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   BGH, 17.11.2000 - V ZR 487/99   

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https://dejure.org/2000,1642
BGH, 17.11.2000 - V ZR 487/99 (https://dejure.org/2000,1642)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2000 - V ZR 487/99 (https://dejure.org/2000,1642)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2000 - V ZR 487/99 (https://dejure.org/2000,1642)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 237 § 2; EinigVtr Art. 22

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fristwahrung - Ausschlußfrist - Nachlaß - Beteiligung ehemaligen Volkseigentums - Fristwahrung durch Zustellung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundbuchberichtigungsklage gegen zu Unrecht eingetragenes Volkseigentum; Ausschlussfrist; Ausschließungsfrist; Unterbrechung durch Klageeinreichung gegen Zuordnungsberechtigten; Nachlassgrundstück; Wohnungsversorgungsgrundstück

  • Judicialis

    EGBGB Art. 237 § 2; ; EinigVtr Art. 22; ; VZOG § 8; ; ZPO § 270 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahrung der Ausschlußfrist durch Klageerhebung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 37 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 237 § 2 EGBGB; Art. 22 EinigungsV; § 8 VZOG; § 270 Abs. 3 ZPO
    Grundbuchberichtigung/Vermögenszuordnung/Verfügungsbefugnis/Volkseigentum/Ausschlussfrist bei falscher Eintragung

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Klagegegner und Klagefrist gegen Volkseigentum

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 37 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 237 § 2 EGBGB; Art. 22 EinigungsV; § 8 VZOG; § 270 Abs. 3 ZPO
    Grundbuchberichtigung/Vermögenszuordnung/Verfügungsbefugnis/Volkseigentum/Ausschlussfrist bei falscher Eintragung

Papierfundstellen

  • ZMR 2001, 264
  • NJ 2001, 256
  • WM 2001, 477
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.06.1990 - IV ZR 88/89

    Ausschluß des Ehegattenerbrechts

    Auszug aus BGH, 17.11.2000 - V ZR 487/99
    Die Umstände, die den Bundesgerichtshof für den Fall des § 1933 BGB, auf den die Revision Bezug nimmt, bewogen haben, die Wirkungen des § 270 Abs. 3 ZPO zu verneinen (BGHZ 111, 329, 333), sind besonderer, auch durch die Gesetzesgeschichte bedingter Art und hier nicht verwertbar.
  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 326/94

    Begründung von Volkseigentum an einem Grundstück durch Ersitzung unter Geltung

    Auszug aus BGH, 17.11.2000 - V ZR 487/99
    Richtiger Beklagter ist danach der durch die Zuordnungsvorschriften ausgewiesene Inhaber der Buchposition (Senat BGHZ 132, 245, 250), das Erstarken seiner Position zum Eigentum wird durch die rechtzeitige Klage verhindert.
  • BGH, 26.03.1981 - VII ZR 160/80

    Unterbrechung der Verjährung einer Forderung durch Prozeßaufrechnung

    Auszug aus BGH, 17.11.2000 - V ZR 487/99
    Diesen Nachteil verknüpft das Gesetz aber auch sonst mit der Klage gegen die falsche Person (z.B. keine Unterbrechung der Verjährung bei Inanspruchnahme des falschen Schuldners: BGHZ 80, 222, 226).
  • BGH, 11.01.1966 - V ZR 160/65

    Mißbrauch der Prozeßführungbefugnis

    Auszug aus BGH, 17.11.2000 - V ZR 487/99
    Sachlich-rechtlich bestehen gegen die Bejahung der Erbenstellung der Klägerin und deren Berechtigung, den Berichtigungsanspruch auch für die unbekannten Miterben geltend zu machen (§ 2039 BGB; vgl. Senat BGHZ 44, 367), keine Bedenken.
  • RG, 12.01.1916 - V 262/15

    Rechtlich unmögliche Hypothek; Öffentlicher Glaube des Grundbuchs

    Auszug aus BGH, 17.11.2000 - V ZR 487/99
    Der Beteiligte verfügt über keinen Anteil an dem der Wohnungsversorgung dienenden Grundstück, auch mit Zustimmung der übrigen Beteiligten kann er über einen solchen "Anteil" nicht verfügen (RGZ 88, 21, 27).
  • RG, 09.02.1905 - IV 423/04

    Verfügungsmacht des Miterben

    Auszug aus BGH, 17.11.2000 - V ZR 487/99
    Die ungeteilte Gesamtberechtigung (RGZ 60, 126, 128; 61, 76, 78) am Nachlaß vermittelt ihm keine unmittelbare dingliche Berechtigung am einzelnen Gegenstand.
  • RG, 31.05.1905 - I 69/05

    Wechsel; Verkauf von Erbansprüchen

    Auszug aus BGH, 17.11.2000 - V ZR 487/99
    Die ungeteilte Gesamtberechtigung (RGZ 60, 126, 128; 61, 76, 78) am Nachlaß vermittelt ihm keine unmittelbare dingliche Berechtigung am einzelnen Gegenstand.
  • BGH, 24.01.2001 - IV ZB 24/00

    Beteiligung des Erblassers an einem Grundstück in der DDR

    c) Die ungeteilte Gesamtberechtigung am Nachlaß vermittelt dem einzelnen Miterben keine unmittelbare dingliche Berechtigung am einzelnen Nachlaßgegenstand, auch wenn der Nachlaß nur noch aus einer Sache besteht (BGH, Urteil vom 17. November 2000 - V ZR 487/99 - noch unveröffentlicht - unter III 1 b; anders der Vorlagebeschluß des Kammergerichts und OLG Oldenburg aaO unter Bezug u.a. auf RGZ 94, 239, 243 und BayObLGZ 1982, 59, 67; vgl. MünchKomm/Dütz BGB § 2032 Rdn. 10, 11).
  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 197/10

    Insolvenz eines Miterben: Eintragung eines Insolvenzvermerks in das Grundbuch

    Denn als Mitglied einer ungeteilten Erbengemeinschaft steht dem einzelnen Miterben keine unmittelbare dingliche Berechtigung an einem zum Nachlass gehörenden Grundstück zu (Senat, Urteil vom 17. November 2000 - V ZR 487/99, WM 2001, 477, 478; BGH, Beschluss vom 24. Januar 2001 - IV ZB 24/00, BGHZ 146, 310, 315).
  • BGH, 27.09.2013 - V ZR 43/12

    Grundbuchberichtigungsanspruch bei einem zu Unrecht als Volkseigentum gebuchten

    (e) Dass die Klage erst nach Ablauf der Ausschlussfrist zugestellt worden ist, ist nach dem auch auf die Frist nach Art. 237 § 2 Abs. 2 Satz 1 EGBGB anwendbaren (Senat, Urteil vom 17. November 2000 - V ZR 487/99, VIZ 2001, 160, 161) § 167 ZPO (§ 270 Abs. 3 ZPO aF) unschädlich, weil die Klage rechtzeitig eingereicht und "demnächst" zugestellt worden ist.
  • BFH, 25.01.2001 - II R 52/98

    Kein Freibetrag bei Einräumung atypisch stiller Beteiligung

    c) Die ungeteilte Gesamtberechtigung am Nachlaß vermittelt dem einzelnen Miterben keine unmittelbare dingliche Berechtigung am einzelnen Nachlaßgegenstand, auch wenn der Nachlaß nur noch aus einer Sache besteht (BGH, Urteil vom 17. November 2000 - V ZR 487/99 - noch unveröffentlicht - unter III 1 b; anders der Vorlagebeschluß des Kammergerichts und OLG Oldenburg aaO unter Bezug u. a. auf RGZ 94, 239, 243 und BayObLGZ 1982, 59, 67; vgl. MünchKomm/ Dütz BGB § 2032 Rdn. 10, 11).
  • BGH, 06.06.2003 - V ZR 320/02

    Geltendmachung von Grundbuchberichtigungsansprüchen in Prozeßstandschaft einer

    d) Der Senat hat es bisher offengelassen, ob der Erwerb des Abwicklungsberechtigten des ehemaligen Volkseigentums nach Art. 237 § 2 EGBGB gegenüber dem Erwerb des Buchberechtigten nach Art. 237 § 1 EGBGB insoweit begünstigt ist, als dem wahren Berechtigten die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Ausschlußfrist versagt ist (Art. 232, § 2 Abs. 2 Satz 3 einerseits, Abs. 1 Satz 4 andererseits; Urt. v. 17. November 2000, V ZR 487/99, WM 2001, 477, 479).
  • OLG Naumburg, 20.08.2002 - 11 U 179/01

    Keine Auflösung der altrechtlichen Separationsinteressengemeinschaften durch

    Insoweit folgt der Senat auch der Rechtsprechung des OLG Dresden, Urteil vom 17.02.2000 - 7 U 2574/99 -, veröffentlicht in VIZ 2000, 424 f., 425/426 (vgl. auch BGH WM 2001, 477 - 479).

    Denn da die Klage bereits am 29. September 1998 eingegangen ist, wurde hierdurch die Frist gewahrt, da die Zustellung "demnächst" i. S. v. § 270 Abs. 3 ZPO, der auch auf die Ausschlussfrist des Art. 237 § 2 EGBGB anzuwenden ist (BGH VIZ 2001, 160 f.), erfolgt ist.

  • BGH, 28.04.2014 - BLw 2/13

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Verkauf eines land- oder forstwirtschaftlichen

    bb) Die ungeteilte Gesamtberechtigung vermittelt der Beteiligten zu 2 zwar keine dingliche Berechtigung an den verkauften Grundstücken (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2001 - IV ZB 24/00, NJW 2001, 2396, 2397; Urteil vom 17. November 2000 - V ZR 487/99, WM 2001, 477, 478).
  • BGH, 15.09.2005 - III ZR 458/04

    Rechtsfolgen der Restitution des Erbteils an einem Grundstück

    Ein Miterbe erwirbt mit seiner aus dem Erbteil folgenden ungeteilten Gesamtberechtigung am Nachlass keine unmittelbare Berechtigung an dem einzelnen Gegenstand, selbst wenn der Nachlass nur aus einer einzigen Sache besteht (BGHZ 146, 310, 315; BGH, Urteil vom 17. November 2000 - V ZR 487/99 - WM 2001, 477, 478).
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