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   BGH, 29.06.2006 - IX ZB 245/05   

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https://dejure.org/2006,353
BGH, 29.06.2006 - IX ZB 245/05 (https://dejure.org/2006,353)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2006 - IX ZB 245/05 (https://dejure.org/2006,353)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - IX ZB 245/05 (https://dejure.org/2006,353)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtliches Interesse des Gläubigers an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Beruhen der Forderung des antragstellenden Gläubigers auf einem gegenseitigen Vertrag; Wahlrecht des Insolvenzverwalters; Ableitung des Insolvenzeröffnungsgrundes aus einer einzigen Forderung ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • zvi-online.de

    InsO § 14
    Rechtliches Interesse des Gläubigers an Insolvenzeröffnung trotz des Wahlrechts eines künftigen Insolvenzverwalters aus § 103 InsO

  • Judicialis

    InsO § 14

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 14
    Antragsberechtigung bei Forderungen aus einem gegenseitigen Vertrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtliches Interesse des Gläubigers an Insolvenzeröffnung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Insolvenzantrag des Gläubigers ? Rechtliches Interesse an der Verfahrenseröffnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1482
  • ZIP 2006, 1452
  • MDR 2007, 50 (Ls.)
  • NZI 2006, 588
  • WM 2006, 1632
  • BB 2006, 1701
  • DB 2006, 1786
  • Rpfleger 2006, 619
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 207/04

    Voraussetzungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen einer bestrittenen

    Auszug aus BGH, 29.06.2006 - IX ZB 245/05
    a) Soll der Eröffnungsgrund aus einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und ist diese Forderung bestritten, muss sie für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewiesen sein (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 207/04, WM 2006, 492, 493).

    Ebenso wie es nicht Sache des Insolvenzgerichts ist, den Bestand ernsthaft bestrittener, rechtlich zweifelhafter Forderungen zu überprüfen (vgl. BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005, aaO), obliegt es ihm nicht, rechtlich oder tatsächlich zweifelhaften Einwänden gegen eine titulierte Forderung nachzugehen.

  • BGH, 22.05.1962 - VI ZR 256/61
    Auszug aus BGH, 29.06.2006 - IX ZB 245/05
    Insbesondere dient das Insolvenzverfahren nicht der Beendigung eines lästigen Vertragsverhältnisses (BGH, Urt. v. 22. Mai 1962 - VI ZR 256/61, WM 1962, 929, 930; OLG Oldenburg MDR 1955, 175, 176; Jaeger/Gerhardt, aaO).
  • BGH, 23.07.2002 - VI ZR 91/02

    Prüfungsrahmen des Revisionsgerichts bei einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 29.06.2006 - IX ZB 245/05
    Sie legt schlüssig und substantiiert (vgl. BGHZ 152, 7, 8 f) Zulässigkeitsgründe (§ 574 Abs. 2 ZPO) hinsichtlich beider Begründungen dar, auf die das Beschwerdegericht die Zurückweisung der sofortigen Beschwerde gestützt hatte.
  • BGH, 29.09.2005 - IX ZB 430/02

    Anforderungen an die Begründung einer kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 29.06.2006 - IX ZB 245/05
    Zwar ist eine kraft Gesetzes statthafte Rechtsbeschwerde unzulässig, wenn mit ihrer Begründung nur gegen einen von zwei selbstständig tragenden Gründen der angefochtenen Entscheidung die Zulässigkeitsvoraussetzungen dargelegt werden (BGH, Beschl. v. 29. September 2005 - IX ZB 430/02, WM 2006, 59, 60).
  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 83/06

    Berücksichtigung eines Eigengebots des Gläubigers bei der Erteilung des

    Rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig ist die Ausübung solcher Befugnisse, wenn sie nicht den gesetzlich vorgesehenen, sondern anderen, nicht notwendig unerlaubten (BGH, Beschl. v. 29. Juni 2006, IX ZB 245/05, NJW-RR 2006, 1482, 1483), aber funktionsfremden und rechtlich zu missbilligenden Zwecken dient (vgl. BGH, Urt. v. 14. Oktober 1991 - II ZR 249/90, NJW 1992, 569, 570 f.; allgemein Zeiss, Die arglistige Prozesspartei, S. 150 ff., 179 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2021 - L 7 KO 7/18

    Medizinischer Sachverständiger hat keinen Vergütungsanspruch, wenn er

    Als Ausfluss dieses auch das gesamte Kostenrecht beherrschenden Grundsatzes (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2012 - VI ZB 1/12 - juris RdNr. 9) ist es rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig, solche Befugnisse auszuüben, die nicht den gesetzlich vorgesehenen, sondern anderen, nicht notwendig unerlaubten (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2006 - IX ZB 245/05 - NJW-RR 2006, 1482 = juris RdNr. 12), aber funktionsfremden und rechtlich zu missbilligenden Zwecken dienen ( BGH, Urteil vom 14. Oktober 1991 - II ZR 249/90 - NJW 1992, 569 = juris RdNr. 20).
  • BGH, 29.11.2007 - IX ZB 12/07

    Zulässigkeit des Insolvenzantrags eines vollständig dinglich gesicherten

    Ebenso wie es nicht Sache des Insolvenzgerichts ist, den Bestand ernsthaft bestrittener, rechtlich zweifelhafter Forderungen zu überprüfen (vgl. BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005, aaO), obliegt es ihm auch nicht, rechtlich und tatsächlich zweifelhaften Einwänden gegen eine titulierte Forderung nachzugehen (BGH, Beschl. v. 29. Juni 2006 - IX ZB 245/05, WM 2006, 1632, 1633).

    Der Insolvenzantrag eines Gläubigers muss auf die Teilnahme an einem solchen Verfahren gerichtet sein und die mindestens anteilige Befriedigung der eigenen Forderung zum Ziel haben (BGH, Beschl. v. 29. Juni 2006, aaO S. 1634).

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