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   OLG Karlsruhe, 21.11.2006 - 17 U 19/06   

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https://dejure.org/2006,1686
OLG Karlsruhe, 21.11.2006 - 17 U 19/06 (https://dejure.org/2006,1686)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.11.2006 - 17 U 19/06 (https://dejure.org/2006,1686)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. November 2006 - 17 U 19/06 (https://dejure.org/2006,1686)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Girovertrag: Schadensersatzansprüche des Inhabers einer Generalvollmacht gegen die Bank des Vollmachtgebers wegen Nichtausführung eines Überweisungsauftrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehen eines unmittelbaren Vertragsverhältnisses zwischen dem Empfänger und der überweisenden Bank im Rahmen der Durchführung des Überweisungsverkehrs; Bestehen der Girokonten des Überweisenden und des Überweisungsempfängers bei verschiedenen Banken; Qualifizierung ...

  • Judicialis

    BGB § 164; ; BGB § 676a

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 164; BGB § 676 a
    Keine vertraglichen Pflichten der überweisenden Bank gegenüber dem Überweisungsempfänger mit Girokonto bei einer anderen Bank

  • RA Kotz

    Überweisungsauftrag: Schadensersatz wegen Nichtausführung

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    "Wettlauf mit dem Erben": Formlose Schenkung und Heilung (§ 518 Abs. 2 BGB); Prüfungsbefugnisse einer Bank bei Ausführung einer Überweisung; Schutzwirkung eines Überweisungsvertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 164 § 676a
    Bei Unklarheiten einer Vollmacht haftet die Bank nicht im Falle einer Nichtausübung des Überweisungsauftrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch des Überweisungsempfängers bei Nichtausführung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 164, 676a
    Zur Frage, ob beim Überweisungsverkehr zwischen verschiedenen Banken ein Vertragsverhältnis zwischen dem Empfänger und der Überweisungsbank oder ein Vertragsverhältnis zwischen dem Überweisenden und seiner Bank oder ein Vertragsverhältnis zwischen den einzelnen am ...

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Nichtausführung eines Überweisungsauftrages - Bank haftet nicht bei berechtigten Zweifeln an der Wirksamkeit einer Vollmacht

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Zweifelhafte Vollmacht des Überweisenden berechtigt Bank zur Verweigerung der Ausführung des Überweisungsauftrages

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Bankvollmacht: Kreditinsitut kann Überweisung verweigern

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Nichtausführung eines Überweisungsauftrages

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bank muss bei Zweifeln an Wirksamkeit einer Vollmacht Überweisung nicht ausführen - Kein Vertrag zugunsten des Überweisungsempfängers

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsverhältnisse beim Überweisungsverkehr; Missbrauch der Vertretungsmacht

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    "Wettlauf mit dem Erben": Formlose Schenkung und Heilung (§ 518 Abs. 2 BGB); Prüfungsbefugnisse einer Bank bei Ausführung einer Überweisung; Schutzwirkung eines Überweisungsvertrags

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 955
  • WM 2007, 300
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.06.2004 - XI ZR 220/03

    Pflicht einer Bank zur Ausführung einer Überweisung zu Gunsten der Eltern des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.11.2006 - 17 U 19/06
    Zwar darf die Beklagte nach dem Prinzip der formalen Auftragsstrenge die den Überweisungen zu Grunde liegenden Valutaverhältnisse, d.h. die Rechtsverhältnisse im Verhältnis Überweisender zum Überweisungsempfänger, nicht beachten und damit auch nicht als Grundlage für die Nichtausführung einer angetragenen Überweisung heranziehen (BGH NJW 2004, 2517, 2119).

    Die Beklagte hat aber im Streitfall nicht den Bestand des Valutaverhältnisses überprüft, sondern lediglich die Wirksamkeit der Vertretungsmacht, und zwar nicht nur im Hinblick auf die Wirksamkeit der Vollmachtserteilung, sondern auch im Hinblick auf einen möglichen und zunächst nicht auszuschließenden Missbrauch der Vertretungsmacht durch die Gesamtvertreter (vgl. BGH NJW 2004, 2517, 2518).

  • LG Heidelberg, 20.12.2005 - 2 O 225/05

    Bankrecht: Schadenersatzanspruch des Inhabers einer Generalvollmacht gegen die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.11.2006 - 17 U 19/06
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg 20. Dezember 2005 - 2 O 225/05 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 29.09.1986 - II ZR 283/85

    Warn- und Schutzpflichten der am Überweisungsverkehr beteiligten Banken bei einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.11.2006 - 17 U 19/06
    Beim Überweisungsverkehr entsteht, wenn der Überweisende und der Überweisungsempfänger ihre Girokonten bei verschiedenen Banken unterhalten, also eine Hausüberweisung nicht vorliegt, weder ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Empfänger und der Überweisungsbank noch sind die Rechtsverhältnisse des Überweisenden mit seiner Bank oder zwischen den einzelnen am Überweisungsvorgang beteiligten Banken als Verträge zu Gunsten des Überweisungsempfängers zu qualifizieren (ständige Rechtsprechung BGHZ 69, 82, 85; BGH NJW 1987, 317, 318; NJW 1998, 1640).
  • BGH, 28.02.1977 - II ZR 52/75

    Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte und Lastschriftverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.11.2006 - 17 U 19/06
    Beim Überweisungsverkehr entsteht, wenn der Überweisende und der Überweisungsempfänger ihre Girokonten bei verschiedenen Banken unterhalten, also eine Hausüberweisung nicht vorliegt, weder ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Empfänger und der Überweisungsbank noch sind die Rechtsverhältnisse des Überweisenden mit seiner Bank oder zwischen den einzelnen am Überweisungsvorgang beteiligten Banken als Verträge zu Gunsten des Überweisungsempfängers zu qualifizieren (ständige Rechtsprechung BGHZ 69, 82, 85; BGH NJW 1987, 317, 318; NJW 1998, 1640).
  • BGH, 27.01.1998 - XI ZR 145/97

    Bestätigung des Eingangs eines Überweisungsauftrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.11.2006 - 17 U 19/06
    Beim Überweisungsverkehr entsteht, wenn der Überweisende und der Überweisungsempfänger ihre Girokonten bei verschiedenen Banken unterhalten, also eine Hausüberweisung nicht vorliegt, weder ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Empfänger und der Überweisungsbank noch sind die Rechtsverhältnisse des Überweisenden mit seiner Bank oder zwischen den einzelnen am Überweisungsvorgang beteiligten Banken als Verträge zu Gunsten des Überweisungsempfängers zu qualifizieren (ständige Rechtsprechung BGHZ 69, 82, 85; BGH NJW 1987, 317, 318; NJW 1998, 1640).
  • AG Wiesloch, 20.06.2008 - 4 C 57/08

    Bank muss Phishing-Opfern Geld erstatten

    So wurde etwa der Grundsatz der Formenstrenge des Überweisungsauftages entwickelt (vgl. Assies, Handbuch des Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht, 1. Auflage, 6. Kapitel, Rn. 14 - dort jedoch auch zu den Grenzen bei sich aufdrängendem Missbrauch unter Hinweis auf OLG Karlsruhe, WM 2007, 300).
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