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   OLG München, 17.11.2005 - 19 U 2487/05   

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https://dejure.org/2005,9277
OLG München, 17.11.2005 - 19 U 2487/05 (https://dejure.org/2005,9277)
OLG München, Entscheidung vom 17.11.2005 - 19 U 2487/05 (https://dejure.org/2005,9277)
OLG München, Entscheidung vom 17. November 2005 - 19 U 2487/05 (https://dejure.org/2005,9277)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirkung von Ansprüchen aus einer Bankverbindung; Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Rahmen eines Fondssparplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 242; BörsG a. F. §§ 53, 55
    Zur Frage der Haftung einer Bank für Anlageberatung, insbesondere wegen Verletzung von Aufklärungspflichten im Hinblick auf eine einschlägige und aktuelle Wirtschaftspresse; zur Verwirkung von Ansprüchen aus Bankgeschäften

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 615
  • ZIP 2006, 1439
  • WM 2006, 523
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 04.02.2000 - 24 U 51/98

    Bereicherungsansprüche des nicht termingeschäftsfähigen Kunden einer Bank

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 19 U 2487/05
    Bei der Frage der Verwirkung von Ansprüchen aus einer Bankverbindung sind insbesondere die handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen des § 257 HGB zu berücksichtigen (gegen OLG Frankfurt a.M., ZIP 2000, 615).
  • BGH, 22.11.1979 - VII ZR 31/79

    Voraussetzungen der Verwirkung; Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen lange

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 19 U 2487/05
    Die Rechtsprechung hat anerkannt, dass nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen eine Verwirkung in Betracht kommen kann, BGH, NJW 1980, 880 ; a.A. OLG Frankfurt, ZiP 2000, 615.
  • BGH, 11.06.1996 - XI ZR 172/95

    Verbindlichkeit von Börsentermingeschäften

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 19 U 2487/05
    Deren Verletzung verpflichtete die Bank zu Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsschluss oder positiver Vertragsverletzung (BGH, NJW 1996, 2511 ).
  • BGH, 18.04.1989 - XI ZR 133/88

    Hinweis eines Kreditinstituts auf die Möglichkeit von Termingeschäften gegenüber

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 19 U 2487/05
    Er muss sich lediglich darüber im Klaren sein, dass es sich um Verbindlichkeiten aus bestimmten Börsentermingeschäften handelt, deren Verrechnung mit seinem Guthaben er zustimmt (BGH, NJW 1989, 2120 ).
  • OLG Bamberg, 25.01.1995 - 3 U 68/94

    Beweislast einer Bank, dass sie einen Anspruch auf Auszahlung erfüllt hat;

    Auszug aus OLG München, 17.11.2005 - 19 U 2487/05
    Der Bedeutung des Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die Durchsetzung von Ansprüchen hat die Rechtsprechung ferner durch die Annahme einer Beweislastumkehr Rechnung getragen, OLG Bamberg, WM 1995, 918 .
  • OLG Bamberg, 09.12.2015 - 8 U 23/15

    Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch Einzug der Erwerber der Wohnungen und

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen eine Verwirkung schon wegen der Schwierigkeiten der sachgerechten Einlassung in der Sache in Betracht zu ziehen ist (BGH NJW 1980, 880; OLG München WM 2006, 523 f.).
  • VG München, 17.01.2012 - M 16 K 11.209

    Vollstreckungsabwehrklage; Verjährung; Verwirkung (verneint)

    Der Ablauf dieser Fristen mag zwar in bestimmten Fällen ein für die Verwirkung sprechender Umstand sein (so Palandt/Grüneberg a.a.O., RdNr. 95 zu § 242; a. A. OLG Frankfurt vom 4.2.2000 ZIP 2000, 615).

    Hinzukommen muss aber, dass der Ablauf der entsprechenden Frist eine besondere Schutzbedürftigkeit des jeweiligen Schuldners begründet (so OLG München vom 17.11.2005 WM 2006, 523 bei Verwirkung von Ansprüchen aus Bankgeschäften).

  • OLG München, 09.05.2011 - 19 U 3229/10

    Kontokorrentkredit: Verjährung und Verwirkung des Anspruchs auf Rückzahlung

    In der Nichtaufbewahrung von Belegen oder Unterlagen im Vertrauen auf die Nichtgeltendmachung von Ansprüchen liegt jedenfalls eine Vermögensdisposition der Beklagten (vgl. zur Bedeutung dieses Umstandes Urteil des Senates vom 17.11.2005, Gz. 19 U 2487/05, WM 2006, 523ff.; Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Aufl, § 242 Rz. 95).
  • OLG Köln, 24.01.2013 - 18 U 175/11

    Aufklärungspflichten der anlageberatenden Bank über die Höhe erhaltener

    Das Oberlandesgericht München (Urteile vom 17.11.2005 - 19 U 2487/05, WM 2006, 523-526, zitiert nach juris, Rn. 23 ff und vom 27.03.2006 - 19 U 5845/05, WM 2006, 1292-1294, zitiert nach juris, Rn. 3) meint, der Ablauf der handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen erfülle nicht nur das für die Annahme von Verwirkung notwendige Zeitmoment, sondern auch das Umstandsmoment.
  • OLG Köln, 14.02.2012 - 18 U 142/11

    Haftung der anlageberatenden Bank

    Das Oberlandesgericht München (Urteile vom 17.11.2005 - 19 U 2487/05, WM 2006, 523-526, zitiert nach juris, Rn. 23 ff und vom 27.03.2006 - 19 U 5845/05, WM 2006, 1292-1294, zitiert nach juris, Rn. 3) meint, der Ablauf der handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen erfülle nicht nur das für die Annahme von Verwirkung notwendige Zeitmoment, sondern auch das Umstandsmoment.
  • OLG Köln, 22.03.2012 - 18 U 104/11

    Pflicht der anlageberatenden Bank zur Aufklärung über Rückvergütungen bei

    Das Oberlandesgericht München (Urteile vom 17.11.2005 - 19 U 2487/05, WM 2006, 523-526, zitiert nach juris, Rn. 23 ff und vom 27.03.2006 - 19 U 5845/05, WM 2006, 1292-1294, zitiert nach juris, Rn. 3) meint, der Ablauf der handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen erfülle nicht nur das für die Annahme von Verwirkung notwendige Zeitmoment, sondern auch das Umstandsmoment.
  • OLG Köln, 21.02.2012 - 18 U 107/11

    Aufklärungspflicht der anlageberatenden Bank über Rückvergütungen bei Vermittlung

    Das Oberlandesgericht München (Urteile vom 17.11.2005 - 19 U 2487/05, WM 2006, 523-526, zitiert nach juris, Rn. 23 ff und vom 27.03.2006 - 19 U 5845/05, WM 2006, 1292-1294, zitiert nach juris, Rn. 3) meint, der Ablauf der handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen erfülle nicht nur das für die Annahme von Verwirkung notwendige Zeitmoment, sondern auch das Umstandsmoment.
  • LG Bamberg, 01.08.2016 - 2 O 42/16

    Keine Rückabwicklung eines bereits gekündigten Lebensversicherungsvertrages nach

    Die Verwirkung setzt somit zum einen voraus, dass seit der Möglichkeit, das streitgegenständliche Recht geltend zu machen, längere Zeit verstrichen ist, wobei sich die Zeitspanne nach Art und Bedeutung des jeweiligen Rechtes im Einzelfall richtet (Zeitmoment), dass zum anderen sich der Gegner aufgrund des Verhaltens des Berechtigten darauf eingerichtet haben durfte und eingerichtet hat, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen (Umstandsmoment), und dass es gerade deshalb mit den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht zu vereinbaren ist, dass der Berechtigte später doch noch mit der Geltendmachung des ihm zustehenden Rechts hervortritt (vgl. RGZ 155, 148/151; BGHZ 25, 47/52; BGH NJW 1989, 836; OLG München WM 2006, 523; OLG Celle NJW-RR 2007, 235).
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.11.2010 - 9 O 1481/10

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers und Verjährungsbeginn:

    Dabei verkennt das Gericht auch nicht die in diesem Zusammenhang mehrfach ergangenen Entscheidungen anderer Gerichte, welche unter Zugrundelegung eben dieser Annahme eine Verwirkung bejahten (so etwa OLG München, Urteil vom 17.11.2005 - 19 U 2487/05; Urteil vom 27.03.2006 - 19 U 5845/05).
  • OLG München, 16.09.2015 - 19 U 969/15

    Erfolglose Berufung gegen Urteil im Zusammenhang mit KapMuG-Verfahren

    Eine gegen das in WM 2006, 523 veröffentlichte Urteil des Senats vom 17.11.2005, Gz. 19 U 2487/05, gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 17.10.2006, Az. XI ZR 320/05, ohne weitere Begründung zurückgewiesen.
  • LG München I, 30.07.2013 - 8 O 27875/12

    Fehlende Abnahme: Wann sind Mängelrechte verwirkt?

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