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   BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04   

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https://dejure.org/2005,560
BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04 (https://dejure.org/2005,560)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2005 - VIII ZR 136/04 (https://dejure.org/2005,560)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - VIII ZR 136/04 (https://dejure.org/2005,560)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Zur Geltung eines umfassenden Gewährleistungsausschlusses trotz des Zusatzes "gekauft wie gesehen"

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug zwischen Privatpersonen; Gewährleistungsrecht im Fall des Kaufrechts; Auslegung des vertraglichen Gewährleistungsausschlusses; Formularmäßiger Ausschluss jeder Gewährleistung; Wirkungen des handschriftlichen Zusatzes ...

  • Judicialis

    BGB § 459 Abs. 1 Satz 1; ; BGB a.F. § 476

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Auslegung von Verträgen (§ 157 BGB); Bedeutung des Verhaltens der Parteien nach Vertragsschluß für die Auslegung; Gewährleistungsausschluß: Bedeutung der Klausel "gekauft wie gesehen" unter Privaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 459 Abs. 1 S. 1 § 476 (a.F.)
    Auslegung eines Gewährleistungsausschlusses in einem Kaufvertrag über einen gebrauchtes Pkw

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kfz-Kauf: Ausschluss jeder Gewährleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gewährleistungsausschluß mißverständlich - und nun?

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Zum Gewährleistungsausschluss beim KFZ-Kauf

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf: missverständlicher Gewährleistungsausschluss

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    GW-Handel - Gewährleistungsausschluss geht vor!

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gebrauchtwagenkauf - Umfassender Gewährleistungsausschluss trotz individuellen Zusatzes

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gewährleistungsausschluss bei handschriftlichem Zusatz "gekauft wie gesehen"

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Auslegung von Verträgen (§ 157 BGB); Bedeutung des Verhaltens der Parteien nach Vertragsschluß für die Auslegung; Gewährleistungsausschluß: Bedeutung der Klausel "gekauft wie gesehen" unter Privaten

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3205
  • MDR 2006, 19
  • NZV 2005, 575
  • WM 2005, 1895
  • BB 2005, 2097
  • DB 2005, 2464
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 24.04.1996 - VIII ZR 114/95

    Teilweise Ablaufen der Herstellergarantie als Sachmangel

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04
    Enthält ein zwischen Privatpersonen geschlossener Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug einen formularmäßigen Ausschluß jeder Gewährleistung, wird dieser durch den handschriftlichen Zusatz "gekauft wie gesehen" nicht eingeschränkt (Bestätigung von BGH, Urteil vom 24. April 1996 - VIII ZR 114/95, NJW 1996, 2025).

    Dafür spricht weiter, daß Freizeichnungsregelungen, die - wie etwa die Klausel "gebraucht, wie besichtigt und unter Ausschluß jeder Gewährleistung" - eine Verbindung von einem vollständigen Gewährleistungsausschluß mit einer sogenannten Besichtklausel enthalten, von den beteiligten Verkehrskreisen im Gebrauchtwagenhandel grundsätzlich als umfassender Gewährleistungsausschluß verstanden werden, auch wenn der Hinweis "wie besichtigt" oder "wie gesehen" für sich genommen nur solche Mängel erfaßt, die bei einer den Umständen nach zumutbaren Prüfung und Untersuchung unschwer erkennbar sind (Senatsurteil vom 24. April 1996 - VIII ZR 114/95, NJW 1996, 2025, unter II 2 b; BGHZ 74, 383, 385 f.; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 8. Aufl., Rdnr. 1570 i.V.m. 1565).

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04
    Die Entscheidung über die Vernehmung einer Partei nach § 448 ZPO obliegt dem Ermessen des Tatrichters und ist nur darauf nachprüfbar, ob die rechtlichen Voraussetzungen verkannt worden sind oder das Ermessen rechtsfehlerhaft ausgeübt worden ist (BGH, Urteil vom 16. Juli 1998 - I ZR 32/96, NJW 1999, 363, unter II 2 b bb).

    Die Parteivernehmung darf bereits dann angeordnet werden, wenn aufgrund einer vorausgegangenen Beweisaufnahme oder des sonstigen Verhandlungsinhalts eine "gewisse" Wahrscheinlichkeit für die zu beweisende Tatsache besteht (BGH, Urteil vom 16. Juli 1998, aaO, m.w.Nachw).

  • BGH, 16.10.1997 - IX ZR 164/96

    Auslegung eines Bürgschaftsvertrages

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04
    Das nachträgliche Verhalten der Parteien im Prozeß kann zwar den objektiven Vertragsinhalt nicht mehr beeinflussen, hat aber Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten (BGH, Urteil vom 24. Juni 1988 - V ZR 49/87, NJW 1988, 2878, unter 2 b; Beschluß vom 24. November 1993 - BLw 57/93 - WM 1994, 267 unter III; Urteil vom 16. Oktober 1997 - IX ZR 164/96, NJW-RR 1998, 259 = WM 1997, 2305, unter II 3 b; Urteil vom 26. November 1997 - XII ZR 308/95, NJW-RR 1998, 801, unter II 5).
  • BGH, 11.09.2000 - II ZR 34/99

    Grundsätze der Vertragsauslegung

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04
    aa) Zu den anerkannten Auslegungsgrundsätzen gehört es, daß die Vertragsauslegung in erster Linie den von den Parteien gewählten Wortlaut der Vereinbarung und den diesem zu entnehmenden objektiv erklärten Parteiwillen zu berücksichtigen hat (BGH, Urteil vom 11. September 2000 - II ZR 34/99, NJW 2001, 144, unter II 1; BGHZ 121, 13, 16).
  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04
    aa) Zu den anerkannten Auslegungsgrundsätzen gehört es, daß die Vertragsauslegung in erster Linie den von den Parteien gewählten Wortlaut der Vereinbarung und den diesem zu entnehmenden objektiv erklärten Parteiwillen zu berücksichtigen hat (BGH, Urteil vom 11. September 2000 - II ZR 34/99, NJW 2001, 144, unter II 1; BGHZ 121, 13, 16).
  • BGH, 07.12.2004 - XI ZR 366/03

    Internationale Zuständigkeit der Gerichte bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04
    a) Die Auslegung des vertraglichen Gewährleistungsausschlusses durch das Berufungsgericht unterliegt, auch wenn es sich bei der Vereinbarung "gekauft wie gesehen und wie Probenfahrt" um eine Individualvereinbarung handelt, in der Revisionsinstanz jedenfalls einer (eingeschränkten) Nachprüfung daraufhin, ob gesetzliche oder allgemein anerkennte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt sind oder wesentlicher Auslegungsstoff außer acht gelassen wurde (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2004 - XI ZR 366/03, WM 2005, 339 = NJW-RR 2005, 581, unter B II 2 a bb (2) m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 57/93

    Wirksamkeit eines Verzichts auf den Abfindungsanspruch

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04
    Das nachträgliche Verhalten der Parteien im Prozeß kann zwar den objektiven Vertragsinhalt nicht mehr beeinflussen, hat aber Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten (BGH, Urteil vom 24. Juni 1988 - V ZR 49/87, NJW 1988, 2878, unter 2 b; Beschluß vom 24. November 1993 - BLw 57/93 - WM 1994, 267 unter III; Urteil vom 16. Oktober 1997 - IX ZR 164/96, NJW-RR 1998, 259 = WM 1997, 2305, unter II 3 b; Urteil vom 26. November 1997 - XII ZR 308/95, NJW-RR 1998, 801, unter II 5).
  • BGH, 23.02.1994 - IV ZR 58/93

    Nachweis einer Provisionsteilungsvereinbarung unter mehreren Maklern

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04
    Es genügt, wenn das Berufungsgericht für "durchaus möglich" hält, daß die streitige Behauptung zutrifft, und dafür gewichtige Gründe anführt (BGH, Urteil vom 23. Februar 1994 - IV ZR 58/93, NJW-RR 1994, 636, unter 2 c), oder wenn die Lebenserfahrung dafür spricht (BGH, Urteil vom 24. April 1991 - IV ZR 172/90, NJW-RR 1991, 983, unter 2).
  • BGH, 26.11.1997 - XII ZR 308/95

    Auslegung einer mietvertraglichen Klausel über den Mietbeginn

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04
    Das nachträgliche Verhalten der Parteien im Prozeß kann zwar den objektiven Vertragsinhalt nicht mehr beeinflussen, hat aber Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten (BGH, Urteil vom 24. Juni 1988 - V ZR 49/87, NJW 1988, 2878, unter 2 b; Beschluß vom 24. November 1993 - BLw 57/93 - WM 1994, 267 unter III; Urteil vom 16. Oktober 1997 - IX ZR 164/96, NJW-RR 1998, 259 = WM 1997, 2305, unter II 3 b; Urteil vom 26. November 1997 - XII ZR 308/95, NJW-RR 1998, 801, unter II 5).
  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04
    Es genügt, wenn das Berufungsgericht für "durchaus möglich" hält, daß die streitige Behauptung zutrifft, und dafür gewichtige Gründe anführt (BGH, Urteil vom 23. Februar 1994 - IV ZR 58/93, NJW-RR 1994, 636, unter 2 c), oder wenn die Lebenserfahrung dafür spricht (BGH, Urteil vom 24. April 1991 - IV ZR 172/90, NJW-RR 1991, 983, unter 2).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

  • BGH, 11.06.1979 - VIII ZR 224/78

    Formularmäßige Haftungsfreizeichnung bei Verkauf eines Gebrauchtwagens durch

  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Auch die Auslegung des vertraglichen Gewährleistungsausschlusses durch das Berufungsgericht unterliegt, selbst wenn es sich bei der Vereinbarung "Krad wird natürlich ohne Gewähr verkauft [...]" um eine Individualvereinbarung handelt, in der Revisionsinstanz jedenfalls einer (eingeschränkten) Nachprüfung daraufhin, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt sind oder wesentlicher Auslegungsstoff außer Acht gelassen wurde (Senat, Urteil vom 6. Juli 2005 - VIII ZR 136/04, WM 2005, 1895, unter II 2 a; BGH, Urteil vom 7. Dezember 2004 - XI ZR 366/03, WM 2005, 339, unter B II 2 a bb (2) m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 279/06

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung

    Das nachträgliche Verhalten der Parteien, das zwar den objektiven Vertragsinhalt nicht mehr beeinflussen, aber Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten haben kann (Senatsurteil vom 6. Juli 2005 - VIII ZR 136/04, NJW 2005, 3205, unter II 2 a bb m. w. N.), lässt hier angesichts der eindeutig anders lautenden Bestimmung im Mietvertrag nicht den Schluss zu, die Parteien hätten den Vertrag von Anfang an übereinstimmend in dem Sinne verstanden, dass sämtliche in der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der Zweiten Berechnungsverordnung bezeichneten Kosten vom Mieter getragen werden sollten.
  • BGH, 26.04.2017 - VIII ZR 233/15

    Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug: Umfang des vereinbarten

    Vor diesem Hintergrund handelt es sich entgegen der Auffassung des Beklagten auch keinesfalls um eine bloße Bestätigung des zuvor vereinbarten umfassenden Gewährleistungsausschlusses, wie dies der Senat in der Vergangenheit etwa für eine so genannte Besichtigungsklausel entschieden hat (vgl. dazu Senatsurteil vom 6. Juli 2005 - VIII ZR 136/04, NJW 2005, 3205 unter II 2).
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