Rechtsprechung
| BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01 |
Volltextveröffentlichungen (10)
mehr- IWW
- Prof. Dr. Lorenz
Geschäftsführung ohne Auftrag: Voraussetzungen des "Auch-fremden-Geschäfts" bei vertraglicher Verpflichtung gegenüber einem Dritten bzw. bei Haftung eines Dritten aus § 179 BGB
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 677, 683, 179
Handwerker können nicht aus GoA gegen Wohnungseigentümer vorgehen, wenn auftraggebende Hausverwaltung nicht zahlt - NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ansprüche des Werkunternehmers gegen die Wohnungseigentümer bei Abschluß eines Werkvertrages mit dem Verwalter
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Werkvertrag - Haftung des Mitbegünstigten bei Insolvenz des Auftraggebers?
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bauvertrag mit Mietverwalter schließt Zahlungsansprüche des Unternehmers gegenüber Eigentümer aus! (IBR 2004, 299)
- fgk.de
(Entscheidungsbesprechung)
§ 677 BGB; § 683 BGB
Rechtsinstitut der Geschäftsführung ohne Auftrag
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2004, 777 (Ls.)
- NJW-RR 2004, 81
- MDR 2004, 386 (Ls.)
- NZBau 2004, 34
- NZM 2004, 119
- ZMR 2004, 202
- NJ 2004, 227
- WM 2004, 1397
- BauR 2004, 134 (Ls.)
- BauR 2004, 333
- IBR 2004, 299
- ZfBR 2004, 154
Wird zitiert von ... (28)
- BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07
Mietrecht - Wertersatz für rechtsirrtümlich erbrachte Endrenovierungsarbeiten
Hierfür besteht grundsätzlich keine tatsächliche Vermutung; der Wille, ein solches Geschäft in erster Linie oder zumindest zugleich für einen anderen zu führen, muss vielmehr hinreichend deutlich nach außen in Erscheinung treten (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, WM 2004, 1397, unter III 2 a aa m.w.N.). - BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 66/04
Keine konkludente Vertragsannahme bei fehlender Willenserklärung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt Urteil vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, NJW-RR 2004, 81 = WM 2004, 1397, unter III 2 a aa m.w.Nachw.) kann eine Geschäftsbesorgung für einen anderen auch vorliegen, wenn der Geschäftsführer ein Geschäft nicht nur als eigenes, sondern auch als fremdes führt, d.h. in dem Bewußtsein und mit dem Willen, zumindest auch im Interesse eines anderen zu handeln.Dabei kann es genügen, daß das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003, aaO; Urteil vom 23. September 1999 - III ZR 322/98, NJW 2000, 72 = WM 1999, 2411, unter II 2 a, jeweils m.w.Nachw.).
- BGH, 03.03.2009 - XI ZR 41/08
Bürgschaft - Anspruch gegen Bürgen auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten
Bei einem objektiv eigenen ebenso wie bei einem neutralen Geschäft kann grundsätzlich nur dann eine Geschäftsführung für einen anderen vorliegen, wenn der Wille des Geschäftsführers zur vornehmlichen Wahrnehmung fremder Interessen nach außen hinreichend deutlich in Erscheinung tritt (BGHZ 40, 28, 30 f. ; 82, 323, 330 f. ; 114, 248, 249 f. ; 138, 281, 286 ; BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, WM 2004, 1397, 1399).Die Spezialregelung eines Ausgleichsanspruchs verdrängt die Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag, um Widersprüche zwischen den Wertungen einer gesetzlich angeordneten Rückgriffsregelung und der Risikoverteilung in den §§ 677 ff. BGB zu vermeiden (BGH, Urteile vom 23. September 1999 - III ZR 322/98, WM 1999, 2411, 2412 und vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, WM 2004, 1397, 1399 f.;… PWW/Fehrenbacher, BGB, 3. Aufl., § 677 Rdnr. 15;… Staudinger/Bergmann, BGB, Neubearb. 2006, vor § 677 ff. Rdnr. 196).
- BGH, 02.11.2006 - III ZR 274/05
Darlehen - Objektives Geschäft des Käufers bei Sicherheitsstellung für Darlehen
Ein Anspruch aus § 683 Satz 1 BGB setzt weiter voraus, dass der Geschäftsführer das Geschäft auch subjektiv nicht (nur) als eigenes, sondern (auch) als fremdes führt, also in dem Bewusstsein und mit dem Willen, zumindest auch im Interesse eines anderen zu handeln (Senatsurteil vom 23. September 1999 - III ZR 322/98 - NJW 2000, 72; BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01 - NJW-RR 2004, 81, 82 jew. m.w.N.).Bei objektiv fremden Geschäften, die schon ihrem Inhalt nach in einen fremden Rechts- und Interessenkreis eingreifen (z.B. Hilfe für einen Verletzten, BGHZ 33, 251, 254 ff; Abwendung der von einem unbeleuchteten Fahrzeug drohenden Gefahren, BGHZ 43, 188, 191 f; Tilgung fremder Schulden, BGHZ 47, 370, 371; Veräußerung einer fremden Sache, RGZ 138, 45, 48 f), wird regelmäßig ein ausreichender Fremdgeschäftsführungswille vermutet (…z.B.: Senat aaO; BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 aaO).
- OLG Köln, 12.06.2007 - 24 U 4/06
Treuwidrige Geltendmachung von Aufwendungsersatzansprüchen des …
Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mit zu besorgen, falls es sich um ein gleichzeitig fremdes Geschäft handelt (BGH NJW 1987, 188; 1999, 860; 2000, 72, 423; NJW-RR 2004, 81).Eine Geschäftsbesorgung für einen anderen kann auch dann vorliegen, wenn der Geschäftsführer zur Besorgung des Geschäfts einem Dritten gegenüber verpflichtet ist (BGH NJW 2000, 423; NJW-RR 2004, 81).
In solchen Fällen kommt eine Inanspruchnahme des Geschäftsherrn zwar nicht in Betracht, sofern die Verpflichtung auf einem mit dem Dritten wirksam geschlossenen Vertrag beruht, der Rechte und Pflichten des Geschäftsführers und insbesondere die Entgeltfrage umfassend regelt; denn eine solche umfassende Regelung der Entgeltfrage innerhalb der wirksamen Vertragsbeziehung ist hinsichtlich des Ausgleichs für die jeweils erbrachten Leistungen auch im Verhältnis zu Dritten grundsätzlich abschließender Natur (BGH NJW-RR 2004, 81).
Das gleiche gilt, wenn der Handelnde vom Gesetz zum unentgeltlichen Tätigwerden verpflichtet wird, er die Aufwendungen also kraft seiner besonderen Verpflichtung selbst tragen soll (BGH NJW 1987, 189; 1999, 860; NJW-RR 2004, 81) oder wenn Vorschriften des öffentlichen Rechts eine erschöpfende Regelung vorsehen, die einen Rückgriff auf die Grundsätze über die auftragslose Geschäftsführung nicht erlaubt (BGH NJW 1999, 860; NJW-RR 2004, 81).
- BGH, 16.11.2007 - V ZR 208/06
Immobilien - Bestimmbarkeit des Dritten reicht bei Vertrag zugunsten Dritter!
b) Der Fremdgeschäftsführungswille wird auch bei Geschäften, die, wie die Errichtung der Stellplatzanlage im vorliegenden Fall, zugleich objektiv eigene als auch objektiv fremde sind, vermutet (BGHZ 40, 28, 31;… BGH, Urt. v. 23. September 1999, III ZR 322/98, NJW 2000, 72; Urt. v. 21. Oktober 2003, X ZR 66/01, NJW-RR 2004, 81, 82). - BGH, 19.07.2007 - III ZR 20/07
Tätigwerden des THW und Erstattungsanspruch
Auch im allgemeinen bürgerlichen Recht sind Aufwendungsersatzansprüche nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag grundsätzlich dann nicht gegeben, wenn besondere Bestimmungen das Verhältnis zwischen Geschäftsführer und Geschäftsherrn abweichend regeln (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01 = NJW-RR 2004, 81, 83). - BGH, 28.06.2011 - VI ZR 184/10
Kostenersatz für Beseitigung einer Ölspur
Beruht die Verpflichtung des Geschäftsführers auf einem wirksam geschlossenen Vertrag, der die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers und insbesondere die Entgeltfrage umfassend regelt, kann ein Dritter, dem das Geschäft auch zugute kommt, nicht auf Aufwendungsersatz wegen einer Geschäftsführung ohne Auftrag in Anspruch genommen werden (vgl. BGH, Urteile vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01,NJW-RR 2004, 81, 83 und vom 15. April 2004 - VII ZR 212/03, NJW-RR 2004, 956). - BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 1/04
Keine konkludente Vertragsannahme bei fehlender Willenserklärung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt Urteil vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, NJW-RR 2004, 81 = WM 2004, 1397, unter III 2 a aa, m.w.Nachw.) kann eine Geschäftsbesorgung für einen anderen auch vorliegen, wenn der Geschäftsführer ein Geschäft nicht nur als eigenes, sondern auch als fremdes führt, d.h. in dem Bewußtsein und mit dem Willen, zumindest auch im Interesse eines anderen zu handeln.Dabei kann es genügen, daß das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003, aaO; Urteil vom 23. September 1999 - III ZR 322/98, NJW 2000, 72 = WM 1999, 2411, unter II 2 a, jeweils m.w.Nachw.).
- BGH, 15.04.2004 - VII ZR 212/03
Bauvertrag - Insolvenz des GU: Werklohn über GoA vom Bauherrn?
Die spätere Insolvenz des Vertragspartners ändert hieran nichts (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, BauR 2004, 333, 336). - BGH, 13.10.2005 - III ZR 346/04
Haftpflichtrecht - Gefährdungshaftung für Rohrleitungen
- BGH, 27.04.2005 - VIII ZR 140/04
Rechte des Stromabnehmers bei für ihn nicht erkennbaren Wechsel des …
- BGH, 21.06.2012 - III ZR 275/11
Kühlflüssigkeit auf Straße: Wer muss Beseitigen bezahlen?
- BGH, 28.06.2011 - VI ZR 191/10
Kostenerstattung für Beseitigung einer Ölspur
- OLG Stuttgart, 27.09.2006 - 14 U 11/06
Rückerstattungsanspruch nach den Kapitalerhaltungsregelungen, wenn die insolvente …
- OLG Brandenburg, 02.08.2006 - 7 U 70/05
Fremdgeschäftsführungswille bei Neuvermietungsbemühungen, Interesse des …
- BFH, 25.02.2009 - IX R 28/08
Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Darlehen für mittelbare Beteiligung - …
- OLG Brandenburg, 15.01.2009 - 5 U 170/06
Gesellschaftsrecht - Ansprüche aus Wärmelieferungsvertrag
- OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - Verg 58/09
Vergabe - Vergabe von Abschlepp- und Inkassodienstleistungen
- BGH, 22.03.2007 - IX ZR 206/04
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren
- OLG Köln, 05.06.2009 - 3 U 201/08
Erstattung der Kosten für den Einsatz einer Werksfeuerwehr zur Bergung von durch …
- OLG Brandenburg, 09.10.2007 - 11 U 72/07
Werkvertrag: Vergütungspflicht eines Ehegatten als Grundeigentümer für im Rahmen …
- OLG Brandenburg, 25.04.2007 - 7 U 134/06
Feststellungsklage: Schadensersatzanspruch wegen Beantragung staatlicher …
- BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 344/10
Musikinstrument - Instandsetzungskosten
- KG, 08.08.2005 - 20 U 125/04
Geschäftsführung ohne Auftrag: Aufwendungsersatzanspruch eines Krankenhauses …
- VG Göttingen, 19.05.2010 - 1 A 288/08
Aufwendungsersatzanspruch eines Tierarztes
- OLG Köln, 05.06.2009 - 3U201/08 BSch
- AG Gießen, 17.05.2011 - 43 C 517/10
