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   BGH, 24.07.2003 - IX ZB 539/02   

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https://dejure.org/2003,238
BGH, 24.07.2003 - IX ZB 539/02 (https://dejure.org/2003,238)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2003 - IX ZB 539/02 (https://dejure.org/2003,238)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2003 - IX ZB 539/02 (https://dejure.org/2003,238)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen eine die Stundung der Verfahrenskosten ablehnende Entscheidung; Gewährung von Prozesskostenhilfe; Anspruch auf Kostenvorschuss des Schuldners gegen seinen finanziell leistungsfähigen Ehepartner

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Stundung der Verfahrenskosten bei der Verbraucherinsolvenz

  • zvi-online.de

    InsO §§ 4, 4a, 5, 20 Abs. 1; ZPO §§ 114, 127, 574 Abs. 1 und 2; BGB § 1360a Abs. 4
    Keine die Stundung ausschließende Vorschusspflicht des Ehegatten bei Insolvenz im Wesentlichen auf Grund vorehelicher Schulden oder Verbindlichkeiten ohne Bezug zur gemeinsamen Lebensführung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prozeßkostenhilfe im Insolvenzverfahren

  • Judicialis

    InsO § 4; ; InsO § 4a; ; InsO § 5; ; InsO § 20 Abs. 1; ; ZPO § 114; ; ZPO § 127; ; ZPO § 574 Abs. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; BGB § 1360a Abs. 4

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Insolvenzverfahren; Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe im Stundungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 156, 92
  • NJW 2003, 2910
  • MDR 2003, 1440
  • NZI 2003, 556
  • FamRZ 2003, 1651
  • WM 2003, 1871
  • BB 2003, 2087
  • BB 2003, 2088 (Ls.)
  • Rpfleger 2003, 609
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Düsseldorf, 21.05.2002 - 25 T 128/02

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - IX ZB 539/02
    aa) Hat der Schuldner einen Anspruch auf Leistung eines Kostenvorschusses nach § 1360a Abs. 4 BGB, so ist sein Stundungsantrag unbegründet; denn der Gesetzgeber wollte öffentlich-rechtliche Mittel zur Durchführung des Insolvenzverfahrens nur zur Verfügung stellen, sofern für den Schuldner keine Möglichkeit besteht, auf andere Weise die Verfahrenskosten aufzubringen (vgl. RegE InsOÄndG, aaO; Kübler/Prütting/Wenzel, aaO § 4a Rn. 33; LG Düsseldorf NZI 2002, 504, 505; AG Hamburg ZInsO 2002, 594).

    Ein solcher Anspruch kommt daher für ein mit dem Ziel der Restschuldbefreiung eingeleitetes Insolvenzverfahren ebenfalls in Betracht (Kübler/Prütting/Wenzel, aaO; LG Düsseldorf NZI 2002, 504; LG Köln NZI 2002, 504; a.A. Uhlenbruck, aaO).

    Daraus folgt für den Stundungsantrag im Insolvenzverfahren, daß eine Kostenvorschußpflicht des Ehepartners nicht entsteht, wenn die Insolvenz des Antragstellers im wesentlichen auf vorehelichen Schulden oder solchen Verbindlichkeiten beruht, die weder zum Aufbau oder zur Erhaltung einer wirtschaftlichen Existenz der Eheleute eingegangen wurden noch aus sonstigen Gründen mit der gemeinsamen Lebensführung in Zusammenhang stehen (vgl. LG Köln NZI 2002, 504).

  • BGH, 04.07.2002 - IX ZB 221/02

    Erforderlichkeit der formularmäßigen Erklärung über die persönlichen und

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - IX ZB 539/02
    Diese Regelung gilt auch für das Beschwerdeverfahren gegen die den Stundungsantrag ablehnende Entscheidung; insoweit finden ebenfalls gemäß § 4 InsO die Vorschriften der Zivilprozeßordnung und damit die Bestimmungen über die Gewährung von Prozeßkostenhilfe entsprechende Anwendung (BGH, Beschl. v. 4. Juli 2002 - IX ZB 221/02, NJW 2002, 2793, 2794).

    § 117 ZPO findet keine entsprechende Anwendung (BGH, Beschl. v. 4. Juli 2002, aaO S. 2794).

  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 20/02

    Beschluss über Nichtannahme der Revision

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - IX ZB 539/02
    Es ist rechtlich geklärt, daß der Schuldner für das Stundungsverfahren grundsätzlich nicht die Beiordnung eines Rechtsanwalts verlangen kann (BGH, Beschl. v. 5. Dezember 2002 - IX ZR 20/02, NZI 2003, 270).
  • BGH, 18.12.1959 - IV ZR 145/59

    Prozeßkostenvorschuß unter Ehegatten

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - IX ZB 539/02
    Dieser Begriff bringt vielmehr zum Ausdruck, daß das gerichtliche Verfahren in Zusammenhang stehen muß mit den aus der Ehe erwachsenen persönlichen oder wirtschaftlichen Bindungen und Beziehungen (BGHZ 31, 384, 385 ff; 41, 104, 111 f).
  • BGH, 20.09.1999 - II ZB 12/99

    Unanfechtbarkeit der Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - IX ZB 539/02
    Nach der strikten Regelung des § 574 Abs. 1 bis 3 ZPO ist der Weg in die Rechtsbeschwerdeinstanz ohne Zulassung durch das Beschwerdegericht generell verschlossen (vgl. auch BGH, Beschl. v. 20. September 1999 - II ZB 12/99, BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Nichtzulassungsbeschwerde 2 im Falle der Bindung des Revisionsgerichts an die Nichtzulassung der Revision).
  • BVerfG, 18.03.2003 - 1 BvR 329/03

    Keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Verweigerung der

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - IX ZB 539/02
    Selbst dann, wenn er die deutsche Sprache nicht hinreichend beherrscht, kommt die Beiordnung eines Rechtsanwalts nur bei besonderen Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage in Betracht (BVerfG, Beschl. v. 18. Mai 2003 - 1 BvR 329/03).
  • BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00

    Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - IX ZB 539/02
    Eine im Insolvenzverfahren ergangene Prozeßkostenhilfeentscheidung kann nicht mit den besonderen Rechtsmitteln der §§ 6, 7 InsO, sondern nur mit der einfachen Beschwerde nach § 127 Abs. 2, 3 ZPO angegriffen werden (BGHZ 144, 78).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - IX ZB 539/02
    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, daß dem Schuldner ein kostenloser Dolmetscher zur Verfügung zu stellen ist, sofern er wegen Sprachschwierigkeiten die ihm erteilten Auflagen nicht hinreichend zu erfüllen vermag (vgl. BVerfGE 64, 135, 144; BVerfG NVwZ 1987, 785).
  • BGH, 30.01.1964 - VII ZR 5/63

    Schiedsvertrag

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - IX ZB 539/02
    Dieser Begriff bringt vielmehr zum Ausdruck, daß das gerichtliche Verfahren in Zusammenhang stehen muß mit den aus der Ehe erwachsenen persönlichen oder wirtschaftlichen Bindungen und Beziehungen (BGHZ 31, 384, 385 ff; 41, 104, 111 f).
  • AG Hamburg, 26.04.2002 - 67g IN 152/02

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Auszug aus BGH, 24.07.2003 - IX ZB 539/02
    aa) Hat der Schuldner einen Anspruch auf Leistung eines Kostenvorschusses nach § 1360a Abs. 4 BGB, so ist sein Stundungsantrag unbegründet; denn der Gesetzgeber wollte öffentlich-rechtliche Mittel zur Durchführung des Insolvenzverfahrens nur zur Verfügung stellen, sofern für den Schuldner keine Möglichkeit besteht, auf andere Weise die Verfahrenskosten aufzubringen (vgl. RegE InsOÄndG, aaO; Kübler/Prütting/Wenzel, aaO § 4a Rn. 33; LG Düsseldorf NZI 2002, 504, 505; AG Hamburg ZInsO 2002, 594).
  • BGH, 27.01.2005 - IX ZB 270/03

    Versagung der Stundung wegen fehlender Mitwirkung des Schuldners im

    Auf § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (Anschluß an BGHZ 156, 92 und BGH, Beschl. v. 16. Dezember 2004 - IX ZB 72/03, z.V.b.).

    Reichen die Angaben nicht aus, um über den Stundungsantrag zu entscheiden, und hat der Schuldner die ihm vom Insolvenzgericht konkret bezeichneten Mängel (vgl. BGHZ 156, 92, 94) nicht beseitigt, so ist der Stundungsantrag entweder schon unzulässig oder unbegründet.

    b) Genügt der Antrag diesen Mindestanforderungen, ist er mithin zulässig, kann er dennoch nur Erfolg haben, wenn der Schuldner dem Insolvenzgericht sämtliche Angaben macht, die dieses zur Beurteilung benötigt, ob das Schuldnervermögen zur Kostendeckung nicht ausreichen wird (BGHZ 156, 92, 93 f; BGH, Beschl. v. 22. April 2004 - IX ZB 64/03, ZVI 2004, 281; v. 4. November 2004 - IX ZB 70/03, ZInsO 2004, 1307, 1308).

    Die Anforderungen an die Begründung eines Stundungsantrags sind an diesem Maßstab auszurichten (BGHZ 156, 92, 93 f).

    Hinweis auf Restschuldbefreiung">20 Abs. 1 Satz 1 InsO schuldet, so hat er in der Regel auch für die Gewährung der Stundung gemäß § 4a InsO ausreichend vorgetragen (BGHZ 156, 92, 93 f; BGH, Beschl. v. 4. November 2004 - IX ZB 70/03, aaO).

  • BGH, 16.12.2004 - IX ZB 72/03

    Versagung der Stundung bei Verletzung von Mitwirkungspflichten des Schuldners

    Hinweis auf Restschuldbefreiung">20 Abs. 1 InsO hat der Schuldner dem Insolvenzgericht die Angaben zu machen, welche dieses zur Beurteilung benötigt, ob das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreicht, um die anfallenden Kosten zu decken (BGHZ 156, 92, 93 f; BGH, Beschl. v. 22. April 2004 - IX ZB 64/03, ZVI 2004, 281 f m.w.N.).
  • BGH, 13.10.2009 - VI ZR 288/08

    Darlegungs- und Beweispflichtigkeit der Bundesagentur für Arbeit für das Bestehen

    Hierunter fällt die Vorlage eines Verzeichnisses der Gläubiger und der Schuldner sowie einer Übersicht der Insolvenzmasse (vgl. etwa BGHZ 156, 92, 94; HK-Kirchhof, InsO, 4. Aufl., § 20 Rdn. 10; FK-InsO/Schmerbach, 5. Aufl., § 20 Rdn. 6; Braun/Kind, InsO, 3. Aufl., § 20 Rdn. 8), wozu nach § 36 Abs. 2 Nr. 1 InsO auch die Geschäftsbücher gehören.
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Rechtsprechung
   BGH, 17.07.2003 - IX ZB 10/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,633
BGH, 17.07.2003 - IX ZB 10/03 (https://dejure.org/2003,633)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2003 - IX ZB 10/03 (https://dejure.org/2003,633)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2003 - IX ZB 10/03 (https://dejure.org/2003,633)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1417
  • ZIP 2003, 1612
  • MDR 2003, 1441 (Ls.)
  • NZI 2003, 549
  • WM 2003, 1871
  • BB 2003, 2087
  • Rpfleger 2003, 608
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.06.2003 - IX ZB 453/02

    Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 17.07.2003 - IX ZB 10/03
    Hat das Insolvenzgericht angeordnet, daß Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, rechtfertigt dies bei der gesonderten Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Verwalters keinen generellen Zuschlag von 10 % auf den Ausgangssatz von 25 % der Vergütung des endgültigen Verwalters (Ergänzung zum Senatsbeschl. v. 24. Juni 2003 - IX ZB 453/02, z.V.b.).

    Der Senat hat es zwar im Ausgangspunkt für angemessen gehalten, dem vorläufigen Insolvenzverwalter 25 % der Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters zuzubilligen (BGH, Beschl. v. 24. Juni 2003 - IX ZB 453/02, z.V.b.).

  • BGH, 04.07.2002 - IX ZB 31/02

    Zulässigkeit der Insolvenz-Rechtsbeschwerde; Festsetzung der

    Auszug aus BGH, 17.07.2003 - IX ZB 10/03
    Damit sind die Vergütungsregeln für den Insolvenzverwalter im Rahmen der §§ 10, 11 Abs. 1 InsVV nicht schematisch, sondern in einer den Besonderheiten angepaßten Weise auf den vorläufigen Insolvenzverwalter zu übertragen (vgl. BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2000 - IX ZB 105/00, ZIP 2001, 296, 300; v. 4. Juli 2002 - IX ZB 31/02, ZIP 2002, 1459, 1460).

    Das Leistungsbild der entfalteten Verwaltertätigkeit muß im Einzelfall gewürdigt und zu dem Grundsatz einer leistungsangemessenen Vergütung (§ 21 Abs. 2 Nr. 1, § 63 InsO) in Beziehung gesetzt werden (BGH, Beschl. v. 4. Juli 2002 aaO; ebenso OLG Braunschweig NZI 2000, 321; Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV 3. Aufl. § 11 Rn. 33, 53 ff).

  • AG Potsdam, 06.02.2001 - 35 IN 297/00
    Auszug aus BGH, 17.07.2003 - IX ZB 10/03
    Demgegenüber macht die Rechtsbeschwerde darauf aufmerksam, daß für den vorläufigen Verwalter mit Zustimmungsvorbehalt sowohl in der Rechtsprechung (OLG Dresden ZIP 2002, 1365, 1366; LG Wiesbaden InVo 2000, 165; AG Potsdam DZWIR 2001, 259) als auch im Schrifttum (MünchKomm-InsO/Nowak, § 11 InsVV Rn. 12; Eickmann, Vergütungsrecht 2. Aufl. § 11 Rn. 14) generell eine Erhöhung auf 35 % befürwortet werde.
  • OLG Braunschweig, 22.03.2000 - 2 W 269/99

    Bemessung der Vergütung für den vorläufigen Insolvenzverwalter; Festsetzung der

    Auszug aus BGH, 17.07.2003 - IX ZB 10/03
    Das Leistungsbild der entfalteten Verwaltertätigkeit muß im Einzelfall gewürdigt und zu dem Grundsatz einer leistungsangemessenen Vergütung (§ 21 Abs. 2 Nr. 1, § 63 InsO) in Beziehung gesetzt werden (BGH, Beschl. v. 4. Juli 2002 aaO; ebenso OLG Braunschweig NZI 2000, 321; Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV 3. Aufl. § 11 Rn. 33, 53 ff).
  • OLG Dresden, 26.06.2002 - 13 W 144/02

    Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde im Insolvenzverfahren;

    Auszug aus BGH, 17.07.2003 - IX ZB 10/03
    Demgegenüber macht die Rechtsbeschwerde darauf aufmerksam, daß für den vorläufigen Verwalter mit Zustimmungsvorbehalt sowohl in der Rechtsprechung (OLG Dresden ZIP 2002, 1365, 1366; LG Wiesbaden InVo 2000, 165; AG Potsdam DZWIR 2001, 259) als auch im Schrifttum (MünchKomm-InsO/Nowak, § 11 InsVV Rn. 12; Eickmann, Vergütungsrecht 2. Aufl. § 11 Rn. 14) generell eine Erhöhung auf 35 % befürwortet werde.
  • BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 17.07.2003 - IX ZB 10/03
    Damit sind die Vergütungsregeln für den Insolvenzverwalter im Rahmen der §§ 10, 11 Abs. 1 InsVV nicht schematisch, sondern in einer den Besonderheiten angepaßten Weise auf den vorläufigen Insolvenzverwalter zu übertragen (vgl. BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2000 - IX ZB 105/00, ZIP 2001, 296, 300; v. 4. Juli 2002 - IX ZB 31/02, ZIP 2002, 1459, 1460).
  • BGH, 18.12.2003 - IX ZB 50/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat diese Frage bislang noch nicht zu entscheiden gehabt (in dem Senatsbeschl. v. 14. Dezember 2000 - IX ZB 105/00, BGHZ 146, 165 = ZIP 2001, 165 wurde sie - entgegen Lorenz, aaO - nicht behandelt; Entsprechendes gilt für die Beschl. v. 24. Juni 2003 - IX ZB 453/02, NZI 2003, 547, 548 und v. 17. Juli 2003 - IX ZB 10/03, NZI 2003, 549).
  • BGH, 16.06.2005 - IX ZB 264/03

    Umfang der vergütungspflichtigen Tätigkeiten des vorläufigen schwachen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es im Ausgangspunkt angemessen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter 25 v.H. der Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters zuzubilligen (BGH, Beschl. v. 24. Juni 2003 - IX ZB 453/02, ZIP 2003, 1759; v. 17. Juli 2003 - IX ZB 10/03, ZIP 2003, 1612; v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, ZIP 2004, 1555, 1557).

    Hat das Insolvenzgericht angeordnet, daß Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, rechtfertigt dies bei der gesonderten Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Verwalters keinen generellen Zuschlag auf den Ausgangssatz von 25 % (BGH, Beschl. v. 17. Juli 2003 aaO, v. 8. Juli 2004 aaO).

    Das Leistungsbild der entfalteten Verwaltertätigkeit muß dabei im Einzelfall gewürdigt und eine leistungsangemessene Vergütung (§ 21 Abs. 2 Nr. 1, § 63 InsO) festgesetzt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 17. Juli 2003 - IX ZB 10/03 aaO).

  • BGH, 16.06.2005 - IX ZB 285/03

    Rechtsfolgen des Verschlechterungverbots im Beschwerdeverfahren betreffend die

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es im Ausgangspunkt angemessen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter 25 v.H. der Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters zuzubilligen (BGH, Beschl. v. 24. Juni 2003 - IX ZB 453/02, ZIP 2003, 1759; v. 17. Juli 2003 - IX ZB 10/03, ZIP 2003, 1612).

    Von diesem Ausgangssatz aus sind beim "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt je nach der konkreten Art und Weise, wie er von seinen Befugnissen Gebrauch gemacht hat, Zu- und Abschläge vorzunehmen (BGH, Beschl. v. 17. Juli 2003 - IX ZB 10/03, aaO).

    Hierbei muß das Leistungsbild der entfalteten Verwaltertätigkeit im Einzelfall gewürdigt und zu dem Grundsatz einer leistungsangemessenen Vergütung (§ 21 Abs. 2 Nr. 1, § 63 InsO) in Beziehung gesetzt werden (BGH, Beschl. v. 17. Juli 2003 - IX ZB 10/03, aaO).

  • LG Bielefeld, 15.07.2004 - 23 T 280/04

    Festsetzung der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters; Einbeziehung

    Dabei sind die Vergütungsregeln für den Insolvenzverwalter im Rahmen der §§ 10, 11 Abs. 1 InsVV nicht schematisch, sondern in einer den- Besonderheiten angepassten Weise auf den vorläufigen Insolvenzverwalter zu übertragen (vgl. BGH, ZInsO 1, 165 (168)a BGH, ZIP 2002, 1459 (1460); BGH, ZIP 2003, 1612 [BGH 17.07.2003 - IX ZB 10/03] ).

    Dabei ist in der Regel davon auszugehen, dass im Ausgangspunkt eine Vergütung des -vorläufigen Insolvenzverwalters in Höhe von 25 % der Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters für angemessen gehalten wird (BGH, ZIP 2003, 1612 [BGH 17.07.2003 - IX ZB 10/03] ; BGH, ZInsO 2003, 748 (749) [BGH 17.07.2003 - IX ZB 10/03] ).

    Die Vergütungsregeln für den Insolvenzverwalter sind im Rahmen der §§ 10, 11 Abs. 1 InsVV in einer den Besonderheiten angepassten Weise auf den vorläufigen Insolvenzverwalter zu übertragen (vgl. BGH, ZIP 2001, 296; ZIP 2002, 1459 (1460); BGH, ZIP 2003, 1612 [BGH 17.07.2003 - IX ZB 10/03] ).

    Das Leistungsbild der entfalteten Verwaltertätigkeit muss im Einzelfall gewürdigt und zu dem Grundsatz einer leistungsangemessenen Vergütung ( § 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO ) in Beziehung gesetzt werden (BGH, ZIP 2001, 296 (300); ZIP 2003, 1612 [BGH 17.07.2003 - IX ZB 10/03] ; OLG Braunschweig, NZI 2000.321; Haarmeyer/ Wutzke/ Förster, InsVV , §.11 Rdnr. 33, 53 f.).

  • BGH, 12.01.2006 - IX ZB 127/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Ünternehmensübertragung im

    Das gilt auch dann, wenn das Insolvenzgericht einen allgemeinen Zustimmungsvorbehalt angeordnet hat (BGH, Beschl. v. 17. Juli 2003 - IX ZB 10/03, ZIP 2003, 1612).
  • BGH, 08.07.2004 - IX ZB 589/02

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Ein Vergütungssatz von 25 % der Staffelvergütung gemäß § 2 InsVV ist beim vorläufigen Insolvenzverwalter als Ausgangssatz angemessen (BGH, Beschl. v. 24. Juni 2003 - IX ZB 453/02, WM 2003, 1869, 1870; v. 17. Juli 2003 - IX ZB 10/03, ZIP 2003, 1612).
  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 268/04

    Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen

    Das Leistungsbild der entfalteten Tätigkeit muss im Einzelfall gewürdigt und zu dem Grundsatz einer leistungsangemessenen Vergütung (§ 21 Abs. 2 Nr. 1, § 63 InsO) in Beziehung gesetzt werden (BGH, Beschl. v. 17. Juli 2003 - IX ZB 10/03, NZI 2003, 549).
  • BGH, 14.02.2008 - IX ZB 181/04

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde des vorläufigen Insolvenzverwalters gegen die

    c) Der Senat hat bereits entschieden, dass die Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts für sich genommen nicht zu einer Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Verwalters führt (BGH, Beschl. v. 17. Juli 2003 - IX ZB 10/03, ZIP 2003, 1612; v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 268/04, WM 2006, 534, 536).

    Das Leistungsbild der entfalteten Verwaltertätigkeit muss im Einzelfall gewürdigt und zu dem Grundsatz der leistungsangemessenen Vergütung in Beziehung gesetzt werden (BGH, Beschl. v. 17. Juli 2003, aaO).

  • BGH, 06.04.2006 - IX ZB 109/05

    Höhe der Vergütung eines vor dem 01.01.2004 bestellten vorläufigen

    Diese Regelung nimmt Bezug auf die Rechtsprechung des Senats zum früheren Recht, wonach ein Vergütungssatz von 25 % der Staffelvergütung gemäß § 2 Abs. 1 InsVV beim vorläufigen Insolvenzverwalter als Ausgangssatz anzusehen war (BGH, Beschl. v. 24. Juni 2003 - IX ZB 453/02, WM 2003, 1869, 1870; v. 17. Juli 2003 - IX ZB 10/03, ZIP 2003, 1612; v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, ZIP 2004, 1555, 1557; vgl. auch amtliche Begründung zu Art. 1 Nr. 4 der Änderungsverordnung, aaO).
  • OLG Köln, 25.08.2004 - 2 U 91/04

    Kein Aussonderungsrecht des Einlieferers an Versteigerungserlös bei Insolvenz des

    Ein Aussonderungsberechtigter, der damit einverstanden ist, daß über sein Recht verfügt wird, bedarf keines besonderen insolvenzrechtichen Schutzes (vgl. nur BGHZ 68, 199 [201] = NJW 1977, 901; BGH, NZI 2003, 549 [551]; MünchKomm/Ganter, InsO, 2001, § 48 Rn 27; Andres in Nerlich/Römmermann, Stand März 2004, § 48 Rn 9; Uhlenbruck, InsO, 12. Auflage 2003, § 48 Rn 15 mit weiteren umfangreichen Nachweisen aus der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung).

    Für eine Aussonderung - wie auch für die Ersatzaussonderung - ist es nämlich notwendig, daß der auszusondernde Gegenstand bzw. das Surrogat bestimmt oder jedenfalls bestimmbar im Vermögen des Schuldners vorhanden ist (BGH, NZI 2003, 549 [550]).

    Eine Aussonderung wegen eines bloßen Geldsummenanspruchs kennt die Rechtsordnung nicht (BGHZ 58, 257 [258] = NJW 1972, 872; BGH, NZI 2003, 549 [550]).

  • BGH, 16.11.2006 - IX ZB 302/05

    Umfang des Vermögens des Schuldners; Gewährung eines Zuschlags für die

  • BGH, 04.12.2003 - IX ZB 48/03

    Rechte des vorläufigen Insolvenzverwalters bei verzögerter Bearbeitung des

  • AG Dresden, 12.11.2004 - 558 IN 163/99

    Anforderungen an die Festsetztung der vorläufigen Vergütung eines

  • BGH, 12.07.2007 - IX ZB 82/03

    Vergütung des vorläufigen Treuhänders im Verbraucherinsolvenzeröffnungsverfahren;

  • BGH, 12.01.2006 - IX ZB 101/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Bearbeitung von

  • LG Cottbus, 02.09.2009 - 7 T 422/05

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Vergütungsanspruch des vorläufigen

  • BGH, 18.09.2003 - IX ZB 56/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • BGH, 04.12.2003 - IX ZB 69/03

    Verzinsung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • LG Lübeck, 23.05.2005 - 7 T 173/03

    Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters;

  • LG Dresden, 01.09.2005 - 5 T 1186/02

    Vergütungszuschlag i. H. v. 50 % auch bei nur kurzfristiger Fortführung eines

  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 19/03

    Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters

  • LG Cottbus, 02.09.2009 - T 422/05
  • LG Bielefeld, 28.11.2005 - 23 T 644/05

    Vergütung des Insolvenzverwalters; Abweichung von der Regelvergütung;

  • AG Bonn, 13.01.2006 - 98 IN 196/99

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Abweichen vom Regelsatz der

  • LG Kaiserslautern, 09.03.2005 - 1 T 340/04

    Begrenzung der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters auf einen

  • LG Traunstein, 26.08.2004 - 4 T 885/04

    Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung für einen vorläufigen

  • AG Landshut, 01.04.2005 - 3 IN 357/04

    Bestimmung der Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters; Bemessung der

  • AG Kleve, 25.11.2004 - 33 IN 83/04

    Höhe des Honorars des im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zur Erstellung eines

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