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   BVerfG, 11.07.2007 - 1 BvR 1025/07   

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BVerfG, 11.07.2007 - 1 BvR 1025/07 (https://dejure.org/2007,1858)
BVerfG, Entscheidung vom 11.07.2007 - 1 BvR 1025/07 (https://dejure.org/2007,1858)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - 1 BvR 1025/07 (https://dejure.org/2007,1858)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1; BGB § 402
    Wirksame Abtretung einer Darlehensforderung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßige Anforderungen an den informationellen Selbstschutz im Recht der Forderungsabtretung; Wirksamkeit der Abtretung einer Darlehensforderung durch ein Kreditinstitut trotz der möglichen Verletzung vertraglicher oder datenschutzrechtlicher Regelungen; Zweck ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Zusammenfassung)

    Forderungsabtretung: Was ist zu beachten, wenn Darlehen verkauft und abgetreten werden?

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1
    Zur Frage, ob und inwieweit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Abtretung einer Darlehensforderung entgegenstehen kann

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Verkauf von Darlehensforderungen verstößt nicht gegen die Verfassung

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Verkauf von Darlehensforderungen verstößt nicht gegen die Verfassung

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 11, 404
  • NJW 2007, 3707
  • ZIP 2007, 2348
  • NZI 2008, 44
  • WM 2007, 1694
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2007 - 1 BvR 1025/07
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst die Befugnis des Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

    Der Einzelne ist vielmehr eine sich innerhalb der sozialen Gemeinschaft entfaltende, auf Kommunikation angewiesene Persönlichkeit (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

  • BVerfG, 23.10.2006 - 1 BvR 2027/02

    Versicherungsvertragliche Obliegenheit zur Schweigepflichtentbindung muss

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2007 - 1 BvR 1025/07
    Daraus folgt eine staatliche Verantwortung, die Voraussetzungen selbstbestimmter Kommunikationsteilhabe zu gewährleisten (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 23. Oktober 2006 - 1 BvR 2027/02 -, www.bundesverfassungsgericht.de).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2007 - 1 BvR 1025/07
    Eine erhebliche Beeinträchtigung der Interessen des Betroffenen droht insbesondere dann, wenn Informationen über Kontoinhalte und Kontobewegungen gezielt zusammengetragen werden (vgl. zu staatlichen Ermittlungsmaßnahmen BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, unter C I 1 b).
  • BGH, 27.02.2007 - XI ZR 195/05

    Bankgeheimnis und Bundesdatenschutzgesetz hindern nicht die wirksame Abtretung

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2007 - 1 BvR 1025/07
    gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Februar 2007 - XI ZR 195/05 -.
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90

    Offenbarung der Entmündigung

    Auszug aus BVerfG, 11.07.2007 - 1 BvR 1025/07
    Verfehlt der Richter, der eine privatrechtliche Streitigkeit entscheidet, den Schutzgehalt dieses Rechts, so verletzt er durch sein Urteil das Grundrecht des Bürgers in seiner Funktion als Schutznorm (vgl. BVerfGE 84, 192 ).
  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09

    Einsicht in Personalakte - beendetes Arbeitsverhältnis

    Der einzelne Bürger soll mit hinreichender Sicherheit überschauen können, welche ihn betreffenden Informationen über bestimmte Bereiche seiner sozialen Umwelt bekannt sind und gegebenenfalls unter denkbaren Kommunikationspartnern kursieren können (vgl. BVerfG 10. März 2008 - 1 BvR 2388/03 - Rn. 59, BVerfGE 120, 351 ; 11. Juli 2007 - 1 BvR 1025/07 - Rn. 12, NJW 2007, 3707 ; 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03, 1 BvR 2357/04, 1 BvR 603/05 - Rn. 87, BVerfGE 118, 168 ) .

    Dabei vermittelt das allgemeine Persönlichkeitsrecht keine absolute, uneingeschränkte Herrschaft über bestimmte Informationen (BVerfG 11. Juli 2007 - 1 BvR 1025/07 - Rn. 11, NJW 2007, 3707) .

    Für den Privatrechtsverkehr kann die Rechtsordnung Pflichtenbindungen für persönlichkeitsrelevante Informationsverarbeitungen vorsehen, soweit dies hinreichend gewichtigen Belangen des Allgemeinwohls dient und angemessen ist (BVerfG 11. Juli 2007 - 1 BvR 1025/07 - Rn. 13, aaO) .

  • BGH, 06.06.2019 - IX ZR 272/17

    Insolvenz eines Kassenzahnarztes: Abtretbarkeit von Vergütungsforderungen eines

    Der Schuldner kann seine Verpflichtung, dem neuen Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen und ihm die zum Beweis der Forderung dienenden Urkunden, soweit sie sich in seinem Besitz befinden, auszuliefern, ohne Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht (§ 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB) nicht erfüllen (BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 11. Juli 2007 - 1 BvR 1025/07, NJW 2007, 3707, 3708; BGH, Urteil vom 25. März 1993 - IX ZR 192/92, BGHZ 122, 115, 117 f; vom 21. Januar 2010, aaO; vom 10. Oktober 2013 - III ZR 325/12, NJW 2014, 141 Rn. 9).
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 225/08

    Abtretung von Darlehensforderungen durch eine Sparkasse wirksam

    Sie dient der Verkehrsfähigkeit von Forderungen und damit einem für die Privatrechtsordnung wesentlichen Allgemeinbelang (BVerfG, WM 2007, 1694).
  • OLG Saarbrücken, 27.10.2016 - 4 U 46/15

    Forderungsabtretung: Umfang der Informationspflichten des Abtretenden bei

    Sie dient der Verkehrsfähigkeit von Forderungen und damit einem für die Privatrechtsordnung wesentlichen Allgemeinbelang (BVerfG NJW 2007, 3707, 3708).

    Wenn im Einzelfall das Geheimhaltungsinteresse des Schuldners überwiegt, kann dies allerdings in dem schuldrechtlichen Verhältnis zwischen Schuldner und Zedent zu berücksichtigen sein (BVerfG NJW 2007, 3707, 3708).

    In einem solchen Fall sind die Zivilgerichte berufen, der grundrechtlichen Gewährleistung der informationellen Selbstbestimmung des Schuldners bei der Auslegung und Anwendung des Zivilrechts Rechnung zu tragen (BVerfG NJW 2007, 3707, 3708).

    Für die Abtretung einer Darlehensforderung durch ein Kreditinstitut - wie hier - lässt sich bei typisierender Betrachtung nicht feststellen, dass dem Geheimhaltungsinteresse des Schuldners der Vorzug zu geben ist (BVerfG NJW 2007, 3707, 3708).

    Hieran ändert sich grundsätzlich nichts, wenn Darlehensgeber ein Kreditinstitut ist (BVerfG NJW 2007, 3707, 3708), wie hier die beklagte Sparkasse.

  • LG Oldenburg, 03.04.2014 - 5 O 2164/12

    Weitergabe eines privaten Sachverständigengutachtens an Dritte zur Überprüfung

    Letzteres umfasst die Befugnis des Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen (BVerfG NJW 2007, 3707).
  • OLG Hamm, 07.09.2009 - 5 U 42/09

    Formularmäßige Vereinbarung der Unterwerfung der sofortigen Zwangsvollstreckung

    Die Abtretungen der Grundschuld (und der zugrundeliegenden Forderungen) verstießen auch gegen kein gesetzliches Verbot oder das Bankgeheimnis (vgl. BGH NJW 2007, 2106 und BVerfG NJW 2007, 3707 ff.).

    Ein mit der Zession verbundener Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht kann lediglich auf schuldrechtlicher Ebene eine Schadensersatzpflicht aus § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 241 Abs. 2 BGB auslösen, berührt aber die Wirksamkeit der dinglichen Verfügungsgeschäfte - also die Abtretung von Forderungen und Grundschuld - nicht (vgl. BGH NJW 2007, 2106 ff. und daran anschließend BVerfG NJW 2007, 3707 ff.).

  • OLG Schleswig, 18.10.2007 - 5 U 19/07

    Wirksamkeit der Abtretung von Darlehensforderungen einer Sparkasse

    Wenn das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 11. Juli 2007 (1 BvR 1025/07 - WM 2007, 1694) in Bezug auf die Abtretung von Darlehensforderungen einer Bank ausführt, die gesetzliche Wertung, dass eine Abtretung von Darlehensforderungen "ungeachtet einer persönlichkeitsrechtlichen Relevanz der nach § 402 BGB zu erteilenden Auskünfte" keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, dann betrifft diese Feststellung in gleichem Maße die Abtretung von Forderungen einer Sparkasse.
  • OLG München, 26.02.2008 - 5 U 5102/06

    Darlehen: Einwendungen des Darlehensnehmers nach Abtretung der Darlehensforderung

    Die Verfassungsbeschwerde dagegen ist vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 11.07.2007, 1 BvR 1027/07, (WM 2007, 1694 f.; ZIP 2007, 2348 ff.) nicht zur Entscheidung angenommen worden.
  • OLG Dresden, 28.04.2008 - 8 U 65/08

    Übertragung von Forderungen im Wege der Ausgliederung - Voraussetzungen an die

    Letzteres oder ein gesetzliches Abtretungsverbot ließ sich entgegen der Ansicht des Beklagten auch nicht aus dem Bankgeheimnis ableiten (BGH, Urteil vom 27.02.2007 - XI ZR 195/05, BGHZ 171, 180 sowie BVerfG, Beschluss vom 11.07.2007 - 1 BvR 1025/07, WM 2007, 1694).
  • OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 16 U 229/08

    Keine Nichtigkeit der Abtretung einer Darlehensforderung an eine Nichtbank wegen

    Eine - stillschweigende - Vereinbarung eines Abtretungsausschlusses i.S.d. § 399 Alt. 2 BGB machen die Kläger nicht (mehr) geltend; insbesondere berufen sie sich (wohl vor dem Hintergrund der insoweit eindeutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2007, 2106) und des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2007, 3707)) nicht mehr darauf, dass sich ein vertragliches (oder gar gesetzliches) Abtretungsverbot aus dem Bankgeheimnis ergäbe oder der Wirksamkeit der Abtretung die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes entgegenstünden.
  • OLG Brandenburg, 19.02.2010 - 4 U 149/08

    Wirksamkeit der Abtretung von Darlehensforderungen eines Kreditinstituts;

  • BayObLG, 30.04.2019 - 3 O 7479/17

    Berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer vollzogenen

  • BayObLG, 05.03.2020 - 1 VA 63/19

    Berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer vollzogenen

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