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   BGH, 27.09.2002 - V ZR 218/01   

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https://dejure.org/2002,1038
BGH, 27.09.2002 - V ZR 218/01 (https://dejure.org/2002,1038)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2002 - V ZR 218/01 (https://dejure.org/2002,1038)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2002 - V ZR 218/01 (https://dejure.org/2002,1038)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 138 D Abs. 1
    Vermutung der verwerflichen Gesinnung bei grobem Mißverhältnis von Leistung und Kaufpreis

  • Prof. Dr. Lorenz

    Erfordernis und Vermutung der verwerflichen Gesinnung beim wucherähnlichen Rechtsgeschäft (§ 138 I BGB): Bedeutung des objektiven Wertverhältnisses

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bebaubarkeit eines Grundstücks als wesentliche Eigenschaft - Krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Ggegenleistung - Verwerfliche Gesinnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sittenwidrigkeit, keine - bei schwieriger Bewertung

  • Judicialis

    BGB § 138 D Abs. 1

  • ra.de
  • RA Kotz

    Baulandverkauf - nichtig bei Missverhältnis von Verkaufspreis und Wert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1
    Begriff des Bauerwartungslandes; Verkauf eines Grundstücks unter Wert

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann handelt es sich um Bauerwartungsland?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sittenwidrigkeit eines Kaufvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Immobilienkauf sittenwidrig? (IBR 2003, 105)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 283
  • NJW 2003, 283
  • MDR 2003, 148
  • WM 2003, 642
  • DB 2003, 1383 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.07.2002 - V ZR 240/01

    Widerlegung der tatsächlichen Vermutung für eine verwerfliche Gesinnung bei

    Auszug aus BGH, 27.09.2002 - V ZR 218/01
    Der Schluß allein von dem Vorliegen einer besonders groben Äquivalenzstörung auf eine subjektiv unlautere Ausnutzung eines den Benachteiligten in seiner Entscheidungsfreiheit hemmenden Umstands ist dann nicht zulässig (s. BGHZ 146, 298, 305; Urt. v. 21. März 1997, V ZR 355/95, WM 1997, 1155, 1156; Urt. v. 19. Juli 2002, V ZR 240/01, Umdr.

    Wenn sie in dieser Situation das Risiko der, auch künftigen, Nichtbebaubarkeit so hoch veranschlagt haben, daß sie einen nur relativ geringen Kaufpreis von 9.000 DM vereinbarten, so kommt darin eine von beiden Parteien als angemessen angesehene Bewertung des Preis-Leistungsverhältnisses zum Ausdruck, die den Schluß auf eine verwerfliche Gesinnung des später von dem Geschäft Begünstigten nicht erlaubt (vgl. auch Senat, Urt. v. 19. Juli 2002, V ZR 240/01, aaO).

  • BGH, 14.12.1959 - V ZR 197/58

    Prozeßführungsbefugnis als Prozeßvoraussetzung

    Auszug aus BGH, 27.09.2002 - V ZR 218/01
    Die Erklärung des Prozeßbevollmächtigten des Klägers in der mündlichen Verhandlung, der Kläger sei möglicherweise prozeßunfähig, gibt keine Veranlassung, der grundsätzlich auch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfenden Frage der Prozeßfähigkeit (vgl. Senat, BGHZ 31, 279, 281) nachzugehen.
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus BGH, 27.09.2002 - V ZR 218/01
    Der Schluß allein von dem Vorliegen einer besonders groben Äquivalenzstörung auf eine subjektiv unlautere Ausnutzung eines den Benachteiligten in seiner Entscheidungsfreiheit hemmenden Umstands ist dann nicht zulässig (s. BGHZ 146, 298, 305; Urt. v. 21. März 1997, V ZR 355/95, WM 1997, 1155, 1156; Urt. v. 19. Juli 2002, V ZR 240/01, Umdr.
  • BGH, 21.03.1997 - V ZR 355/95

    Sittenwidrigkeit der Veräußerung von Mietwohnungen wegen überhöhter Preise

    Auszug aus BGH, 27.09.2002 - V ZR 218/01
    Der Schluß allein von dem Vorliegen einer besonders groben Äquivalenzstörung auf eine subjektiv unlautere Ausnutzung eines den Benachteiligten in seiner Entscheidungsfreiheit hemmenden Umstands ist dann nicht zulässig (s. BGHZ 146, 298, 305; Urt. v. 21. März 1997, V ZR 355/95, WM 1997, 1155, 1156; Urt. v. 19. Juli 2002, V ZR 240/01, Umdr.
  • BGH, 04.02.1969 - VI ZR 215/67

    Störungen der Geistestätigkeit nach der Lebenserfahrung als Ausnahmeerscheinungen

    Auszug aus BGH, 27.09.2002 - V ZR 218/01
    Der Kläger hat nämlich keine Tatsachen vorgetragen, aus denen sich hinreichende Anhaltspunkte für eine Prozeßunfähigkeit ergeben (vgl. BGH, Urt. v. 4. Februar 1969, VI ZR 215/67, NJW 1969, 1574).
  • BGH, 26.11.1997 - VIII ZR 322/96

    Wirksamkeit eines von einem nicht mitwirkenden Richter unterschriebenen Urteils;

    Auszug aus BGH, 27.09.2002 - V ZR 218/01
    Ohnehin ist bei einem relativ geringen Wert der Kaufsache Zurückhaltung bei der Anwendung der Vermutungsregel geboten (vgl. BGH, Urt. v. 26. November 1997, VIII ZR 322/96, WM 1998, 932, 934), weil die Unter- bzw. Überschreitung des Kaufpreises um die Hälfte bzw. um das Doppelte umso weniger aussagekräftig ist, je geringer der absolute Wert der Sache ist.
  • BGH, 09.10.2009 - V ZR 178/08

    Wucherähnliches Rechtsgeschäft und verwerfliche Gesinnung

    Darauf kann aber nicht verzichtet werden, weil ein grobes Äquivalenzmissverhältnis allein nicht zur Nichtigkeit des Vertrags nach § 138 BGB führt und die tatsächliche Vermutung einer verwerflichen Gesinnung des davon begünstigten Vertragsteils durch den Vortrag besonderer Umstände erschüttert werden kann (Senat, BGHZ 160, 8, 15; Urt. v. 19. Juli 2002, V ZR 240/01, NJW 2002, 3165, 3166; Urt. v. 27. September 2002, V ZR 218/01, NJW 2003, 283, 284).
  • BGH, 23.06.2006 - V ZR 147/05

    Begriff des Mangels an Urteilsvermögen

    Als ein solcher Umstand kommt in Betracht, dass die Beurteilung des Verkehrswerts für die Vertragsparteien schwierig war, etwa weil es an einem funktionierenden Grundstücksmarkt fehlte (vgl. Senat, Urt. v. 21. März 1997, V ZR 355/95, WM 1997, 1155, 1156; vgl. auch Senat, Urt. v. 27. September 2002, V ZR 218/01, WM 2003, 642, 644); ähnlich kann es bei einem seltenen Objekt liegen, wenn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein repräsentativer Markt für vergleichbare Objekte nicht vorhanden war.
  • OLG Hamm, 26.03.2015 - 22 U 147/14

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufs bei spekulativer Bauerwartung

    Auch wenn dieser Preis den objektiven Marktwert - so ein solcher überhaupt feststellbar sein sollte - stark übersteigen sollte, wäre der Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Beklagten in Anbetracht der dargelegten, ungewöhnlich offenen Bewertungssituation verfehlt (vgl. BGH NJW 2003, 283 (284)).

    Ob es sich bei dem Kaufobjekt bereits um "Bauerwartungsland" i.S.v. § 5 Abs. 2 ImmoWertV handelt (vgl. dazu BGH NJW 2003, 283 (284)), kann dahinstehen, da - auch nach dem Ergebnis der mündlichen Anhörung der Parteien im Senatstermin - nicht feststellbar ist, dass sie den Begriff, wenn er denn bei den Vertragsverhandlungen wörtlich gefallen sein sollte, in diesem rechtstechnischen Sinne verstanden hätten.

  • OLG Naumburg, 13.05.2003 - 11 U 82/02

    Voraussetzungen der Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrags

    Abzustellen ist allein auf die objektiven, das Grundstück konkret betreffenden Umstände(BGH NJW 2003, 283, 284 m.w.N.).

    In diesem Fall ist der Schluss allein vom Vorliegen des besonders groben Missverhältnisses zwischen den auszutauschenden Leistungen auf eine subjektiv unlautere Ausnutzung eines den Benachteiligten in seiner Entscheidungsfreiheit hemmenden Umstandes nicht zulässig (BGH NJW 2003, 283, 284).

    Die Unrichtigkeit der subjektiven Vorstellungen erlaubt keinen Schluss auf die verwerfliche Gesinnung der Beklagten (BGH NJW 2003, 283, 284 m.w.N.).

  • OLG Koblenz, 13.11.2008 - 5 U 900/08

    Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung bei Geltendmachung von

    Denn unabhängig davon lässt sich die für eine Vertragsnichtigkeit erforderliche verwerfliche Gesinnung (vgl. BGH NJW 2003, 283, 284) des Beklagten nicht feststellen: Es ist unwiderlegt, dass der Beklagte - entsprechend dem Eindruck, den der Kläger und seine Ehefrau nach Proberitten auch selbst hatten - bei Vertragsschluss davon ausging, das Pferd sei problemlos zu handhaben.
  • BGH, 24.06.2010 - V ZR 225/09

    Sittenwidrigkeit bei Grundstücksgeschäften: Auffälliges Missverhältnis zwischen

    Allerdings ist bei einem relativ geringen Wert der Kaufsache Zurückhaltung bei der Anwendung der Vermutungsregel geboten, weil die Unterschreitung des Kaufpreises umso weniger aussagekräftig ist, je geringer der absolute Wert der Sache ist (Senat, Urt. v. 27. September 2002, V ZR 218/01, NJW-RR 283, 284; Krüger/Hertel, Der Grundstückskauf, 9. Aufl., Rdn. 75 m.w.N.).
  • BGH, 16.01.2004 - V ZR 166/03

    Rechtsstellung des Käufers von Bauerwartungsland

    Die daran geknüpfte Vermutung der verwerflichen Gesinnung des Begünstigten, also der Beklagten, wäre nämlich durch besondere Umstände erschüttert, so daß der Schluß allein von dem Vorliegen einer besonders groben Äquivalenzstörung auf eine subjektiv unlautere Ausnutzung eines den Benachteiligten in seiner Entscheidungsfreiheit hemmenden Umstands nicht zulässig wäre (Senat, Urt. v. 27. September 2002, V ZR 218/01, WM 2003, 642, 643 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2010 - 24 U 66/10

    Gewerberaummietrecht - Wann ist Mietzins sittenwidrig?

    So verhält es sich etwa, wenn der benachteiligte Teil als Kaufmann ein Darlehen aufnimmt (BGH NJW 1991, 1810), als freiberuflich tätiger Architekt einen Leasingvertrag abschließt (BGH NJW 1995, 1022), in den Fällen nicht gewerbsmäßiger Darlehnsgeber (BGH NJW-RR 1990, 1199), wenn der der Bank bürgende nahe Angehörige Mitgesellschafter des schuldenden Unternehmens ist (BGH NJW 1998, 894) oder in allen Fällen, in denen aufgrund besonderer Umstände eine Verhandlungsunterlegenheit gerade nicht nahe liegt (BGHReport 2001, 955 und MDR 2003, 148; BGHZ 146, 298 = NJW 2001, 1127 sub Nr. 11.2c jew. für Grundstücksgeschäfte; BGH MDR 2001, 1105 = NJW 2002, 55 und NJW-RR 2002, 8; NJW 2008, 3210, 3211 sub II.1b jew. für gewerbl.
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 23 U 67/10

    Wann ist Vergleich über Mängelbeseitigung sittenwidrig?

    Selbst wenn der Senat die tatsächliche Vermutung, dass ein auffälliges Missverhältnis für ein Handeln der Klägerin aus verwerflicher Gesinnung spricht, entgegen der vorstehenden Feststellungen gleichwohl anwenden wollte, wäre sie widerlegbar (vgl. BGH, Urteil vom 18.12.2007, a.a.O.; BGH, Urteil vom 27.09.2002, V ZR 218/01, NJW 2003, 283; Palandt-Ellenberger, a.a.O., § 138, Rn 34 a/c mwN) und wäre hier infolge der besonderen Umstände des vorliegenden Falles widerlegt.
  • OLG München, 22.08.2006 - 18 U 3979/04

    Baulandausweisung gegen Grundstücksabtretung

    Für die notarielle Praxis ist zu beachten, dass der BGH insoweit von einer Belehrungspflicht des Notars ausgeht, die nicht durch den Grundsatz der Unparteilichkeit ausgeschlossen wird.12 Notar Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz, Regen 11 Siehe nur DNotZ 1996, 983 ; NJW-RR 1998, 590 ; RNotZ 2001, 276; MDR 2002, 1242 und ZfIR 2003, 151 .
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2003 - 24 U 6/03

    "Energie- und Telekommunikationsberatung" als Verstoß gegen Rechtsberatungsgesetz

  • OLG Brandenburg, 15.01.2004 - 5 U 35/03

    Potenzieller Rücktritt von einem angeblich sittenwittrigenKaufvertrag

  • LG Karlsruhe, 01.07.2005 - 2 O 112/05

    Gesundheitsgefährdung durch eine Mobilfunkanlage: Beendigung eines

  • LG Schwerin, 22.05.2015 - 1 O 104/11

    Grundstückskaufvertrag: Nichtigkeit eines mit einer Körperschaft des öffentlichen

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