Rechtsprechung
OLG München, 24.02.2006 - 7 U 4776/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung von Eigenkapitalersatzansprüchen durch den Insolvenzverwalter gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH; Ausräumung der Kreditunwürdigkeit der GmbH durch stille Reserven; Beendigung der Krise bei der Bereitschaft eines Dritten zur Einräumung eines ...
- Judicialis
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 32a § 32b
Begriff der Krise; Berücksichtigung von stillen Reserven wie Kundenkontakten und "Marktzugang"; Beendigung der Verstrickung eigenkapitalersetzender Darlehen - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Kreditunwürdigkeit einer GmbH: Berücksichtigung immaterieller Vermögenswerte? ? Verstrickung eigenkapitalersetzender Darlehen endet erst mit nachhaltiger Erholung der Gesellschaft und günstiger Fortführungsprognose
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- zbb-online.com (Leitsatz)
GmbHG §§ 32a, 32b
Berücksichtigung immaterieller Vermögenswerte - heuking.de , S. 12 (Ausführliche Zusammenfassung)
Wann stille Reserven eine Haftung nach Eigenkapitalersatzrecht abwenden können
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Haftung des darlehensgebenden Gesellschafters nach den Regeln des Eigenkapitalersatzes
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Eigenkapitalersetzende Darlehen; Kreditwürdigkeit einer GmbH und stille Reserven wie Marktzugang und Kundenkontakte
Verfahrensgang
- LG München I, 13.04.2005 - 30 O 6900/04
- OLG München, 24.02.2006 - 7 U 4776/05
Papierfundstellen
- ZIP 2006, 764
- WM 2006, 730
- BB 2006, 573
- DB 2006, 552
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.09.2005 - II ZR 229/03
Rückforderung eigenkapitalersetzender Leistungen nach Wiederherstellung des …
Auszug aus OLG München, 24.02.2006 - 7 U 4776/05
Wird die Gesellschaft nach der Veräußerung wesentlicher Aktiva im Wege eines Asset Deals nicht abgewickelt, sondern fortgeführt, so kann von einer nachhaltigen Erholung der Gesellschaft nur die Rede sein, wenn die Fortführungsprognose günstig ist und die Gesellschaft mit hinreichender Sicherheit aus eigenen Kräften überleben kann (Fortführung von BGH, Urt. v 19.09.2005, NJW 2006, 225).Die Ausführungen auf S. 9 ff. des Schriftsatzes vom 20.02.2006 belegen keine Beendigung der Krise der Schuldnerin durch nachhaltige Erholung (zu deren Voraussetzungen siehe jüngst BGH NJW 2006, 225) im Gefolge des asset deals.
- BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99
Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach …
Auszug aus OLG München, 24.02.2006 - 7 U 4776/05
Die Verstrickung endet nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGH ZIP 2001, 235, 237; ZIP 1999, 65, 67 f.) erst und nur dann, wenn es der Gesellschaft gelingt, die Krise zu überwinden.
- OLG München, 22.03.2006 - 7 U 5152/05
Besicherung eines Kredits der GmbH mittels Schuldbeitritts des Gesellschafters - …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt Kreditunwürdigkeit dann vor, wenn die Gesellschaft von dritter Seite den zur Fortführung des Unternehmens benötigten Kredit zu marktüblichen Bedingungen nicht erhält und deshalb liquidiert werden müsste, wenn nicht der Gesellschafter mit seiner Leistung einspringen würde (siehe zuletzt BGH DB 2006, 326, 327; dazu auch Senat, Beschluss vom 24.02.2006 WM 2006, 730).