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   BGH, 10.02.2004 - KZR 7/02   

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https://dejure.org/2004,1496
BGH, 10.02.2004 - KZR 7/02 (https://dejure.org/2004,1496)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2004 - KZR 7/02 (https://dejure.org/2004,1496)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2004 - KZR 7/02 (https://dejure.org/2004,1496)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Erbringung von Sprachtelefondienstleistungen für geschlossene Benutzergruppen; Missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung; Selbstständige Verhaltensweisen von Unternehmen; Bindungswirkung einer Entgeltgenehmigung; Betreiber eines ...

  • Judicialis

    TKG § 35; ; TKG § 39

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TKG §§ 35 39
    "Verbindung von Telefonnetzen"; Bemessung des Entgelts eines marktbeherrschenden Unternehmens für Dienstleistungen auf dem Gebiet des Sprachtelefondienstes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Telekommunikationsrecht - Verbindung von Telefonnetzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zu den Entgelten für die Verbindung anderer Telefonnetze mit dem öffentlichen Netz der Deutschen Telekom AG

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Entgelte für die Verbindung anderer Telefonnetze mit dem öffentlichen Netz der Deutschen Telekom AG

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Netz-Entgelte mit der DTAG

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 815
  • WM 2004, 2410
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.06.2003 - 6 C 17.02

    Telekommunikation; Prüfung von Verfahrensfehlern bei Sprungrevision;

    Auszug aus BGH, 10.02.2004 - KZR 7/02
    Denn die Regelung des besonderen Netzzugangs in § 35 TKG gründet auf der zentralen Bedeutung des Zugangs zum Telekommunikationsnetz des marktbeherrschenden Netzbetreibers für die Marktzutrittschancen der Wettbewerber (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P., BT-Drs. 13/3609, S. 33 ff.; BVerwGE 114, 160, 176; BVerwG, Urt. v. 25.6.2003 - 6 C 17.02, MMR 2003, 734, 736).

    cc) Soweit ein besonderer Netzzugang nach § 35 TKG zu ermöglichen ist, sind auch Verbindungen über diesen besonderen Netzzugang als Leistungen im Rahmen dieses Netzzugangs zu werten (BVerwG MMR 2003, 734, 739) und gehören die hierfür geschuldeten Gegenleistungen zu den Entgelten für die Gewährung von Netzzugang im Sinne des § 39 TKG.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2000 - 13 B 2018/99

    Antrag auf einstweilige Anordnung der Vorlage eines Entgeltgenehmigungsantrags

    Auszug aus BGH, 10.02.2004 - KZR 7/02
    Die erst- und zweitinstanzliche verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung nimmt hingegen an, daß der besondere Netzzugang über eine ihrer Art nach andere Schnittstelle erfolgen muß, als sie sämtlichen Nutzern zur Verfügung gestellt wird (VG Köln MMR 2000, 227, 230; MMR 2002, 840, 841; OVG Münster MMR 2000, 779, 781).
  • VG Köln, 10.10.2002 - 1 L 1617/02

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus BGH, 10.02.2004 - KZR 7/02
    Die erst- und zweitinstanzliche verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung nimmt hingegen an, daß der besondere Netzzugang über eine ihrer Art nach andere Schnittstelle erfolgen muß, als sie sämtlichen Nutzern zur Verfügung gestellt wird (VG Köln MMR 2000, 227, 230; MMR 2002, 840, 841; OVG Münster MMR 2000, 779, 781).
  • VG Köln, 27.10.1999 - 1 L 1917/99
    Auszug aus BGH, 10.02.2004 - KZR 7/02
    Die erst- und zweitinstanzliche verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung nimmt hingegen an, daß der besondere Netzzugang über eine ihrer Art nach andere Schnittstelle erfolgen muß, als sie sämtlichen Nutzern zur Verfügung gestellt wird (VG Köln MMR 2000, 227, 230; MMR 2002, 840, 841; OVG Münster MMR 2000, 779, 781).
  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

    Auszug aus BGH, 10.02.2004 - KZR 7/02
    Denn die Regelung des besonderen Netzzugangs in § 35 TKG gründet auf der zentralen Bedeutung des Zugangs zum Telekommunikationsnetz des marktbeherrschenden Netzbetreibers für die Marktzutrittschancen der Wettbewerber (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P., BT-Drs. 13/3609, S. 33 ff.; BVerwGE 114, 160, 176; BVerwG, Urt. v. 25.6.2003 - 6 C 17.02, MMR 2003, 734, 736).
  • EuGH, 20.03.1985 - 41/83

    Italien / Kommission

    Auszug aus BGH, 10.02.2004 - KZR 7/02
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften gelten die Art. 85 und 86 EGV (Art. 81 und 82 EG) nämlich nur für wettbewerbswidrige Verhaltensweisen, die Unternehmen aus eigener Initiative an den Tag legen (EuGH, Slg. 1985, 873, 880, 885 f. - Italien/Kommission; Slg. 1991, I-5941, 5973, 5980 - Régie des télégraphes et des téléphones/GB-Inno-BM; Urt. v. 9.9.2003 - C-198/01, WuW/E EU-R 727, 730, Tz. 66 ff. - CIF/Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato).
  • EuGH, 09.09.2003 - C-198/01

    CIF

    Auszug aus BGH, 10.02.2004 - KZR 7/02
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften gelten die Art. 85 und 86 EGV (Art. 81 und 82 EG) nämlich nur für wettbewerbswidrige Verhaltensweisen, die Unternehmen aus eigener Initiative an den Tag legen (EuGH, Slg. 1985, 873, 880, 885 f. - Italien/Kommission; Slg. 1991, I-5941, 5973, 5980 - Régie des télégraphes et des téléphones/GB-Inno-BM; Urt. v. 9.9.2003 - C-198/01, WuW/E EU-R 727, 730, Tz. 66 ff. - CIF/Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato).
  • Drs-Bund, 30.01.1996 - BT-Drs 13/3609
    Auszug aus BGH, 10.02.2004 - KZR 7/02
    Denn die Regelung des besonderen Netzzugangs in § 35 TKG gründet auf der zentralen Bedeutung des Zugangs zum Telekommunikationsnetz des marktbeherrschenden Netzbetreibers für die Marktzutrittschancen der Wettbewerber (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P., BT-Drs. 13/3609, S. 33 ff.; BVerwGE 114, 160, 176; BVerwG, Urt. v. 25.6.2003 - 6 C 17.02, MMR 2003, 734, 736).
  • BGH, 16.06.2015 - KZR 83/13

    Entgelte für die Einspeisung von öffentlich-rechtlichen Fernseh- und

    Eine Überprüfung dieses Verhaltens nach den Regeln des Kartellrechts schiede aus, wenn dem Beklagten die Fortführung dieses Vertrags oder der Abschluss eines neuen, gleichartigen Vertrags rechtlich untersagt wäre (BGH, Urteil vom 10. Februar 2004 - KZR 7/02, WuW/E DE-R 1254, 1256 - Verbindung von Telefonnetzen).
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2014 - 2 Kart 4/12

    Berliner Wasserbetriebe müssen Preise senken

    Ferner hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei von der zuständigen Aufsichtsbehörde auf Antrag des Unternehmens festgelegten Festpreisen im Telekommunikationsbereich die Annahme eines kartellrechtlichen Preismissbrauchs nicht von vornherein ausgeschlossen ist und folglich eine kartellrechtliche Kontrolle durchgeführt werden darf (BGH, Urteil vom 7.2.2004, KZR 7/02, Verbindung von Telefonnetzen, juris, Rn. 17).

    ccc) Im Übrigen ist zu bedenken, dass die Betroffene auch schon durch den Inhalt ihres Antrags auf Tarifgenehmigung einen maßgeblichen Einfluss auf die Höhe des zu genehmigenden Entgelts nehmen und auch dann eine Genehmigung erwirken kann/könnte, wenn missbräuchliches Verhalten im Prüfungsverfahren nicht aufgedeckt wird (vergleiche: BGH, Urteil vom 10.02.2004, KZR 7/02, Verbindung von Telefonnetzen, juris, Rn. 17; EuG, Urteil vom 10.04.2008, T-271/03, juris, Leitsatz 1; EuGH, Urteil vom 14.10.2010, C-280/08 P, juris, Leitsatz 4 u. Rn. 80 ff).

  • BGH, 29.06.2010 - KZR 31/08

    GSM-Wandler

    Insbesondere kann nicht allein wegen Erlasses von Verfügungen einer Regulierungsbehörde angenommen werden, dem betroffenen Unternehmen stehe ein für die Annahme eines Missbrauchs i.S. von Art. 82 EG erforderlicher Verhaltensspielraum auf dem regulierten Markt nicht (mehr) zu (vgl. BGH, Urt. v. 10.2.2004 - KZR 7/02, WuW/E DE-R 1254, 1256 - Verbindung von Telefonnetzen).

    Da es auf die technische Ausgestaltung der Schnittstelle nicht ankommt (BGH, Urt. v. 10.2.2004 - KZR 7/02, WuW/E DE-R 1254, 1259 - Verbindung von Telefonnetzen; Piepenbrock/Attendorn, BeckTKG, 3. Aufl., § 16 Rdn. 36; Säcker in Berliner Kommentar zum TKG, 2. Aufl., § 3 Rdn. 107; vgl. auch Elkettani, ebenda, Einl. IV Rdn. 126), genügt hierfür auch eine Verbindung über Funkfrequenzen.

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2011 - U (Kart) 2/11

    Deutsche Telekom AG zur Zahlung von 41 Millionen verurteilt

    Für eine kartellrechtliche Verhaltenskontrolle marktmächtiger Unternehmen besteht grundsätzlich kein Raum, wenn Rechtsvorschriften verbindlich und abschließend die Rechtsbeziehung der Beteiligten gestalten und deshalb der privatautonome Spielraum des behindernden Unternehmens so beseitigt ist, dass selbst jede Möglichkeit für ein Wettbewerbsverhalten ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Urteil vom 10.02.2004, KZR 7/02 - Verbindung von Telefonnetzen -, WuW/E DE-R 1254 ff., zitiert nach juris Tz.15 m.w.N.).

    Ob dieser Ansatz eine kartellrechtliche Verhaltenskontrolle trotz bestandskräftiger Entgeltgenehmigung nach § 4 Abs. 1 PTRegG zu begründen vermag, hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs in seiner Einzelfallentscheidung vom 10.02.2004 (KZR 7/02, WuW/E DE-R 1254 ff.- Verbindung von Telefonnetzen -, zitiert nach juris Tz.17 f.) ausdrücklich offengelassen; der 3. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 24.05.2007 (III ZR 467/04, NJW 2007, 3344 ff., zitiert nach juris Tz. 16 f.) diesen Ansatz - wie der Umstand nicht anders zu verstehen ist, dass der Bundesgerichtshof trotz sich hierzu anbietender Sachlage die ausdrücklich erwähnte Frage auch nicht ansatzweise weiterverfolgt hat - letztlich abgelehnt.

  • BGH, 16.06.2015 - KZR 3/14

    Entgelte für die Einspeisung von öffentlich-rechtlichen Fernseh- und

    Eine Überprüfung dieses Verhaltens nach den Regeln des Kartellrechts schiede aus, wenn dem Beklagten die Fortführung dieses Vertrags oder der Abschluss eines neuen, gleichartigen Vertrags rechtlich untersagt wäre (BGH, Urteil vom 10. Februar 2004 - KZR 7/02, WuW/E DE-R 1254, 1256 - Verbindung von Telefonnetzen).
  • BGH, 24.05.2007 - III ZR 467/04

    Keine Inhaltskontrolle bei Klauseln für Netzzugangsgewährung

    c) Dem steht, anders als die Revision meint, das Urteil des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs vom 10. Februar 2004 (KZR 7/02 - WM 2004, 2410, 2412) nicht entgegen, das den Schadensersatzanspruch eines Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen gegen die Beklagte wegen der Berechnung angeblich missbräuchlich überhöhter Entgelte gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 86 EGV (jetzt: Art. 82 EG) zum Gegenstand hatte.
  • BGH, 29.10.2019 - KZR 60/18

    Berufungszuständigkeit II - Berufungszuständigkeit des Kartellgerichts:

    Insoweit stellt sich u.a. die durch die Kartellgerichte zu beurteilende Vorfrage, ob neben den speziellen Vorgaben des Art. 13 der Richtlinie 2002/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung (Zugangsrichtlinie), die durch § 31 TKG umgesetzt werden, ein eigenständiger Anwendungsbereich für eine Preishöhenkontrolle auf der Grundlage des allgemeinen Verbots des Ausbeutungsmissbrauchs nach Art. 102 Satz 2 Buchst. a AEUV bleibt (verneinend BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - 6 C 27.14, juris Rn. 27; vgl. noch zu TKG 1996: BGH, Urteil vom 10. Februar 2004 - KZR 6/02 und KZR 7/02, MMR 2004, 470, 471 - Dial & Benefit; vgl. zur Anwendbarkeit des Art. 82 EG im Falle der Zugangsverweigerung: BGH, Urteil vom 29. Juni 2010 - KZR 24/08, WuW 2010, 1029, 1034).
  • BGH, 29.06.2010 - KZR 24/08

    Kartellrecht: Verweigerung von SIM-Karten für den Einsatz in GSM-Wandlern;

    Insbesondere kann nicht allein wegen Erlasses von Verfügungen einer Regulierungsbehörde angenommen werden, dem betroffenen Unternehmen stehe ein für die Annahme eines Missbrauchs i.S. von Art. 82 EG erforderlicher Verhaltensspielraum auf dem regulierten Markt nicht (mehr) zu (vgl. BGH, Urt. v. 10.2.2004 - KZR 7/02, WuW/E DE-R 1254, 1256 - Verbindung von Telefonnetzen).

    Da es auf die technische Ausgestaltung der Schnittstelle nicht ankommt (BGH, Urt. v. 10.2.2004 - KZR 7/02, WuW/E DE-R 1254, 1259 - Verbindung von Telefonnetzen; Piepenbrock/Attendorn, BeckTKG, 3. Aufl., § 16 Rdn. 36; Säcker in Berliner Kommentar zum TKG, 2. Aufl., § 3 Rdn. 107; vgl. auch Elkettani, ebenda, Einl. IV Rdn. 126), genügt hierfür auch eine Verbindung über Funkfrequenzen.

  • OLG Naumburg, 09.11.2010 - 1 U 40/10

    Rückforderung von Stromnetzdurchleitungsentgelt: Anspruchsausschluss für von der

    Insbesondere kann nicht allein wegen Erlasses von Verfügungen einer Regulierungsbehörde angenommen werden, dem betroffenen Unternehmen stehe ein für die Annahme eines Missbrauchs i.S. von Art. 102 AEUV (bzw. Art. 82 EG) erforderlicher Verhaltensspielraum auf dem regulierten Markt nicht mehr zu (vgl. BGH, a.a.O. und Urt. v. 10.2.2004 - KZR 7/02, WuW/E DE-R 1254, 1256 - Verbindung von Telefonnetzen).
  • BGH, 24.05.2007 - III ZR 468/04

    Telekommunikationsdienstleistungen

    c) Dem steht, anders als die Revision meint, das Urteil des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs vom 10. Februar 2004 (KZR 7/02 - WM 2004, 2410, 2412) nicht entgegen, das den Schadensersatzanspruch eines Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen gegen die Beklagte wegen der Berechnung angeblich missbräuchlich überhöhter Entgelte gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 86 EGV (jetzt: Art. 82 EG) zum Gegenstand hatte.
  • VG Köln, 27.08.2009 - 1 K 3427/01
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2022 - U (Kart) 12/21

    Geltendmachung eines Erstattungsanspruch wegen angeblich überzahlter Portokosten

  • VG Köln, 27.08.2009 - 1 K 3479/01
  • VG Köln, 27.08.2009 - 1 K 3481/01
  • BVerwG, 19.07.2005 - 6 B 38.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die Rüge

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2022 - 1 U (Kart) 12/21
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2012 - U (Kart) 17/11

    Ansprüche eines Telekommunikationsdienstleisters wegen der Bereitstellung von

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