Rechtsprechung
| BGH, 25.09.2006 - II ZR 108/05 |
Volltextveröffentlichungen (13)
mehr- IWW
- rws-verlag.de
Pflicht des Geschäftsführers zur Sicherstellung der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch Rücklagenbildung oder Nettolohnkürzung
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Haftung des Geschäftsführers: Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung - Pflichtwidriges Unterlassen: Die Erfüllung der Sozialversicherungsbeiträge nicht durch Bildung von Rücklagen sicherzustellen
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 823 Abs. 2 Be; StGB § 266 a;
Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Sozialversicherungsbeiträge trotz Illiquidität der GmbH, wenn Bildung erforderlicher Rücklagen unterlassen wurde - NWB SteuerXpert START
- strafrecht-online.org (Volltexte/Auszüge/Entscheidungsanmerkung)
§ 266 a StGB
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen; Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, § 266 a StGB - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen bei Fehlen finanzieller Mittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gesellschaftsrecht - Haftung wegen Vorenthaltens von Arbeitnehmeranteilen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Pflicht des Geschäftsführers zur Sicherstellung der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch Rücklagenbildung oder Nettolohnkürzung
Kurzfassungen/Presse (9)
- IWW (Kurzinformation)
Sozialversicherungs-Haftung - Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sozialversicherungsbeiträge in der GmbH
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Leitsatz)
Sicherstellung der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Veruntreuung von Sozialversicherungsbeiträgen
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz)
266a StGB - Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, Außenhaftung, Verletzung von Schutzgesetzen nach 823 Abs. 2 BGB, Vorenthalten, Zahlungsmöglichkeit
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Geschäftsführerhaftung für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge
- streifler.de (Kurzinformation)
Haftungsrecht: Persönliche Haftung des Geschäftsführers für Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung
- streifler.de (Kurzinformation)
Persönliche Haftung des Geschäftsführers für Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung
- rechtsanwalt-cordes.de (Leitsatz)
Haftung GmbH-Geschäftsführer wegen Vorenthaltens von AN-Anteilen zur SozVers
Besprechungen u.ä.
- strafrecht-online.org (Volltexte/Auszüge/Entscheidungsanmerkung)
§ 266 a StGB
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen; Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, § 266 a StGB
Verfahrensgang
- AG Stadthagen, 27.10.2004 - 41 C 253/04
- LG Bückeburg, 08.03.2005 - 2 S 71/04
- BGH, 25.09.2006 - II ZR 108/05
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2006, 3573
- ZIP 2006, 2127
- MDR 2007, 338
- NZI 2007, 368
- VersR 2007, 213
- WM 2006, 2134
- DB 2006, 17 (Ls.)
- DB 2006, 2681
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 18.01.2007 - IX ZR 176/05
Insolvenzrecht - Widerspruch gegen die Anmeldung einer Forderung
Kann der Arbeitgeber seine Verbindlichkeit gegenüber dem Träger der Sozialversicherung wegen Zahlungsunfähigkeit nicht erfüllen, liegt der Tatbestand des § 266a StGB grundsätzlich nicht vor (BGHZ 134, 304, 307; BGH, Urt. v. 25. September 2006 - II ZR 108/05, ZIP 2006, 2127; BGHSt 47, 318, 320).Allerdings kann dieser Tatbestand auch dann verwirklicht werden, wenn der Handlungspflichtige zwar zum Fälligkeitstag zahlungsunfähig, sein pflichtwidriges Verhalten jedoch praktisch vorverlagert ist; dies kann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber erkennt, dass sich in seinem Unternehmen Liquiditätsprobleme abzeichnen, und er es gleichwohl unterlässt, durch besondere Maßnahmen (etwa die Aufstellung eines Liquiditätsplans und die Bildung von Rücklagen oder durch Absehen von der Auszahlung des vollen Nettolohns an die Arbeitnehmer) die Zahlung zum Fälligkeitstag sicherzustellen (BGHZ 134, 304, 308; BGH, Urt. v. 25. September 2006 aaO; BGHSt 47, 318, 320 ff).
- BGH, 02.06.2008 - II ZR 27/07
Gesellschaftsrecht - Zahlung von Leistungen an Sozialkasse als Pflichterfüllung
Die Erfüllung dieser Pflicht war der I. GmbH möglich, wie sich aus dem Umstand ergibt, dass die Gesellschaft am 22. Januar und 20. Februar 2001 noch Zahlungen für Miete in einer die Beiträge der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung übersteigenden Höhe geleistet hat (…vgl. dazu Sen.Urt. v. 18. April 2005 - II ZR 61/03, ZIP 2005, 1026; Urt. v. 25. September 2006 - II ZR 108/05, ZIP 2006, 2127). - BFH, 27.02.2007 - VII R 67/05
Lohnsteuer - Lohnsteuerabzugsverfahren - Haftung - Haftungsquote - Insolvenz - …
Allerdings haben sowohl der Senat als auch der BGH wiederholt entschieden, dass bereits das Unterlassen, die auf die ausgezahlten Löhne entfallende Lohnsteuer durch entsprechende Kürzung der Löhne einzubehalten und den gekürzten Betrag für die Entrichtung zum Fälligkeitszeitpunkt bereitzuhalten, eine eigenständige Pflichtverletzung darstellen kann, die geeignet ist, die in § 69 AO angeordneten Haftungsfolgen auszulösen (…vgl. Senatsurteil vom 20. April 1993 VII R 67/92, BFH/NV 1994, 142;… Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2006, 897, und in BFH/NV 1999, 745; BGH-Urteil vom 25. September 2006 II ZR 108/05, DStR 2006, 2185, ZIP 2006, 2127, m.w.N.).
- BGH, 02.12.2010 - IX ZR 247/09
Verfahrensrecht - Verjährung bei Anspruch auf Rechtsgrundfeststellung bei Delikt
Der Arbeitgeber ist nach § 266a Abs. 1 StGB verpflichtet, im Falle eines Mangels an Zahlungsmitteln vorrangig die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung abzuführen und geeignete Vorkehrungen zu treffen, um ausreichende Liquidität zur Begleichung dieser Beiträge im Feststellungszeitpunkt bereitzustellen (…BGH, Urt. v. 21. Januar 1997 - VI ZR 338/95, BGHZ 134, 304, 308 ff; Beschl. v. 28. Mai 2002 - 5 StR 16/02, BGHSt 47, 318, 321 ff; v. 30. Juli 2003 - 5 StR 221/03, BGHSt 48, 307, 311 ff; Urt. v. 25. September 2006 - II ZR 108/05, WM 2006, 2134 Rn. 10;… v. 18. Januar 2007 - IX ZR 176/05, WM 2007, 659 Rn. 18). - OLG Naumburg, 31.03.2010 - 5 U 115/09
Pflichten des Arbeitgebers bzw. Geschäftsführers hinsichtlich der Abführung von …
Er haftet nicht nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 a Abs. 1 StGB , soweit ihm die Abführung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung zum Fälligkeitszeitpunkt mangels verfügbarer Mittel nicht möglich war (BGH ZIP 2006, 2127 ), ist aber auch dann haftungsrechtlich verantwortlich, wenn er zum Fälligkeitszeitpunkt zwar nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, es jedoch pflichtwidrig unterlassen hat, die Erfüllung dieser Verpflichtung durch Bildung von Rücklagen, notfalls auch durch Kürzung der Nettolohnzahlung sicherzustellen (BGH ZIP 2006, 2127 ).Drängen sich wegen der konkreten finanziellen Situation des Unternehmens deutliche Bedenken auf, dass zum Fälligkeitszeitpunkt ausreichende Zahlungsmittel vorhanden sein werden, muss der Arbeitgeber nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung durch Bildung von Rücklagen, notfalls durch Kürzung der Nettolöhne sicherstellen, dass am Fälligkeitstag die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung fristgerecht an die zuständige Einzugsstelle entrichtet werden können (BGH ZIP 2006, 2127 ).
- OLG Stuttgart, 20.02.2008 - 10 U 3/08
Keine analoge Anwendung der in § 189 Abs. 1 InsO geregelten Ausschlussfrist …
Zwar hat die Klägerin die Voraussetzungen der §§ 823 Abs. 2 BGB, 266a Abs. 1 StGB darzulegen und zu beweisen und damit auch die Möglichkeit eines normgemäßen Verhaltens des Schuldners (BGH ZIP 2006, 2127, Juris RN 8; ZIP 2002, 524, Juris RN 14; ZIP 2005, 1026, Juris RN 10). - BGH, 12.06.2012 - II ZR 105/10 Verletzt er diese Pflicht, ist der Tatbestand des § 266a StGB auch dann verwirklicht, wenn der Beitragsschuldner zum Fälligkeitszeitpunkt zahlungsunfähig ist (BGH, Urteil vom 21. Januar 1997 - VI ZR 338/95, BGHZ 134, 304, 308; Urteil vom 25. September 2006 - II ZR 108/05, ZIP 2006, 2127 Rn. 10;… Urteil vom 16. Februar 2012 - IX ZR 218/10, WM 2012, 660 Rn. 10).
- OLG Hamm, 15.02.2007 - 9 W 9/07
Klagerücknahme, Kostenlast
Hierauf weist die Klägerin selbst mit der Beschwerdegründung unter Bezugnahme auf die einschlägige Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.9.2006 in NJW 2006, 3573 zutreffend hin. - OLG München, 29.09.2010 - 20 U 2918/10
Schutzgesetzverletzung: Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur …
Eine Abführung der Beiträge wäre ihr möglich gewesen, notfalls hätte sie in der sich abzeichnenden Krise die Nettolöhne kürzen müssen (BGH, ZIP 2006, 2127).
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