Rechtsprechung
   BGH, 29.06.2000 - V ZB 46/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,467
BGH, 29.06.2000 - V ZB 46/99 (https://dejure.org/2000,467)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2000 - V ZB 46/99 (https://dejure.org/2000,467)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - V ZB 46/99 (https://dejure.org/2000,467)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,467) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 15 Abs. 1 und 2, 21 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Wohnungseigentum - Gemeinschaftseigentum - Mietvertrag - Vermietung - Mehrheitsbeschluß

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Gebrauchsregelung durch Mehrheitsbeschluß; Vermietung von Kellerräumen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Vermietung von Gemeinschaftseigentum durch die Eigentümergemeinschaft an Dritte; § 15 Abs. 2 WEG

  • Judicialis

    WEG § 15 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15 Abs. 2
    Entscheidung über Vermietung durch Mehrheitsbeschluß

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 144, 386
  • NJW 2000, 3211
  • MDR 2000, 1182
  • DNotZ 2000, 851
  • NZM 2000, 1010
  • FGPrax 2000, 187
  • ZMR 2000, 845
  • WM 2000, 2102
  • WM 2001, 2102
  • DB 2000, 2422 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 08.01.1992 - BReg. 2 Z 160/91

    Mehrheitlicher Beschluss der Wohnungseigentümer über die Vermietung

    Auszug aus BGH, 29.06.2000 - V ZB 46/99
    Wenngleich das Gesetz diese Unterscheidung nicht immer konsequent durchführt, so ergibt sich aus dem Nebeneinander von §§ 13 ff und §§ 20 ff WEG doch, daß für Gebrauchregelungen § 15 WEG die speziellere Vorschrift ist (BayObLGZ 1992, 1, 2).

    Er entzieht damit nicht den Wohnungseigentümern das Recht zum Mitgebrauch (a.A. Merle, WE 1989, 20), sondern setzt es weiterhin voraus (Weitnauer, WE 1989, 42) und regelt nur die Art und Weise der Ausübung, indem er die Möglichkeit des unmittelbaren (Eigen-)Gebrauchs durch die des mittelbaren (Fremd-)Gebrauchs ersetzt und an die Stelle des unmittelbaren Gebrauchs den Anteil an den Mieteinnahmen treten läßt, § 13 Abs. 2 Satz 2, § 16 Abs. 1 WEG (BayObLGZ 1992, 1, 3).

    Es müssen also besondere Umstände vorliegen, um die Vermietung der im Gemeinschaftseigentum stehenden Räume als nachteilig im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG erscheinen zu lassen (vgl. z.B. BayObLGZ 1992, 1 ff.; KG WE 1990, 208).

  • OLG Zweibrücken, 27.08.1985 - 3 W 121/85

    Ordnungegemäßer Gebrauch; Maßnahme; Verwaltung; Stimmenmehrheit; Vermietung;

    Auszug aus BGH, 29.06.2000 - V ZB 46/99
    Der Senat teilt die Auffassung des vorlegenden Gerichts und des Beschwerdegerichts, daß über die Vermietbarkeit von in gemeinschaftlichem Eigentum stehenden Kellerräumen durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft entschieden werden kann (BayObLGZ 1999, 377 unter ausdrücklicher Aufgabe früherer Rechtsprechung vgl. BayObLGZ 72, 109, 112 und BayObLGZ 73, 267 ff; BayObLGZ 92, 1, 2 ff; KG Berlin WE 1991, 327; Hans. OLG Hamburg, WE 1993, 167, 168; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl. § 15 Rdn. 24; Bärmann/Seuß, Praxis des Wohnungseigentums, 4. Aufl., Rdn. B 92; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 3. Aufl., Rdn. 172; Niedenführ/Schulze, WEG, 4. Aufl., § 15 Rdn. 7; RGRK-Augustin, BGB, 12. Aufl., § 21 WEG Rdn. 38; Sauren, WEG, 3. Aufl., § 21 Rdn. 10; Staudinger/Kreuzer, BGB, 12. Aufl., § 15 WEG Rdn. 126; Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl., § 15 Rdn. 24; Weitnauer, WE 1989, 42; Zipperer, WE 1991, 142, 143; a.A. OLG Zweibrücken, OLGZ 1985, 418, 420 f; NJW-RR 1986, 1338; Korff, DWE 1986, 84; Merle, WE 1989, 20; Zimmermann, Rpfleger 1982, 401, 406).

    Die Tatsache, daß die Kellerräume weiterhin wie bisher vermietet werden können und dadurch dem Antragsteller zur Eigennutzung nicht zur Verfügung stehen, begründet keinen Nachteil im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG und erfordert keine Einstimmigkeit (a.A. OLG Zweibrücken, OLGZ 1985, 418; NJW-RR 1986, 1338; Korff, DWE 1986, 84; RGRK-Augustin, BGB, 12. Aufl., § 5 WEG Rdn. 25, 28; Zimmermann, Rpfleger 1982, 401, 406).

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BGH, 29.06.2000 - V ZB 46/99
    Die Einzelheiten sind anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles unter Berücksichtigung der Beschaffenheit und Zweckbestimmung des gemeinschaftlichen Eigentums bei Beachtung des Gebots der allgemeinen Rücksichtnahme in Abwägung der allseitigen Interessen (vgl. Senat, BGHZ 139, 288, 296) zu ermitteln.
  • BayObLG, 14.10.1999 - 2Z BR 108/99

    Vermietung von in Gemeinschaftseigentum stehenden Kellerräumen

    Auszug aus BGH, 29.06.2000 - V ZB 46/99
    Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLGZ 1999, 337 = WuM 2000, 147) möchte die sofortige weitere Beschwerde zurückweisen.
  • OLG Hamburg, 20.01.1993 - 2 Wx 41/91

    Zur Regelung der Benutzung eines gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus BGH, 29.06.2000 - V ZB 46/99
    Der Senat teilt die Auffassung des vorlegenden Gerichts und des Beschwerdegerichts, daß über die Vermietbarkeit von in gemeinschaftlichem Eigentum stehenden Kellerräumen durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft entschieden werden kann (BayObLGZ 1999, 377 unter ausdrücklicher Aufgabe früherer Rechtsprechung vgl. BayObLGZ 72, 109, 112 und BayObLGZ 73, 267 ff; BayObLGZ 92, 1, 2 ff; KG Berlin WE 1991, 327; Hans. OLG Hamburg, WE 1993, 167, 168; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl. § 15 Rdn. 24; Bärmann/Seuß, Praxis des Wohnungseigentums, 4. Aufl., Rdn. B 92; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 3. Aufl., Rdn. 172; Niedenführ/Schulze, WEG, 4. Aufl., § 15 Rdn. 7; RGRK-Augustin, BGB, 12. Aufl., § 21 WEG Rdn. 38; Sauren, WEG, 3. Aufl., § 21 Rdn. 10; Staudinger/Kreuzer, BGB, 12. Aufl., § 15 WEG Rdn. 126; Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl., § 15 Rdn. 24; Weitnauer, WE 1989, 42; Zipperer, WE 1991, 142, 143; a.A. OLG Zweibrücken, OLGZ 1985, 418, 420 f; NJW-RR 1986, 1338; Korff, DWE 1986, 84; Merle, WE 1989, 20; Zimmermann, Rpfleger 1982, 401, 406).
  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01

    Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Ob diese Rechtsprechung auf Versteigerungsbedingungen für Online-Auktionen übertragbar ist oder hierfür andere rechtliche Konstruktionen oder dogmatische Begründungen zu entwickeln sind, bedarf jedoch im Streitfall keiner abschließenden Beurteilung (zum Stand der Diskussion zu dieser Frage vgl. Wiebe, Vertragsschluß bei Online-Auktionen, MMR 2001, 109, ders. in Spindler/Wiebe, Internet-Auktionen 2001, S. 69 ff.; Spindler, Vertragsabschluß und Inhaltskontrolle bei Internet-Auktionen, ZIP 2001, 809; Sester, Vertragschluß bei Internet-Auktionen, CR 2001, 98; Rüfner, Virtuelle Marktordnungen und das AGB-Gesetz, MMR 2000, 597; Ulrici, Zum Vertragsschluß bei Internet-Auktionen, NJW 2001, 1112; Grapentin, Vertragsschluß bei Internet-Auktionen, GRUR 2001, 713; Hartung/Hartmann, "Wer bietet mehr?" - Rechtsicherheit des Vertragsschlusses bei Internet-Auktionen, MMR 2001, 278; Hager, Die Versteigerung im Internet, JZ 2001, 786; Burgard, Online-Marktordnung und Inhaltskontrolle WM 2001, 2102).
  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 191/15

    Wohnungseigentum: Zuweisung im Gemeinschaftseigentum stehender Flächen an

    Die Vermietung entzieht den Wohnungseigentümern nicht das Recht zum Mitgebrauch, sondern setzt es weiterhin voraus und regelt nur die Art und Weise der Ausübung, indem er die Möglichkeit des unmittelbaren (Eigen-)Gebrauchs durch die des mittelbaren (Fremd-)Gebrauchs ersetzt und an die Stelle des unmittelbaren Gebrauchs den Anteil an den Mieteinnahmen treten lässt (§ 13 Abs. 2 Satz 2, § 16 Abs. 1 WEG; vgl. Senat, Beschluss vom 29. Juni 2000 - V ZB 46/99, BGHZ 144, 386, 388).
  • BGH, 08.05.2015 - V ZR 163/14

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über Erlaubnis zum unangeleinten Spielen von

    Hierbei steht den Wohnungseigentümern ein Ermessenspielraum zu (Senat, Beschluss vom 29. Juni 2000 - V ZB 46/99, BGHZ 144, 386, 388 f.; Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 296).
  • OLG Hamburg, 01.09.2003 - 2 Wx 20/03

    Pachteinnahmen als adäquate Gegenleistung für den Verlust der unmittelbaren

    An die Stelle des unmittelbaren Gebrauchs tritt der mittelbare Gebrauch durch das anteilige Partizipieren an den Pachteinnahmen (vgl. dazu BGH ZMR 2000, 845; BayObLG NJW-RR 2002, 949, 950; BayObLG ZMR 2000, 110; …

    Da § 15 11, 111 WEG und § 21 111, 1V WEG inhaltlich übereinstimmende Anforderungen stellen, ist § 15 II WEG für Regelungen, die den Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums betreffen, als lex specialis anzusehen (BGH ZMR 2000, 845; BayObLGZ 1992, 1, 2 f.; Niedenführ, LM H. 1/2001, § 15 WEG Nr. 7; Staudinger-Bub, § 21 WEG Rdn 31; a. A. offenbar Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Auflage, 2003, § 13 Rdn 132).

    Die Gebrauchsregelung darf nicht willkürlich sein, sondern muss in den Grenzen des billigen Ermessens unter Beachtung des Gebots der allgemeinen Rücksichtnahme in Abwägung der allseitigen Interessen erfolgen (BGHZ 139, 288, 296; BGH ZMR 2000, 845, 846; BayObLG NJW-RR 2002, 949, 950; Bärmann/Pick/Merle, § 15 Rdn 24; Staudinger-Kreuzer, § 15 Rdn 111).

    Deshalb bedarf es besonderer Umstände, um die Verpachtung der Gartenfläche als nachteilig i. S. v. § 14 Nr. 1 WEG erscheinen zu lassen (vgl. dazu BGH ZMR 2000, 845, 846; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 1525; Bärmann/Pick/Merle, § 13 Rdn 132).

  • OLG Hamburg, 06.02.2003 - 2 Wx 74/99

    Vermietung aller zu einer Wohnanlage gehörender Parkplätze durch

    Der Bundesgerichtshof hat die auch in der Literatur und Rechtsprechung der Oberlandesgerichte strittige Rechtsfrage mit Beschluss vom 29. Juni 2000 (ZMR 2000, 845 f.) dahin entschieden, dass über die Vermietbarkeit von im Gemeinschaftseigentum stehenden Räumen (oder Flächen) einer Wohnungseigentumsanlage im Wege der Gebrauchsregelung durch Mehrheitsbeschluss entschieden werden kann, soweit nicht eine Vereinbarung entgegensteht und den Wohnungseigentümern kein Nachteil erwächst.

    Ob ein Gebrauch ordnungsgemäß ist, richtet sich nach der Verkehrsanschauung, wobei der Tatsacheninstanz ein Ermessensspielraum bei der Beurteilung der Frage eingeräumt ist, ob dadurch keinem anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst, wie § 14 Nr. 1 WEG vorschreibt (BGH ZMR 2000, 845, 846 m.w.N.).

    Nachteile hat das Landgericht anhand der konkreten Umstände des Falles bei Beachtung des Gebots der allgemeinen Rücksichtnahme unter Abwägung der Interessen der Wohnungseigentümer (vgl. BGHZ 139, 288, 296) nicht festgestellt und befindet sich damit in Übereinstimmung mit der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29. Juni 2000 (ZMR 2000, 845 f.), wonach der Verlust der unentgeltlichen Eigennutzung der Stellplätze der Anlage keinen Nachteil im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG darstellt, weil § 13 Abs. 2 WEG kein Recht zum Eigengebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums gewährt, sondern nur das Maß der Mitbenutzung bei geregelter Benutzungsart bestimmt (Zipperer, WE 1991, 142, 143).

  • LG Hamburg, 27.01.2016 - 318 S 5/15

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Einstimmigkeitserfordernis für

    Hierbei steht den Wohnungseigentümern ein Ermessenspielraum zu (BGH a.a.O., BGH, Beschluss vom 29.06.2000 - V ZB 46/99, BGHZ 144, 386, 388 f.; Beschluss vom 10.09.1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 296).
  • LG Hamburg, 28.10.2015 - 318 S 9/15

    Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung eines Mehrheitsbeschlusses über die

    Da § 13 Abs. 2 WEG kein Recht zum Eigengebrauch des Gemeinschaftseigentums begründet, sondern nur das Maß der Mitbenutzung bei geregelter Nutzungsart bestimmt, können die Wohnungseigentümer, soweit nicht eine Vereinbarung entgegensteht und ihnen kein Nachteil erwächst, beschließen, gemeinschaftliche Räume - auch langfristig - zu vermieten (BGH, Beschluss vom 29.06.2000 - V ZB 46/99, BGHZ 144, 386 = NJW 2000, 3211; Hanseatisches OLG, Beschlüsse vom 06.02.2003 - 2 Wx 74/99, ZMR 2003, 444; vom 01.09.2003 - 2 Wx 20/03, ZMR 2003, 957; vom 10.03.2004 - 2 Wx 144/01, ZMR 2004, 615; Bärmann/Klein, WEG, 12. Auflage, § 15 Rdnr. 25; BeckOK WEG/Dötsch, 24. Edition, Stand: 01.07.2015, § 13 Rdnr. 50; Kümmel in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Auflage, § 15 Rdnr. 26).

    Die Zulässigkeit der auch langfristigen Vermietung von gemeinschaftlichem Eigentum ist durch die Rechtsprechung des BGH geklärt (BGH, Beschluss vom 29.06.2000 - V ZB 46/99, BGHZ 144, 386 = NJW 2000, 3211).

  • AG Saarbrücken, 09.03.2022 - 36 C 292/21

    Sind alle einverstanden, darf gebaut werden!

    Die Wohnungseigentümer sind berechtigt, durch einen Mehrheitsbeschluss über die Vermietbarkeit von im Gemeinschaftseigentum stehenden Flächen zu entscheiden (allgem.: BGH, NJW 2000, 3211).

    Ordnungsgemäß ist der Gebrauch, den § 14 WEG gestattet und der nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstößt (vgl.: BGH, NJW 2000, 3211).

  • OLG Frankfurt, 03.09.2004 - 20 W 34/02

    Wohnungseigentum: Abändernder Zweitbeschluss zu bereits geregelter Angelegenheit

    Die Art und Weise der Ausübung wird geregelt, indem die Möglichkeit des unmittelbaren (Eigen-)Gebrauchs durch die des mittelbaren (Fremd-)Gebrauchs ersetzt und an die Stelle des unmittelbaren Gebrauchs der Anteil an den Mieteinnahmen tritt, §§ 13 Abs. 2 Satz 2, 16 Abs. 1 WEG (vgl. hierzu BGHZ 144, 386; BayObLG NZM 2000, 41; OLG Hamburg WuM 2003, 644).
  • LG Köln, 21.07.2011 - 29 S 11/11

    Aufteilung von Nutzung von Gemeinschaftseigentum: Anfechtbar?

    Ein vollständiger Gebrauchsentzug kann nicht mehr als Konkretisierung des gemeinschaftlichen Gebrauchs verstanden werden und führt daher zu einer Änderung des gesetzlichen Rechts des einzelnen Miteigentümers auf Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums ( Riecke / Schmidt - Abramenko, Fachanwaltskommentar Wohnungseigentumsrecht, 3.Aufl., § 15 Rdnr. 13; BGH NJW 2000, 3500 ff.; OLG Hamm, ZMR 2005, 400 f.) Wird dagegen nicht das Recht zum Mitgebrauch entzogen, sondern wird es weiterhin vorausgesetzt und nur die Art und Weise der Ausübung geregelt, indem die Möglichkeit des unmittelbaren ( Eigen- ) Gebrauchs durch die des mittelbaren ( Fremd- ) Gebrauchs ersetzt, mithin die Zuweisung alle anderen Wohnungseigentümer ausschliessender Gebrauchsvorteile, so handelt es sich um eine Regelung des Gebrauchs ( BGH NJW 2000, 3211 f.; OLG Düsseldorf NZM 2003, 767 f. ).

    Auch wenn zu berücksichtigen ist, dass, wenn nicht das Recht zum Mitgebrauch den Wohnungseigentümern entzogen wird, sondern weiter vorausgesetzt wird und nur die Art und Weise der Ausübung geregelt wird, eine Regelung des Gebrauchs vorliegt ( vgl. BGH NJW 2000, 3211 f. ), trifft diese Fallkonstellation nicht auf den vorliegenden Fall zu.

    Die Einzelheiten sind anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles unter Berücksichtigung der Beschaffenheit und Zweckbestimmung des gemeinschaftlichen Eigentums bei Beachtung des Gebots der allgemeinen Rücksichtnahme in Abwägung der allseitigen Interessen zu ermitteln ( BGH NJW 2000, 3211 f. ).

  • OLG Hamm, 29.05.2007 - 15 W 16/07

    Verjährung des Beseitigungsanspruchs wegen baulicher Veränderung

  • BayObLG, 28.03.2002 - 2Z BR 182/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während rechtshängigen Verfahrens - Verpachtung

  • OLG Köln, 13.10.2008 - 16 Wx 85/08

    Grenzen der Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft über die Vermietung von

  • OLG Hamburg, 10.03.2004 - 2 Wx 144/01

    Zur Wirksamkeit der Vermietung einer Ladenfläche vor dem Geschäft durch Beschluss

  • LG Frankfurt/Main, 21.08.2014 - 9 S 27/13

    Einräumung von Sondernutzungsrechten per Beschluss unzulässig

  • OLG Schleswig, 03.09.2004 - 2 W 90/03

    Bestimmung über die Nutzung von Gemeinschaftseigentum einer

  • OLG Hamm, 11.11.2004 - 15 W 351/04

    Beschlusskompetenz für Gebrauchsregelung

  • OLG Stuttgart, 13.03.2001 - 8 W 70/00

    Nutzung nicht genehmigter Dachwohnungen

  • LG München I, 26.04.2012 - 36 S 15145/11

    Langfristige Vermietung von WEG -Gemeinschaftsflächen an Dritte bzw.

  • BayObLG, 25.09.2001 - 2Z BR 65/01

    Beseitigungsanspruch des Wohnungseigentümers - Cafe-Terrasse auf

  • LG Aurich, 08.12.2017 - 4 S 159/17

    Tiefgarage kann nicht einem Eigentümer per Beschluss zugewiesen werden

  • OLG Düsseldorf, 21.08.2002 - 3 Wx 388/01

    Wirksamkeit von Beschlüssen der Teileigentümerversammlung

  • OLG München, 09.05.2007 - 32 Wx 31/07

    Begründung eines faktischen Sondernutzungsrechts

  • OLG Frankfurt, 28.11.2005 - 20 W 138/03

    Streit zwischen Wohnungseigentümern um eine Dachgeschossnutzung zu Wohnzwecken

  • LG Frankfurt/Main, 12.10.2023 - 13 S 29/23

    Kompetenz um per Baubeschluss in Nutzungsvereinbarungen einzugreifen?

  • LG München I, 11.05.2017 - 36 S 11050/16

    Gerichtliche Ersetzung des Eigentümerbeschlusses zur Gebrauchsregelung für

  • LG Berlin, 29.05.2018 - 85 S 43/16
  • OLG Hamm, 02.05.2006 - 15 W 35/06

    Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung über

  • OLG Köln, 12.01.2001 - 16 Wx 173/00

    WEG : Nichtige Bestellung eines Sondernutzungsrechts durch unangefochtenen

  • LG München I, 14.02.2019 - 36 S 5297/18

    Sondernutzungsrecht oder Vermietung?

  • BayObLG, 10.07.2003 - 2Z BR 17/03

    Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung bei gerichtlichem Vergleich in

  • AG Starnberg, 03.09.2010 - 3 C 785/10

    Wohnungseigentum: Abschluss einer schuldrechtlichen Vereinbarung neben einer

  • LG Nürnberg-Fürth, 17.12.2008 - 14 S 4885/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Berücksichtigungsfähigkeit eines nach Ablauf der

  • AG Oberhausen, 25.09.2018 - 34 C 14/18

    Unzulässige Klauseln im WEG-Verwaltervertrag/ Zur Unwirksamkeit eines

  • AG Kassel, 14.03.2007 - 800 II 146/06

    Wohnungseigentum: Beschlussfassung über eine Haustürschließregelung

  • AG Hamburg-Blankenese, 09.07.2002 - 506 II 13/02

    Nichtigkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung wegen inhaltlicher

  • AG Aachen, 25.04.2002 - 12 UR II 218/01

    Tragungspflicht der Bewirtschaftungskosten durch die Wohnungseigentümer;

  • LG Hamburg, 11.01.2012 - 318 S 268/10

    Gebrauchsregelung bei Wohnungseigentum - Duldung des Abstellens von Fahrrädern

  • LG Göttingen, 30.04.2002 - 8 O 316/01

    Beeinträchtigender Nachteil; Gebrauchsregelung; Gemeinschaftseigentum;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht