Rechtsprechung
OLG Dresden, 10.02.2004 - 8 U 2225/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch einer gemeinnützigen Stiftung gegen eine Bank wegen Beratungsfehlern im Zusammenhang mit der Anlage des Stiftungsvermögens in Aktien- und Rentenfonds; Antrag einer Stiftung auf Gewährung von Prozesskostenhilfe; Einsatz von Stiftungsvermögen zur ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 114 ff.; ZPO § 115; ZPO § 116 Abs. 1 Nr. 2
Keine PKH für Schadensersatzklage einer vermögenden gemeinnützigen Stiftung wegen fehlerhafter Anlageberatung - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Prozesskostenhilfe für Schadensersatzklage einer vermögenden gemeinnützigen Stiftung wegen fehlerhafter Anlageberatung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
ZPO § 116
Keine Pflicht der Bank, bei der Anlageberatung das stiftungsrechtliche Vermögenserhaltungsgebot zu wahren
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Gemeinnützige Stiftung; Prozesskostenfinanzierung; stiftungsrechtliches Vermögenserhaltungsgebot; Anlageberatung; Beratungsfehler
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 22.04.2003 - 4 O 971/03
- LG Leipzig, 11.11.2003 - 4 O 971/03
- OLG Dresden, 10.02.2004 - 8 U 2225/03
Papierfundstellen
- ZIP 2004, 1498
- WM 2004, 1278
- DB 2004, 923
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 21.07.1999 - I S 6/98
Gemeinnütziger Verein; PKH
Auszug aus OLG Dresden, 10.02.2004 - 8 U 2225/03
Das Gebot kann indes nicht zur Folge haben, die Klägerin von der Tragung der Prozesskosten freizustellen und diese Kosten dem Staat und damit letztlich der Allgemeinheit aufzuerlegen (ähnlich BFH, Beschluss vom 21.07.1999 - Az: I S 6/98 - zu einem gemeinnützigen Verein). - OLG Hamburg, 03.02.1987 - 5 W 2/87
Auszug aus OLG Dresden, 10.02.2004 - 8 U 2225/03
Dieses Ergebnis steht nicht im Widerspruch zu der von der Klägerin zitierten Entscheidung des OLG Hamburg (NJW-RR 1987, 894 = MDR 1987, 502).
- OLG Frankfurt, 21.06.2017 - 17 U 160/16
Anlageberatung: Keine generelle Unvereinbarkeit der Empfehlung geschlossener …
Abgesehen davon, dass es in erster Linie im Übrigen Aufgabe des Stiftungsvorstandes selbst ist, den aufsichtsrechtlichen Vorgaben gerecht zu werden (OLG Dresden, Beschluss vom 10.02.2004 - 8 U 2225/03 - , juris, Rn.18 f.), bedeutet die allgemein geltende Verpflichtung zur Erhaltung des Stiftungskapitals im Einklang mit der Argumentation der Beklagten keineswegs, dass lediglich Investitionen in Anlageprodukte mit garantiertem Kapitalerhalt zulässig gewesen wären.Wollte man die beratende Bank an der Empfehlung geschlossener Immobilienfonds gegenüber Stiftungen hindern, könnten die Stiftungsvorstände damit das Risiko der allein von ihnen getroffenen Anlageentscheidungen auf die sie beratenden Banken abwälzen (OLG Dresden, Beschluss vom 10.02.2004 - 8 U 2225/03 -, a.a.O., Rn.19).
- OLG Frankfurt, 28.01.2015 - 1 U 32/13
Bankenhaftung wegen für eine Stiftung nicht anlegergerechter Anlageberatung
Zum anderen spielen Fachkenntnisse des Anlegers in Bezug auf die Anlegergerechtigkeit der Beratung keine Rolle, weil sie keinen Schluss auf seine Risikobereitschaft zulassen; auch ein besonders kompetenter Kunde ist auf seine Anlageziele zu befragen, und ihm ist ein dafür geeignetes Produkt zu empfehlen (vgl. BGH NJW 2011, 1949, 1951); der von der Beklagten herangezogene, stiftungsrechtliche Grenzen des Anlegers als für den Anlageberater unerheblich einstufende Prozesskostenhilfe-Versagungsbeschluss des OLG Dresden vom 10. 2.2004 (8 U 2225/03, OLGR 2005, 14 f.) ist durch die genannte Entscheidung des BGH überholt. - OLG Bamberg, 11.05.2009 - 4 U 92/08
WIrksames Swapgeschäft eines Kommunalunternehmens
Ein Wertpapierdienstleister ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Beratung eines kommunalen Versorgungsunternehmens auch auf das Bestehen eines allgemeinen Spekulationsverbots oder gar auf die Frage einer "möglichen" Unvereinbarkeit des beabsichtigten Geschäfts mit diesem Verbot (bzw. den entsprechenden Verwaltungsvorschriften) zu erstrecken (im Anschluss an OLG Dresden ZIP 2004, 1489 [richtig: ZIP 2004, 1498 - d. Red.] gegen OLG Naumburg WM 2005, 1313).Denn auch die Belange eines effektiven Anlegerschutzes erfordern es nicht, dass die Beraterseite gewissermaßen Aufgaben der staatlichen Rechtsaufsicht bzw. der auf Kundenseite gerade hierfür zuständigen Überwachungsgremien wahrnimmt (in diesem Sinne schon OLG Dresden ZIP 2004, 1498, 1499 für einen vergleichbar gelagerten Fall).
- OLG Köln, 13.08.2014 - 13 U 128/13
Schadensersatzansprüche einer kommunalen Gebietskörperschaft wegen des …
Die Annahme eines Beratungsverschuldens hätte also zur Folge, dass die Gemeinde das mit der Anlageentscheidung verbundene Risiko im Nachhinein auf das beratende Kreditinstitut abwälzen könnte (…vgl. OLG Bamberg, Urt. v. 11.5.2009 - 4 U 92/08, WM 2009, 1082;… OLG Frankfurt, Urt. v. 4.8.2010 - 23 U 230/08, juris Rn. 45;… ebenso OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.9.2007 - 6 U 122/06, WM 2008, 66 - Hinweis auf das Kreditaufnahmeverbot nach §§ 220 Abs. 2 S. 1, 222 SGB V; OLG Dresden, Beschl. v. 10.2.2004 - 8 U 2225/03, WM 2004, 1278 - Hinweis auf stiftungsrechtliche Verpflichtungen). - OLG Köln, 11.11.2015 - 13 U 159/13
Inanspruchnahme einer kommunalen Gebietskörperschaft aus einem Zins-Swap-Vertrag
Die Annahme eines Beratungsverschuldens unter diesem Aspekt hätte zur Folge, dass die Gemeinde das mit der Anlageentscheidung verbundene Risiko im Nachhinein auf das beratende Kreditinstitut abwälzen könnte (…vgl. OLG Bamberg, Urt. v. 11.5.2009 - 4 U 92/08, WM 2009, 1082;… OLG Frankfurt, Urt. v. 4.8.2010 - 23 U 230/08;… ebenso OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.9.2007 - 6 U 122/06, WM 2008, 66 - Hinweis auf das Kreditaufnahmeverbot nach §§ 220 Abs. 2 S. 1, 222 SGB V; OLG Dresden, Beschl. v. 10.2.2004 - 8 U 2225/03, WM 2004, 1278 - Hinweis auf stiftungsrechtliche Verpflichtungen). - OLG Frankfurt, 04.08.2010 - 23 U 230/08
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Umfang der Beratungspflicht bei …
Denn auch die Belange eines effektiven Anlegerschutzes erfordern es nicht, dass die Beraterseite gewissermaßen Aufgaben der staatlichen Rechtsaufsicht bzw. der auf Kundenseite gerade hierfür zuständigen Überwachungsgremien wahrnimmt (vgl auch OLG Dresden ZIP 2004, 1498, 1499). - KG, 13.04.2006 - 12 U 249/04
Prozesskostenhilfe: Zumutbarer Vermögenseinsatz bei einem Verein mit dem Zweck …
Tut er das nicht, verhält er sich unangemessen, da die Prozesskosten in erster Linie von ihm und nicht von der Allgemeinheit zu finanzieren sind (…vgl. Kalthoener u. a., a. a. O., Rn 253 m. w. N.; OLG Dresden, Beschluss vom 10. Februar 2004 - 8 U 2225/03 - WM 2004, 1498 = OLGR 2005, 14; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - VI ZB 26/05 - NJW 2006, 1068, 1070, nennt ein solches Verhalten "rechtsmißbräuchlich"). - LG Neuruppin, 05.09.2013 - 5 O 88/12
Kommunalrechtliches Spekulationsverbot und Anlageberatung zu Cross Currency Swap
Auch die Belange eines effektiven Anlegerschutzes erfordern es nicht, dass die Beraterseite die Aufgaben der staatlichen Rechtsaufsicht wahrnimmt (vgl. OLG Dresden, ZIP 2004, 1498, 1499).