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   LG Tübingen, 17.09.2003 - 6 O 38/03   

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https://dejure.org/2003,17816
LG Tübingen, 17.09.2003 - 6 O 38/03 (https://dejure.org/2003,17816)
LG Tübingen, Entscheidung vom 17.09.2003 - 6 O 38/03 (https://dejure.org/2003,17816)
LG Tübingen, Entscheidung vom 17. September 2003 - 6 O 38/03 (https://dejure.org/2003,17816)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten eines Kapitalanlagevermittlers i.R.d. Abschlusses eines Anlageberatungsvertrags durch einen freien Handelsvertreter; Umfassende Beratung über Risiken einer Kapitalanlage durch Aushändigung eines durch einen Wirtschaftsprüfer geprüften Prospektes; Hinweispflicht ...

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 275, 276
    Keine Verpflichtung des Anlageberaters, über Publikationen irgendwelcher Art zu berichten

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • WM 2004, 641
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Berlin, 27.09.2002 - 5 O 311/02
    Auszug aus LG Tübingen, 17.09.2003 - 6 O 38/03
    Auch soweit sich in einigen Gerichtsentscheidungen (z. B. LG Berlin, 5 O 311/02 bezüglich kmi, allerdings ohne Eingehen auf Recherchequalität) eine Art Einstufung als "Pflichtlektüre" entnehmen läßt, fehlt es an ausreichend konkreten Darlegungen hinsichtlich der Qualität und Neutralität dieser Erzeugnisse, was jedoch unabdingbare Voraussetzung für die Schaffung eines "Pflichtlektürekatalogs" wäre.
  • OLG Stuttgart, 27.11.2002 - 9 U 59/02

    Vermittlung von Immobilienfondsbeteiligungen: Eigenhaftung des Geschäftsführers

    Auszug aus LG Tübingen, 17.09.2003 - 6 O 38/03
    In kmi (Anlage K17, Bl. 72) wird vornehmlich die Konkurrenz (Platow-Brief, Gerlach-Report, zu letzterem auch in K 13, Bl. 55) kritisiert, andererseits soll nach einer Entscheidung des OLG Stuttgart (VuR 2003, 67 ff) und einer solchen des LG Hannover (DB 2002, 1707) gerade der Platow-Brief - mit seinem oben auszugsweise wiedergegebenen, wenig aussagekräftigen Inhalt - Pflichtlektüre eines Beraters sein soll.
  • OLG Frankfurt, 26.06.1997 - 6 U 89/96
    Auszug aus LG Tübingen, 17.09.2003 - 6 O 38/03
    Schließlich ergibt sich auch aus einer Entscheidung des OLG Frankfurt vom 26. Juni 1997 (Az. 6 U 89/96), daß gerade der von den Klägern in den Vordergrund gerückte Informationsdienst kapitalmarkt-intern bzw. dem vom gleichen Verlag herausgegebenen Blatt "Finanztip" hinsichtlich Seriosität und Qualität sowie Neutralität nur mit allergrößter Skepsis zu begegnen ist: So wird in dieser Entscheidung dargelegt, wie durch das Blatt "Finanztip" der - auch gerichtsbekannt nicht existierende Bankgarantienhandel - seinerzeit als besonders vorteilhaft dargestellt wurde, ohne daß "Finanztip" oder "kmi" auch später sich hiervon ausdrücklich distanziert hätten; zudem ergibt sich aus dieser Entscheidung der schon oben dargestellte Konkurrenzkampf der Branchenblätter untereinander, der in der dem Urteil des OLG Frankfurt zugrundeliegenden Sachverhalt zur Erfolglosigkeit einer Unterlassungsklage des "kmi" gegen den "gerlach-report" führte und es "gerlach-report" die Aussagen, "Finanztip habe massiv eine der verlustträchtigsten Anlageformen positiv kommentiert" und (sinngemäß) "der kmi-Herausgeber scheue auch nicht die schmutzigste Allianz mit einem Betrüger (Anlegerschaden 150 Mio. DM)", nicht untersagt wurde.
  • LG Hannover, 09.11.2001 - 13 O 3037/01

    Rückabwicklung eines Kapitalanlagegeschäftes; Verletzung von Pflichten aus dem

    Auszug aus LG Tübingen, 17.09.2003 - 6 O 38/03
    In kmi (Anlage K17, Bl. 72) wird vornehmlich die Konkurrenz (Platow-Brief, Gerlach-Report, zu letzterem auch in K 13, Bl. 55) kritisiert, andererseits soll nach einer Entscheidung des OLG Stuttgart (VuR 2003, 67 ff) und einer solchen des LG Hannover (DB 2002, 1707) gerade der Platow-Brief - mit seinem oben auszugsweise wiedergegebenen, wenig aussagekräftigen Inhalt - Pflichtlektüre eines Beraters sein soll.
  • OLG Celle, 15.08.2002 - 11 U 291/01

    Vertragsrecht; Anlageberatungsvertrag; Strukturvertrieb eines

    Auszug aus LG Tübingen, 17.09.2003 - 6 O 38/03
    Danach haftet die Beklagte vorliegend grundsätzlich für etwaige Pflichtverletzungen bei der Beratung durch ihren freien Handelsvertreter R. (vgl. OLG Celle, 11 U 291/01, Urteil vom 15. August 2002).
  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

    Demgegenüber verneint die Gegenansicht eine solche Pflicht, weil nicht jeder Anlagevermittler und Anlageberater verpflichtet sei, einen Brancheninformationsdienst zu beziehen, und bei Veröffentlichungen in diesen Diensten von einer unabhängigen und fundierten Berichterstattung nicht stets ausgegangen werden könne (vgl. OLG München BKR 2003, 875, 877; OLG Celle WM 2005, 737, 741; OLG Stuttgart WM 2006, 1100, 1102; LG München NJOZ 2003, 1970, 1975 f.; LG Tübingen WM 2004, 641, 644; von Heymann/Edelmann, in: Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts 3. Aufl. § 4 Rdn. 24; Balzer, in: Welter/Lang, Handbuch der Informationspflichten im Bankverkehr Rdn. 7.39; Edelmann BKR 2003, 438, 443 f.; Loritz NZG 2002, 889, 896 ff.).
  • LG Neuruppin, 09.08.2005 - 5 O 312/04

    Haustürgeschäft: Veranlassung des Kunden zur Anforderung eines Hausbesuchs durch

    Entgegen der Auffassung der von den Klägern zitierten Entscheidung des OLG Celle vom 15.08.2002 - 11 U 341/01 (OLGR 2002, 250), ist mit der inzwischen überwiegenden Rechtsprechung (vgl. insbesondere OLG München, Urteil vom 28.04.2004 - 15 U 3503/03; OLG Hamm, Urteil vom 20.07.2004 - 4 U 37/04; OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.10.2004 - 13 U 243/03; LG Tübingen WM 2004, 641) davon auszugehen, dass der Prospekt den Anforderungen an eine angemessene Risikoaufklärung genügte.
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