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   EuGH, 01.04.2004 - C-237/02   

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https://dejure.org/2004,712
EuGH, 01.04.2004 - C-237/02 (https://dejure.org/2004,712)
EuGH, Entscheidung vom 01.04.2004 - C-237/02 (https://dejure.org/2004,712)
EuGH, Entscheidung vom 01. April 2004 - C-237/02 (https://dejure.org/2004,712)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Vertrag über die Errichtung und Lieferung eines Stellplatzes in einem Parkhaus - Umkehrung der durch dispositive Vorschriften des nationalen Rechts vorgesehenen Reihenfolge der Erfüllung der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Freiburger Kommunalbauten

  • EU-Kommission PDF

    Freiburger Kommunalbauten GmbH Baugesellschaft & Co. KG gegen Ludger Hofstetter und Ulrike Hofstetter.

    Rechtsangleichung - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Richtlinie 93/13 - Missbräuchliche Klausel im Sinne des Artikels 3 - Begriff - Klausel, die den Verbraucher verpflichtet, den Gesamtpreis vor Erfüllung durch die andere Partei zu zahlen, sobald eine ...

  • EU-Kommission

    Freiburger Kommunalbauten GmbH Baugesellschaft & Co. KG gegen Ludger Hofstetter und Ulrike Hofst

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Verbraucherschutz

  • Prof. Dr. Lorenz

    Prüfungsumfang des EuGH bei Vorlagefragen im Verfahren nach Art. 234 EG (hier: AGB-Richtlinie): Der EuGH legt europäisches Recht aus, aber er löst keine Fälle

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefrage in einem Rechtsstreit wegen der Zahlung von Verzugszinsen auf den für die Errichtung und den Kauf eines Stellplatzes zu entrichtenden Preis im Hinblick auf den Verbraucherschutz; Missbräuchlichkeit einer bestimmten Vertragsklausel im Rahmen der Auslegung der ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Klauselrichtlinie: Das nationale Gericht muss entscheiden, ob die Vorleistung des Verbrauchers unabhängig vom Baufortschritt bei Bankbürgschaft des Herstellers missbräuchlich ist

  • opinioiuris.de

    Freiburger Kommunalbauten

  • Judicialis

    Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchli... che Klauseln in Verbraucherverträgen Art. 3 Abs. 1; ; Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen Art. 4 Abs. 1; ; AGBG § 9

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauträgervertrag - Vorauszahlungspflicht trotz Bürgschaft?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Freiburger Kommunalbauten

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    EG-Klauselrichtlinie (RL 93/13/EWG) Art. 3 Abs. 1; BGB §§ 307, 310 Abs. 3 (= §§ 9, 24a AGBG), 641; MaBV §§ 3, 7
    Entscheidungskompetenz der nationalen Gerichte über Vorliegen einer missbräuchlichen Klausel im Verbrauchervertrag

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Freiburger Kommunalbauten

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Konkretisierung der Generalklausel zur AGB-Kontrolle durch nationale Gerichte - "Freiburger Kummunalbanken"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorauszahlungspflicht des Erwerbers gegen Stellung einer Bürgschaft nach § 7 MaBV? (IBR 2004, 252)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs - Auslegung von Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Vertrag über die Errichtung und Lieferung eines Stellplatzes in einem Parkhaus - Klausel, die ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1647
  • NJW 2005, 2032 (Ls.)
  • ZIP 2002, 1197
  • ZIP 2004, 1053
  • MDR 2006, 1150 (Ls.)
  • DNotZ 2004, 767
  • EuZW 2004, 349
  • NZBau 2004, 321
  • NZBau 2005, 488 (Ls.)
  • NZM 2004, 392
  • NZM 2005, 520 (Ls.)
  • WM 2004, 989
  • BB 2004, 551
  • BauR 2004, 1139
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 07.05.2002 - C-478/99

    Kommission / Schweden

    Auszug aus EuGH, 01.04.2004 - C-237/02
    19 Hierzu ist festzustellen, dass Artikel 3 der Richtlinie mit der Bezugnahme auf die Begriffe von Treu und Glauben und des erheblichen und ungerechtfertigten Missverhältnisses zwischen den Rechten und Pflichten der Vertragspartner nur abstrakt die Faktoren definiert, die einer nicht im Einzelnen ausgehandelten Vertragsklausel missbräuchlichen Charakter verleihen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Mai 2002 in der Rechtssache C-478/99, Kommission/Schweden, Slg. 2002, I-4147, Randnr. 17).

    Eine in der Liste aufgeführte Klausel ist nicht zwangsläufig als missbräuchlich anzusehen, und umgekehrt kann eine nicht darin aufgeführte Klausel gleichwohl für missbräuchlich erklärt werden (Urteil Kommission/Schweden, Randnr. 20).

  • EuGH, 27.06.2000 - C-240/98

    Océano Grupo Editorial

    Auszug aus EuGH, 01.04.2004 - C-237/02
    23 Zwar hat der Gerichtshof im Urteil vom 27. Juni 2000 in den Rechtssachen C-240/98 bis C-244/98 (Océano Grupo Editorial und Salvat Editores, Slg. 2000, I-4941, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2010 - C-137/08

    VB Pénzügyi Lízing - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in

    b) Die Rechtsprechung seit dem Urteil Freiburger Kommunalbauten.

    Im Zusammenhang mit der Kontrolle von missbräuchlichen Klauseln in Verbraucherverträgen nach der Richtlinie 93/13 können sie aber erst ab dem Urteil Freiburger Kommunalbauten(49) als etabliert angesehen werden(50).

    36 - Vgl. Urteile vom 7. Mai 2002, Kommission/Schweden (C-478/99, Slg. 2002, I-4147, Randnr. 17), und vom 1. April 2004, Freiburger Kommunalbauten (C-237/02, Slg. 2004, I-3403, Randnr. 20).

    Ähnlich auch Whittaker, S., "Clauses abusives et garanties des consommateurs: la proposition de directive relative aux droits des consommateurs et la portée de l'"harmonisation complète"", Recueil Dalloz , 17/2009, S. 1153, unter Verweis auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs, allen voran die Urteile Freiburger Kommunalbauten und Pannon.

    49 - Urteil Freiburger Kommunalbauten (oben in Fn. 36 angeführt).

    50 - Röthel, A., a. a. O. (Fn. 42), S. 424, vertritt die Auffassung, dass der Gerichtshof mit dem Urteil Freiburger Kommunalbauten einen deutlichen Kurswechsel vollzogen hat und nunmehr von einer pragmatischen Aufgabenverteilung zwischen ihm und den nationalen Gerichten im Rahmen der Bekämpfung von missbräuchlichen Klauseln in Verbraucherverträgen ausgeht.

    Pfeiffer, T., "Prüfung missbräuchlicher Klauseln von Amts wegen (Gerichtsstand) - Günstigkeitsprinzip nach Wahl des Verbrauchers", Neue Juristische Wochenschrift , 32/2009, S. 2369, ist der Ansicht, dass der Gerichtshof mit dem Urteil Freiburger Kommunalbauten seine schwankende Rechtsprechung zur Aufgabenteilung mit den nationalen Gerichten bei der Klauselkontrolle hat stabilisieren wollen.

    Aubry, H./Poillot, E./Sauphanor-Brouillard, N., a. a. O. (Fn. 46), S. 798, sehen im Urteil Freiburger Kommunalbauten eine Bestätigung der oben genannten Aufgabenteilung im Hinblick auf die Auslegung und die Anwendung des Gemeinschaftsrechts.

    51 - Urteil Freiburger Kommunalbauten (oben in Fn. 36 angeführt).

    Skeptisch hingegen Freitag, R., "Anmerkung zum Urteil Freiburger Kommunalbauten", Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht , 2004, S. 398, der es ebenfalls für grundsätzlich denkbar hält, dass der Gerichtshof von Fall zu Fall aus dem zivilrechtlichen acquis communautaire und einem Vergleich der mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen einen autonom-gemeinschaftsrechtlichen "common European legal denominator" entwickeln kann.

  • EuGH, 04.06.2009 - C-243/08

    DAS NATIONALE GERICHT MUSS DIE MISSBRÄUCHLICHKEIT EINER KLAUSEL IN EINEM VERTRAG

    Zur Beantwortung dieser Frage ist festzustellen, dass Art. 3 der Richtlinie mit der Bezugnahme auf die Begriffe von Treu und Glauben und des erheblichen und ungerechtfertigten Missverhältnisses zwischen den Rechten und Pflichten der Vertragspartner nur abstrakt die Faktoren definiert, die einer nicht im Einzelnen ausgehandelten Vertragsklausel missbräuchlichen Charakter verleihen (Urteil vom 1. April 2004, Freiburger Kommunalbauten, C-237/02, Slg. 2004, I-3403, Randnr. 19).

    In diesem Kontext enthält der Anhang, auf den Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie verweist, lediglich eine als Hinweis dienende und nicht erschöpfende Liste von Klauseln, die für missbräuchlich erklärt werden können (Urteil Freiburger Kommunalbauten, Randnr. 20).

    Der Gerichtshof hat zwar in Ausübung der ihm in Artikel 234 EG übertragenen Zuständigkeit in Randnr. 22 des Urteils Océano Grupo Editorial und Salvat Editores die vom Gemeinschaftsgesetzgeber zur Definition des Begriffs der missbräuchlichen Klausel verwendeten allgemeinen Kriterien ausgelegt, doch kann er sich nicht zur Anwendung dieser allgemeinen Kriterien auf eine bestimmte Klausel äußern, die anhand der Umstände des konkreten Falles zu prüfen ist (vgl. Urteil Freiburger Kommunalbauten, Randnr. 22).

  • EuGH, 14.03.2013 - C-415/11

    Die spanischen Rechtsvorschriften widersprechen dem Unionsrecht, soweit sie dem

    Gleichzeitig ist festzustellen, dass Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie mit der Bezugnahme auf die Begriffe von Treu und Glauben und des erheblichen und ungerechtfertigten Missverhältnisses zwischen den Rechten und Pflichten der Vertragspartner nur abstrakt die Faktoren definiert, die einer nicht im Einzelnen ausgehandelten Vertragsklausel missbräuchlichen Charakter verleihen (vgl. Urteile vom 1. April 2004, Freiburger Kommunalbauten, C-237/02, Slg. 2004, I-3403, Randnr. 19, und Pannon GSM, Randnr. 37).

    Folglich sind unter diesem Blickwinkel auch die Folgen zu würdigen, die die Klausel im Rahmen des auf den Vertrag anwendbaren Rechts haben kann, was eine Prüfung des nationalen Rechtssystems impliziert (vgl. Urteil Freiburger Kommunalbauten, Randnr. 21, und Beschluss vom 16. November 2010, Pohotovos?¥, C-76/10, Slg. 2010, I-11557, Randnr. 59).

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-119/15

    Biuro podrózy Partner

    29 - Vgl. Urteile vom 21. Februar 2013, Banif Plus Bank (C-472/11, EU:C:2013:88, Rn. 41), vom 1. April 2004, Freiburger Kommunalbauten (C-237/02, EU:C:2004:209, Rn. 21 und 22), und vom 14. März 2013, Aziz (C-415/11, EU:C:2013:164, Rn. 66).

    31 - Vgl. Urteile vom 1. April 2004, Freiburger Kommunalbauten (C-237/02, EU:C:2004:209, Rn. 22), und vom 4. Juni 2009, Pannon GSM (C-243/08, EU:C:2009:350, Rn. 42).

    Vgl. Urteil vom 1. April 2004, Freiburger Kommunalbauten (C-237/02, EU:C:2004:209, Rn. 22 und 23), in dem der Gerichtshof festgestellt hat, dass die Rechtssache Océano Grupo Editorial und Salvat Editores eine Klausel betraf, "die ausschließlich und ohne Gegenleistung zugunsten des Verbrauchers für den Gewerbetreibenden vorteilhaft war, da sie unabhängig vom Vertragstyp die Wirksamkeit des gerichtlichen Schutzes der Rechte in Frage stellte, die die Richtlinie [93/13] dem Verbraucher zuerkennt.

    34 - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. April 2004, Freiburger Kommunalbauten (C-237/02, EU:C:2004:209, Rn. 21).

    Vgl. auch Nr. 30 der Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed in der Rechtssache Freiburger Kommunalbauten (C-237/02, EU:C:2003:504), wonach es vorkommen kann, dass "dieselbe Art von Klauseln in verschiedenen Rechtsordnungen verschiedene Rechtsfolgen hat".

    37 - Vgl. Urteile vom 1. April 2004, Freiburger Kommunalbauten (C-237/02, EU:C:2004:209, Rn. 20), und vom 7. Mai 2002, Kommission/Schweden (C-478/99, EU:C:2002:281, Rn. 20).

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 80/12

    Gaslieferungsvertrag: Ergänzende Auslegung eines Norm-Sonderkundenvertrages

    Zu den gemäß § 306 Abs. 2 BGB im Falle einer unwirksamen Vertragsbestimmung den Inhalt des Vertrages regelnden "gesetzlichen Vorschriften" des insoweit maßgeblichen nationalen deutschen Rechts (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Juni 2012 - Rs. C-618/10, aaO Rn. 72; ferner EuGH, Urteil vom 1. April 2004 - Rs. C-237/02, NJW 2004, 1647 Rn. 21 - Freiburger Kommunalbauten) gehört aber auch die ergänzende Vertragsauslegung (Senatsurteil vom 1. Februar 1984 - VIII ZR 54/83, BGHZ 90, 69, 75), die ebenfalls eine materielle Ausgewogenheit der Vertragsbeziehungen sicherstellt und es zugleich ermöglicht, grundsätzlich die Wirksamkeit des Vertrages in seiner Gesamtheit aufrechtzuerhalten (vgl. EuGH, Urteil vom 15. März 2012 - Rs. C-453/10, aaO Rn. 31).
  • EuGH, 26.10.2006 - C-168/05

    Mostaza Claro - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in

    22 Hierzu ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof sich nicht zur Anwendung der vom Gemeinschaftsgesetzgeber zur Definition des Begriffes der missbräuchlichen Klausel verwendeten allgemeinen Kriterien auf eine bestimmte Klausel äußern kann, die anhand der Umstände des konkreten Falles zu prüfen ist (Urteil vom 1. April 2004 in der Rechtssache C-237/02, Freiburger Kommunalbauten, Slg. 2004, I-3403, Randnr. 22).

    23 Es ist daher Sache des nationalen Gerichts, festzustellen, ob eine Vertragsklausel wie die, die Gegenstand des Ausgangsverfahrens ist, die Kriterien erfüllt, um als missbräuchlich im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie qualifiziert zu werden (Urteil Freiburger Kommunalbauten, Randnr. 25).

  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 294/03

    Zulässigkeit eines zeitlich begrenzten Ausschlusses der Kündigung eines

    Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 1. April 2004 (C-237/02, NJW 2004, 1647 = WM 2004, 989) entschieden, daß es grundsätzlich Sache des nationalen Gerichts ist, festzustellen, ob eine Vertragsklausel die Kriterien erfüllt, um als mißbräuchlich im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 qualifiziert zu werden (EuGH, Urteil vom 1. April 2004 aaO Rn. 25).
  • EuGH, 15.03.2012 - C-453/10

    Nationale Rechtsvorschriften können vorsehen, dass ein Vertrag zwischen einem

    Es ist nämlich Sache des vorlegenden Gerichts, sich zur Anwendung der in den Art. 3 und 4 der Richtlinie 93/13 genannten allgemeinen Kriterien auf eine bestimmte Klausel zu äußern, die anhand aller Umstände des konkreten Falls zu prüfen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. April 2004, Freiburger Kommunalbauten, C-237/02, Slg. 2004, I-3403, Randnrn.
  • EuGH, 16.11.2010 - C-76/10

    Pohotovosť - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie

    Hierzu ist festzustellen, dass Art. 3 der Richtlinie 93/13 mit der Bezugnahme auf die Begriffe von Treu und Glauben und des erheblichen und ungerechtfertigten Missverhältnisses zwischen den Rechten und Pflichten der Vertragspartner nur abstrakt die Faktoren definiert, die einer nicht im Einzelnen ausgehandelten Vertragsklausel missbräuchlichen Charakter verleihen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Mai 2002, Kommission/Schweden, C-478/99, Slg. 2002, I-4147, Randnr. 17, und vom 1. April 2004, Freiburger Kommunalbauten, C-237/02, Slg. 2004, I-3403, Randnr. 19).

    In diesem Zusammenhang sind auch die Folgen zu würdigen, die die Klausel im Rahmen des auf den Vertrag anwendbaren Rechts haben kann, was eine Prüfung des nationalen Rechtssystems impliziert (Urteil Freiburger Kommunalbauten, Randnr. 21).

    Dagegen kann er sich nicht zur Anwendung dieser allgemeinen Kriterien auf eine bestimmte Klausel äußern, die anhand der Umstände des konkreten Falles zu prüfen ist, so dass es Sache des nationalen Gerichts ist, festzustellen, ob eine Vertragsklausel wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, die nach den Feststellungen des vorlegenden Gerichts eine unverhältnismäßig hohe Entschädigung vorsieht, in Anbetracht aller den Vertragsschluss begleitenden Umstände als missbräuchlich zu betrachten ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Freiburger Kommunalbauten, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2006 - C-168/05

    Mostaza Claro - Richtlinie 93/13 - Verbraucherverträge - Schiedsklausel -

    Denn in dem späteren Urteil Freiburger Kommunalbauten(9) stellte der Gerichtshof klar, dass es sich bei der soeben genannten Rechtssache um einen ganz außergewöhnlichen Präzedenzfall handelt, der als solcher nicht verallgemeinert werden kann.

    6 - Urteil vom 1. April 2004 in der Rechtssache C-237/02 (Freiburger Kommunalbauten, Slg. 2004, I-3403, Randnr. 22).

    7 - Urteil Freiburger Kommunalbauten, genannt in Fußnote 6, Randnr. 25.

    9 - Urteil Freiburger Kommunalbauten, genannt in Fußnote 6.

    10 - Urteil Freiburger Kommunalbauten, Randnr. 23.

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-191/15

    Verein für Konsumenteninformation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2011 - C-472/10

    Invitel - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 3 Abs. 1 in Verbindung

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 52/12

    Gaslieferungsvertrag: Ergänzende Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit einer

  • OLG Hamm, 09.06.2004 - 12 U 126/03

    Aufrechnungsverbot im Architektenvertrag

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2011 - C-453/10

    Perenicová und Perenic - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 4 Abs. 1

  • EuGH, 03.06.2010 - C-484/08

    Eine nationale Regelung darf eine richterliche Kontrolle der Missbräuchlichkeit

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 79/12

    Rückzahlungsanspruch gezahlter Erhöhungsbeträge aus ungerechtfertigter

  • EuGH, 03.04.2014 - C-342/13

    Sebestyén - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Vertrag mit einer Bank

  • LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 55/05

    Bonus bei fehlender Zielvereinbarung; Initiativlast der Arbeitgeberin im

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 100/12

    Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 61/12

    Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 345/11

    Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2012 - C-618/10

    Banco Español de Crédito - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 6 Abs.

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 60/12

    Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 99/12

    Anspruch gegen ein Gasversorgungsunternehmen auf Rückzahlung von aufgrund einer

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 23/12

    Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 24/12

    Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 59/12

    Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 305/11

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Transparenzgebot bei Anwendung eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2012 - C-92/11

    RWE Vertrieb - Preiserhöhungsklauseln in Gasversorgungsverträgen - Begriff der

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 306/11

    Erfordernis einer ergänzenden Vertragsauslegung bei potenziellem Verstoß gegen

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2018 - C-70/17

    Abanca Corporación Bancaria - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2014 - C-26/13

    Nach Auffassung von Generalanwalt N. Wahl sind Vertragsklauseln, die für die

  • BGH, 14.11.2012 - VIII ZR 61/12
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-484/08

    Caja de Ahorros y Monte de Piedad de Madrid - Verbraucherschutz - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-327/10

    Hypotecní banka - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Bestellung eines Prozesspflegers

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2009 - C-40/08

    Asturcom Telecomunicaciones - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG -

  • BGH, 25.06.2004 - V ZR 282/03

    Wann unterfällt Kaufvertrag der Richtlinie 93/13/EWG?

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2018 - C-96/16

    Banco Santander - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2014 - C-482/13

    Unicaja Banco - Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucherkreditvertrag - Missbräuchliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2016 - C-168/15

    Tomásová

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