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   OLG Frankfurt, 23.08.2001 - 16 U 190/00   

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https://dejure.org/2001,2149
OLG Frankfurt, 23.08.2001 - 16 U 190/00 (https://dejure.org/2001,2149)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.08.2001 - 16 U 190/00 (https://dejure.org/2001,2149)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. August 2001 - 16 U 190/00 (https://dejure.org/2001,2149)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 276, 278; ZPO § 286
    Schadensersatzanspruch gegen die vollfinanzierende Bank wegen fehlerhafter Beratung des Erwerbers einer Immobilie im Strukturvertrieb als Steuersparmodell bei offensichtlicher Sinnlosigkeit

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufklärungspflicht; steuersparendes Erwerbsmodell; Darlehenstilgung durch Lebensver sicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bankenhaftung: Beratungspflicht bei sinnlosem Steuersparmodell? (IBR 2002, 109)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2002, 549
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.05.2000 - V ZR 322/98

    Einwendungsdurchgriff gegen den Darlehensgeber beim Grundstückskauf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2001 - 16 U 190/00
    (4) wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung sowohl an den Bauträger als auch an den einzelnen Erwerber in schwerwiegende Interessenkollisionen verwickelt (BGH - 24.4.1990 - a.a.O.; ders. - 19.5.2000 - WM 2000, 1287 [1289]; OLG Frankfurt am Main - 19.7.2000 - WM 2000, 2135 [2137]; OLG Köln - 20.6.2000 - WM 2000, 2,139 [2141/42]).

    Begnügt sich der Darlehensgeber dann nicht mit seiner - gegenüber dem Erwerbsgeschäft - neutralen Finanzierungsrolle, sondern wirkt in einer Zweckgemeinschaft mit den anderen Vertriebsbeteiligten zusammen, dann verstößt seine Berufung auf die rechtliche Selbständigkeit des Darlehensvertrages gegen Treu und Glauben (BGH - 19.5.2000 - WM 2000, 1287 [1288]).

  • BGH, 09.03.1989 - III ZR 269/87

    Aufklärungspflicht einer Bank beim Abschluß eines mit einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2001 - 16 U 190/00
    a) Bei Verhandlungen über den Abschluss eines Vertrages kann jeder Teil nach Treu und Glauben verpflichtet sein, den anderen über Umstände aufzuklären, die für dessen Entschließung von wesentlicher Bedeutung sein können (BGH 9.3.1989 - WM 1989, 665 [666]).

    Vor allem vermag er nicht die sich aus der Vertragskombination ergebende effektive Gesamtbelastung zu erkennen (BGH. - 9.3.1989 - WM 1989, 665 [666]).

  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 318/95

    Zurechnung der Erklärungen eines Vermittlers bei der Anwerbung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2001 - 16 U 190/00
    des Vermittlers gemäß § 278 BGB zurechnen zu lassen (BGH - 24.9.1996 - NJW-RR 1997, 116 = WM 1996, 2105 = ZIP 1996, 1950).
  • BGH, 13.03.1996 - VIII ZR 99/94

    Rücktritt vom Vertrag wegen Gefährdung von Vertragszweck und Leistungserfolg

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2001 - 16 U 190/00
    a) Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (BGH - 13.3.1996 NJW-RR 1996, 949 [950]; Palandt/Heinrichs, BGB, § 242 RN 87).
  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 57/97

    Comic-Übersetzungen II, Urheberrechtsfähigkeit der Übersetzung eines Sprachwerkes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2001 - 16 U 190/00
    b) Darüber hinaus fehlt es an dem für eine Verwirkung erforderlichen Vertrauenstatbestand, wenn der Schuldner davon ausgehen muss, dass der Berechtigte von den ihm zustehenden Ansprüchen gar nichts weiß; denn wenn ein branchen- und rechtsunkundiger Gläubiger über die ihm zustehenden Rechte nicht informiert ist, dann hat er auch keine Veranlassung, gegen seinen Schuldner vorzugehen und diesem gegenüber Ansprüche geltend zu machen (BGH 15.9.1999 - NJW 2000, 140 [142]).
  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2001 - 16 U 190/00
    Gleichwohl bezieht sich eine solche Aufklärungspflicht grundsätzlich nur auf die Anbahnung des Kreditvertrages, nicht auch auf das zu finanzierende Geschäft (BGH - 24.4.1990 -a.a.O.; ders. - 27.6.2000 ZIP 2000, 1430 [1431]; OLG Frankfurt am Main - 19.7.2000 -a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 19.07.2000 - 19 U 190/99

    Haftung einer Bank: Gewährung eines Realkredits zum Immobilienerwerb im Rahmen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2001 - 16 U 190/00
    (4) wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung sowohl an den Bauträger als auch an den einzelnen Erwerber in schwerwiegende Interessenkollisionen verwickelt (BGH - 24.4.1990 - a.a.O.; ders. - 19.5.2000 - WM 2000, 1287 [1289]; OLG Frankfurt am Main - 19.7.2000 - WM 2000, 2135 [2137]; OLG Köln - 20.6.2000 - WM 2000, 2,139 [2141/42]).
  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2001 - 16 U 190/00
    b) Bei steuersparenden Erwerbermodellen gelten allerdings besonders strenge Voraussetzungen für die -Schutzbedürftigkeit der Kunden und deren Risikoaufklärung, weil regelmäßig davon auszugehen ist, dass diese entweder selber über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen oder sich jedenfalls der sachkundigen Hilfe von Fachleuten bedienen (BGH - 24.4.1990 a.a.O.; ders. - 18.4.2000 - WM 2000, 1245 [1246]; OLG Frankfurt am Main 19.7 .2000 - a.a.O.).
  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 322/01

    Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer zu

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil unter anderem in WM 2002, 549 ff. veröffentlicht ist, hat zur Begründung seiner Entscheidung im wesentlichen ausgeführt:.
  • OLG Frankfurt, 25.08.2003 - 1 U 122/01

    Bankenhaftung im Rahmen eines drittvermittelten finanzierten

    Dafür genügt nicht, dass sie in ein "Vertriebssystem" oder "-konzept" des Bauträgers in dem Sinne eingebunden ist, dass sie sich diesem gegenüber grundsätzlich zur Finanzierung der einzelnen Erwerbsverträge bereit erklärt und die dem Darlehensvertrag voraus gehenden Verhandlungen Dritten - wie beispielsweise für den Bauträger tätigen Anlagevermittlern - überlässt (Abgrenzung zu OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 23. August 2001 - 16 U 190/00, WM 2002, 549 ff.).

    Ebenso wenig reicht eine Einbindung der finanzierenden Bank in ein "Vertriebssystem" oder "Vertriebskonzept" des Bauträgers aus (anders OLG Frankfurt am Main ­ 16. Zivilsenat ­ WM 2002, 549 ff. [unter 1.2 und 1.2.1 der Entscheidungsgründe]), wenn sie nicht zugleich die Voraussetzungen eines der vier genannten Ausnahmefälle erfüllt.

    (4) Es kann dahin stehen, ob die Beklagte über die Nachteile eines zunächst tilgungsfreien, zum Vertragsende aus Lebensversicherungen zu tilgenden Darlehens hätte belehren müssen (für eine entsprechende Verpflichtung etwa OLG Koblenz a. a. O. [unter IV 2 der Entscheidungsgründe]; OLG Frankfurt am Main ­ 16. Zivilsenat ­ WM 2002, 549 ff. [unter 1.2.4 der Entscheidungsgründe]; eine Frage des Darlehnsnehmers oder ein Angebot der Bank noch voraussetzend BGH WM 1989, 665 ff. [unter II 2 a) der Entscheidungsgründe]).

  • OLG Schleswig, 11.07.2002 - 5 U 154/01

    Eigenhaftung einer Bank für Aufklärungsfehler eines Vermittlers; Voraussetzungen

    Soweit der Kläger aus eigenem bzw. abgetretenem Recht die Beklagte aus einer - gerade auch die Rentierlichkeit der Kapitalanlage für ihn und seine Ehefrau betreffenden - Eigenhaftung in Anspruch zu nehmen versucht, hat das Landgericht zutreffend die Frage in den Vordergrund gestellt, inwieweit die Beklagte unter Zugrundelegung der bisher in der Rechtsprechung anerkannten Fallgruppen (vgl. im Anschluss an die bisherige Rechtsprechung zuletzt Senat WM 2000, 1383, 1385; OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 294 f.; OLG Köln WM 2000, 2139, 2141 f., jeweils mit umfangreichen weiteren Nachweisen) -, die Rolle einer bloßen Kreditgeberin überschritten hat, also etwa im Zusammenhang mit Planung, Vertrieb und Durchführung des finanzierten Projekts nach außen erkennbar über die Rolle als Finanzinstitut hinaus gegangen ist, für den Kläger und seine Ehefrau einen besonderen Gefährdungstatbestand hinsichtlich der wirtschaftlichen Risiken des Projekts geschaffen oder begünstigt hat, sich im Zusammenhang mit ihrer Kreditgewährung an die Eheleute Kr in Interessenkonflikte verwickelt hatte oder in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung gegenüber den Darlehensnehmern hatte, um sodann diese Frage mit Recht zu verneinen: Denn Anzeichen dafür, dass die Beklagte "integrierter Bestandteil eines Vertriebssystems" des Immobilienvermittlers K geworden wäre (zu einer derartigen Fallkonstellation OLG Frankfurt WM 2002, 549, 550 f.), sind bisher ebenso wenig in hinreichendem Maße ersichtlich wie für den umgekehrten Fall eines Mitvertriebs "über den Bankschalter".

    Anders läge es allenfalls dann, wenn sich der Beklagten hätte aufdrängen müssen, dass bei den Einkommensverhältnissen der Anleger steuerliche Ersparnisse fern lagen und sie in das auf den Vertrieb eines ausgesprochenen "Steuersparmodells" von Beginn an und eingebunden gewesen wäre (vgl. OLG Frankfurt WM 2002, 549, 550 f.).

    Insoweit kann es in der Tat eine Rolle spielen, ob die Finanzierung mittels teilweise eines Disagios - mag über dessen Bedeutung selbst auch nicht unbedingt aufgeklärt werden müssen (OLG München WM 1999, 1416, 1418; OLG Köln WM 2000, 2139, 2142) - ebenso wie die Finanzierung mittels eines teilweise durch eine Kapitallebensversicherung zu tilgenden Kredits (zu spezifischen Nachteilen insoweit BGH WM 1989, 665 ff.; OLG Frankfurt WM 2002, 549, 543; Senat WM 2000, 1381, 1387) im Interesse des Klägers und seiner Ehefrau als Anleger wirklich die günstigste Finanzierungsform gewesen ist und welche Alternativen es gegeben hätte.

  • OLG Stuttgart, 30.09.2002 - 6 U 57/02

    Aufklärungspflicht der Bank bei Finanzierung einer Beteiligung an einem

    Dies komme insbesondere bei der Kombination eines langfristigen Kreditvertrags mit dem Abschluss einer Kapitallebensversicherung in Betracht, durch die das Darlehen bei Fälligkeit getilgt werden solle, wenn der Darlehenszweck ebenso gut durch einen marktüblichen Ratenkredit mit Restschuldversicherung erreicht werden könne (BGH WM 1989, 665; BGHZ 111, 117 = NJW 1990, 1844 = Z1P 1990, 854; im Anschluss hieran für die Finanzierung der Beteiligung an einem Immobilienfonds OLG München ZIP 2000, 2295, 2299; ebenso OLG Karlsruhe/Freiburg ZIP 2001, 1914; OLG Frankfurt WM 2002, 549 = OLGR 2001, 296; zustimmend auch OLG Stuttgart, 6. Senat, ZIP 2001, 692, 695; zustimmend nur für den Fall, dass die Bank einem geschäfts- und rechtsunkundigen Kreditbewerber für einen vorgegebenen Verwendungszweck von sich aus einen mit einer Kapitallebensversicherung verbundenen Festkredit anbietet, OLG Stuttgart 9. Senat, WM 2000, 292, 298).
  • OLG Stuttgart, 27.05.2002 - 6 U 52/02

    Verbraucherkredit: Ordnungsgemäße Belehrung bei Haustürsituation;

    Dies komme insbesondere bei der Kombination eines langfristigen Kreditvertrages mit dem Abschluss einer Kapitallebensversicherung in Betracht, durch die das Darlehen bei Fälligkeit getilgt werden soll, wenn der Darlehenszweck ebensogut durch einen marktüblichen Ratenkredit mit Restschuldversicherung erreicht werden kann (BGHZ 111, 117 = NJW 1990, 1844 = ZIP 1990, 854; im Anschluss hieran für die Finanzierung der Beteiligung an einem Immobilienfonds OLG München ZIP 2000, 2295, 2299; ebenso OLG Karlsruhe/Freiburg ZIP 2001, 1914; OLG Frankfurt WM 2002, 549 = OLGR 2001, 296; zustimmend auch OLG Stuttgart, 6. Senat, ZIP 2001, 692, 695; zustimmend nur für den Fall, dass die Bank einem geschäfts- und rechtsunkundigen Kreditbewerber für einen vorgegebenen Verwendungszweck von sich aus einen mit einer Kapitallebensversicherung verbundenen Festkredit anbietet, OLG Stuttgart, 9. Senat, WM 2000, 292, 298).
  • LG Berlin, 17.08.2005 - 22 O 127/05
    Tut er das nicht, hat sich die Bank das Fehlverhalten des Vermittlers gemäß § 278 BGB zurechnen zu lassen (vgl. BGH NJW-RR 1997, 116 = WM 1996, 2105, 2106 = ZIP 1996, 1950 [BGH 24.09.1996 - XI ZR 318/95] ; NJW 2001, 358, 359 = ZIP 2000, 2291, 2293 [BGH 14.11.2000 - XI ZR 336/99] ; OLG Frankfurt, WM 2002, 549, 553).
  • LG Bonn, 12.11.2004 - 3 O 190/04

    Verbraucherdarlehen, Effektivzins, Gesamtbetrag, Lebensversicherung,

    Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seiner Entscheidung vom 18.11.2003 (XI ZR 322/01, WM 2004, 172 = ZIP 2004, 209) die Effektivzinsangabe eines Realkredits unbeanstandet gelassen, der durch die Ausschüttung einer sicherungshalber abgetretenen Lebensversicherung nach 30 Jahren Laufzeit getilgt werden sollte, obwohl die Kosten dieser Lebensversicherung in den Effektivzins nicht eingerechnet waren (vgl. Tatbestand des Berufungsurteils des OLG Frankfurt vom 23.08.2001, 16 U 190/00, WM 2002, 549).
  • OLG Schleswig, 27.09.2012 - 5 W 44/12

    Finanzierungsdarlehen: Schutz- und Aufklärungspflicht vor einem ungünstigen

    Aus den Beleihungswertermittlungen können zwar Rückschlüsse auf die Kenntnis der Bank von einer arglistigen Täuschung des Anlegers gezogen werden, eine Aufklärungspflicht der Bank kann jedoch nur dann angenommen werden, wenn sie über allein ihr zugängliche Informationen über eine dem äußeren Anschein zuwider erheblich verminderte Werthaltigkeit der Immobilie verfügt hätte (BGH WM 1988, 561 ff.; OLG Frankfurt, WM 2002, 549 ff.).
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