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   BGH, 06.04.2005 - XII ZR 132/03   

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https://dejure.org/2005,591
BGH, 06.04.2005 - XII ZR 132/03 (https://dejure.org/2005,591)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2005 - XII ZR 132/03 (https://dejure.org/2005,591)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2005 - XII ZR 132/03 (https://dejure.org/2005,591)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Schriftformerfordernis bei einem gewerblichen Mietvertrag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung über das Zustandekommen eines Mietvertrages und dessen Abschluss mit Vertretungsmacht; Annahme der Erteilung einer Vollmacht zum Abschluss eines Mietvertrages bei prozessualem Bestreiten mit Nichtwissen und nachweislich langjähriger faktischer Durchführung ...

  • Judicialis

    AGBG § 6 Abs. 2; ; AGBG § 9 Abs. 1 Bb; ; AGBG § 9 Abs. 1 Cl; ; BGB § 133 C; ; BGB § 139; ; BGB § 157 D; ; BGB § 566 a.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung einer salvatorischen Erhaltungsklausel bei gleichzeitiger Ersetzungsklausel; Formularmäßige Vereinbarung einer Pflicht zur Anheftung von Nachträgen zu einem langfristigen Mietvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wahrung der Schriftform: Vertreterzusatz erforderlich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Erhaltungsklauseln und Ersetzungsklauseln - Differenzierung erforderlich

  • lw.com PDF (Leitsatz und Kurzinformation)

    Wahrung der gesetzlichen Schriftform zum Vierten: Körperliche Verbindung

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2225
  • MDR 2005, 1040
  • NZM 2005, 502
  • ZMR 2005, 691
  • WM 2005, 1291
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99

    Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen

    Auszug aus BGH, 06.04.2005 - XII ZR 132/03
    Zur Trennbarkeit einer in Formularmietverträgen über Geschäftsräume unbedenklichen salvatorischen Erhaltungsklausel von einer zugleich vereinbarten, im Hinblick auf das AGBG bedenklichen salvatorischen Ersetzungsklausel (im Anschluß an BGHZ 145, 203, 212).

    Beide Klauseln sind nämlich inhaltlich trennbar und einzeln aus sich heraus verständlich (vgl. BGHZ 145, 203, 212).

  • BGH, 05.11.2003 - XII ZR 134/02

    Kündigung eines nicht der Schriftform genügenden langfristigen Mietvertrages

    Auszug aus BGH, 06.04.2005 - XII ZR 132/03
    Zur Frage, ob der für eine GmbH geleisteten Unterschrift unter einen langfristigen Mietvertrag zur Wahrung der Schriftform ein die Vertretung kennzeichnender Zustand beizufügen ist (Abgrenzung zu Senatsurteilen vom 16. Juli 2003 - XII ZR 65/02 - NJW 2003, 3053, 3054 und vom 5. November 2003 - XII ZR 134/02 - NJW 2004, 1103 f.).

    Nur wenn von mehreren Vermietern oder Mietern oder von mehreren Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts lediglich einer unterschreibt, ist zur Wahrung der Schriftform ein Vertretungszusatz erforderlich, weil andernfalls nicht ersichtlich wäre, ob der Unterzeichnende die Unterschrift nur für sich selbst oder aber zugleich in Vertretung der anderen leistet (vgl. Senatsurteile vom 16. Juli 2003 - XII ZR 65/02 - NJW 2003, 3053, 3054 und vom 5. November 2003 - XII ZR 134/02 - NJW 2004, 1103 f.).

  • BGH, 16.07.2003 - XII ZR 65/02

    Einhaltung der Schriftform durch den Vertreter einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus BGH, 06.04.2005 - XII ZR 132/03
    Zur Frage, ob der für eine GmbH geleisteten Unterschrift unter einen langfristigen Mietvertrag zur Wahrung der Schriftform ein die Vertretung kennzeichnender Zustand beizufügen ist (Abgrenzung zu Senatsurteilen vom 16. Juli 2003 - XII ZR 65/02 - NJW 2003, 3053, 3054 und vom 5. November 2003 - XII ZR 134/02 - NJW 2004, 1103 f.).

    Nur wenn von mehreren Vermietern oder Mietern oder von mehreren Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts lediglich einer unterschreibt, ist zur Wahrung der Schriftform ein Vertretungszusatz erforderlich, weil andernfalls nicht ersichtlich wäre, ob der Unterzeichnende die Unterschrift nur für sich selbst oder aber zugleich in Vertretung der anderen leistet (vgl. Senatsurteile vom 16. Juli 2003 - XII ZR 65/02 - NJW 2003, 3053, 3054 und vom 5. November 2003 - XII ZR 134/02 - NJW 2004, 1103 f.).

  • BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58

    Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete

    Auszug aus BGH, 06.04.2005 - XII ZR 132/03
    Ob dies zutrifft, ist eine Rechtsfrage, die der uneingeschränkten Prüfung des Revisionsgerichts unterliegt (vgl. BGHZ 32, 60, 63).
  • BGH, 07.05.2008 - XII ZR 69/06

    Einhaltung der Schriftform bei Personenmehrheit auf Seite des Vermieters oder

    Das Vertretungsverhältnis wird in solchen Fällen deswegen auch ohne ausdrücklichen Vertretungszusatz hinreichend deutlich und die Schriftform ist dann auch ohne ausdrücklichen Vertretervermerk gewahrt (Senatsurteile vom 19. September 2007 - XII ZR 121/05 - NJW 2007, 3346 f. und vom 6. April 2005 - XII ZR 132/03 - NJW 2005, 2225, 2226).

    Denn wie ausgeführt will § 550 BGB den Erwerber lediglich über den Inhalt eines gesetzlich auf ihn übergehenden Vertrages informieren und nicht darüber, ob überhaupt ein Vertrag besteht (Senatsurteile vom 19. September 2007 - XII ZR 121/05 - NJW 2007, 3346, 3347 und vom 6. April 2005 - XII ZR 132/03 - NJW 2005, 2225, 2226).

  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06

    Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

    Der Bundesgerichtshof führt in seiner Entscheidung vom 6. April 2005 (- XII ZR 132/03 - NJW 2005, 2225) aus, dass es der Kennzeichnung der Art des Vertretungsverhältnisses nicht bedurft habe, da auch eine Unterzeichnung als Vertreter ohne Vertretungsmacht der Schriftform nicht entgegengestanden hätte.
  • BGH, 15.11.2006 - XII ZR 92/04

    Umfang des Auskunftsrechts des gewerblichen Vermieters bei Untervermietung

    Denn selbst eine Unterzeichnung als Vertreter ohne Vertretungsmacht hätte der Wahrung der Schriftform nicht entgegengestanden, so dass es der Kennzeichnung der Art des Vertretungsverhältnisses nicht bedurfte (Senatsurteil vom 6. April 2005 ­ XII ZR 132/03 ­ BGH Report 2005, 1096).
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