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   OLG Karlsruhe, 24.02.2006 - 1 U 190/05   

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https://dejure.org/2006,3057
OLG Karlsruhe, 24.02.2006 - 1 U 190/05 (https://dejure.org/2006,3057)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.02.2006 - 1 U 190/05 (https://dejure.org/2006,3057)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Februar 2006 - 1 U 190/05 (https://dejure.org/2006,3057)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Deliktische Haftung: Schutzgesetzcharakter der Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Vertrieb von ausländischen Investmentanteilen; Verzinsungspflicht für die Entziehung von Geld bei freiwilliger Überlassung zu Investitionszwecken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche auf Grund fehlerhafter Aufklärung durch ein Prospekt beim Kauf von Anteilen einer Kapitalanlage; Belastungsverbot für die zum Fondsvermögen gehörenden Wertpapiere; Anforderungen an die Zulassung eines öffentlichen Vertriebs

  • unalex.eu

    Art. 4 Rom II-VO
    Allgemeine Kollisionsnorm - Frühere Maßgeblichkeit des Tatorts nach nationalen Kollisionsregeln vor Inkrafttreten der Rom II-VO

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 849; ; AuslInvestmG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; AuslInvestmG § 2 Abs. 1 Nr. 2; ; AuslInvestmG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; AuslInvestmG § 2 Abs. 1 Nr. 4; ; AuslInvestmG § 2 Abs. 1 Nr. 5

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 2; BGB § 849; AuslInvestmG § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 5
    Nr. 1 bis 5 des § 2 Abs. 1 AuslInvestmG sind Schutzgesetz i. S. v. § 823 Abs. 2 BGB zugunsten der Kapitalanleger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz bei fehlerhafter Aufklärung durch Prospekt beim Kauf ausländischer Investmentanteile - Verzinsung bei Geldentziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 2, § 849; AuslInvestmG § 2 Abs. 1 Nr. 1-5
    Zur Schutzgesetzeigenschaft i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB der in § 2 Abs. 1 Nr. 1-5 AuslInvestmG bezeichneten Voraussetzungen für den Vertrieb von ausländischen Investmentanteilen sowie zur Verzinsungspflicht nach § 849 BGB wegen Geldentziehung

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 836
  • WM 2006, 967
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.09.2004 - II ZR 276/02

    Begriff des Repräsentanten einer ausländischen Investmentgesellschaft; Haftung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2006 - 1 U 190/05
    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden (WM 2004, 2150), dass die Vorschriften des § 2 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 4 f und des § 8 Abs. 1 AIG Schutzgesetze sind.

    Eine analoge Anwendung des § 12 Abs. 5 AIG kommt nicht in Betracht (vgl. BGH WM 2004, 2150).

  • BGH, 14.01.1953 - VI ZR 9/52

    Hehler und Mittäter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2006 - 1 U 190/05
    Die Verzinsungspflicht nach § 849 BGB gilt für die Entziehung von Geld nur, wenn diese beispielsweise in Gestalt einer Unterschlagung (BGHZ 8, 288) oder durch die Nichtauskehrung eines Versteigerungserlöses (OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 1253) oder von verspäteter Auskehrung eingezogener Mandantengelder (OLG Düsseldorf JurBüro 2004, 536) erfolgt ist.

    Die Verzinsungspflicht gilt für die Entziehung von Geld nur, wenn diese beispielsweise in Gestalt einer Unterschlagung (BGHZ 8, 288) oder durch die Nichtauskehrung eines Versteigerungserlöses (OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 1253) oder von verspäteter Auskehrung eingezogener Mandantengelder (OLG Düsseldorf JurBüro 2004, 536) erfolgt ist.

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 24 U 79/03

    Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts - Honorarvereinbarung unterhalb gesetzlicher

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2006 - 1 U 190/05
    Die Verzinsungspflicht nach § 849 BGB gilt für die Entziehung von Geld nur, wenn diese beispielsweise in Gestalt einer Unterschlagung (BGHZ 8, 288) oder durch die Nichtauskehrung eines Versteigerungserlöses (OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 1253) oder von verspäteter Auskehrung eingezogener Mandantengelder (OLG Düsseldorf JurBüro 2004, 536) erfolgt ist.

    Die Verzinsungspflicht gilt für die Entziehung von Geld nur, wenn diese beispielsweise in Gestalt einer Unterschlagung (BGHZ 8, 288) oder durch die Nichtauskehrung eines Versteigerungserlöses (OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 1253) oder von verspäteter Auskehrung eingezogener Mandantengelder (OLG Düsseldorf JurBüro 2004, 536) erfolgt ist.

  • OLG Düsseldorf, 11.07.1989 - 24 U 9/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2006 - 1 U 190/05
    Die Verzinsungspflicht nach § 849 BGB gilt für die Entziehung von Geld nur, wenn diese beispielsweise in Gestalt einer Unterschlagung (BGHZ 8, 288) oder durch die Nichtauskehrung eines Versteigerungserlöses (OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 1253) oder von verspäteter Auskehrung eingezogener Mandantengelder (OLG Düsseldorf JurBüro 2004, 536) erfolgt ist.

    Die Verzinsungspflicht gilt für die Entziehung von Geld nur, wenn diese beispielsweise in Gestalt einer Unterschlagung (BGHZ 8, 288) oder durch die Nichtauskehrung eines Versteigerungserlöses (OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 1253) oder von verspäteter Auskehrung eingezogener Mandantengelder (OLG Düsseldorf JurBüro 2004, 536) erfolgt ist.

  • OLG Stuttgart, 05.08.2004 - 19 U 30/04

    Haftung für unvollständige und fehlerhafte Angaben im Emissionsprospekt einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2006 - 1 U 190/05
    Im Übrigen wird nicht substantiiert vorgetragen, weshalb weder der Beklagte noch Rechtsanwalt G., dessen Verschulden der Beklagte sich zurechnen lassen muss, die (oben unter lit. d) dargestellten) offensichtlichen Verstöße gegen die Vorschriften des AIG bei ihrer Prüfung nicht erkannt haben wollen (vgl. dazu auch BGH WM 2005, 27; sowie OLG Stuttgart Urt. v. 05.08.2004 - 19 U 30/04 - ).
  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 211/03

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen der Vermittlung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2006 - 1 U 190/05
    Im Übrigen wird nicht substantiiert vorgetragen, weshalb weder der Beklagte noch Rechtsanwalt G., dessen Verschulden der Beklagte sich zurechnen lassen muss, die (oben unter lit. d) dargestellten) offensichtlichen Verstöße gegen die Vorschriften des AIG bei ihrer Prüfung nicht erkannt haben wollen (vgl. dazu auch BGH WM 2005, 27; sowie OLG Stuttgart Urt. v. 05.08.2004 - 19 U 30/04 - ).
  • OLG Celle, 14.08.2002 - 9 U 67/02

    Erstattung von Einlagen aus stillen Beteiligungen an einer "Limited" (Ltd.);

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2006 - 1 U 190/05
    Als Organ des XR-Trust war er verpflichtet, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen des öffentlichen Vertriebs auf dem Deutschen Markt zu informieren (BGH WM 2003, 325).
  • BGH, 28.09.1993 - III ZR 91/92

    Verzinsung entgangenen Gewinns aus einer amtspflichtwidrig verhinderten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2006 - 1 U 190/05
    Es besteht kein allgemeiner Rechtsgrundsatz, wonach Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung generell vom Zeitpunkt der Entstehung an zu verzinsen seien (BGH NVwZ 1994, 409; Soergel/Krause BGB § 849 Rdnr. 2; MüKo / Wagner BGB § 849 Rdnr. 4; Staudinger/Vieweg BGB § 849 Rdnr. 4) Aus § 849 BGB ergibt sich vielmehr, dass eine solche "automatische" Verzinsung die Ausnahme ist und auf die dort geregelten Fälle der Entziehung oder Beschädigung einer Sache beschränkt bleiben muss (BGH a.a.O. vgl. ferner BGH VersR 1962, 548).
  • OLG Stuttgart, 02.11.2005 - 9 U 108/05

    Kapitalanlage: Haftung des Geschäftsführers einer Anlagegesellschaft für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2006 - 1 U 190/05
    Andererseits hat der Kläger auf eine gegen den selben Beklagten ergangene Entscheidung des OLG Stuttgart (Urt. v. 2.11.2005 - 9 U 108/05 -) hingewiesen, in der zu entsprechenden Anteilen an dem XR ebenfalls festgestellt wurde, dass der zuständigen Behörde kein Repräsentant benannt wurde.
  • BGH, 15.03.1962 - III ZR 17/61
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2006 - 1 U 190/05
    Es besteht kein allgemeiner Rechtsgrundsatz, wonach Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung generell vom Zeitpunkt der Entstehung an zu verzinsen seien (BGH NVwZ 1994, 409; Soergel/Krause BGB § 849 Rdnr. 2; MüKo / Wagner BGB § 849 Rdnr. 4; Staudinger/Vieweg BGB § 849 Rdnr. 4) Aus § 849 BGB ergibt sich vielmehr, dass eine solche "automatische" Verzinsung die Ausnahme ist und auf die dort geregelten Fälle der Entziehung oder Beschädigung einer Sache beschränkt bleiben muss (BGH a.a.O. vgl. ferner BGH VersR 1962, 548).
  • BGH, 26.11.2007 - II ZR 167/06

    Verzinsung von deliktischen Schadensersatzansprüchen

    Auch wenn der Schädiger den Geschädigten durch eine unerlaubte Handlung wie beim Betrug oder der Erpressung dazu bestimmt, eine Sache wegzugeben oder darüber zu verfügen, entzieht er sie ihm (OLG München OLGZ 1979, 457; BGB-RGRK/Kreft 12. Aufl. § 849 Rdn. 2; a.A. OLG Karlsruhe WM 2006, 967).
  • OLG Schleswig, 22.11.2019 - 17 U 44/19

    Haftung der Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im

    Auch wenn der Schädiger den Geschädigten durch eine unerlaubte Handlung wie beim Betrug oder der Erpressung dazu bestimmt, eine Sache wegzugeben oder darüber zu verfügen, entzieht er sie ihm ( OLG München , OLGZ 1979, 457 Kreft , in: RGRK, 12. Aufl., § 849 Rdnr. 2; a.A. OLG Karlsruhe , WM 2006, 967 = BeckRS 2006, 07098).
  • LG Ulm, 22.05.2017 - 4 O 66/13

    Schadenersatzanspruch eines deutschen Kapitalanlegers gegen eine Schweizer

    Die freiwillige Überlassung von Geld zu Investitionszwecken fällt hingegen nicht mehr unter die Tatbestandsvoraussetzungen der Entziehung oder Beschädigung einer Sache (OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.02.2006, 1 U 190/05, juris Rn. 46).
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