (dazu etwa BGH, Urteil vom 19. Juli 2001 - IX ZR 246/00 - NJW 2001, 3477, 3479 m.w.N.).
  • BGH, 14.06.2012 - IX ZR 145/11  

    Insolvenzrecht - Geschäftsführer und Steuerberater einer GmbH in der Insolvenz

    aa) Entgegen der Annahme des Berufungsgerichts waren die Belehrungspflichten des Beklagten nicht wegen der Zuziehung eines der Beratung der Klägerin als Gesellschafterin und Geschäftsführerin verpflichteten Spezialisten gemindert (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 2000 - IX ZR 142/99, WM 2000, 1591, 1593; vom 19. Juli 2001 - IX ZR 246/00, WM 2001, 1868, 1869).
  • KG, 24.04.2009 - 6 U 49/08  

    Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Steuerberater: Abgrenzung zwischen

    Der Mandant ist in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen zu wahren, um eine Fehlentscheidung vermeiden zu können (vgl. BGH NJW 1995, 2108 zitiert nach juris Rn. 23; NJW-RR 2006, 1070 zitiert nach juris Rn. 7; NJW 2001, 3477 zitiert nach juris Rn. 23).

    Bei den von ihr zitierten Entscheidungen des BGH (NJW 1995, 2108; NJW-RR 96, 569; NJW 1997, 1008; NJW 2001, 3477; NJW-RR 90, 918) handelt es sich jedoch um Einzelfallentscheidungen in Haftpflichtprozessen, aus denen sich keine Gesichtspunkte ergeben, die in der im vorliegenden Fall gegebenen Konstellation zwingend die Annahme eines Unterlassens i.S.d. § 2 Abs. 3 AVB-WB rechtfertigen.

  • BGH, 12.09.2002 - III ZR 214/01  

    Schadensersatz - Haftung des Inhabers eines Waschplatzes

    Ausnahmsweise kann ein Grundurteil über eine Feststellungsklage ergehen, wenn damit ein bestimmter Betrag in der Weise geltend gemacht wird, daß die Klage auch zu einem Ausspruch über die Höhe des Anspruchs führen soll (vgl. etwa BGH, Urteil vom 19. Juli 2001 - IX ZR 246/00 - NJW 2001, 3477, 3479 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 23 U 39/02  

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines Steuerberaters wegen

    Hierbei hat er den Mandanten in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen wahren und eine Fehlentscheidung zu vermeiden (BGHZ 128, 358, 361 = NJW 1995, 958; BGHZ 129, 386, 396 = NJW 1995, 2108, 2110; BGH NJW 1998, 1488, 1489 und 1491; NJW 2001, 3477, 3478; Senat , GI 2002, 205, 206 = OLGR 2002, 216, 217; Zugehör, WM-Sonderbeilage 4/2000, 8).
  • BGH, 13.12.2007 - IX ZR 206/05  

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend Pflichtverletzungen eines

    Es hat diesen Sachvortrag aber mit der zutreffenden Begründung als nicht erheblich erachtet, dass die Ersatzpflicht des Schädigers jedenfalls nicht infolge eines auf Ausgleich der Vermögensbeeinträchtigung gerichteten Anspruchs des Geschädigten gegen einen Dritten, der - wie nachfolgend unter 2. b) erörtert - im Streitfall ohnehin nicht gegeben ist, entfällt (BGHZ 120, 261, 268; BGH, Urt. v. 19. Juli 2001 - IX ZR 62/00, ZIP 2001, 1507, 1509; BGH, Urt. v. 19. Juli 2001 - IX ZR 246/00, WM 2001, 1868 f).
  • OLG Karlsruhe, 15.09.2011 - 12 U 56/11  

    Versicherungsmaklerhaftung: Aufklärungs- und Beratungspflichten bei empfohlenem

    Haben mehrere Berater - neben- oder nacheinander - denselben Auftraggeber durch eine schuldhafte Vertragsverletzung geschädigt, so haften sie grundsätzlich als Gesamtschuldner (vgl. BGH NJW 2001, 3477-3479 [juris Tz. 28]).
  • LG Saarbrücken, 23.01.2012 - 9 O 251/10  

    Zivilrechtliche Haftung des Steuerberaters bei fehlerhafter Selbstanzeige

  • OLG Düsseldorf, 18.03.2005 - 23 U 201/04  

    Zum Schadensersatz bei unterbliebener steuerlicher Beratung hinsichtlich

  • OLG Düsseldorf, 24.08.2005 - 15 U 190/04  

    Zur Existenz eines Schadensersatzanspruchs wegen positiver Vertragsverletzung

  • OLG Brandenburg, 10.01.2007 - 7 U 78/06  

    Steuerberatervertrag: Schadensersatz wegen unterlassener Aufklärung über die

  • KG, 25.08.2005 - 8 U 56/05  

    Steuerberatervertrag: Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten

  • OLG Saarbrücken, 02.11.2010 - 4 U 534/09  

    Umfang der Beratungspflichten eines Steuerberaters bei Anbahnung eines

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2008 - 23 U 131/08  

    Haftung des Steuerberaters wegen zu viel gezahlter Krankenversicherungsbeiträge

  • OLG Brandenburg, 14.12.2010 - 2 U 14/09  

    Haftung der Unteren Jagdbehörde für die Erteilung einer unrichtigen

  • OLG München, 26.04.2012 - 23 U 1293/11  

    Grenzspeditionsvertrag: Haftung des Auftraggebers für dem Spediteur entstandene

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