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   OLG Frankfurt, 04.11.2003 - 8 U 24/03   

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https://dejure.org/2003,3327
OLG Frankfurt, 04.11.2003 - 8 U 24/03 (https://dejure.org/2003,3327)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.11.2003 - 8 U 24/03 (https://dejure.org/2003,3327)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. November 2003 - 8 U 24/03 (https://dejure.org/2003,3327)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    KAGG §§ 19, 20
    Keine Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit des Verkaufsprospekts bei im Rahmen der Anlagepolitik fehlendem ausdrücklichen Hinweis auf Anlage im Neuen Markt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KAGG § 19 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 4 § 20 Abs. 1 S. 2
    Zulässigkeit der Schwerpunktbildung durch einen Publikums-Fonds

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 623
  • NJW-RR 2005, 800 (Ls.)
  • ZIP 2003, 2201
  • WM 2003, 2460
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2003 - 8 U 24/03
    Zu den Anforderungen, die an einen Prospekt zu stellen sind, der für den Erwerb von Aktien außerhalb der geregelten Aktienmärkte wirbt, hat der BGH in NJW 1993, 2865 ff. (BGH v. 5.7.1993 - II ZR 194/92, MDR 1993, 1068 = AG 1994, 32 = NJW 1993, 2865 ff.) ausgesprochen, dass den Beteiligungsinteressenten ein zutreffendes Bild von der angebotenen Kapitalbeteiligung zu vermitteln sei.

    Dazu gehöre, dass sämtliche Umstände, die für die Entschließung der mit dem Prospekt angesprochenen Anlageinteressenten von Bedeutung sind oder sein können, richtig und vollständig dargestellt würden (BGH v. 5.7.1993 - II ZR 194/92, MDR 1993, 1068 = AG 1994, 32 = NJW 1993, 2865 ff.).

  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 175/81

    Prospekthaftung einer Bank - Ausgabe von Inhaberaktien zur Deckung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2003 - 8 U 24/03
    Für die gleich gelagerte Frage zum notwendigen Inhalt von Prospekten für die Emission von Aktien an der Börse (§ 44 BörsG) hat der BGH ausgeführt, dass es für die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Prospekts nicht allein auf die darin wiedergegebenen Einzeltatsachen, sondern wesentlich darauf ankommt, welches Gesamtbild er durch seine Aussagen von den Verhältnissen und der Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage des Unternehmens, dessen Papiere zum Kauf angeboten werden, dem interessierten Publikum vermittelt (BGH v. 12.7.1982 - II ZR 175/81, MDR 1983, 33 = AG 1982, 278 = WM 1982, 862 f. = NJW-RR 1994 ff.).
  • BGH, 10.04.1978 - II ZR 103/76

    Haftung einer Anlagevermittlungsgesellschaft bei mangelnder Aufklärung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2003 - 8 U 24/03
    Ansprüche aus der allgemeinen zivilrechtlichen Prospekthaftung werden durch die investmentrechtliche Prospekthaftung zwar nicht ausgeschlossen (BGH WM 1978, 611 f.).
  • BGH, 14.07.1998 - XI ZR 173/97

    Unternehmensberichtshaftung der emissionsbegleitenden Bank; Begriff des böslichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2003 - 8 U 24/03
    Die vom LG hierfür zitierte BGH-Rspr. NJW 1998, 3345 f. (BGH v. 14.7.1998 - XI ZR 173/97, MDR 1998, 1234 = AG 1998, 520 = NJW 1998, 3345) betrifft die Haftung einer emissionsbegleitenden Bank für einen unvollständigen Unternehmensbericht gem. §§ 45, 73, 77 BörsG.
  • LG Frankfurt/Main, 20.12.2002 - 21 O 15/02

    Die Angabe des Anlageziels "Neuer Markt" nur in einem Halbjahresbericht steht der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2003 - 8 U 24/03
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20.12.2002 verkündete Urteil des LG Frankfurt am Main, Az.: 2/21 O 15/02, abgeändert.
  • BGH, 22.02.2005 - XI ZR 359/03

    Prospekthaftungsansprüche nach § 20 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften

    Das Berufungsgericht (WM 2003, 2460) hat sie abgewiesen.
  • OLG Frankfurt, 19.04.2005 - 8 U 261/02

    Kapitalanlegerverlust bei Investmentfondsbeteiligung: Ausschluss einer Haftung

    Dabei ist auf die Verständnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Anlegers abzustellen, dem gegebenenfalls deutlich werden soll, dass es sich um spekulative und riskante Anlagen handelt (vgl. Senatsurteil vom 4.11.2003 - 8 U 24/03 - OLGR 2004, 110 f).

    Der ausdrücklichen Nennung des Neuen Marktes als Investitionsziel und der damit verbundenen besonderen Risiken bedurfte es bei dieser Sachlage ebenso wenig wie einer Abänderung des Verkaufsprospekts, nachdem Investitionen tatsächlich im Neuen Markt stattfanden (vgl. auch Senatsurteil vom 4.11.2003 - 8 U 24/03 - a.a.O.).

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