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   BGH, 13.02.2004 - V ZR 225/03   

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BGH, 13.02.2004 - V ZR 225/03 (https://dejure.org/2004,557)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2004 - V ZR 225/03 (https://dejure.org/2004,557)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2004 - V ZR 225/03 (https://dejure.org/2004,557)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 631, 433, 157
    In der Regel keine konkludente Verpflichtung zur Abtretung eigener Mängelrechte bei Weiterverkauf unter Gewährleistungsausschluss

  • Prof. Dr. Lorenz

    Gewährleistungsrecht, ergänzende Vertragsauslegung und stellvertretendes commodum (§ 285 BGB n.F.)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Weiterverkauf eines Grundstücks unter Gewährleistungsausschluss; Gewährleistungsansprüche des Zweitkäufers gegen den Erstverkäufer; Ergänzende Auslegung eines Kaufvertrags; Verpflichtung zur Abtretung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Erstverkäufer; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abtretung von Gewährleistungsansprüchen und Gewährleistungsausschluß; Weiterverkauf eines Grundstücks und Gewährleistungsausschluß

  • Judicialis

    BGB § 157 D

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 157
    Verpflichtung des Zweitverkäufers eines Grundstück zur Abtretung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Erstverkäufer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann Zweiterwerber Abtretung d. Gewährleistungsansprüche verlangen?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Weiterveräußerung eines Grundstücks unter Gewährleistungsausschluss: Verpflichtung zur Abtretung von Gewährleistungsansprüchen gegen Erstverkäufer?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 631, 433, 157
    In der Regel keine konkludente Verpflichtung zur Abtretung eigener Mängelrechte bei Weiterverkauf unter Gewährleistungsausschluss

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Grundstückskauf: Kann Käufer Abtretung von Gewährleistungsansprüchen gegen Erstverkäufer verlangen? (IBR 2004, 351)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1873
  • ZIP 2004, 955
  • MDR 2004, 869
  • DNotZ 2004, 779
  • WM 2004, 2125
  • DB 2004, 1610
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.12.1997 - V ZR 250/96

    Ergänzende Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 13.02.2004 - V ZR 225/03
    Zwar gehört die ergänzende Vertragsauslegung grundsätzlich in den Bereich tatrichterlicher Feststellungen und ist deshalb revisionsrechtlich nur darauf nachprüfbar, ob das Berufungsgericht Auslegungs- und Ergänzungsregeln oder Denk- oder Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände unbeachtet gelassen hat (Senat, BGHZ 111, 110, 115; Urt. v. 12. Dezember 1997, V ZR 250/96, NJW 1998, 1219, 1220; BGH, Urt. v. 17. April 2002, VIII ZR 297/01, WM 2002, 1229, 1230).

    Von einer planwidrigen Unvollständigkeit kann nur gesprochen werden, wenn der Vertrag aufgrund einer an objektiven Maßstäben orientierten Bewertung des Inhalts der getroffenen Vereinbarung und der daraus abgeleiteten Rechtsfolge (Senatsurt. v. 12. Dezember 1997, V ZR 250/96, NJW 1998, 1219) eine Bestimmung vermissen läßt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen (vgl. BGHZ 90, 69, 74; 77, 301, 304; Staudinger/Roth, BGB [2003], § 157 Rdn. 15).

  • BGH, 20.12.1996 - V ZR 259/95

    Arglistiges Verschweigen eines Ölschadens; Abtretung von

    Auszug aus BGH, 13.02.2004 - V ZR 225/03
    Beim Weiterverkauf eines Grundstücks unter Gewährleistungsausschluß ist für eine Verpflichtung zur Abtretung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Erstverkäufer im Wege ergänzender Vertragsauslegung nur dann Raum, wenn besondere Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß der Gewährleistungsausschluß dem Zweitkäufer Ansprüche gegen den Erstverkäufer nicht vorenthalten sowie den Erstkäufer wegen etwaiger Mängel nicht abschließend entlasten und vor unvorhersehbaren Rückwirkungen einer Inanspruchnahme des Erstverkäufers schützen sollte (Abgrenzung zum Senatsurt. v. 20. Dezember 1996, V ZR 259/95, NJW 1997, 652).

    a) Nicht zu beanstanden ist allerdings, daß das Berufungsgericht die Voraussetzungen, unter denen der Senat mit Urteil vom 20. Dezember 1996 (V ZR 259/95, NJW 1997, 652) eine Verpflichtung zur Abtretung etwaiger Gewährleistungsansprüche des Verkäufers gegen den Erstverkäufer im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung angenommen hat, nicht für gegeben hält.

  • BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79

    Ergänzende Auslegung eines Pachtvertrages; Verpflichtung des Pächters zur

    Auszug aus BGH, 13.02.2004 - V ZR 225/03
    Von einer planwidrigen Unvollständigkeit kann nur gesprochen werden, wenn der Vertrag aufgrund einer an objektiven Maßstäben orientierten Bewertung des Inhalts der getroffenen Vereinbarung und der daraus abgeleiteten Rechtsfolge (Senatsurt. v. 12. Dezember 1997, V ZR 250/96, NJW 1998, 1219) eine Bestimmung vermissen läßt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen (vgl. BGHZ 90, 69, 74; 77, 301, 304; Staudinger/Roth, BGB [2003], § 157 Rdn. 15).

    Hingegen darf die ergänzende Vertragsauslegung nicht herangezogen werden, um einem Vertrag aus Billigkeitsgründen einen zusätzlichen Regelungsgehalt zu verschaffen, den die Parteien objektiv nicht vereinbaren wollten (BGHZ 77, 301, 304; 40, 91, 103).

  • BGH, 21.09.1994 - XII ZR 77/93

    Verzinsung einer Mietkaution

    Auszug aus BGH, 13.02.2004 - V ZR 225/03
    Fehlender Vortrag indiziert ebenso wenig eine Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit (vgl. BGHZ 127, 138, 142) wie die Tatsache, daß der Vertrag für eine bestimmte Fallgestaltung keine Regelung enthält.
  • BGH, 10.07.1953 - I ZR 162/52

    Mangel eines verkauften Pkw bei fehlender Übereinstimmung mit dem Kfz-Brief

    Auszug aus BGH, 13.02.2004 - V ZR 225/03
    Vielmehr verbleibt es bei dem vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angewandten Grundsatz, daß die Vorschriften über die Sachmängelgewährleistung beim Kauf nach Gefahrübergang als besondere und abschließende Regelung die allgemeinen Bestimmungen über Leistungsstörungen ausschließen (vgl. Senat, BGHZ 113, 232, 235; BGHZ 60, 319, 320; 10, 242, 248 f.).
  • BGH, 18.01.1991 - V ZR 11/90

    Einrede des nicht erfüllten Vertrages nach Auflassung und Übergabe eines

    Auszug aus BGH, 13.02.2004 - V ZR 225/03
    Vielmehr verbleibt es bei dem vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angewandten Grundsatz, daß die Vorschriften über die Sachmängelgewährleistung beim Kauf nach Gefahrübergang als besondere und abschließende Regelung die allgemeinen Bestimmungen über Leistungsstörungen ausschließen (vgl. Senat, BGHZ 113, 232, 235; BGHZ 60, 319, 320; 10, 242, 248 f.).
  • BGH, 14.11.2003 - V ZR 346/02

    Rechte des Käufers nach Erlöschen der Baugenehmigung und Rückzahlung der

    Auszug aus BGH, 13.02.2004 - V ZR 225/03
    Sie ist dadurch gekennzeichnet, daß die Parteien mit der getroffenen Regelung ein bestimmtes Ziel erreichen wollten, dies aber wegen der Lückenhaftigkeit des Vereinbarten nicht gelungen ist (Senat, Urt. v. 14. November 2003, V ZR 346/02, zur Veröffentl. vorgesehen).
  • BGH, 17.04.2002 - VIII ZR 297/01

    Auslegung eines Unternehmenskaufvertrages; Übernahme von Schulden durch den

    Auszug aus BGH, 13.02.2004 - V ZR 225/03
    Zwar gehört die ergänzende Vertragsauslegung grundsätzlich in den Bereich tatrichterlicher Feststellungen und ist deshalb revisionsrechtlich nur darauf nachprüfbar, ob das Berufungsgericht Auslegungs- und Ergänzungsregeln oder Denk- oder Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände unbeachtet gelassen hat (Senat, BGHZ 111, 110, 115; Urt. v. 12. Dezember 1997, V ZR 250/96, NJW 1998, 1219, 1220; BGH, Urt. v. 17. April 2002, VIII ZR 297/01, WM 2002, 1229, 1230).
  • BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61

    Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei

    Auszug aus BGH, 13.02.2004 - V ZR 225/03
    Hingegen darf die ergänzende Vertragsauslegung nicht herangezogen werden, um einem Vertrag aus Billigkeitsgründen einen zusätzlichen Regelungsgehalt zu verschaffen, den die Parteien objektiv nicht vereinbaren wollten (BGHZ 77, 301, 304; 40, 91, 103).
  • BGH, 16.03.1973 - V ZR 118/71

    Seegrundstück - Fahrlässige c.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit

    Auszug aus BGH, 13.02.2004 - V ZR 225/03
    Vielmehr verbleibt es bei dem vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angewandten Grundsatz, daß die Vorschriften über die Sachmängelgewährleistung beim Kauf nach Gefahrübergang als besondere und abschließende Regelung die allgemeinen Bestimmungen über Leistungsstörungen ausschließen (vgl. Senat, BGHZ 113, 232, 235; BGHZ 60, 319, 320; 10, 242, 248 f.).
  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

  • BGH, 08.03.1991 - V ZR 351/89

    Verjährung der Ansprüche des Käufers auf Zahlung der Versicherungssumme nach

  • BGH, 30.03.1990 - V ZR 113/89

    Vollstreckung eines Grundstückskaufvertrages betreffend ein landwirtschaftliches

  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Kennzeichnend für das Vorliegen einer planwidrigen Unvollständigkeit ist, daß der Erklärende mit der getroffenen Regelung ein bestimmtes Ziel erreichen wollte, dies aber wegen der Lückenhaftigkeit des Vereinbarten nicht gelungen ist (vgl. Senat, Urt. v. 13. Februar 2004, V ZR 225/03, NJW 2004, 1873 m.w.N.).

    Der auf eine sachgerechte Kostenverteilung zielende Regelungsplan, wie er sich aus der vorstehenden an objektiven Maßstäben orientierten Bewertung des Inhalts der getroffenen Regelungen und der daraus abgeleiteten Rechtsfolge ergibt (vgl. dazu Senat, Urt. v. 13. Februar 2004, V ZR 225/03, aaO), ist mithin nicht mehr zu verwirklichen.

  • BGH, 16.10.2009 - V ZR 203/08

    Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Vertrag bei bestehendem Interesse an

    Diese Auslegung ist revisionsrechtlich nur eingeschränkt, nämlich nur darauf nachprüfbar, ob das Berufungsgericht Auslegungs- und Ergänzungsregeln oder Denk- oder Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände unbeachtet gelassen hat (Senat, BGHZ 111, 110, 115; Urt. v. 12. Dezember 1997, V ZR 250/96, NJW 1998, 1219, 1220; BGH, Urt. v. 17. April 2002, VIII ZR 297/01, NJW 2002, 2310; Senat, Urt. v. 13. Februar 2004, V ZR 225/03, NJW 2004, 1873; Urt. v. 23. Januar 2009, V ZR 197/07, NJW 2009, 1810, 1811).
  • BGH, 27.02.2015 - V ZR 133/14

    Haftung des Grundstücksverkäufers bei Rechtsmängeln: Verjährung von

    Diese Vorschrift ist nicht anwendbar, wenn - wie hier - ein Rechtsmangel bei Abschluss des Kaufvertrags besteht und es nicht gelingt, ihn im Rahmen der Erfüllung des Vertrags zu beheben (Senat, Urteil vom 13. Februar 2004 - V ZR 225/03, NJW 2004, 1873, 1874).
  • OLG Nürnberg, 20.12.2013 - 12 U 49/13

    Zweigliedrige Personen- oder Kapitalgesellschaft: Wirksamkeit einer sog.

    Hingegen darf die ergänzende Vertragsauslegung nicht herangezogen werden, um einem Vertrag aus Billigkeitsgründen einen zusätzlichen Regelungsgehalt zu verschaffen, den die Parteien objektiv nicht vereinbaren wollten (BGH, Urteil vom 15.11.2012 - VII ZR 99/10, NJW 2013, 678; Urteil vom 17.01.2007 - VIII ZR 171/06, BGHZ 170, 311; Urteil vom 02.07.2004 - V ZR 209/03, NJW-RR 2005, 205; Urteil vom 13.02.2004 - V ZR 225/03, NJW 2004, 1873; Urteil vom 17.04.2002 - VIII ZR 297/01, NJW 2002, 2310; Urteil vom 21.09.1994 - XII ZR 77/93, BGHZ 127, 138).
  • BGH, 02.04.2004 - V ZR 267/03

    Vorausetzungen eines bodenrechtlichen Ausgleichsanspruchs bei Vereinbarung eines

    Wenn die Parteien bei Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses den Umständen nach das Risiko einer Bodenbelastung durch Schadstoffe nicht bedacht haben, kann sich auf dem Weg einer ergänzenden Vertragsauslegung sogar eine Verpflichtung des Verkäufers ergeben, seine etwaigen Gewährleistungsansprüche gegen einen Erstverkäufer an den Käufer abzutreten (vgl. Senat, Urt. v. 20. Dezember 1996, V ZR 259/95, NJW 1997, 652; Urt. v. 13. Februar 2004, V ZR 225/03, Umdruck S. 4 f., zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 11.01.2012 - XII ZR 40/10

    Ergänzende Vertragsauslegung: Konkurrenzschutzklausel im Gewerberaummietvertrag

    Von einer planwidrigen Unvollständigkeit kann nur gesprochen werden, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (vgl. BGHZ 170, 311 = NJW-RR 2007, 687 Rn. 28; BGH Urteile vom 2. Juli 2004 - V ZR 209/03 - NJW-RR 2005, 205, 206; vom 13. Februar 2004 - V ZR 225/03 - WM 2004, 2125, 2126 und vom 1. Juli 1999 - I ZR 181/96 - WM 1999, 2553, 2555).
  • BGH, 30.06.2017 - V ZR 248/16

    Vertragliche Vereinbarung einer Sicherheit: Sicherungshypothek zur Absicherung

    Hingegen darf die ergänzende Vertragsauslegung nicht herangezogen werden, um einem Vertrag aus Billigkeitsgründen einen zusätzlichen Regelungsgehalt zu verschaffen, den die Parteien objektiv nicht vereinbaren wollten (vgl. Senat, Urteil vom 13. Februar 2004 - V ZR 225/03, WM 2004, 2125, 2126 mwN; Urteil vom 22. Januar 2010 - V ZR 170/08, NJW-RR 2010, 885 Rn. 14).
  • BGH, 17.01.2007 - VIII ZR 171/06

    Voraussetzungen der Befreiungswirkung der Hinterlegung eines Geldbetrages des

    Von einer planwidrigen Unvollständigkeit kann nur gesprochen werden, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 2004 - V ZR 209/03, NJW-RR 2005, 205, unter 1 c bb; Urteil vom 13. Februar 2004 - V ZR 225/03, WM 2004, 2125, unter II 1 b; Urteil vom 1. Juli 1999 - I ZR 181/96, WM 1999, 2553, unter II 3 a; jew. m.w.Nachw.).

    Eine ergänzende Vertragsauslegung darf nicht herangezogen werden, um einem Vertrag aus Billigkeitsgründen einen zusätzlichen Regelungsgehalt zu verschaffen, den die Parteien objektiv nicht vereinbaren wollten (BGH, Urteil vom 13. Februar 2004, aaO; BGHZ 77, 301, 304; 40, 91, 103).

  • BSG, 28.11.2013 - B 3 KR 24/12 R

    Auskunfts- bzw. Herausgabeanspruch der Krankenkasse gegenüber einem Augenoptiker

    Eine durch ergänzende Vertragsauslegung zu füllende Lücke ist vielmehr nur dann zu bejahen, wenn die von den Parteien vereinbarte Regelung eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihr zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen (BGH Urteil vom 13.2.2004 - V ZR 225/03, NJW 2004, 1873; Staudinger/Roth, BGB, Aufl 2010, § 157 BGB RdNr 15 mwN) .
  • BSG, 28.11.2013 - B 3 KR 27/12 R

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Erteilung von Auskünften und Herausgabe von

    Eine durch ergänzende Vertragsauslegung zu füllende Lücke ist vielmehr nur dann zu bejahen, wenn die von den Parteien vereinbarte Regelung eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihr zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen (BGH Urteil vom 13.2.2004 - V ZR 225/03, NJW 2004, 1873; Staudinger/Roth, BGB, Aufl 2010 § 157 BGB RdNr 15 mwN) .
  • OLG Frankfurt, 19.05.2011 - 12 U 152/09

    Nachträgliche Pflicht zur Abtretung von Gewährleistungsansprüchen des

  • BGH, 15.11.2012 - VII ZR 99/10

    Ergänzende Auslegung eines dreiseitigen Vertrages: Zahlungspflicht des

  • BGH, 22.01.2010 - V ZR 170/08

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über landwirtschaftliche Flächen: Übertragung

  • OLG Stuttgart, 10.09.2021 - 23 U 519/21

    Fahrzeugkaufvertrag: Auslegung einer Klausel über die Abtretung von Ansprüchen

  • LSG Bayern, 05.10.2015 - L 12 KA 83/15

    Hausarztzentrierte Versorgung

  • OLG Köln, 11.09.2007 - 18 U 76/07

    Auslegung einer notariellen Urkunde im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung

  • KG, 23.12.2019 - 21 U 75/17

    Arglist bei Verschweigen der Errichtung eines Gebäudes in Schwarzarbeit

  • OLG Köln, 13.03.2008 - 18 U 85/06

    Begründen eines i.S.v. § 256 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • OLG Stuttgart, 18.09.2015 - 9 U 69/15

    Auftragnehmer muss beweisen, dass er Bedenken angemeldet hat!

  • OLG Saarbrücken, 21.06.2011 - 4 U 161/10

    Gewährleistungsausschluss beim Grundstückskauf: Ergänzende Vertragsauslegung

  • LG München I, 07.02.2019 - 36 S 5357/18

    Stimmrechte bei Stimmrechtsentzug für Stellplatzeigentümer in der

  • LAG Düsseldorf, 03.06.2009 - 12 Sa 1601/08

    Auslegung einer Versorgungszusage - Wechsel von Vollzeit in (Alters)Teilzeit

  • LG Karlsruhe, 08.01.2010 - 2 O 234/02

    Verjährung beim Bauvertrag: Beweislast für arglistiges Verschweigen eines

  • LG Bonn, 13.02.2019 - 9 O 308/18
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