Rechtsprechung
   OLG München, 22.02.2006 - 7 U 4657/05   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sittenwidrigkeit der Vermitttlung von Schuldscheindarlehensgeschäften durch eine GmbH

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Haftung eines GmbH-Gesellschafters wegen sittenwidriger Spekulationsgeschäfte und erlaubnispflichtiger Schuldscheindarlehens-Pensionsgeschäfte des Geschäftsführers

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 2, §§ 826, 830 Abs. 2; HGB § 128; InsO §§ 92, 93; KWG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, §§ 32, 54; StGB §§ 27, 263
    Zur Frage der Sittenwidrigkeit bei Schuldscheindarlehensgeschäften, der Erlaubnispflichtigkeit von Schuldscheindarlehensgeschäften und Schuldscheindarlehenspensionsgeschäften, der Schutzgesetzeigenschaft von §§ 32, 54 KWG und der Wirksamkeit der Abtretung einer zur Insolvenzmasse gehörenden Forderung durch den Insolvenzverwalter

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz wegen Verstoßes gegen Erlaubnispflicht eines Bankgeschäftes, wenn Schaden auch mit Erlaubnis eingetreten wäre

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2006, 1867
  • WM 2006, 1765



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 15.05.2012 - VI ZR 166/11  

    Schadensrecht - Haftung als Gehilfe einer unerlaubten Anlagevermittlung

    Sie trifft denjenigen, der in organschaftlicher Stellung für die juristische Person tätig ist, bei einer GmbH mithin den oder die Geschäftsführer (§ 35 Abs. 1 GmbHG; vgl. Senatsurteile vom 12. März 1996 - VI ZR 90/95, VersR 1996, 713, 714; vom 11. Juli 2006 - VI ZR 339/04, aaO Rn. 28; BGH, Urteil vom 21. April 2005 - III ZR 238/03, aaO S. 1396; OLG München, WM 2006, 1765, 1768).
  • VerfGH Bayern, 04.05.2010 - 85-VI-09  

    Wegen fehlender Entscheidungskompetenz des Verfassungsgerichtshofs unzulässige

    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 22. Februar 2006 Az. 7 U 4657/05, mit dem die Berufung der Beschwerdeführerin gegen das ihre Widerklage abweisende Urteil des Landgerichts München I vom 17. Juni 1999 zurückgewiesen wurde.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht