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   LG Frankfurt/Main, 19.09.2001 - 3-13 O 222/00   

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https://dejure.org/2001,10239
LG Frankfurt/Main, 19.09.2001 - 3-13 O 222/00 (https://dejure.org/2001,10239)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19.09.2001 - 3-13 O 222/00 (https://dejure.org/2001,10239)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19. September 2001 - 3-13 O 222/00 (https://dejure.org/2001,10239)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Veritätshaftung des Leasinggebers gegenüber der refinanzierenden Bank aus Forfaitierungsverträgen bei Nichtigkeit des Liefergeschäfts nach § 117 BGB wegen kollusiven Zusammenwirkens von Lieferant und Leasingnehmer

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 2093
  • WM 2002, 455
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.05.2000 - V ZR 399/99

    Nichtigkeit eines Scheingeschäfts

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.09.2001 - 13 O 222/00
    Damit fehlt es an dem in § 117 BGB vorausgesetzten tatsächlichen Konsens über die Simulation (vgl. BGH, Urteil v. 26.05.2000 - V ZR 399/99, veröffentlicht in NJW 2000, 3127; MK-BGB-Kramer, 4. Aufl., § 117 Rdnr. 9), die Absprachen sind wirksam.

    Deshalb wird § 117 Abs. 1 BGB auch als Konkretisierung der negativen Kehrseite der Privatautonomie bezeichnet (vgl. BGH, Urteil v. 26.05.2000 - V ZR 399/99, veröffentlicht in NJW 2000, 3127, 3128; MK-BGB-Kramer, 4. Aufl., § 117 Rdnr. 1).

  • OLG Köln, 15.05.2001 - 5 U 229/01
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.09.2001 - 13 O 222/00
    3-13 O 224/00 = 5 U 229/01.
  • BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 105/88

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Leasingvertrages wegen rechtskräftiger

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.09.2001 - 13 O 222/00
    Die Kammer sieht keinen grundlegenden Unterschied mit der Rechtfertigung einer unterschiedlichen Behandlung zwischen dem in der Rechtsprechung anerkannten Wegfall, bzw. Fehlen der Geschäftsgrundlage bei nicht brauchbarem Leasinggegenstand (vgl. BGH, Urteil v. 25.10.1989 - VIII ZR 105/88, veröffentlicht in BGHZ 109, 139 = NJW 1990, 314) und dem völligen Fehlen desselben.
  • BGH, 01.06.1999 - XI ZR 201/98

    Annahme eines Scheingeschäfts bei Gesamtvertretung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.09.2001 - 13 O 222/00
    Soweit KSK und FlowTex wußten, daß sie das Erklärte aber deshalb nicht bewerkstelligen und erreichen konnten, weil es Kaufverträge in wirksamer Form gar nicht gab, die die Beklagte hätte übernehmen können, handelte es sich um einen unbeachtlichen geheimen Vorbehalt (§ 116 BGB; vgl. zu dieser Konsequenz beim Vertretenen im Fall des Scheingeschäftswillens beim Vertreter und beim Vertragspartner: BGH Versäumnisurteil v. 01.06.1999 - XI ZR 201-98, veröffentlicht in NJW 1999, 2882 und ZIP 1999, 1167).
  • BGH, 25.10.1961 - V ZR 103/60

    Hypothekenbestellung für Scheinforderung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.09.2001 - 13 O 222/00
    Wenn sich der Erklärende und der Erklärungsempfänger darüber einig sind, daß das objektiv Erklärte nicht gelten soll, wenn also die Parteien "einverständlich nur den äußeren Schein des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, dagegen die mit dem betreffenden Rechtsgeschäft verbundene Rechtswirkung nicht eintreten lassen wollen", ist die Nichtigkeit der Erklärung im Verhältnis zwischen den beiden Partnern wertungsmäßig die einzig plausible Rechtsfolge (so MK-BGB-Kramer, 4. Aufl., § 117 Rdnr. 1 unter Zitierung von BGH NJW 1962, 295 zum Normzweck des § 117 BGB).
  • BGH, 27.02.1985 - VIII ZR 328/83

    Gewährleistung bei einem Leasingvertrag; Geltung einer Wandelungsvereinbarung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.09.2001 - 13 O 222/00
    Schon deshalb muß es bei der bisherigen Rechtsprechung verbleiben, nach der zwar die Haftungsfreizeichnung unter Abtretung der kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche zulässig ist, die Wirkung des Gewährleistungsvollzugs aber auch das Leasingverhältnis erfaßt" (so BGH,Urteil v. 27.02.1985 - VIII ZR 328/83, veröffentlicht in BGHZ 94, 44 = NJW 1985, 1535).
  • BGH, 31.01.1967 - V ZR 125/65

    Vorübergehende Unmöglichkeit der Leistung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.09.2001 - 13 O 222/00
    Dem läßt sich nicht entgegenhalten, daß nach dem Wegfall der Geschäftsgrundlage ein Vertrag in aller Regel der veränderten Sachlage - nur - anzupassen ist und eben nur ausnahmsweise eine völlige Beseitigung des Vertragsverhältnisses eintritt (BGHZ 47, 48 (51, 52) = NJW 1967, 721) und daß deshalb hier eine Anpassung erfolgen müßte.
  • BGH, 05.12.1984 - VIII ZR 277/83

    Rechtsfolgen einer wirksam durch den Leasingnehmer gegenüber dem

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.09.2001 - 13 O 222/00
    In einem solchen Fall kommt eine Anpassung, die die Vertragspflichten auch nur teilweise bestehen ließe, nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 05.12.1984 , veröffentlicht in NJW 1985, 796 = LM § 537 BGB Nr. 34 unter II 2c).
  • OLG Koblenz, 21.06.2001 - 5 U 225/01

    Zustandekommen eines Maklervertrages; Provisionspflicht bei Pflichtverletzungen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.09.2001 - 13 O 222/00
    3-13 O 220/00 = 5 U 225/01.
  • OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 5 U 230/01

    Veritätshaftung für verkaufte Leasingforderungen: Fehlen der Geschäftsgrundlage

    Das Landgericht, dessen Urteil in einer Parallelsache in WM 2002, 455 veröffentlicht worden ist, hat der Klage stattgegeben.
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