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   AG München, 23.08.2001 - 191 C 9970/01   

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https://dejure.org/2001,9272
AG München, 23.08.2001 - 191 C 9970/01 (https://dejure.org/2001,9272)
AG München, Entscheidung vom 23.08.2001 - 191 C 9970/01 (https://dejure.org/2001,9272)
AG München, Entscheidung vom 23. August 2001 - 191 C 9970/01 (https://dejure.org/2001,9272)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    WpHG §§ 14, 15; BGB § 823 Abs. 2, § 826; StGB §§ 263, 264a, 25 Abs. 2
    Keine Haftung des AG-Vorstandes bei falschen Ad-hoc-Mitteilungen ("EM.TV")

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Schadenersatzklage gegen EM.TV zurückgewiesen // "Anleger wusste um Risikopapier"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1707
  • WM 2002, 594
  • DB 2001, 2336
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 742/02

    Zu den Voraussetzungen der Gewährung von Akteneinsicht an mutmaßlich Verletzte im

    Der Schutz von Individualinteressen der einzelnen Anleger wird demnach nur als eine mittelbare Folge dieses Schutzguts, gewissermaßen als ein Rechtsreflex, angesehen, und die die Ad-hoc-Meldepflicht normierende Vorschrift des § 15 WpHG gilt nach ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung (obergerichtliche Rechtsprechung liegt hierzu nicht vor) und Literatur nicht als Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB (vgl. Kümpel, in: Assmann/Schneider, Wertpapierhandelsgesetz, 2. Auflage, § 15 Rn. 188 f., der dies angesichts der Entstehungsgeschichte als nicht diskussionswürdig darstellt; ders., Bank- und Kapitalmarktrecht, 2. Auflage, Rn. 16.223 ff.; ebenso LG München, WM 2001, S. 1948 ; AG München, WM 2002, S. 594 ; Schäfer, WuB I G 7. Börsen- und Kapitalmarktrecht 8.01; ders., EWiR 2002, S. 43 f.; Schwark, EWiR 2001, S. 1049 f.; Reichert/Weller, ZRP 2002, S. 49 ; Groß, WM 2002, S. 477 ).
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