Rechtsprechung
| BGH, 30.09.2003 - XI ZR 232/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
mehr- rws-verlag.de
Kein Mitverschulden des Scheckausstellers gegenüber Schadensersatzansprüchen wegen grob fahrlässiger Hereinnahme von abhanden gekommenen Schecks durch Zurechnung des Verschuldens des betrügerischen Angestellten
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mitverschulden des Kontoinhabers bei Schadensersatzansprüchen gegen die Bank wegen fahrlässiger Hereinnahme abhanden gekommener Schecks
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Scheckrecht - fahrlässiger Hereinnahme abhanden gekommener Schecks
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Zurechnung betrügerischer Scheckeinreichung durch Angestellten bei sachgerechtem Kontrollsystem des Scheckausstellers
Kurzfassungen/Presse (2)
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 254, 989, 990; ScheckG Art. 21
Keine Zurechnung betrügerischer Scheckeinreichung durch Angestellten bei sachgerechtem Kontrollsystem des Scheckausstellers
Besprechungen u.ä.
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Kein Mitverschulden des Scheckausstellers gegenüber Schadensersatzansprüchen wegen grob fahrlässiger Hereinnahme von abhanden gekommenen Schecks durch Zurechnung des Verschuldens des betrügerischen Angestellten
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2004, 45
- ZIP 2003, 2196
- MDR 2004, 163
- WM 2003, 2286
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 03.02.2004 - XI ZR 125/03
Bankenrecht - Einlösung eines Schecks eines nichtbevollmächtigten Mitarbeiters
Die Anschlußrevision ist gemäß § 554 Abs. 2 Satz 1 ZPO auch dann statthaft, wenn die Revision nicht zugelassen worden ist (…vgl. auch Begr.RegE ZPO-RG, BT-Drucks. 14/4722, S. 107 f.; BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - KZR 32/02, WM 2003, 2020, 2021, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; Senat, Urteil vom 30. September 2003 - XI ZR 232/02, WM 2003, 2286, 2287).Sie muß auch nicht denselben Streitstoff betreffen, auf den sich die Zulassung der Revision des Beklagten bezieht (BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - KZR 32/02, WM 2003, 2020, 2021, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; Senat, Urteil vom 30. September 2003 - XI ZR 232/02, WM 2003, 2286, 2287).
- BGH, 05.12.2006 - X ZR 165/03
AGB - Sittenwidriger Frachtvertrag bei Transport- und Haftungsausschluss
Denn die Anschlussrevision ist auch dann statthaft, wenn die Revision für den Revisionsbeklagten nicht zugelassen worden ist, sofern mit der Anschlussrevision ein Anspruch zur Überprüfung gestellt wird, der mit dem Streitgegenstand der Hauptrevision jedenfalls in unmittelbarem rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang steht (BGHZ 155, 189, 191 f.; BGH, Urt. v. 30.9.2003 - XI ZR 232/02, WM 2003, 2286, 2287). - BGH, 25.06.2009 - IX ZR 98/08
Zum Rechtserwerb vorausabgetretener Kontokorrentforderungen bei Insolvenz
Die Anschlussrevision ist nach § 554 Abs. 2 Satz 1 ZPO dann, wenn die Revision für den Revisionsbeklagten nicht zugelassen worden ist, jedenfalls unter der Voraussetzung statthaft, dass sie einen Anspruch zur Überprüfung stellt, welcher mit dem Streitgegenstand der Hauptrevision in unmittelbarem rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang steht (…BGH, Urt. v. 5. Dezember 2006 - X ZR 165/03, NJW 2007, 997, 998 Rn. 6; zum alten Recht vgl. bereits BGHZ 148, 156, 159 f ; siehe außerdem BGH, Urt. v. 30. September 2003 - XI ZR 232/02, WM 2003, 2286, 2287; BGHZ 155, 189, 191 f ;… BGH, Urt. v. 23. November 2005 - XII ZR 51/03, NJW 2006, 1794).
- OLG Karlsruhe, 03.04.2007 - 17 U 292/05
Ungeprüfte Einlösung von unterschlagenen Verrechnungsschecks - Bank muss …
Dass der Streithelfer die Überwachungsmaßnahmen der Klägerin mit krimineller Energie umgehen konnte, begründet den Vorwurf eines Mitverschuldens seitens der Klägerin nicht (BGH WM 2003, 2286).Dies geht zu Lasten der Beklagten, der insoweit die Beweislast obliegt (BGH WM 2003, 2286).
- BGH, 22.03.2006 - IV ZR 6/04
Immobilien - Tatbestandswirkung eines Restitutionsbescheids für DDR-Grundstück
Es kann demnach offen bleiben, ob aufgrund § 554 Abs. 2 Satz 1 ZPO, wonach die Anschließung u.a. auch statthaft ist, wenn die Revision nicht zugelassen worden ist, an der vorgenannten Rechtsprechung festgehalten werden kann (…dies bejahend MünchKomm-ZPO/Wenzel, 2. Aufl § 554 Rdn. 6; wohl auch Müller, ZZP 2002 (115), 215, 222 f.;… Stackmann, Rechtsbehelfe im Zivilprozess, Kap. 2 Rdn. 65;… ablehnend Ball in Musielak, ZPO 4. Aufl. § 554 Rdn. 4; obiter BAG, AP TVG § 1 Tarifverträge: Musiker Nr. 19 unter B I; offen gelassen in BGH, Urteile vom 3. Februar 2004 - XI ZR 125/03 - NJW 2004, 1315 unter II B 1 b; vom 30. September 2003 - XI ZR 232/02 - NJW-RR 2004, 45 unter II 2 a bb; BGHZ 155, 189, 192 f.; BGH, Beschluss vom 23. Februar 2005 - II ZR 147/03 - BGH-Report 2005, 935 unter II 1). - BGH, 12.07.2005 - XI ZR 412/04
Voraussetzungen des Zahlungsanspruchs des Vertragsunternehmens gegen das …
Die Anschlußrevision, die dieselben Gegenforderungen der Beklagten wie die Revision betrifft, ist zulässig (vgl. Senat, BGHZ 158, 1, 10 und Urteil vom 30. September 2003 - XI ZR 232/02, WM 2003, 2286, 2287). - BGH, 21.07.2005 - IX ZR 6/02
Keine umfassende Beratungspflicht des Steuerberaters bei eingeschränktem Mandat
Der Klägerin oblag die Beweislast zwar insofern, als sie mit der behaupteten Anfrage - in Verbindung mit der angeblichen Antwort des Dr. R. - eine zusätzliche Pflichtverletzung der Beklagten geltend gemacht hat; soweit aus dem Unterlassen der Anfrage ein Mitverschulden an der Schadensentstehung hergeleitet wird, muß jedoch die Beklagte beweisen, daß sie nicht von der Klägerin um Rat gefragt worden ist (vgl. BGHZ 91, 243, 260; BGH, Urt v. 30. Mai 2001 - VIII ZR 70/00, ZIP 2001, 1461, 1462; v. 30. September 2003 - XI ZR 232/02, ZIP 2003, 2196, 2198). - BGH, 08.11.2012 - VII ZR 199/11
Verfahrensrecht - Wie konkret muss zum Vertragsschluss vorgetragen werden?
aa) Sachvortrag ist erheblich, wenn Tatsachen vorgetragen werden, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, den geltend gemachten Anspruch zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 2003 - XI ZR 232/02, NJW-RR 2004, 45 m. w. N.). - BGH, 22.03.2006 - VIII ZR 173/04
Handelsrecht- Beendigung eines Vertragshändlerverhältnisses:analog § 89 b …
Im Hinblick auf die Regelung des § 554 Abs. 2 Satz 1 ZPO, nach der die Statthaftigkeit der Anschließung nicht voraussetzt, dass auch für den Anschlussrevisionskläger die Revision zugelassen worden ist, kann eine Anschlussrevision bei beschränkter Zulassung der Revision auch dann eingelegt werden, wenn die Anschlussrevision nicht den Streitstoff betrifft, auf den sich die Zulassung bezieht (BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - KZR 32/02, NJW 2003, 2525 unter I; Urteil vom 30. September 2003 - XI ZR 232/02, WM 2003, 2286 = NJW-RR 2004, 45 unter II 2 a aa; Urteil vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 281/03, NJW 2004, 3174 unter II B 1). - BGH, 13.01.2005 - VII ZR 28/04
Bauvertrag - Keine Sicherheit nach § 648a BGB: Leistungsverweigerungsrecht?
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Anschlußrevision gemäß § 554 Abs. 2 Satz 1 ZPO auch dann statthaft, wenn die Zulassung der Revision selbst auf Teile des Streitgegenstandes beschränkt ist und die Anschließung nicht denselben Streitstoff betrifft, auf den sich die Zulassung der Revision des Rechtsmittelgegners bezieht (BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - KZR 32/02, BGHZ 155, 189, 191 f.; Urteil vom 30. September 2003 - XI ZR 232/02, NJW-RR 2004, 45, 46). - LAG Niedersachsen, 09.11.2009 - 9 Sa 1573/08
Zurechnung einer Äußerung eines Kollegen an den Arbeitgeber gemäß § 278 BGB …
- OLG Hamm, 11.05.2005 - 8 U 156/04
Neuer Sachvortrag in der Berufungsbegründung infolge fehlender Substantiierung in …
- LAG Hessen, 25.06.2012 - 17 Sa 1644/11
- LG Saarbrücken, 28.11.2011 - 9 O 261/10
- OLG Bamberg, 29.07.2004 - 1 U 44/04
Schadenersatz gegen Bank wegen Einlösung eines abhanden gekommenen und von einem …
- OLG Brandenburg, 16.02.2011 - 3 U 84/10
Mietrecht - Mietvertrag unter Bedingung
- OLG Brandenburg, 28.11.2006 - 3 U 89/06
Pachtrecht - Voraussetzungen einer arglistigen Täuschung
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