Weitere Entscheidung unten: AG Nürnberg, 24.03.2005

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   VG Frankfurt/Main, 17.03.2005 - 1 G 7060/04 (1)   

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VG Frankfurt/Main, 17.03.2005 - 1 G 7060/04 (1) (https://dejure.org/2005,6449)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17.03.2005 - 1 G 7060/04 (1) (https://dejure.org/2005,6449)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17. März 2005 - 1 G 7060/04 (1) (https://dejure.org/2005,6449)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1a S 2 Nr 1 KredWG, § 32 Abs 1 S 1 KredWG, § 37 Abs 1 S 1 KredWG, § 34c GewO
    Kreditaufsicht; Finanzdienstleistung; Nachweistätigkeit; Call-Center; Anlagevermittlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der sofortigen Einstellung des Geschäftsbetriebes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin); Notwendigkeit einer Erlaubnis bei Erbringen gewerbsmäßiger Finanzdienstleistung in Form der Anlagevermittlung; Gewerbsmäßiges Betreiben von ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    KWG § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1
    Call-Center für Vermögensverwaltungsgesellschaft als erlaubnispflichtige Anlagevermittlung

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 1316
  • WM 2005, 1028
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 10.10.1990 - 1 B 131.90

    Regelungszweck des § 34c GewO

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.03.2005 - 1 G 7060/04
    In diesem Bereich reicht es aus, eine Tätigkeit zu entfalten, deren Zweck es ist, "den jeweiligen Interessenten durch gezielte Adressenauswahl" zum Erwerb entsprechender Finanzinstrumente "zu verhelfen" (vgl. BVerwG, Beschluss v. 10. Oktober 1990, 1 B 131/90, Gewerbearchiv 1991, S. 68 zur Nachweistätigkeit im Bereich des Grundstücks- bzw. Wohnungserwerbs)).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2000 - 4 A 4976/97

    Gewerberecht: Erforderlichkeit einer Maklererlaubnis für einen Handelsvertreter

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.03.2005 - 1 G 7060/04
    Denn die in § 34 c Gewerbeordnung angesprochene Vermittlungs- und Nachweistätigkeit geht darüber hinaus (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 28. Januar 2000, Az.: 4 A 4976/97, Gewerbearchiv 2000, S. 282; OVG Hamburg, Beschluss v. 16. Juli 1992, Bs VI 37/92, Gewerbearchiv 1993, S. 70).
  • VG Frankfurt/Main, 11.10.2004 - 9 E 993/04

    Grenzüberschreitende Bankgeschäfte; Erlaubnispflichtigkeit

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.03.2005 - 1 G 7060/04
    Dieses frühe Einsetzen der Erlaubnispflicht entspricht im Übrigen gerade in einem Fall wie dem vorliegenden dem Zweck des Anlegerschutzes sowie der Stabilität des Finanzsystems, da das das Hauptgeschäft betreibende Unternehmen außerhalb der Europäischen Gemeinschaft tätig ist und sich eine Anwendung des § 32 Abs. 1 S. 1 KWG auf ein Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat - ohne Zweigstelle oder Repräsentanz im Inland - unter Umständen verbietet (vgl. hierzu Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss v. 21.01.2005, 6 TG 1568/04; vgl. auch Vorlage des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main an den Europäischen Gerichtshof in der Sache 9 E 993/04 (V), Beschluss v. 11.10.2004).
  • BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 29.03

    Finanzdienstleistungsaufsicht; Finanzportfolioverwaltung; Gesellschaft

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.03.2005 - 1 G 7060/04
    Die erkennende Kammer teilt insoweit vielmehr die Aussage des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil v. 22. September 2004, 6 C 29.03), wonach "ein Einschreiten im Wege der Untersagung der Geschäftstätigkeit nach § 37 S. 1 KWG vorgezeichnet" ist, wenn ohne erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen erbracht werden und der Betroffene dem Ersuchen, diese Finanzdienstleistungen einzustellen, nicht nachkommt.
  • VGH Hessen, 21.01.2005 - 6 TG 1568/04

    Finanzdienstleistung; Erlaubnisvorbehalt; inländische Zweigstelle

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.03.2005 - 1 G 7060/04
    Dieses frühe Einsetzen der Erlaubnispflicht entspricht im Übrigen gerade in einem Fall wie dem vorliegenden dem Zweck des Anlegerschutzes sowie der Stabilität des Finanzsystems, da das das Hauptgeschäft betreibende Unternehmen außerhalb der Europäischen Gemeinschaft tätig ist und sich eine Anwendung des § 32 Abs. 1 S. 1 KWG auf ein Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat - ohne Zweigstelle oder Repräsentanz im Inland - unter Umständen verbietet (vgl. hierzu Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss v. 21.01.2005, 6 TG 1568/04; vgl. auch Vorlage des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main an den Europäischen Gerichtshof in der Sache 9 E 993/04 (V), Beschluss v. 11.10.2004).
  • VGH Hessen, 18.07.2003 - 6 TG 3395/02

    Zur Anlagevermittlung iSv KredWG § 1 Abs 1 Buchst a Nr 1

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.03.2005 - 1 G 7060/04
    Diesem Ergebnis steht auch der Beschluss des Hessischen VGH vom 18.07.2003 (Az.: 6 TG 3395/02, NJW 2003, Seite 3578) nicht entgegen.
  • EuGH, 13.12.2001 - C-235/00

    CSC Financial Services

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.03.2005 - 1 G 7060/04
    Auch der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 13.12.2001 in der Rechtssache C 235/00, Juris) teilt diese Begrifflichkeit, wenn er, allerdings zu Vorschriften der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie, ausführt, dass "Vermittlung, die sich auf Wertpapiere bezieht" eine Tätigkeit darstellt, die von einer Mittelsperson ausgeübt wird, die nicht den Platz einer Partei eines Vertrages über ein Finanzprodukt einnimmt und deren Tätigkeit sich von den typischen vertraglichen Leistungen unterscheidet, die von den Parteien solcher Verträge erbracht werden.
  • RG, 30.06.1892 - I 335/91

    Stellt die im Falle des Art. 209d H.G.B. erfolgende Übernahme der Aktien einer zu

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.03.2005 - 1 G 7060/04
    Mit "Anschaffung" ist "abgeleiteter entgeltlicher Erwerb zu Eigentum mittels Rechtsgeschäft unter Lebenden" (RGZ 31, 17 ff.) unter Einschluss des auf solchen Erwerb gerichteten schuldrechtlichen Vertrages gemeint.
  • BGH, 15.05.2012 - VI ZR 166/11

    Gehilfenhaftung bei unerlaubter Kapitalanlagevermittlung

    Damit war klargestellt, dass das Merkmal "oder deren Nachweis" ausschließlich auf die Tätigkeit des Nachweismaklers im Sinne des § 34c GewO Bezug nahm (vgl. HessVGH, NJW 2003, 3578; ZIP 2010, 1841, 1845; VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. November 2002 - 9 G 2819/02, juris Rn. 7; WM 2005, 1028; Schäfer in Boos/Fischer/Schulte-Mattler, KWG, 4. Aufl., § 1 Rn. 122; Serafin/Weber in Luz/Neus/Scharpf/Schneider/ Weber, KWG 2009, § 1 Rn. 38; MünchKommStGB/Janssen, 2010, § 54 KWG Rn. 50; Schröder in Achenbach/Ransiek, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 3. Aufl., 10. Teil 3. Kap. Rn. 62; Hammen, WM 2001, 929, 932; Jung, BB 1998, 649, 650).

    Entsprechend dem zivilrechtlichen Verständnis besteht auch aus gewerberechtlicher Sicht der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen darin, dass der Gewerbetreibende dem Auftraggeber einen bisher unbekannten Interessenten oder ein Objekt und den künftigen Vertragspartner benennt, so dass der Auftraggeber von sich aus Vertragsverhandlungen aufnehmen kann (vgl. VG Frankfurt am Main, WM 2005, 1028 f.; Ennuschat in Tettinger/Wank/Ennuschat, aaO; Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, § 34c Rn. 13 (Stand: August 2009); Pielow/Martinez, GewO, aaO Rn. 12 f. und BeckOK GewO, aaO Rn. 12 f. (Stand: April 2012); Hammen, aaO; Informationsblatt 1/98 des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen für inländische Unternehmen im Finanzdienstleistungssektor (Stand: April 1998), S. 2).

  • BGH, 10.11.2015 - VI ZR 556/14

    Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Richtlinie über Märkte für

    Dabei haben sie sich auf den Gesetzeswortlaut ("Geschäfte über") gestützt, dem sich nicht entnehmen lasse, dass nur die Vermittlung desjenigen Rechtsgeschäfts erfasst sei, durch das der rechtliche Erwerb des Finanzinstruments unmittelbar bewirkt werde (VG Berlin, Beschluss vom 28. März 2001 - VG 25 A 248.00, n.v., zitiert in WM 2005, 1030; VG Frankfurt am Main, WM 2005, 1028, 1030 f.; zustimmend Schwintowski/Freiwald, Handbuch Energiehandel, 3. Aufl., Rn. 1447 f.; vgl. auch VG Frankfurt am Main, ZIP 2005, 2105, 2106).

    Die Vermittlung von Vermögensverwaltern sei davon nicht erfasst (vgl. Brogl in Reischauer/Kleinhans, KWG, § 1 Rn. 193 [Stand: März 2014]; Schäfer in Boos/Fischer/Schulte-Mattler, KWG, 4. Aufl., § 1 Rn. 122b; ders. in Schäfer/Hamann, KMG, § 2 WpHG Rn. 71 [Stand: Januar 2006]; von Livonius, EWiR 2005, 739, 740; Schwintek, EWiR 2006, 125, 126; im Ergebnis auch LG Flensburg, Urteil vom 12. März 2014 - 2 O 261/12, juris Rn. 49).

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Rechtsprechung
   AG Nürnberg, 24.03.2005 - 34 C 9121/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,23708
AG Nürnberg, 24.03.2005 - 34 C 9121/04 (https://dejure.org/2005,23708)
AG Nürnberg, Entscheidung vom 24.03.2005 - 34 C 9121/04 (https://dejure.org/2005,23708)
AG Nürnberg, Entscheidung vom 24. März 2005 - 34 C 9121/04 (https://dejure.org/2005,23708)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 676f
    Zur Frage, ob Banken verpflichtet sind, jedermann ein Girokonto einzurichten

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • WM 2005, 1028
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