Rechtsprechung
LG Hildesheim, 17.08.2006 - 6 O 167/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
ZPO § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Zum Anwendungsbereich des § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO (Gerichtsstand für Klagen auf Ersatz bei nicht ordnungsgemäßer öffentlicher Kapitalmarktinformation)
Papierfundstellen
- WM 2006, 2133
- BB 2006, 2212
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 08.09.2006 - 5 Sa 88/06
Zur Gerichtsstandsbestimmung durch höheres Gericht bei besonderem Gerichtsstand …
Dies ist etwa seitens des Landgerichts Hildesheim (Beschluss vom 17.08.2006 - 6 O 167/06), das sich für unzuständig erklärt und den Rechtsstreit an das Landgericht München I verwiesen hat, geschehen. - LG Duisburg, 07.04.2009 - 6 O 235/08
Schadensersatz wegen Verletzung von Aufklärungspflichten aus einem …
Für den Zedenten wären demnach auch bei entsprechender Aufklärung durch die Beklagte mehrere Entscheidungsmöglichkeiten in Betracht gekommen (so z. B. auch OLG Köln, WM 2006, 2133; Schäfer/Schäfer, BKR 2007, 163, 166). - LG Krefeld, 08.01.2009 - 3 O 299/08
Schadensersatz aufgrund fehlerhafter Anlageberatung; Pflicht zur ungefragten …
Für den Kläger wären demnach auch bei entsprechender Aufklärung durch die Beklagte mehrere Entscheidungsmöglichkeiten in Betracht gekommen (so z. B. auch OLG Köln, WM 2006, 2133; Schäfer/Schäfer, BKR 2007, 163, 166). - LG Bielefeld, 30.05.2008 - 19 O 2/08 Zwar wird in der Rechtsprechung vertreten, Schriftlichkeit sei keine Voraussetzung öffentlicher Kapitalmarktinformationen, so dass auch eine unzutreffende mündliche Aufklärung durch den Anlagevermittler in einer Vielzahl von Vertriebsfällen ausreichend sein könne (so LG Hildesheim Urteil vom 17.08.2006 AZ 6 O 167/06).