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   BFH, 10.12.2002 - V B 139/02   

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https://dejure.org/2002,8341
BFH, 10.12.2002 - V B 139/02 (https://dejure.org/2002,8341)
BFH, Entscheidung vom 10.12.2002 - V B 139/02 (https://dejure.org/2002,8341)
BFH, Entscheidung vom 10. Dezember 2002 - V B 139/02 (https://dejure.org/2002,8341)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vergabe von Wohnungsbaudarlehen - Leistungseinkauf - Leistungsverkauf - Geschäftsbesorgung - Besorgungsleistung

  • Judicialis

    UStG 1993 § 3 Abs. 11; ; UStG 1993 § 4 Nr. 8 Buchst. a; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    USt, Leistungskommission

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    UStG 1993 § 3 Abs. 3, 11, § 4 Nr. 8 Buchst. a; RL 77/388/EWG Art. 6 Abs. 4
    Umsatzsteuerliche Behandlung von Kreditvergaben für fremde Rechnung

Papierfundstellen

  • WM 2004, 220
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.05.2002 - V B 89/01

    Leistungen eines Geschäftsbesorgers

    Auszug aus BFH, 10.12.2002 - V B 139/02
    Durch die Rechtsprechung (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Januar 2002 V R 40, 41/00, BFHE 197, 377, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2002, 268; vom 29. August 2002 V R 8/02, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2002, 1947; Beschluss vom 16. Mai 2002 V B 89/01, BFH/NV 2002, 1113) ist bereits geklärt,.
  • BFH, 29.08.2002 - V R 8/02

    Umsatzsteuer - Geschäftsbesorgung - Leistungseinkauf - Leistungsverkauf -

    Auszug aus BFH, 10.12.2002 - V B 139/02
    Durch die Rechtsprechung (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Januar 2002 V R 40, 41/00, BFHE 197, 377, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2002, 268; vom 29. August 2002 V R 8/02, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2002, 1947; Beschluss vom 16. Mai 2002 V B 89/01, BFH/NV 2002, 1113) ist bereits geklärt,.
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.03.2011 - 6 K 2456/09

    Umsatzsteuerfreie Vermittlungstätigkeit bei mehrstufigem Vertriebssystem - hier:

    Ein Besorgen einer sonstigen Leistung i.S. des § 3 Abs. 11 UStG liegt daher vor, wenn ein Unternehmer für Rechnung eines anderen im eigenen Namen Leistungen durch einen Dritten erbringen lässt - "Leistungseinkauf" - oder wenn ein Unternehmer für Rechnung eines anderen im eigenen Namen Leistungen an Dritte erbringt - "Leistungsverkauf" - (BFH-Beschluss vom 10. Februar 2002 V B 139/02, BFH/NV 2003, 519 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 11.12.2006 - 8 U 1940/06

    Zuständiges Berufungsgericht bei Streitigkeit mit Auslandsbezug - Verweisung bei

    Der Meistbegünstigungsgrundsatz wird dann bei Beurteilungsfehlern des Gerichts zu seinen Gunsten eingreifen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.2003 - VIII ZR 121/03, WM 2004, 220; OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.07.2005 - 10 U 202/04, ZMR 2005, 710).
  • FG Sachsen, 06.02.2008 - 5 K 80/03

    Abgrenzung zwischen sonstiger Leistung, Besorgungsleistung und "Reiseleistung"

    Durch die Rechtsprechung ist geklärt, daß ein Besorgen einer sonstigen Leistung i.S. des § 3 Abs. 11 UStG vorliegt, wenn ein Unternehmer für Rechnung eines anderen im eigenen Namen Leistungen durch einen Dritten erbringen läßt ("Leistungseinkauf") oder wenn ein Unternehmer für Rechnung eines anderen im eigenen Namen Leistungen an Dritte erbringt ("Leistungsverkauf" - Bundesfinanzhof - BFH - Beschluß vom 10. Dezember 2002, V B 139/02, BFH/NV 2003, 519 m.w.N.).
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