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   BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06   

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https://dejure.org/2007,424
BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06 (https://dejure.org/2007,424)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2007 - VIII ZR 236/06 (https://dejure.org/2007,424)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2007 - VIII ZR 236/06 (https://dejure.org/2007,424)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • webshoprecht.de

    Montageanleitung für die Selbstmontage einer Solarheizungsanlage

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hinweispflicht des Verkäufers eines Bausatzes für die Selbstmontage einer Solarheizungsanlage hinsichtlich des Erfordernisses eines gewissen handwerklichen Geschicks für Montage der Solaranlage; Hinweispflicht des Verkäufers hinsichtlich des Erfordernisses von ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Solarheizungsanlage - Selbstmontage - Rücktritt vom Kaufvertrag

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Solaranlage - Selbstmontage - Hinweispflichten des Verkäufers

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufklärungspflichten des Verkäufers einer Solarheizungsanlage zur Selbstmontage bei Verkauf an Laien

  • Judicialis

    BGB § 311 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 276 Fa; ; BGB § 249 Abs. 1 Fa

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Voraussetzungen einer arglistigen Täuschung, bedingter Vorsatz; Aufklärungspflicht des Verkäufers - Haftung aus culpa in contrahendo bei Nichtaufklärung über Warnhinweise in der Montageanleitung (§§ 280 I, 311 II, 241 II BGB); treuwidrige Verhinderung des Bedingungseintritts gem. ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinweispflichten des Verkäufers eines Bausatzes für die Selbstmontage einer Solarheizungsanlage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Solarheizungsanlagen-Verkauf zur Selbstmontage: Aufklärungspflicht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umfang der Aufklärungspflichten des Verkäufers einer Solarheizanlage zur Selbstmontage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Aufklärungspflichten des Verkäufers beim Verkauf einer Solarheizungsanlage zur Selbstmontage an Laien

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Aufklärungspflichten bei Selbstmontage-Solarheizungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufklärungspflichten bei Selbstmontage-Solarheizungen

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Hinweispflichten bei dem Kauf einer Solarheizungsanlage

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Solarheizungsanlage zum Selbstmontieren - "Geeignet für Laien" - oder nur für ausgebildete Installateure?

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Aufklärungspflichten des Verkäufers beim Verkauf einer Solarheizungsanlage zur Selbstmontage an Laien

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Verkäufer von Bausätzen zur Selbstmontage müssen Käufer auf erforderliche Fachkenntnisse hinweisen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Hinweispflicht bei Verkauf eines Selbstmontagebausatzes

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Selbstbausatz

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Laie muss auf eine Montageanleitung nur für Profis hingewiesen werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Voraussetzungen einer arglistigen Täuschung, bedingter Vorsatz; Aufklärungspflicht des Verkäufers - Haftung aus culpa in contrahendo bei Nichtaufklärung über Warnhinweise in der Montageanleitung (§§ 280 I, 311 II, 241 II BGB); treuwidrige Verhinderung des Bedingungseintritts gem. ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bausatz für Solarheizung: Welche Aufklärungspflicht des Verkäufers? (IBR 2007, 487)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3057
  • MDR 2007, 1180
  • NJ 2008, 80
  • WM 2007, 2258
  • DB 2008, 123
  • BauR 2007, 1617
  • BauR 2007, 1729
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.04.2001 - VIII ZR 32/00

    Aufklärungspflicht des Verkäufers bei der Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen

    Auszug aus BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06
    Denn die Beklagten hätten - die Wirksamkeit des Kaufvertrages unterstellt - wegen dieses als fahrlässige Verletzung einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht zu wertenden Verhaltens der Mitarbeiter der Klägerin gemäß § 311 Abs. 2 Nr. 1, § 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1, § 278, § 276, § 249 Abs. 1 BGB auch die Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen können (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2001 - VIII ZR 32/00, WM 2001, 1118, unter II 4, m.w.N.).

    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht selbst bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck (des anderen) vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten konnte (Senatsurteil vom 4. April 2001 - VIII ZR 32/00, aaO, unter II 3 b, m.w.N.).

    Derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt, muss darlegen und beweisen, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, der Geschädigte also den Hinweis unbeachtet gelassen und auch bei wahrheitsgemäßen Angaben den Kaufvertrag so wie geschehen abgeschlossen hätte (Senatsurteil vom 4. April 2001 - VIII ZR 32/00, aaO, unter II 3 d, m.w.N.).

  • OLG Köln, 30.09.2005 - 19 U 67/05

    Schadensersatzansprüche des gekündigten Versicherungsvertreters bei Berufung auf

    Auszug aus BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06
    Der Senat kann die Auslegung der individualrechtlichen Erklärung, die Solaranlage könne auch von Laien montiert werden, die ausweislich der von den Parteien vorgelegten - unveröffentlichten - Urteile (vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 25. Oktober 2005 - 19 U 67/05 und OLG Nürnberg NJW-RR 2001, 1558) im Handel mit Solaranlagen häufig verwendet wird, im Interesse einer einheitlichen Handhabung und damit der Rechtssicherheit uneingeschränkt überprüfen (vgl. Senatsurteile BGHZ 128, 307, 309; BGHZ 122, 256, 260, m.w.N.).

    Der Käufer eines Bausatzes für die Selbstmontage einer Solarheizungsanlage muss nach diesen Grundsätzen zwar nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Montage der Solaranlage ein gewisses handwerkliches Geschick voraussetzt, denn dies versteht sich, wie die Revision zu Recht geltend macht und was das Berufungsgericht auch nicht verkennt, von selbst und ist daher nicht nur dem Verkäufer, sondern auch dem verständigen Käufer bekannt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 11. Juli 2006 - 10 U 49/06; OLG Hamm, Urteil vom 25. Oktober 2005 - 19 U 67/05; OLG Hamm, Urteil vom 4. Juni 2004 - 19 U 160/03; LG Frankenthal, Urteil vom 22. Februar 2002 - 4 O 407/05; aA OLG Nürnberg aaO).

  • OLG Nürnberg, 18.05.2001 - 6 U 4404/00

    Kaufrecht - Ölzentralheizung für Wohnhaus - Selbstbausatz - Hinweispflicht der

    Auszug aus BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06
    Der Senat kann die Auslegung der individualrechtlichen Erklärung, die Solaranlage könne auch von Laien montiert werden, die ausweislich der von den Parteien vorgelegten - unveröffentlichten - Urteile (vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 25. Oktober 2005 - 19 U 67/05 und OLG Nürnberg NJW-RR 2001, 1558) im Handel mit Solaranlagen häufig verwendet wird, im Interesse einer einheitlichen Handhabung und damit der Rechtssicherheit uneingeschränkt überprüfen (vgl. Senatsurteile BGHZ 128, 307, 309; BGHZ 122, 256, 260, m.w.N.).
  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 14/00

    Arglistiges Verschweigen bei nicht erinnerten Mängeln

    Auszug aus BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06
    Auch der bedingte Vorsatz setzt allerdings voraus, dass der Erklärende die Unrichtigkeit der Tatsachenbehauptung kennt oder zumindest für möglich hält (BGH, Urteil vom 11. Mai 2001 - V ZR 14/00, WM 2001, 1420, unter II 2 a).
  • BGH, 21.04.1993 - VIII ZR 113/92

    Zusicherung der Fahrbereitschaft beim Autokauf

    Auszug aus BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06
    Der Senat kann die Auslegung der individualrechtlichen Erklärung, die Solaranlage könne auch von Laien montiert werden, die ausweislich der von den Parteien vorgelegten - unveröffentlichten - Urteile (vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 25. Oktober 2005 - 19 U 67/05 und OLG Nürnberg NJW-RR 2001, 1558) im Handel mit Solaranlagen häufig verwendet wird, im Interesse einer einheitlichen Handhabung und damit der Rechtssicherheit uneingeschränkt überprüfen (vgl. Senatsurteile BGHZ 128, 307, 309; BGHZ 122, 256, 260, m.w.N.).
  • BGH, 16.10.1974 - VIII ZR 192/73

    Bürgschaft - Garantieversicherer - Gewährleistung - Bauunternehmer

    Auszug aus BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06
    Da auch ein künftiger Bedingungseintritt ausgeschlossen erscheint, ist der nach § 158 Abs. 1 BGB bestehende Schwebezustand beendet und der aufschiebend bedingte Kaufvertrag endgültig wirkungslos (vgl. Senatsurteil vom 16. Oktober 1974 - VIII ZR 192/73, WM 1974, 1154, unter I).
  • BGH, 16.09.2005 - V ZR 244/04

    Treuwidrigkeit der Einflussnahme einer Partei auf den Eintritt einer Bedingung

    Auszug aus BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06
    Ob die Beeinflussung des Geschehensablaufs treuwidrig ist, ist aufgrund einer umfassenden Würdigung des Verhaltens der den Bedingungseintritt beeinflussenden Vertragspartei nach Anlass, Zweck und Beweggrund unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Inhalts des Rechtsgeschäfts, festzustellen (BGH, Urteil vom 16. September 2005, V ZR 244/04, WM 2005, 2287, unter II 1 m.w.N.).
  • KG, 19.03.2007 - 10 U 49/06

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Unterlassung der namentlichen Nennung eines

    Auszug aus BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06
    Der Käufer eines Bausatzes für die Selbstmontage einer Solarheizungsanlage muss nach diesen Grundsätzen zwar nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Montage der Solaranlage ein gewisses handwerkliches Geschick voraussetzt, denn dies versteht sich, wie die Revision zu Recht geltend macht und was das Berufungsgericht auch nicht verkennt, von selbst und ist daher nicht nur dem Verkäufer, sondern auch dem verständigen Käufer bekannt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 11. Juli 2006 - 10 U 49/06; OLG Hamm, Urteil vom 25. Oktober 2005 - 19 U 67/05; OLG Hamm, Urteil vom 4. Juni 2004 - 19 U 160/03; LG Frankenthal, Urteil vom 22. Februar 2002 - 4 O 407/05; aA OLG Nürnberg aaO).
  • BGH, 21.06.1974 - V ZR 15/73

    Arglistige Täuschung bei Kauf eines Hotels - Verletzung einer vertragsähnlichen

    Auszug aus BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06
    Das Berufungsgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, dass die arglistige Täuschung im Sinne des § 123 Abs. 1 Alt. 1 BGB keine Absicht, sondern Vorsatz erfordert, und dass insoweit bedingter Vorsatz genügt (BGH, Urteil vom 21. Juni 1974 - V ZR 15/73, WM 1974, 866, unter I).
  • BGH, 06.02.2002 - VIII ZR 185/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung der Zahlungsunfähigkeit eines

    Auszug aus BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06
    Vom Verkäufer kann nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung eine Mitteilung über solche Umstände erwartet werden, die nur ihm bekannt sind oder bekannt sein müssen und von denen er weiß oder wissen muss, dass sie für den Käufer von wesentlicher Bedeutung für den Vertragsschluss sind (vgl. Senatsurteil vom 6. Februar 2002 - VIII ZR 185/00, WM 2002, 1839, unter III 2 b, m.w.N.).
  • BGH, 18.01.1995 - VIII ZR 23/94

    Annahme einer Zusicherung bei Verkauf gebrauchter Maschinen als generalüberholt;

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2020 - 13 U 81/19

    Porsche haftet auf Schadenersatz wegen Abgasmanipulation bei einem Cayenne mit

    Absichtliches Verhalten ist nicht erforderlich, es genügt vielmehr ein lediglich bedingter Vorsatz (vgl. nur BGH NJW 2007, 3057, 3059).
  • BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 38/09

    Aufklärungspflicht des Verkäufers beim Autoverkauf nach Erwerb von einem

    aa) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht bei Vertragsverhandlungen für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck (des anderen) vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten kann (Senatsurteile vom 4. April 2001 - VIII ZR 32/00, WM 2001, 1118, unter II 3 b, und vom 13. Juni 2007 - VIII ZR 236/06, WM 2007, 2258, Tz. 35; jeweils m. w. N.).

    Derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt, muss darlegen und beweisen, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, der Geschädigte also den Hinweis unbeachtet gelassen und auch bei wahrheitsgemäßen Angaben den Kaufvertrag so wie geschehen abgeschlossen hätte (Senatsurteile vom 13. Juni 2007, aaO, Tz. 39, und vom 4. April 2001, aaO, unter II 3 d m. w. N.).

  • OLG Stuttgart, 11.12.2020 - 3 U 101/18

    Ansprüche gegen Hersteller/Verkäufer wegen angeblich unzulässiger

    Selbst wenn eine unzulässige Abschalteinrichtung nach Art. 5 Abs. 2 S. 1 VO 715/2007/EG vorliegen würde, wäre keine arglistige Täuschung nachgewiesen, denn hierfür müsste mindestens bedingter Vorsatz vorliegen (BGH, Urteil vom 25.10.2007, VII ZR 205/06, Juris Rdnr. 20; BGH, Urteil vom 13.06.2007, VIII ZR 236/06, Juris Rdnr. 29).

    Eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form einer Umschaltlogik verwendete die Beklagte nicht (hierzu OLG Hamm, Urteil vom 01.04.2020, 30 I 33/19, Juris Rdnr. 93, 94; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.12.2018, 17 U 4/18, Juris Rdnr. 33; OLG Oldenburg, Beschluss vom 05.12.2018, 14 U 60/18, Juris Rdnr. 11) und es liegt jedenfalls aus den bereits genannten Gründen keine arglistige Täuschung der Beklagten wegen fehlender Mitteilung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vor (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2013, V ZR 266/11, Juris Rdnr. 12 -14; BGH, Urteil vom 25.10.2007, VII ZR 205/06, Juris Rdnr. 19; BGH, Urteil vom 13.06.2007, VIII ZR 236/06, Juris Rdnr. 29).

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